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Amtliche und Privatanzeigen.
Bekanntmachung ßetr. Waldbrände.
Der Einwohnerschaft werden zum Beginn der wärmeren Jahreszeit die Bestimmungen des Art. 30 des Forstpolizeigesetzes vom 8. September 1836 und des § 368, 6 R.-Str.-G.-B. zur Kenntnis gebracht, nach welchem mit Geldstrafe bis zu 60 oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft wird, wer:
1. mit unverwahrtem Feuer und Licht im Walde betreten wird,
2. im Wald brennende oder glimmende Gegenstände fallen läßt, fortwirft oder unvorsichtig handhabt,
3. im Walde oder in gefährlicher Nähe desselben im Freien ohne Erlaubnis der Forstpolizeibehörde Feuer anzündet oder im Falle der Erlaubnis dasselbe gehörig zu beaufsichtigen oder auszulöschen unterläßt, oder den bei Erteilung der Erlaubnis ihm vorgeschriebenen Bedingungen zuwiderhandelt,
4. an gefährlichen Stellen in Wäldern oder Haiden oder in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangenden Sachen Feuer anzündet.
Ferner wird nach Art. 34 Ziff. 5 des Polizeistrafgesetzes mit Geldstrafe bis zu 9 bestraft, wer:
das an Böschungen, Straßen, Wegen, oder Gräben wachsende Gras oder sonstige Viehfutter abschneidet, abrupft oder abbrennt.
Besonders wird darauf aufmerksam gemacht, daß für Uebertretungen dieser Vorschriften durch Kinder nach 8 832 B. G.-B. und 8 361 Ziff. 9 N.-St.-G.-B. die Eltern oder Gewalthaber sowohl privat- als strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Endlich wird daran erinnert, daß mit Geld bis zu 60 oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft wird, wer bei einem Waldbrand der Aufforderung der zuständigen Beamten (Forstbeamte, Ortsvorsteher) zur Hilfeleistung »icht entspricht, obschon er der Aufforderung ohne erheblichen eigenen Nachteil Folge leisten könnte. (Art. 30.)
Calw, den 8. April 1909.
Ztadtschulthecheuamt.
Conz.
Jubiläum -es 7. Wjirtt. Infanterie-Regiments.
Au die Herren Vertranensmiirmer!
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Festausschusses in Nr. 14 der Kriegerzeitung S. 164, teile ich mit, daß die Anmeldungen zur Teilnahme an dem Regimentsfest durch mich an das Regiment einzureichen find. Die Herren Vertrauensmänner in denjenigen Gemeinden, aus welchen noch keine vollständigen Anmeldungen eingegangen sind, haben heute Anmeldelisten durch die Post erhalten und werden um baldigste Ausfüllung und Rücksendung an mich gebeten.
Sämtliche weitere Mitteilungen des Regiments an die Festteilnehmer, auch die Programme und Abzeichen, werden den Vertrauensmänner durch mich zugehen.
Zur Fahrt nach Stuttgart steht ein Ertrazug mit Fahrpreisermäßigung in Aussicht.
Für Quartier hat sich jeder Festteilnehmer selbst zu sorgen.
Mit kameradschaftl. Gruß!
Calw, 10. April 1909. Bezirksobmann: Conz.
Möttlingen, OA. Calw.
Vergebung non Bauarbeiten.
Zum Umbau der evang. Kirche sind nachstehende Arbeiten zu vergeben:
Kanalisation. 384
Grab-, Beton- und Maurerarbeiten . 2500 „
Schmiedarbeiten.30 „
Zimmerarbeiten. 900 „
Flaschnerarbeiten. 250 „
Gipserarbeiten. 1400 „
Schreinerarbeiten. 2200 „
Glaserarbeiten. 720 „
Schlosserarbeiten.610 „
Malerarbeiten. 1200 „
Pläne, Kostenvoranschläge und Bedingungen liegen vom 12. April bis 17. April im Amtszimmer des Pfarrers in Möttlingen zur Einsicht auf.
Die Angebote sind schriftlich, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis längstens Samstag, 17. April, mittags 12 Uhr, unter Beilegung von Zeugnissen neuesten Datums bei dem K. evang. Pfarramt Möttlingen einzureichen.
Zuschlagsfrist 10 Tage.
Möttlingen, im April 1909.
Kgl. evang. Pfarramt: Die Bauleitung:
Kipper. Prof. R. Bällen «k C. Feil, Architekten,
Stuttgart, Eberhardstraße Nr. 55.
Markt-Anzeige.
Am Ostermontag, den 12. ds. Mts., findet hier Krämer-, Lieh- und Schweinemarkt statt, wozu einladet Neubulach, den 8. Avril 1909.
Gemeiuderat.
Monakam, OA. Calw.
Vergebung bou Bauarbeiten.
Zum Neubau des evang. Pfarrhauses und zum Umbau der evang. Kirche sind nachstehende Arbeiten zu vergeben:
H. Pfarrhaus: Grabarbeiten. 235. —
Zement und Betonarbeiten . 2654. 30 „
Maurer- u. Steinhauerarbeiten 3994. 70 „
Schmiedarbeiten. 200. — „
Zimmerarbeiten. 4266. — „
Gipserarbeiten. 1374. — „
Flaschnerarbeiten. 404. 90 „
Dachdeckerarbeiten. 935. 50 „
6. Kirche: Grab-, Beton-u. Maurerarbeiten 2820. — „
Zimmerarbeiten. 700. — „
Schmiedarbeiten.52. — „
Flaschnerarbeiten. 200. — „
Gipserarbeiten. 345. — „
Schreiuerarbeiten. 1000. — „
Schlosserarbeiten.114. — „
Glaserarbeiten. 200. — „
Malerarbeiten. 450. — „
Pläne, Kostenvoranschläge und Bedingungen liegen vom 12. April bis 17. April im Rathaus in Monakam zur Einsicht auf.
Die Angebote sind schriftlich, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis längstens Samstag, 17. April, mittags 12 Uhr, unter Beilegung von Zeugnissen neuesten Datums bei dem K. ev. Stadtpfarramt Liebenzell II einzureichen
Zuschlagsfrist 10 Tage.
Monakam, den 7. April 1909.
Kgl. evang. Stadtpfarramt II: Die Bauleitung:
Marquardt. Prof. R. Böllen L 8. Feil, Architekten,
Stuttgart, Eberhardstraße Nr. 55.
Liebenzell.
Kkummholz-V erkauf.
Das in den Waldteilen Unt. und Oberer Steinachwald, Hint. Sommerhalde und Sperrengrund angefallene Quantum Lang- und Sägholz kommt unter den beim Stadtschultheißenamt dahier einznsehenden Bedingungen im Submissionsweg zum Verkauf und zwar:
Nadelholz-Langholz: 68,28 Fm. I. Kl., 41,99 Fm. II. Kl., 53,09 Fm. III. Kl., 22,97 Fm. IV., 11,28 Fm. V. Kl., 1,55 Fm. VI. Kl., Nadelyolz-Sägholz: 2,73 Fm. I. Kl., 1,91 Fm. II. Kl., ferner Buchen: 1,78 Fm. IV. Kl., 1,08 Fm. V. Kl.
Die Offerte auf die einzelnen Lose oder auf das ganze Quantum in ganzen und Zehntelsprozenten der Taxpreise in geschlossenem Couvert mit der Aufschrift „Angebot auf Stammholz" sind spätestens bis
Donnerstag, den 15. April 1909, vormittags '/-12 Uhr, beim Stadtschultheißenamt einzureichen, woselbst zu dieser Stunde deren Eröffnung und die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt.
Schwarzwälderlisten können von Forstwart Bohlinger hier bezogen werden.
Den 6. April 1909.
Gkmewderat.
Vorstand: Mänlen.
Forstamt Hirsau.
Das Forstamt hat 20000 2jähr. verschulte erstklassige schüttefreie
Forchenpflanzen
zu verkaufen.
MkgspkM.
Wegen Grabarbeiten zur hiesigen Wasserleitung ist die Straße von Ostelsheim nach Gechingen für den Fuhrwerksverkehr bis auf Weiteres gesperrt.
Ostelsheim, den 8. April 1909. SchuUhelßenamt.
A. V.: Haug.
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