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Amts- und Anzeigeblatt für den GberamtrbeM Lalw.

84 . Zahrgarg.

«rscheinungstage: Montag. Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag »nd TamStag. Jnierttonsprcis l» Psg. pro Zeile für Ttadt n. BezirkSorte: außer Bezirk 12 Pfg.

Ireitag, den 16. Zuli 1909.

BezugSpr.i.d. Stadl>.,jährl.m. Trägerl. Mk. I.2S. PostbezugSpr, f.d. Orts- u. Nachbarortsverk. > .fährl. Mk. l.20, im Fernverkehr Mk. I.so. Bestellg. in Württ. so Pfg., in Bagern u. Reich 42 Pfg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Aushebung 1909 .

Bezüglich des Aushebungs-Geschäfts

wird folgendes bekannt gemacht.

1. Dasselbe findet am Freitag, 23. Juli, vorm. 8 Uhr, und am SamStag, 24. J«li, vorm. 8 Uhr, auf dem Rachause in Calw statt.

2. Am ersten Tage kommen die für dauernd untauglich erklärten, die zum Landsturm und zur Ersatzreserve vorgeschlagenen sowie sämtliche Schnei­der und 30 Mann von den Tauglichen, am zweiten Tag der Rest der tauglichen Militärpflichtigen und die Reklamierten zur Vorstellung. (Diejenigen, welche bei der Musterung zurückgestellt worden find, haben nicht zu erscheinen.)

Den Ortsvorstehern werden spezielle Vor­ladungsbogen zugehen.

Zu später Erscheinen ohne genügende Ent­schuldigung hat unnachsichtlich Bestrafung zur Folge.

3. Etwaige Gesuche um Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung, soweit der Grund hiezu erst «ach der Musterung entstanden ist, wären in aller Bälde schriftlich einzureichen; nach der Aushebung würden keine mehr angenommen werden, es wäre denn, daß die Gründe für das Gesuch erst nach der Aushebung^eingetreten wären.

4. Gesuche um Zuteilung zum Traiu mit kurzer Dienstzeit Familienverhältnisse halber dürfen uicht vorgebracht werde».

5. DieOrtsvorsteh:rhaben darauf hinzuwirken, daß die Militärpflichtigen mit reingewaschenem Körper und reiner Wäsche erscheinen. Diejenigen, welche an Schwerhörigkeit zu leiden behaupten, haben das Innere der Ohren gründlich zu reinigen, um eine Untersuchung zu ermöglichen.

6 Die Militärpflichtigen sind darauf auf­merksam zu machen, daß jeder Versuch zur Täuschung in Beziehung auf geistige und körperliche Gebrechen gerichtlich bestraft wird, daß die Entscheidungen endgilrig find, und daß jeder in den Grundlisten des Bezirks enthaltene Militärpflichtige berechtigt ist, im Aushebungstermin zu erscheinen und etwaige Anliegen vorzutragen.

7. Ortskundige Fehler der Pflichtigen, wie geistige Beschränktheit, epileptische Anfälle,

«. s. s. müssen ««bedingt vor der Aushebung

zur Kenntnis des Oberamts gebracht werden. Bei Schwerhörigen, Nervenleidende«, Stotterern Geisteskranken oder Taubstummen verlangt die K. Oberersatzkommtsston Vorlage von ärztlichen Zeuguifien. Dieselben find, soweit noch nicht ge­schehen, mit den Vorladungen hieher einzusende».

8. Militärpflichtige, welche sich auswärts aus- halten, dürfen nicht von anderen Bezirken hieher zur Aushebung berufen, müssen vielmehr belehrt werden, daß sie sich am Orte ihres Aufenthalts zur Stammrolle anzumelden und zur Aushebung zu stellen haben.

Die Ortsvorsteher werden dafür verantwortlich gemacht, daß keine Scheinverziehungen Vorkommen. Bei denjenigen, welche vor der Aushebung sich wieder nach Hause begeben, ist sich daher zu vergewissern, ob sie nicht in der Absicht gekommen sind, um an der Aushebung teilzunehmen und hernach wieder an ihren früheren Ort zurückzukehren. In Anstands­fallen ist sofort dem Oberamt Anzeige zu erstatten. Bei jeder einzelnen Anmeldung ist von jetzt ab zu berichten, ob nicht eine Scheinverziehung vorliegt.

9. Die Ortsvorsteher haben bei der Aus­hebung nicht zu erscheinen.

10. Die Stammrollen pro 1887/1907, 1888 1908, 1889/1909, sind längstens bis zum 19. Juli d. I. dem Oberamt einzusenden. Da dieselben von dem Herrn Zivilvorsitzenden der K. Oberersatzkommission einer Durchsicht unterworfen werden, so erwartet das Oberamt, daß diese Liste vollständig geführt, insbesondere sämtliche Beur­kundungen richtig gegeben und sämtliche Strafen verzeichnet sind.

Sollten seit der letztmaligen Einsendung der Stammrollen Strafen gegen Militärpflichtige er­kannt worden sein, so wäre dies in einem besonderen Bericht anzuzeigcn.

11. Bei der Vorladung sind die Militär­pflichtigen auch zu ermahnen, sich bei der Aushebung auf der Straße und in den Häusern ruhig zu verhalten.

Calw, 5. Juli 1909.

K. Oberamt.

Voelter.

Tagesrremgketten.

(König Karl-Jubiläumsstiftung.) Zu­folge Genehmigung Sr. Majestät des Königs wurde aus den zur Beschaffung landw. Maschinen für Vereine und Gemeinden verfügbaren Mitteln ein Beitrag von80^ gewährt demDarlehenskassenverein Liebels - berg OA. Calw, für eine Düng erstr eumas chi n e.

Die Medaille der König-Karl-Jubiläumsstiftung für tüchtige Arbeiter und Bedienstete, welche in ein und demselben Betrieb langjährige treue und ersprieß­liche Dienste geleistet haben, ist verliehen worden an Karl Widmann, Zigarrenmachcr bei Heinrich Hutten Nachfolger in Calw.

Stuttgart 15. Juli. Die Zweite Kammer wählte heute vor der Weiterberatung des Haupt- finanzetatS den Abg. Wieland (DP.), anstelle des ausgeschiedenen Abz. Dr. Mülberger (DP.) in die Finanzkommisfion. Man geht dann über zur Beratung des Etats Kapitel 111 (Kameralämter). Berichterstatter ist Abg. v. Balz (DP ). Er wirft die Frage aus, ob es nicht im Interesse des Staates liegt, einige nicht besonders gut rentierende Domänen zu verkaufen und macht dazu verschiedene Vorschläge. Finanzminister v. Geßler erwidert darauf, daß er den vom Berichterstatter gegebenen Anregungen wohlwollend gegenüberstehe und die Verwaltung sich von dem Grundsatz letten lasse, die Staatsgüter so rentabel wie möglich zn erhalten. Abg. Keßler (Z) wünscht, daß das Finanzministerium an der bisherigen Praxis festhalte. Abg. Graf (Z.) ver­langt eine gleichmäßige Erhebung des Wasserzinses. Ueber die Verpachtung von Domären sprechen weiter: Reihlen(Vp), Ströbel (S.K.), Schmid (Z.) und Bantleon (DP.). Nach unwesentlicher weiterer Debatte, an der sich auch Ftnanzminister v.Geßler beteiligt, wird das Kapitel nach den Anträgen der Kommission angenommen. Es folgt die Weiter- beratung des Etats des Ftnanzdeparte- ments bei Kapitel 98, Tit. 8a, Berichterstatter ist Abg. Dr. Hieb er. Der Redner empfiehlt ver­schiedene von der Finanzkommission vorgeschlagene Resolutionen zur Annahme. Abg. Dr. v. Kiene (Z) spricht sich für einige Verbesserungen aus zu Gunsten einer Verbilligung in der Verwaltung, besonders bei der Domänenverwaltung. Abg. Liesching (DP) bemängelt die Aufstellung des Finanzstats und wünscht bessere Verhältnisse bei

-- Abt Wilhelm in Hirsau i 069 -i 09 i.

tt. Tie ersten Jahre in Hirsau und die Romreise.

Wilhelms Ruhm war bis nach Hirsau gedrungen; zudem war er dem Gründer und Schutzvogt des Klosters durch eine bayrische Aebtissin empfohlen worden. So kam eines Tages, weil das Aureliuskloster des Leiters beraubt war, eine Deputation der Mönche und des Grafen in St. Emmeram an und trug die Bitte vor, Wilhelm möchte an die Spitze des verwaisten Klosters treten. Nachdem er von seinem Abt die Erlaubnis zur Annahme des Rufs erhalten hatte, schied er von seinen bisherigen Brüdern unter dem Bedauern aller Gutgesinnten, daß sie fortan den süßen Trost seiner Freundschaft und Ansprache entbehren müssen.

Die Behauptung, Wilhelm sei im Jahre 1077 durch Ulrich von Zell zur Uebertragung der Einrichtungen und Gewohnheiten des Klosters Cluny nach Hirsau veranlaßt worden, ist ein Irrtum. Allerdings der Geist der in Cluny herrschte, und die Freiheitsbestrebungen, die jenes Kloster schon bei seiner Gründung im Jahr 910 durchgesetzt hatte, ent­sprechen ganz den Anschauungen, von denen Wilhelm vom ersten Tag an erfüllt war, und denen er Geltung zu verschaffen wußte. Auch Graf Adalbert hatte den Wunsch, daß seine Stiftung im Sinne strenger Klosterzucht geleitet werde und hatte diesen seinen Willen tatsächlich kund­gegeben, indem er die ersten Mönche, zwölf an der Zahl, aus dem im Kanton Schwyz gelegenen Benediktinerkloster Mariä Einsiedeln hatte kommen lassen. Im Dezember 1065 waren sie eingetroffen. Schon im vorangehenden Jahrhundert hatte sich Einsiedeln durch gewissenhafte

Beobachtung der Ordensregel hervorgetan, da hier die in Lothringen verbreitete Reformbewegung ihren Einzug gehalten hatte. Von Einsiedeln aus hatte diese Richtung durch den Regensburger Bischof Wolfgang auch nach Bayern den Weg gefunden, zumal nach St. Emmeram; gleichzeitig hatte Bischof Gebhard II von Konstanz (980996) nach dem Muster Einsiedelns das Kloster Petershausen bei Konstanz gestiftet. Jetzt sollte auch Hirsau, eine Stätte strenger Ordenszucht werden.

Dies lag im Zug der Zeit. In denselben Jahren, in denen Wilhelm die Regierung des Aureliusklosters übernahm, war man an verschiedenen Orten bemüht, das Klosterleben nach den Idealen der mittelalterlichen Frömmigkeit umzugestalten. Erzbischof Anno von Köln, der im Jahre 1070 auf der Rückkehr von der Fastensynode in Rom im oberitalienischen Kloster Fruktuaria einkehrte, wurde so sehr von Bewunderung des der Regel ganz entsprechenden Lebens der dortigen Mönche erfüllt, daß er einige bewährte Brüder nach Köln mitnahm, die er dann nach St. Pantaleon und Siegburg verpflanzte, wo die alten Mönche, die sich in die neuen Ordnungen nicht schicken wollten, weichen mußten. Im folgenden Jahr vertrieb er die Chorherren aus dem Stift Saalfeld und setzte an ihre Stelle Mönche aus den beiden genannten Klöstern. Andere Reichsfürsten eiferten nach in diesem Hochhalten der strengsten klösterlichen Lebensweise. So Herzog Rudolf von Schwaben, der im Jahr 1072 im gleichen Geiste das Kloster St. Blasien neu gestaltete, indem er zwei Mönche nach Fruktuaria sandte, um die dortigen Einrichtungen kennen zu lernen. Die bigotte, aus der Atmosphäre Clunys stammende Kaiserin Witwe Agnes, Rudolfs Schwiegermutter, war hiezu behilflich, indein sie die beiden Mönche mit den zur Reise nötigen Mitteln ausstattete. Doch weder der Benediktiner-