e
ltNSE
Amts- und Anzeigebtatt für den Gberamtsbezirk Calw
59 .
84. Jahrgang
PMWVMS^^M
ML
Erscheinuugstagc: Montag, Tienstaa. Mittwoch, Donnerstag. Freitag und Lanistag. Jnsertionsvre'.s lv Pfg. pro Zeile für Stadt u. Bezirksorie: außer Bezirk 12 P-'g.
Kreitag, den 12 Mr; 1909.
Vezugspr. i. d. Stadt' ^fährl. m. Träger!. Mk. 1.2.',. Lostbezugspr. f. d. L^rls- u. Nachbarortsverk.' ^jährl. Mk. 1.20, im Fernverkehr Mk. Bcstellg. in Württ. :»u Pfg.. in Bayern u. lfteich 42 Pfg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landwirtschaftliche Berussgenosseiischaft für de» Würlt. Schwarrwaldkreis.
Gemäß Art. 25 Absatz 2 des Gesetze? vom 4. März 1888, Rcq.-Vl. S. 89, wird hicmil bekannt gemacht, daß der Umlagcsnß für das Jahr 1908 aus (wie im Vorjahr)
3 Mk. 38 Pfg. für 100 Akk. Steuerkapital festgesetzt worden ist.
Reutlingen, 9. März 1909.
Der Vorsitzende des Vorstands:
Oberreg ernngsrai Stamer.
Me Fröhjahrs-Kaatrollvkrfa«mlWgen 1909
finden im Kontrollbezirk Calw wie folgt statt:
1. Kontrollplatz Nenbnlach am 1. April S Uhr vorm aus dem Lindenplatz beim Lamm für die Gemeinden: Altbulach. Emberg, Holzbronn, LiebelSberg, Nenbnlach, Oberhaugstett, Teinach.
2. Kontrollplatz Neuweiler am l. April 12 , Uhr »achm. beim NathauS für die Gemeinden: Agenbach, Aichhalden, Bergorte, Breitenberg, Hornberg, MarttnsmooS, Neaweiler, Oberkoll- wangen, Zwerenberg, Schmied.
3. Kontrollplatz Gechiuge« am 8. April 1 Uhr uachm. bei der Kirche für die Gemeinden: Althengstett, Dachtel, Deckenpfronn, Gechingen, Ostelsheim und Simmozheim.
4. Konttollplatz Liebeuzell am 6. April 8 Uhr vorm, bei der Turnhalle für die Gemeinden: Dennjächt Ernstmühl, Liebeuzell. Möttltngen.
5. Kontrollplatz Liebeuzell am 6 April S'/« Uhr vorm, bei der Turnhalle für die Gemeinden: Monakam, Unterhaugstett und Unterreichenbach.
6. Kontrollplatz Calw am 6. April 2 Uhr uachm. in der Turnhalle für die Gemeinde: Calw.
7. Konttollplatz Calw am 7. April 8'/- Uhr vorm, in der Turnhalle für die Gemeinden: Altburg, Oberreichenbach, Rötenbach, Speßhardt, Sommenhardt, Würzbach, Zavelstein.
8. Kontrollplatz Calw am 7. April 10 Uhr vorm, ft» der Turvhalle für die Gemeinden: Hirsau, Nenhengstett, Ottenbronn, Oberkollbach, Stammheim.
Zu den Kontrollverfammlungen haben zu erscheinen:
1. die Herren Offiziere, Sanitätsoffiziere und obere Militärbeamte der Reserve und Landwehr I. Aufgebots.
2. Sämtliche Reservisten und Laudwehrleute I. Aufgebot-, sowie sämtliche Crsatz-Reser- vifteu (etnfchl. der zeitig als selb- «ud garuisoudienstuufSHIg und der zeitig oder dauernd al- «ur garutsoudieustfShig bezeich» ueten Mannschaften.
3. Die zur Verfügung der Truppenteile und der ErsatzbehSrde« entlassenen Mannschaften.
4. Diejenigen Mannschaften, wrlche als zeitig Halb- und Ganzinvaliden anerkannt find.
Diejenigen Mannschaften der Jahresklaffe 1897, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September ins stehende Heer eingetteten find, werden im letzten Jahre ihrer Dienstpflicht in der Landwehr I. Aufgebots bet den Herbstkontrollversamm- lungen zur Landwehr II. Aufgebots überführt und find von der Teilnahme an den Frühjahrskonttoll- versammlungen dieses Jahres entbunden.
Dieselben haben bei den Herbstkonttoll- verfammlungen d. I. zu erscheinen.
Militärpässe nebst den darin befindlichen KrtegSbeorderuuaen bezw Paßnotizen, sowie Führungszeugnisse find mit.zur Stelle zu bringen.
Stöcke, Schirme, Zigarren:c. find vor Beginn der Kontrollverfammlungen abzulege».
Orden und Ehrenzeichen sind anzulegen. Unentschuldigtes Fehlen, sowie verspätetes Erscheinen werden mit Arrest bestraft.
Anzug der Herren Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Mtlttärbeamten der Reserve und Landwehr: Ueberrock oder Waffenrock und Mütze. Calw, 8. März 1909.
Bezirkskommando.
Die OrtSbehörden werden beauftragt. Vorstehendes in den Gemeinden wiederholt auf ortsübliche Weise kostenfrei bekannr zu geben.
Calw, 8. März 1909.
K. Oberamt.
I. V.: Amtmann Rippmann.
Bekanntmachung Ler K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung eines
Molkeretlehrknrses in Keravroun.
Mt Genehmigung des K. Ministeriums des Jauern wird an der Molkereischule in Gerabronn ein ktägiger Fortbildungskurs für Molker ab« gehalten werden.
Die Teilnehmer an diesem Kurse find verpflichtet, im gesamten praktischen Betrieb nach Anleitung des Kursleiters mitzuarbeiten; sie erhalten Gelegenheit, sich mit dem Ansäuern des Rahmes, der Butterbereituug, der Milchprüfuug und der Betriebskonttolle gründlich bekanntzumachen, außerdem erhalten sie einen entsprechenden theoretischen Unterricht, der sich auf die Milch gewinnung und -behandlung, die Bezahlung der Milch nach Fett, die Behandlung des RahmeS. das Buttern, die Beurteilung der Butter nach Güte, sowie auf den Verkauf derselben erstreckt.
Der Unterricht in diesem Kurs ist unentgeltlich, dagegen haben die Teilnehmer für Wohnung und Kost während ihres Aufenthalts in Gerabronn selbst zu sorgen.
Bedingungen der Zulassung sind: der Nachweis einer mindestens 2jährigen Beschäftigung in einer Molkerei, Besitz der für das Verständnis deS Unterrichts notwendigen Fähigkeiten und guter Leumund.
Der Beginn des Kurses ist aus Montag den 29. März 1909 festgesetzt. Da jedoch zu einem Kurs nur eine beschränkte Zahl von Teilnehmern zugelaffen werden kann, so behält sich die Zentralstelle vor, je nach Bedürfnis im Laufe der folgenden Wochen noch weitere Kurse zu veranstalten und die sich Anmeldenden nach ihrem Ermessen in die einzelnen Kurse einzureihen.
Gesuche um Zulassung zu dem Kurs find unter Vorlage des Nachweises der praktischen Tätigkeit, Angabe des Alters und mit einem schullhetßen- amtlichen Zeugnis über die Erfüllung der obengenannten weiterenBedtngungen versehen, spätestens bis zum 23. März 1909 andaS „Sekretariat der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzureichen.
Stuttgart, 8. März 1909.
J..V.: Krais.
Taqesuemqkeiteu.
Stuttgart II. März. (Strafkammer.) In der Nacht zum 6. Januar d. I. wurde der berüchtigte vielfach vorbestrafte Wilderer Heinrich Kühnle von Warmbronn, sein Vater und sein Schwager Rudolf Hering (Sohn des Schultheißen Hering) durch den Landjäger Lang von Weilderstadt beim Wildern ertappt. Kühnle flüchtete in das Haus seines Vaters, wo ihn der Landjäger sestnahm. Kühnle riß wieder aus und flüchtete in sein Haus. Ter Landjäger drang in das Haus ein und nahm eine Durchsuchung
vor. Während derselben ergriff Kühnle einen Stechbeutel und brachte damit dem Landjäger 12 Stiche bei. Daraufhin lief Kühnle aufs Feld hinaus und erschoß sich mit seinem Jagdgewehr; der Landjäger wurde schwer verletzt in das Haus des Wirts Hägele verbracht. Der Vorfall rief unter der Bevölkerung große Aufregung hervor. Die Stimmung war allgemein für Kühnle und gegen den Landjäger. Man tadelte, daß der Landjäger wegen einiger lumpigen Hasen zu scharf vorgegangen sei; Kühnle und Hering hatten in jener 9lacht drei Hasen erlegt. In Warmbronn ist man schon lange feindselig gegen die Landjäger gesinnt; es wird dort viel gewildert. Die Bevölkerung war insbesondere darüber erbittert, daß man Kühnle im Spritzenhaus aufbahrte. Ein Vorfall, der sich am folgenden Dag in einer Warmbronner Wirschaft abspielte, beschäftigte heute die Strafkammer. Sechs Einwohner, die verheirateten Bauern und Steinhauer Wilhelm Jaißle, Christian Käßmann, Wilhelm Lang, Gotthilf Lang, Gottlob Hering und Gottlob Schüler waren des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung und des groben Unfugs angeklagt. Es wurde ihnen zur Last gelegt, sie seien am Erscheinungsfest abends in die Wirtschaft des Hägele auf Verabredung eingedrungen, um gegen den in einem Zimmer nebenan liegenden Landjäger Lang zu demonstrieren und ihn in Aufregung zu versetzen. Die Wirtschaft des Hägele war an jenem Tag dicht besetzt, es kamen Leute, die sonst nie in der Wirtschaft verkehrten. Den ganzen Abend herrschte ein großer Tumult; es wurden Verwünschungen gegen den Landjäger ausgestoßen. Jaißle äußerte, Kühnle sei mit dem Landjäger noch viel zu gut umgegangen, er hätte ihn niedergestochen. Als die Tochter des Wirts bat, doch Rücksicht auf den schwer verletzten Landjäger zu nehmen, äußerte Wilhelm Lang, ein Kühnle sei mehr wert als 6 Landjäger. Beim Verlassen der Wirtschaft schlug Käßmann mit der Faust an das Fenster des Zimmers, in dem der Landjäger Lang lag und schrie hinein: „Ist der noch nicht hin, ist der zu liederlich dazu." Eine ähnliche rohe Aeußerung soll Hering getan haben. Auch vor der Wirtschaft entstand ein großer Tumult. Die Angeklagten bestritten, daß sie auf Verabredung in die Wirtschaft gegangen seien, um gegen den Landjäger zu demonstrieren. Der Vertreter der Anklage geißelte mit scharfen Worten die gesetzlose Gesinnung der Warmbronner Bevölkerung. Er beantragte gegen die Angeklagten Gefängnisstrafen von 3 Wochen bis 8 Monate und Veröffentlichung des Urteils in den Bezirksblättern, damit die Bevölkerung von Warmbronn Achtung vor dem Gesetz lerne. Die Strafkammer sprach die Angeklagten Gotthilf Lang, Gottlob Hering und Gottlob Schüler frei und verurteilte nur 3 Angeklagte wegen Beleidigung und zwar Käßmann zu 3 Monaten und 'Jaißle und Wilhelm Lang zu je 1 Monat Gefängnis. Das Urteil wird in den in Leonberg erscheinenden Zeitungen veröffentlicht.
Ludwigsburg ll. März. Für die Jubiläumsfeier des Ulanen-Regiments König Wilhelm I (2. Württ.) Rro. 20, die am 26. Juni d. I. stattfindet, ist nun ein vor- lüuffgeS'Programm festgesetzt. Vormittags 9' '2 llhr