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Amts- und Anzeigeblalt für den Gberamlsbeprk Ealw. 81 . Zch-mq.

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Breitag, -en 15. Aanuar 1909.

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Amtliche Bermmtmachrrnge«.

Die Ortsbehörde«

werden, soweit sie htemit noch im Rückstand find, beauftragt, die Berichte über das Ergebnis der BürgerauSschnßwahl uaverjüglich binnen 3 Tagen htehec vorzulegcn. (Wochenblatt Nr. 302 von 1908.)

Calw, 14. Januar 1909

K. Oberamt.

^ Voelter.

Bekanntmachung. - Die Herren VerwaltnngSaltvare «nd die OrtSbehSrden für die Arbeiterverfichernng werden nnter Bezugnahme auf den oberamtlichen Erlaß vom 21. Dezember 1908 Wochenblatt Nr. 300 aufgefordert, die Katasternachweisunge« für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft nebst Bei­lagen soweit nicht schon vorgelegt umgehend als portopfl D.-S. etnzusenden.

Calw, 15. Januar 1909.

K. Oberamt.

Voelter.

Die Ortsbehörde«

werden angewiesen, von den An- und Abmeldungen zur Stammrolle stets sofort dem Oberamt Anzeige zu erstatten und hiebei nur das s. Z. zu diesem Zweck hinausgegebene Formular (Auszüge aus der Rekrutierungsstammrolle mit geeignetem Vordruck) zu benützen.

Den Anmeldungen find die Losungsscheine beizuschließen.

Von der An- und Abmeldung ist stets auf dem Losungsschein Vormerkung zu machen.

Calw, 14. Januar 1909.

K. Oberamt.

Voelter.

Bekanntmachung.

In Betreff des heurigen

MiltSr-Grsahgeschasies

wird bekannt gegeben, daß die Musterung und Losung vom 11. bis 16. März d. I. stattfindet.

Wegen der SurücksteNurrgsgesuche (ReklamattonSgesuche) Militärpflichtiger in Berück­sichtigung bürgerlicher Verhältnisse wird auf die Bestimmungen der §8 32 und 33 der Deutschen Wehrordnung (Reg.-Bl. von 1901 Nr. 23) und wegen derjenigen der Reservisten, LandwrhrmSnner und Ersatzreserviste«, auf Z118 Z. 3 bis 6, 8 120 Z. 5, 8 122 und 123 der Deutschen Wehrordnung hingewtesen.

Diese Zurückstellungsgesuche, wozu beim Ober­amt Formulare zu haben find, sollten mindestens 10 Tage vor dem MusternngStermin, also längstens bis 1. März beim Oberamt einkommen, um dieselben prüfen und erforderlichenfalls ergänzen zu können. ZmückstellungSgesuche, die erst nach der Musterung angebracht werde«, könnten keine Berücksichtigung mehr finde«.

Da früher Reklamationsgesuche vielfach ver­spätet eingekommen find, so hat die K. Oberersatz- kommisfion die bestimmte Erwartung ansgesprochen, daß dieselben künftig rechtzeitig etngereicht werden, also schon vor der Musterung nicht erst vor der Aushebung oder nach dieser.

Die Ortsbehörden werden beauftragt, die Beteiligten in angemessener Weise darauf aufmerksam zu machen und für rechtzeitige Vorlage derartiger Gesuche Sorge zu tragen.

Calw, 15. Januar 1909.

K. Oberamt.

Voelter.

Die Lchuttheitzenämter

werden aufgefordert, die Zahl der von jedem Jahr­gang Heuer zur Musterung kommenden Militär­pflichtigen zuversichtlich bis zum

20. Januar

hiehcr anzuzeigen.

Calw, 14. Januar 1909.

K. Oberamt. Voelter.

Bekanntmachung.

Da für die Beschaffenheit des UnterosfizierS- korpS die Zuführung eines besonders vorgebildeten Ersatzes von größter Wichtigkeit ist, die Beteiligung württembergischer Freiwilliger hieran aber immer noch sehr zu wünschen läßt, so werden die Beteiligten auf den Eintritt in die Uuterosfiztervorfchnle zu Weilburg und in die Unteroffiziervorschnle zu Ettlingen und Biebrich aufwerksam gemacht mit dem Anfügen, daß das K. Bezirkskommando und die Unterzeichnete Stelle bereit find, auf Verlangen nähere Mitteilung über die Bedingung des Eintrittes zu machen.

Calw, 14. Januar lOW.

K. Oberamt.

Voelter.

De» K. OrtsschuUnspektorateu

werden in den nächsten Tagen für jede Schul­gemeinde Fragebögen über den Stand des Handarbeitsunterrichts zugehen. Die Oberschul- dehörde wünscht im Hinblick auf die bevorstehende Aufnahme dieses Unterrichts unter die gesetzlich vorgeschriebenen Schulfächer einen genauen Einblick in den gegenwärtigen Stand dieses Fachs zu be­kommen. Die beantworteten Fragebögen wollen bis spätestens 1. Febr. dS. IS. eingesandt werden.

Calw, 15. Januar 1909.

K. ev. BezirkSschulinspektorat.

Schmid.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung von UnterrichtSkurfen über Obstbaumzucht.

Im kommenden Frühjahr wird wieder ein Unterrichtskurs über Obstbaumzucht an der K. landwirtschaftlichen Anstalt in Hohenheim und an der K. Weinbauschule in Weinsberg, sowie erforderlichenfalls noch an anderen geeigneten Orten abgehalten.

Hiebei erhalten die Teilnehmer nicht nur einen leicht faßlichen, dem Zweck und der Dauer des Kurses entsprechend bemessenen theoretischen Unterricht, sondern auch eine geeignete praktische Unterweisung für die Zucht und Pflege der Obstbäume. Zu diesem Zweck sind dieselben verpflichtet, nach Anweisung des Leiters des Kurses in der Baumschule und in den Baumgütern der betreffenden Lehranstalt die ent­sprechenden Arbeiten zu verrichten, um die Erziehung junger Obstbäume, die Veredlung, den Baumschnitt und die Pflege älterer Obstbäume praktisch zu er­lernen.

Die Dauer des Kurses ist auf zehn Wochen acht Wochen im Frühjahr und zwei Wochen im Sommer festgesetzt.

Der Unterricht ist unentgeltlich; für Kost und Wohnung aber haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Außerdem haben dieselben, das etwa bet dem Unterricht nötige Lehrbuch, die erforderlichen Hefte, sowie ein Veredlungsmesser, ein Gartenmesser und eine Baumsäge anzuschaffen, was am Ort des Kurses selbst geschehen kann.

Die Gesamtkosten für den Besuch deS Kurses mögen nach Abzug der Arbeitsvergütung 150 betragen.

Unbemittelten Teilnehmern kann ein Staats­beitrag bis zu 50 in Aussicht gestellt werden.

Für ihre Arbeit erhalten die Teilnehmer nach Ablauf der ersten vierzehn Tage eine tägliche Ver­gütung von 35 Pf.

Bedingungen der Zulassung sind: zurück - gelegtes siebzehntes Lebensjahr, ordent­liche Schulbildung, guter Leumund, Uebung in länd­lichen Arbeiten. Vorkenntnisse in der Obstbaum­zucht begründen einen Vorzug.

Gesuche um Zulassung zu diesem Unterrichts­kursus sind bis längstens 20. Februar dS. IS. an dasSekretariat der K. Zentral­stelle für die Landwirtschaft in Stutt­gart" einzusenden. Den Aufnahmegesuchen sind beizulegen:

1. ein Geburtsschein;

2. ein Schulzeugnis;

3. ein Nachweis über die Uebung des Bewerbers in landwirtschaftlichen Arbeiten und etwaige Vorkenntnisse in der Obstbaumzucht;

4. wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilligungserklärung des Vaters oder Vor­munds, in welcher zugleich die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten, insoweit solche nicht auf andere Weise gedeckt werden, übernommen wird;

5. eine von der Gemeindebehörde des Wonsttzes des Bewerbers ausgestelltes Leumundszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß der Bewerber, bezw. diejenige Persönlichkeit, welche die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten für denselben übernommen hat, in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen;

6. wenn ein Staatsbeitrag bezogen wird, was zutreffendenfalls immer gleich­zeitig mit der Vorlage des Auf­nahmegesuchs zu geschehen hat, ein gemeinderätliches Zeugnis über die Vermögens- Verhältnisse des Bewerbers und seiner Eltern, sowie ein Nachweis darüber, ob die Gemeinde, der landwirtschaftliche BezirkSveretn oder eine andere Körperschaft dessen Aufnahme befür­worten und ob dieselben ihm zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe zugesagt oder in Aussicht gestellt haben.

Die Zuteilung zu den verschiedenen Kursen behält sich die Zentralstelle vor; fie wird hiebei die Entfernung zwischen dem Wohnort des Bittstellers von dem einen oder anderen Ort deS Kurses, soweit möglich, in Betracht ziehen.

Die Bezirks- und Gemeindebehörden, sowie die landwirtschaftlichen Vereine werden auf diese Gelegenheit zur Heranbildung von Bezirks- und Gemeindebaumwärtern besonders aufmerksam ge­macht, mit dem Ersuchen, geeignete Persönlichkeiten zur Beteiligung an diesem Kurse zu veranlassen.

Stuttgart, 5. Januar 1909.

I. V.: Baier.

Tagesveuigkeiterr.

Stuttgart 15. Jan. Wie bekannt, wurde vor einigen Wochen der Schreiner Kühnle in Warmbronn von einem Landjäger beim Wil­dern betroffen und sollte nun in seiner Wohnung verhaftet werden. K. widsrsetzte sich der Ver­haftung, verwundete den Landjäger durch 12 Stiche und nahm sich selbst Kar Leben. Der Mit­teilung diese« Vorfall«, die durch viele Blätter ging, war beigefügt, daß K der Schwiegersohn de« bekannten Volk-dichter« Christian Wagner sei und gewiß haben viele Freunde der­selben ihm bei dieser Nachricht ihr Mitgefühl