Amts- und Anzeigeblatt sür den Gberamtsbezirt Calw.
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SrsLeinungStage: Montag, Dienstag, Mittwoch, Lonnerslatz, Freitag und Tarnstag. JnsertionSpreis iv Vfg. pro Zeile fttr Stadtu. Bezirksorte; außer Bezirk 13 Pfg.
Freitag, den 6. August 1909.
Vezugspr.i.d.Stadt^Lhrl.m.Trägerl.Mk. 1.25. PostbezugSpr . f.d. Orts- u. Nachbarortsverk. r/ziährl. Mk. 1.20, im Fernverkehr Mk. 1.30. Bestellg. in Württ. 30 Pfg., in Bayern u. Reich 42 Pfg.
Amtliche Bekanntmachungen.
A« die Gemeindebehörden. Bekanntmachung, betr. die Einleitung der JahreSschiitznng der Gebändezubehiirden.
Unter Hinweisung auf den Erlaß des Kgl. Verwaltungsrates der Gebäudebrandverstchecungs- Anstalt vom 12. Juli. d. I. (Min.-A.-Bl. S. 283) wird nachstehendes bekannt gegeven:
Zunächst ist die Schatzung derjenigen Aeuderuugen einzuleiten, welche sich an Fabriken oder sonstigen größeren gewerbliche« Anlagen nebst ihren Zubehörden (namentlich Maschinen) durch Neubauten oder sonstige Bauausführungen, bezw. durch Abgang, Zuwachs oder Wertveränderung von Zubehörden seit der letzten Schätzung ergeben haben.
Zu diesem Zwecke werden die Gemeindebehörden unter Hinweisung auf Act. 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 und Ziffer 9 Abs 1—5 des Normalerlasses vom 16. Mä z des gleichen Jahres (Klmnpps neueste Handausgabe S. 18 lit. s) beauftragt, die Besitzer derjenigen Fabriken oder gewerblichen Anlagen, bei welchen die bezeichnten Voraussetzungen zutreffen, zu unverweilter, unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen zu bewerkstelligender Anmeldung der eingetretenen Aeuderuugen bei der Ortsbehörde aufzufordern, hierauf die Durchsicht der auf Fabriken und ähnliche Gebäude bezüglichen Einträge des Feuerverficher- ungsbuchs vorzunehmen und von den htenach sich ergebenden Aenderungsanträgen spätestens bis 16. September d. I. hierher Anzeige zu machen.
Im einzelnen sind hiebei die folgenden Vorschriften zu beachten:
1) Die der Schätzung za unterwerfenden Zubehörden (Maschinen, Apparate, Werkbänke, Fachgestelle, Transmissionen, Rohrleitungen und dergl.) sind abgesondert von den Gebäuden möglichst detailliert (unter Angabe der Gebäude, Stockwerke und Lokale, in welchen sie sich befinden, der Stückzahl des Materials, Maßes bezw Gewichts und
des mutmaßlichen Wertes derselben) zu bezeichnen. Dabei wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß auch die elektrische« Beleuchtungsanlagen und Kraftübertragungen, soweit dieselben als Gebäudezubehörden erscheinen, in das Anmeldeverzeichnis aufzunehmen sind.
Soweit solche Zubehörden als unverbrennbar von der Versicherung ausgenommen werden sollen, ist dies speziell anzugeben.
Im Interesse der Vollständigkeit der Anmeldungen und um das Anmeldungsgeschäft möglichst zu vereinfachen, empfiehlt sich bet der Anmeldung der Zubehörden die Benützung tabellarisch angelegter AnmelduugSsormularien, welche seitens der An- meldepsi chtigen vom Oberamt unentgeltlich bezogen werden können.
2) Die Anmeldungen der Hochbauten von Fabriken und ähnlichen gewerblichen Anlagen zur Schätzung sind ebenso wie die Anmeldungen sonstiger Gebäude zu behandeln.
Wenn es aus besonderen Gründen wünschens- wdrt ist, daß auch die Schätzung der Hochbauten unter Leitung des Bauinspektors vorgenommen wird, so ist dies rechtzeitig anzuzeigen.
3) Bei der dem Gemeinderat obliegenden Durchsicht der Feuerversicherungsbücher ist besonders auch darauf zu achten, daß Doppelversicherungen, wie sie z. B in Fabriken bezüglich der Maschinen und sonstiger Zubehörden mitunter noch vorkamen, sowie Versicherungen von solchen Objekten, welche dem Zwang der L-ndesanstalt unterliegen, bet Privatgesellschaften vermieden werden.
In dieser Beziehung werden die Gemeindebehörden auf den Erlaß des Kgl. Verwaltungsrats der Gebäudebrandversicherungsanstalt vom 18. Oktbr. 1892, betreffend die Versicherung der Fabrikzubehörden bei der Landesanstalt (Min.-Amtsbl. S. 478) noch besonders hingewiesen.
4) Da die bezügliche Vorlage an den K. Verwaltungsrat auf den 1. Oktober d. I. zu erfolgen hat, find bie beteiligten Gebäudebefitzer noch besonders auf diesen Endtermin unter dem Anfügen aufmerksam zu machen, daß spätere Anmeldungen
als außerordentliche auf Rechnung der Fabrikbesitzer vorzunehmende Schätzungen behandelt werden können.
Hinsichtlich der sonstigen Gebäude wird später weitere Bekanntmachung erfolgen.
Calw, 4. Aug. 1909.
K. Oberamt.
Amtmann Rippmann.
A« die Schuttheitzenämter. Bekanntmachung, betr. die Einleitung der Jahresschätzung der Gebäude.
In Ergänzung des oberamtl. Erlasses vom 4. Aug. d. I., wird hinsichtlich der Jahresschätzung der Gebäude, welche nicht Fabriken und dergl. gewerbl. Anlagen sind, unter Hinweis auf Ziff. II. des Erlasses des K. Verwaltungsrats vom 12. Juli d. I. (Min.-A.-Bl. S. 283) folgendes angeordnet:
1) Die Gebäudeeigentümer find zur Anmeldung der feit der letzten Jahresschätzuvg vorgekommenen Neubauten und Bauveränderungen aufzufordern.
2) Unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Bezirks hat die gemeinderätltche Durchsicht des FenerverficherungsbuchS nicht erst im Oktober, sondern schon im Anfang September stattzustnden.
3) Bis zum 15. September d. I. ist von den Ortsvorstehern dem Oberamt zu berichten, ob und wteviele Gebäude des Gemeindebezirks einer neuen oder veränderten Schätzung oder Klasseneinteilung zu unterwerfen sind. Da die bisherige» JahreSschätznuge« hauptsächlich dadurch verzögert wurden, daß bei der Schätzung eine weit größere Anzahl zu schätzender Gebäude vorgefunden wurden, als die Verzeichnisse erwarten ließen, so ist der Aufstellung der Verzeichnisse besondere Sorgfalt zu widmen.
Aus dem Anmeldungsverzeichnis soll ersichtlich sein:
s. der Name des Gebäudebefitzers,
b. die Hausnummer und die Bezeichnung des
r« Abt Wilhelm in Hirsau 1069 -iosi.
9. Hirsauer Klostergäste im Jahr 1077.
'Großartig war die Armenfürsorge, die durch Abt Wilhelm von seinem Kloster aus geübt wurde. Er hatte ein Herz für die Armen und ordnete an, daß von sämtlichen Einkünften und Schenkungen der zehnte Teil sür die Armen zurückgelegt wurde. Als diese Freigebigkeit nach seinem Tode von Kargheit abgelöst wurde, machte sich die Enttäuschung der Armen in lauten Klagen Luft. Die Zahl der Armen war sehr groß. Schon die Not der Zeit, die Unsicherheit des Besitzes in der Kriegszeit und bei der Geltung des Faustrechts brachte es mit sich; aber auch die großen Schenkungen und die Ausdehnung des Grundbesitzes der Klöster sind der Förderung des Volkswohlstands zu keiner Zeit günstig. Ein katholischer Bauer hat das wohl erkannt, als er einmal zu einem evangelischen Pfarrer sagte: Für uns Katholiken ist es auch gut, daß einmal Luther gekommen ist; wenn der nicht gekommen wäre, so wäre jetzt alles voll mit Klöstern, und wir Bauern müßten, wenn Mittags die Glocke läutet, an die Klostertüre klopfen und auf Bettelsuppen warten."
Eine Form der Wohltätigkeitsübung war aber auch die nicht weniger großartige Gastfreundschaft, die Abt Wilhelm betätigte und seinen Mönchen als heilige Pflicht ans Herz legte. Die Reisenden jener Zeit waren auf die Klöster angewiesen; es gab noch keine Gasthöfe, in denen man Unterkunft und Pflege finden konnte. Aber Arm und Reich wurde im Kloster unentgeltlich ausgenommen; freiwillige Darbringungen der Wohlhabenden deckten großenteils den Aufwand. Der Verkehr war ein sehr lebhafter; Boten von fremden Klöstern und weltlichen Herren brachten Briefe und mündliche Nachrichten. Wie im Aureliuskloster für Beherbergung der Reisenden und Gäste gesorgt war, wissen wir nicht; aber vor dem
von Abt Wilhelm neu erbauten großen Kloster, in dem nur Mönche und Kleriker beherbergt wurden, befanden sich auf dem Areal, das jetzt das Gasthaus zum Hirsch und Lamm einnimmt, zwei Hospize, das eine für die vornehmen Gäste, die zu Pferd ankamen, das andere für die einfacheren Fußwanderer; in letzterem genoß eine Anzahl Bedürftiger dauernde Verpflegung.
Was für eine angesehene Stellung sofort nach Abt Wilhelms Rückkehr von Rom das Kloster Hirsau hatte, sowohl als Operationsbasis, von der aus der Geisteskampf für die kirchlichen Interessen geführt wurde, wie auch als Zufluchtsstätte, in der die Gefährdeten und Verfolgten Schutz fanden, können wir ermessen, wenn wir auf einige der berühmten Gäste des Jahrs 1077 einen Blick werfen.
Der höchstgestellte Gast, der das Pfingstfest 4. Juni 1077 im Aureliuskloster feierte, war der einige Monate zuvor in Forchheim als Gegenkönig gewählte Herzog Rudolf von Schwaben, der bisher in Rheinfelden residiert hatte, das bereits zu Burgund gehörte, wo er gleichfalls reiche Besitzungen hatte. Schwaben erstreckte sich nach Osten bis über den Lech und nach Süden tief in die Schweiz hinein, indem der Zürichgau und die Quellen des Rhein und des Inn bis zur Sprachgrenze dazu gehörten. Obwohl in Schwaben große und mächtige Herren auf der Seite des Papstes und Gegenkönigs standen, fiel doch, sobald Heinrich IV nach Lösung vom Banne im Osten erschienen war, eine grvße Anzahl von Vasallen, worunter nahe Angehörige von Rudolf, ab. Außer vielen schwäbischen Grafen hatte der rechtmäßige König am Bistum Augsburg und am Kloster St. Gallen treue und mächtige Bundesgenoffen. Die Besitzungen der Gegner wurden verwüstet, und Rudolf hatte vor dem mit starker Heeresmacht aus Bayern heranziehenden König weichen und die Belagerung der Burg Sigmaringen aufgeben müssen, auch im Süden des Herzogtums sich nicht zu halten vermocht. Genötigt, den Rückzug nach