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verbrachte. Die Neue Freie Presse bezeichnet die Lage als sehr ernst, aber nicht hoffnungslos.

Belgrad 17. März. Die Stimmung in Serbien bleibt anhaltend kriegerisch. Alle Vorbereitungen für die Uebersiedelung des Hofes nach Nisch sind getroffen. Sämtliche Banken und großen Geschäfte lassen ihre Barbestände in das Innere des Landes schaffen.

Petersburg 17. März. Die Mitteilung von der österreichisch-türkischen Eini­gung hat Rußland damit beantwortet, es halte daran fest, daß die Frage über Bos­nien und Herzegowina einer Konferenz vorzulegen sei.

Vermischtes.

Die Stadtkasse gepfändet! Im Rathause zu Mannheim gab es kürzlich lange Gesichter. Bei dem Stadtrechner sprach ein

Mann in Beamtenuniform vor und verlangte die Kleinigkeit von 15 000 widrigenfalls er genötigt sei, die vorhandenen Barbestände zu pfänden. Zuerst meinte man, der berühmte Hauptmann von Köpenick" wolle am Neckar­strand eine Gastvorstellung geben. Mein der uniformierte Herr war in der Lage, sich regel­recht als Gerichtsvollzieher zu legitimieren und zugleich die Ausfertigung eines für vor­läufig vollstreckbar erklärten Gerichtsurteils vor­zulegen, das von dem betreffenden Herrn Ge­richtsschreiber mit einer tadellosen Vollstreckungs­klausel versehen war. Was tun? Ohne stadträtliche Anweisung darf der Stadtrechner keinen Pfennig, geschweige denn 15 00«>^/7 aus­zahlen; außerdem war auch nicht so viel in der Kasse. Der Gerichtsvollzieher pfändete also mit feierlichem Ernste die gesamten Geldbestände der Stadttasse mit 13 800 -//. In der Stadtverordnetensitzung kam die merk­

würdige Geschichte zur Sprache, und einer der Herren Bürgermeister gab die Aufklärung. Die Stadt war wegen eines Unfalls auf Schaden­ersatz verklagt worden und hatte, um auf die Versicherungs-Gesellschaft vertragsmäßigen Rück­griff nehmen zu können, den Prozeß durchführen müssen. Das für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteil ließ der klägerische Anwalt dem Vertreter der Stadt alsbald durch den Gerichtsvollzieher zustellen und erwartete letzteren vor dem Hause, um ihm wenige Minuten nach der Zustellung den Auftrag zur sofortigen Pfändung zu geben. Natürlich hatte man auf dem Rathause von dem drohenden Ueberfall noch gar nichts gewußt und deshalb auch keine Vorkehr dagegen getroffen. Der grausame Advokat aber rieb sich vergnügt die Hände, und auch der Gerichtsvollzieher hatte seine Freude daran; denn eine Pfändungsgebühr, wie in diesem Falle, war ihm in seiner ganzen Dienstzeit noch nicht in die Tasche geflossen.

Amtliche md primtMMge».

Aufforderung

zur

AuMldLSg der Schuldzillse, Renten nnd Lasten.

Nach Art. 9 I Ziff. 4 des Einkommensteuergesetzes vom 8. August 1903 sind bei Ermittlung des steuerbaren Einkommens von den Einnahmen in Abzug zu bringen die von dem Steuerpflichtigen nach dem Stand vom 1. April d. I. nachgewiesenermaßen zu entrichtenden Schuldzinse und Renten, sowie die auf besonderem privatrechtlichem oder öffentlichrechtlichem Verpflichtungsgrunde beruhenden dauernden Lasten, soweit die Schuldzinse re. nicht auf außerhalb Württembergs befindlichen Einnahmequellen haften (Art. 8 Ziff. 1 nnd 2 des Gesetzes). Bei Steuerpflichtigen, die mir der beschränkten Stcuerpflicht in Art. 3 des Gesetzes unterliegen, sind nur die Zinse solcher Schulden oder solche Renten oder Lasten abzugsfähig, welche auf den inländischen Einkommens­quellen haften.

Auf Grund der Bestimmung in Art. 42 Abs. 2 des Einkommensteuer­gesetzes werden nun die Einkommensteuerpflichtigen, welche keine Steuererklärung abgeben, aufgefordert, in der Zeit

vom 1. bis spätestens 8. April d. I. die abzugsfähigeu Schuldzinse, Renten und Lasten, deren Abzug sic bean­spruchen, anzumelden. Hiezu wird ausdrücklich bemerkt, daß die Anmeldung

a«ch dann zu erfolgen hat, wenn die betr. Schuldzinse rc. bereits im

vorigen Jahr angemeldet worden sind.

Die Anmeldung hat auf einem Formular zu erfolgen, das den Steuer­pflichtigen auf Verlangen von der Unterzeichneten Gemeindebehörde (Rathaus Zimmer Nr. 5) unentgeltlich abgegeben wird.

E alw, den 18. März 1909.

Gemeindebehörde für die EinklMNtMeuer.

- Dreher.

Wildberg.

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Am Samstag, den 20. März ds. Js., kommen aus den Stadtwaldungen Langhalde und Kengel zum Verkauf:

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2 Buchen mit zus. 0,68 Fm.

3 Linden mit zus. 0,78 Fm., sowie 19 Wagnerstangen.

Zusammenkunft vorm. 8f> Uhr beim Bahnhof.

Auszüge können bestellt werden bei Waldmeister Gerlach.

Stadtschultheißenamt: Mutschler.

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Renningen, 18. März 1909.

ToSesanALigL.

In tiefer Trauer teilen wir die schmerzliche Nachricht mit, daß unsere lieber lreubcsorgter Gatte, nnd Vater

Augnst Schneider, Schwanenwirt, heute früh '/w Uhr nach kurzem Leiden im Alter von 48 Jahren sanft entschlafen ist.

Die schwergeprüfte Gattin: Pauline Schneider, geb. Eisenhardt. Beerdigung Samstag, den 20. März, nachmittags 1 Uhr.

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