71. Amts- und Mzetgeblstt skr den VberamtrbeM Calw.

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Erscheinungslcige: Montag, Dienstag. Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag. Jnsertionsprcis 10 Pfg. pro Zeile für Stadt u. Bezirksorte; außer Bezirk 12 Pfg.

Fre tag, den 26. Mär; 1909.

Bezugspr. i. d. Stadt' ^jährl. m. Trägerl. Mk. 1.25. Postbezugspr. f.d. Orts- u. Nachbarortsverk. ^^jährl. Mk. 1 . 20 , im Fernverkehr Mk. 1.30. Bestellg. in Württ. 30 Pfg., in Bayern u. Reich 42 Pfg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Die K. Regierung des Schwarzwaldkreises hat am 23. März 1909 die Wahl des Oberamts­sekretärs Friedrich Raus er in Calw zum Orts­vorsteher der Gemeinde Stammheim bestätigt.

Calw, 25. März 1909.

K. Oberamt.

V o e l t e r.

Den Ortsbehörden

werden in Nachstehendem die Vorschriften des § 9 der Min.-Verf. vom 31. März 1894 Regbl. Nr. 10 S. 59 zur Nachachtung in Erinnerung gebracht.

Ueber den MaunschastSstand der Feuerwehr und ihrer einzelnen Abteilungen ist in jeder Ge­meinde vom Ortsvorsteher oder einem sonstigen vom Gemeinderat bezeichneten Gemeindebeamten ein Ver­zeichnis anzulegen und auf Grund der von dem Feuerwehrkommandanten einzureichenden Ab- und Zugangslisten fortzuführen.

Wo eine, als dem Bedmfnis genügend von der Auffichtsbehörde anerkannte, freiwillige oder BerufSfcuerwehr nicht besteht, hat der Ortsvorsteher im Februar jedes Jahres ein Verzeichnis der für das nächstfolgende vom 1. April bis 31. März laufende Jahr als feuerwehrpfltchtig tu Anspruch gekommenen Personen aufzustellen und den neu in Anspruch genommenen Pflichtigen von ihrer Auf­nahme in das Verzeichnis Eröffnung zu machen. Einwendungen gegen die Inanspruchnahme, insbe­sondere Befreiungsansprüche wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit, können bis zum 15. März, von den neu in Anspruch genommenen Pflichtigen innerhalb 14 Tagen nach der vorerwähnten Eröffnung, beim Ortsvorsteher angebracht werden. Ueber dieselben entscheidet, wenn sie von dem Gemeinderat nicht als begründet anerkannt werden, das Oberamt und auf erhobene Beschwerde endgiltig die Kreisregierung.

Auch können bis zu den im vorstehenden Abs.

2 Satz 2 bezeichneten Zeitpunkten Wünsche hinsicht­lich der Einteilung eines Pflichtigen iu eine be­stimmte Abteilung der Feuerwehr mündlich oder schriftlich, nach jenen Zeitpunkten und vor der tat­sächlich vollzogenen Einteilung des Pflichtigen bloß noch schriftlich vorgebracht werden.

Auf den 1 . April jedes Jahres wird sodann vom Gemeinderat ans Grund schriftlicher Ver­nehmung de- obersten Verwaltungsorgan- der Feuerwehr die Ergänzung des Mannschaftsstandes und die Einteilung der Mitglieder in die einzelnen Abteilungen vorgenommen. Von der Einreihung in die Feuerwehr und der Einteilung in eine bestimmte Abteilung ist jedem neu zugezogenen Mitglied ur­kundliche Eröffnung zu machen. Dasselbe hat zu geschehen, wenn ein bisheriges Mitglied der Feuer­wehr einer anderen Abteilung zugeteilt worden ist.

Statt der in Absatz 2 vorgeschriebenen Eröffnung kann die öffentlich bekannt za machende Auflegung des Verzeichnisses zur allgemeinen Einsicht wahrend

3 Wochen erfolgen. In diesem Falle tritt der Zeitpunkt des Ablaufs der dreiwöchentlichen Auf­legungsfrist an die Stelle der in Abs. 2 Satz 2 und Absatz 3 bezeichneten Zeitpunkte.

Außerordentliche Ergänzungen der Pfltcht- feuerwehr während des Laufes des Kalenderjahrs sind nur im Fall dringenden Bedürfnisses auf An­trag des Kommandanten vom Gemeinderat vorzu­nehmen.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird anläßlich der Gemeindevisitatiouen genau kontrolliert werden.

Calw, 26. März 1909.

K. Oberamt.

Voelter.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Ab­haltung von Unterrichtsknrfen über Bienenzucht.

Im heurigen Sommer sollen an der K. land­wirtschaftlichen Anstalt in Hohenheim und an der

K. Weinbauschule in Weinsberg sechstägige Unter­richtskurse abgehalten werden, in welchen den Teil­nehmern eine theoretisch-praktische Anleitung zum Betrieb der Bienenzucht gegeben werden wird.

Der Unterricht in diesen Kursen ist unentgelt­lich, dagegen haben die Teilnehmer, welche das 16. Lebensjahr zurückgelegt haben müssen, für Wohnung und Kost während der Dauer der Kurse selbst zu sorgen.

Der Beginn des Kurses in Hohenheim ist auf Montag, den 14. Juni d. I, der Beginn des Kurses in Weinsberg auf Montag, den 5. Juli d. I. festgesetzt. Da jedoch nur eine beschränkte Zahl von Teilnehmern gleichzeitig ausgenommen werden kann, so wird Vorbehalten, im Bedarfsfall noch weitere Kurse zu veranstalten und die Angemeldeten einem dieser Kurse, deren Beginn in Hohenheim auf den 5. Juli, in Weinsberg auf den 12. Juli fest­gesetzt werden würde, zuzuweisen.

Anmeldungen zu den Kursen, in welchen ins­besondere anzugeben ist, wie lange der Angemeldete Bienenzucht betreibt und wie viele Völker er besitzt, wollen nun vor dem 1. Juni an die Leiter der Kurse, Oberlehrer Heiter in Hohenheim bezw. Oberlehrer Burkhardt in Weinsberg, einge­reicht werden.

Diejenigen Angemeldeten, welche nicht mittelst besonderen Schreibens auf einen späteren Kurs verwiesen werden, haben sich am 14. Juni, vor­mittags 8Uhr, im Hörsaal derAckerbau- schule in Hohenheim, bezw. am 5. Juli, vormittags 8Uhr, imLehrsaal derWein- bauschule in Weinsberg einzufinden.

Stuttgart, 18. März 1909.

I. V.

Krais.

Tagesueuiakeite«.

Stuttgart 25. März. Bezüglich des Abzugs der Ertragssteuern bei der Ein­kommensteuerveranlagung für 1909 hat

Line Lüge.

Roman von Ludwig Rohmann.

(Fortsetzung.)

Kurz vor zwei Uhr kam Berg nach Hause, und man setzte sich bald zu Tisch. Diesmal saß Paul neben Marie, und die Unterhaltung war recht lebhaft. Aber sie drehte sich doch nur um gleichgültige Dinge. Und wäre Pauls Stimmung nicht so sehr gehoben gewesen, dann würde er wohl doch wahrgenommen haben, daß die übrigen Tischgenossen das Ge­spräch ohne rechte Wärme fortspannen.

Nach Tisch ließ Berg anspannen, und darauf fuhr er mit Paul nach seinem Bureau, wo die Geldfrage geregelt wurde. Dann bat Berg wieder um Entschuldigung; er habe noch allerlei Korrespondenzen zu erledigen. Aber er nötigte Paul den Wagen zu einer Fahrt durch die Stadt auf; er möge dann in einer Stunde wieder Vorfahren und ihn, Berg, zur Heim­fahrt abholen.

Paul ging wie im Traume die Treppe hinab. Er trug ein Kapital auf der Brust, das ihn frei machte, und mit dem er sich ein Vermögen verdienen wollte. Jetzt war er Herr der Leute, die daheim auf den Er­folg seiner Reise warteten, und sie sollten's erfahren, was das bedeutete. Während er dann, bequem in die Polster zurückgelehnt, durch die Straßen fuhr zurück über die Zeil, über den Roßmarkt in die prunkvolle Kaiserstraße hinein, dann am Bahnhof vorüber über die Wilhelmsbrücke in die idyllische Forsthausstraße hinein, spann seine Phantasie allerlei Zukunftspläne aus, und darin spielte auch Marie eine Rolle.

Marie! Der Gedanke an das Mädchen mit der prächtigen Gestalt und den Hellen Augen ließ ihn nicht mehr los, und seit er sich im Besitz des Geldes wußte, vermochte er absolut nicht einzusehen, weshalb sie etwa für ihn unerreichbar sein sollte. Wer sollte denn auch etwas dawider

haben? Herr Berg etwa? Das glaubte er nicht. Und Marie? Na ja so recht traute er ihrer offenen Freundlichkeit doch nicht; die sah ganz so aus, als sei sie ein Ausfluß ihres Wesens und als bedeute sie wohl nicht allzu viel für ihn. Aber schließlich war sie doch ein Weib wie andere auch na, und da kams nur darauf an, wie sie genommen wurde. Darauf verstand er sich, und ein übler Kerl war er doch auch nicht. Berg ließ den Wagen, nachdem er wieder vor dem Bureau vor­gefahren war, noch ein Weilchen warten, und als er dann endlich erschien, war er schweigsam und in sich gekehrt. Er fragte Paul, wie ihm die Stadt gefalle, aber das geschah ganz offenbar ohne jedes Interesse, und es fiel Paul dabei zum erstenmal auf, daß der alte Herr eigentlich über seine Jahre hinaus hinfällig erscheine.

Die gedrückte Stimmung Bergs übertrug sich für den Rest des Tages und mehr noch während des Abends auch auf Inge und Marie, und die Unterhaltung kroch unbelebt und gezwungen hin. Gleich nach dem Abendessen hob Berg die Tafel auf. Er fühle sich angegriffen und wolle sich zurückziehen. Trotzdem aber bat er, Paul möge ihm noch ein halbes Stündchen im Rauchzimmer Gesellschaft leisten.

Paul zögerte.Ich möchte nicht, daß Sie sich um meinetwillen irgend welchen Zwang auferlegten"

Nein, nein", sagte Berg, und das klang fast ein wenig eigen­sinnig.Ein halbes Stündchen geht's schon noch. Sie wollen ja doch in aller Frühe abreisen, und da müssen Sie sich meine Gesellschaft eben heute schon noch ein wenig gefallen lasten".

Im Rauchzimmer lud er Paul ein, es sich bequem zu machen, und dann bot er Zigarren an.Wenn ich Ihnen raten darf, so nehmen Sie diese. Die anderen sind ja auch rauchbar, aber diese da ist exquisit reine Havanna. Ein gutes Kraut, ein guter Tropfen den aber nur sehr mäßig das sind fast die einzigen Genüsse, die mir noch ohne Schaden für meinen Leichnam gestattet sind".