amuie aus
s
er
hat aus ermieten Bäckerei.
seich origen r später in vermieten:
ev. auch rer.
ds. Bl.
Wh-
achsene in
l.
erx.vem-
lLl
üviNil
ei
I»,
lklkmf.
r Nruheng-
d zu jeder
! u. Stärke, jeuster, ca, Backsteine,
ds. Mt-.,
iele Haufen
otz.
Wolf.
« Z»i»zrr.
renk
Jh«e° »
uivreche, lr IHr^e tzl «Lel»
di« »» q»
«tt«.
» knetst««
ir «tr i» ckun« »HO einÜM. z»rM._
e exrra große
er
Me
»dlSUH,
M 223.
Amts- und Lnzejgeblatt für den Gberamtsbezirk Lalw. 83. -lchr-ns
Srsch»iriunz«taze: Mont-s. Tiinltaz. Mittwoch. «»nuirstLL, Arkitag und kamltaz. Aniertionkpreir !» Mts- pro Zelle für ktadt u. Bezirttorte; außer Bezirk 12 Pfg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Aufnahme von Zöglingen in die K. Wein- baufchule in Weinsberg.
Aus den 1. Januar 1909 find für die Jahre
1909 und 1910 zehn Zöglinge in die Weinbauschule aufzunehmen.
Diejenige Jünglinge, welche um Aufnahme sich bewerben wollen, werden daher aufgefordert, binnen vier Wochen bei dem Vorstand der Weinbauschule in Weinsberg schriftlich sich zu melden. Die Bewerber werden sodann zu einer Vorprüfung einberufen, welche anfangs Dezember stattfinden wird.
Die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebensjahr zurückgelegt haben, vollkommen gesund, für anhaltende Feldarbeiten körperlich erstarkt, mit den gewöhnlichen Arbeiten in Feld und Weinberg bereits vertraut sein und lesen, schreiben und rechnen können, wie auch die Fähigkeit besitzen, einen populären Bortrag gehörig aufzufassen.
Kost, Wohnung und Unterricht erhalten die Zöglinge frei; dagegen haben sie alle vorkommenden Arbeiten unentgeltlich zu verrichten. Bei Fleiß und Wohlverhalten wird Aussicht auf Prämien gegeben. Die Neueintretenden find verpflichtet, den vorge- fchriebenen Lehrkurs bis zum Schluß des Jahres
1910 durchzumachen.
Die aufzunehmendenZöglingeerhalten während des zweijährigen Kurses einen auf gründliche berufliche Ausbildung berechneten Unterricht. Neben der Befestigung und Weiterführung in den gewöhnlichen Volksschulfächern wird Unterricht in der ebenen und praktischen Geometrie, im Zeichnen, in den Elementen der Chemie, Physik, Mechanik, sowie theoretische und praktische Unterweisung im Feld-, Wein-, Gemüse- und Obstbau, sowie in der Viehzucht erteilt.
Falls einer der Zöglinge während des Lehrkurses an der Weinbauschule in das militärpflichtige Alter eintreten sollte, so kann er nach Z 32 Ziff. 2 Lit. k der deutschen Wehrordnung vom 22. November
Mittwoch, Len 23. September!S08.
1888 /18. Februar 1901 (Reg.-Bl. von 1901, S. 275 ff.) bis nach vollendeter Lehrzeit zurückgestellt werden. Um den Zöglingen fortwährend praktische Anschauung zu sichern, ist mit der Anstalt ein Grundstück von 40 Hektar verbunden, der in Gärten, Weinbergen, Ackerfeld und Wiesen besteht.
Mt den Eingaben sind ein Geburtsschein, Impfschein, sowie ein Zeugnis des Gemeinderats über den Stand und etwaigen Grundbesitz des Vaters, über dessen Einwilligung zu dem Vorhaben seines Sohnes, das Prädikat und die Laufbahn des Aufzunehmenden, sowie ein Staatsangehörigkeitsausweis vorzulegen.
Stuttgart, 16. September 1908.
I. V.: Krais.
Tagestteuigkeiteu.
* Calw 23. Sepk. Der 1. Okt. bringt unseren Handwerkern einige wichtige Neuerungen und Gesetzekbestimmungen. An diesem Tage tritt dar Gesetz vom 30. Mai 1908, der sogenannte kleine Befähigungsnachweis, in Kraft. Eine der einschneidenstenBestimmungen der Gesetze« betrifft das Halten von Lehrlingen. Nach dem neuen Gesetz ist künftig nur noch derjenige berechtigt Lehrlinge etnzustellen, welcher die Meisterprüfung mit Erfolg bestanden und da» 24. Lebensjahr vollendet hat. Für den Nebergang wird bestimmt, daß Personen, die beim Inkrafttreten dieses Gesetze« zur Anleitung von Lehrlingen befugt find, die zu diesem Zeitpunkt, also am 1. Okt. d. I. bereit« in das Lehrverhältnis eingetretenen Lehrlinge auslehren dürfen. Die weitere Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen ist ihnen auf ihren Antrag von der unteren Verwaltungsbehörde zu verleihen, wenn sie beim Inkrafttreten des Gesetzes mindestens 5 Jahre hindurch mit der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen in ihrem Gewerbe tätig gewesen find. Die älteren Meister, die bisher schon Lehrlinge hatten, können also auch fernerhin
vezugrpr. t. b. ktadt Vpkhrl. m. Lrägerl. Mt. 1.25. Postbrzugta,,
f. d.OrtS- u. NachbarortSocrk. '/Nährt. Mt. 1.20, im Aernot-ke-i Mk.I.S0. Bestell,, in Württ. SÜPfz.. in Bayern u. Brich 12 Vs,
auf Ansuchen Lehrlinge annehmen; ohne Erlaubnis der Verwaltungsbehörde ist die« aber nicht gestattet. Neu ist auch die Bestimmung, daß jeder Lehrling eine Gesellenprüfung zu machen hat. Ohne Erstehung einer solchen wird niemand zur Meisterprüfung zugelassen. Er wird in Zukunft streng darauf gesehen werden, daß der Meistertitel nur von Handwerkern geführt wird, die die Meisterprüfung bestanden haben. Er ist durchaus notwendig, daß sich die Handwerker mit dem neuen Gesetz eingehend vertraut zu machen. Die Hand- werkerkammer Reutlingen macht auf die Veranstaltung von Meisterprüfungen in den Monaten November und Dezember d. I. aufmerksam. Da die Meisterprüfungen eine sehr große Bedeutung durch das neue Gesetz erlangt haben, so darf eine zahlreiche Beteiligung an den Prüfungen in Aussicht genommen werden» wie überhaupt die Stellung der Handwerk« eine gehobenere und wichtigere werden wird.
8. V. Calw 21. Sept. Ein für dieses Jahr selten schöner Tag war es, auf den der gestrige Ausflug unseres SchwarzwaldvereinS fiel. Deshalb und wohl auch wegen der verlockenden Tour in eine interessante, zum größten Teil fremd« Gegend hatten sich trotz der ungewohnt frühen Abfahrt vor dem Mittagsschläfchen gegen '/« Hundert Wanderfreunde eingefunden, um gemeinsam einen schönen Tag zu verleben. Nach kurzer Bahnfahrt wurde zunächst das bekannte, aber immer wieder reizende Mohnbachtal durchwandert. Dann gings im schattigen Wald bei mäßiger Steigung bergan Neuhausen zu. Kurz vor diesem sauberen, freundlichen Orte hörte der Wald auf und wir hatten auf der lustigen Hochebene etwa eine Stunde lang den Genuß eines stets wechselnden prächtigen Rundblicks auf die in herbstlichem Schmuck prangende Landschaft des sogenannten „Biets". Aus der Ferne grüßten uns die württembergischen Orte Friolzheim und Heimsheim, während wir selbst uns durchweg auf badischem Gebiet bewegten. Am besten konnten wir
Das Haus am Rhein.
Roman von Anny Wothe.
(Fortsetzung.)
„Was hast Du denn, Renate?" unterbrach sich Lilly, als Renate hastig und mit heißem Erröten auf den Wangen, Messer und Gabel fallen ließ. Sie dachte in süßer Verwirrung und Seligkeit der roten Nelken, die gestern ihr zu Füßen gefallen waren.
Lilly las weiter:
In meinem Garten die Nelken Mit ihrem Purpurstern Müssen alle verwelken,
Denn Du bist fern!
Hübsch! Nicht?" Lachend sah Lilly zu Waldenburg auf.
„Ich werde Dir dar Buch fortnehmen müssen, Lilly, wenn Du Deinen Schwager noch länger mit Deinen Narrheiten belästigst," rief Frau von Gleichenburg über den Tisch herüber.
„Aber ich bitte Sie, meine gnädigste Frau," unterbrach Waldenburg keine Schwiegermama, „lassen Sie dem Kinde doch die harmlose Freude. Weiter, Lillychen, wir find sehr gespannt, tiefer in die Geheimnisse der Blumensprache eingeweiht zu werden."
Lilly nickte, als fände sie da« ganz selbstverständlich, dann las sie eifrig weiter:
„Klatschrose: Plaudere nicht.
Fräulein Clartffa, das gilt Ihnen; nein, da« Berschen ist aber zu komisch," lachte Lilly, „hören Sie nur:
Mond, hast Du nicht gesehen,
Wie mich mein Schatz geküßt?
Frei muß ich Dir gestehen,
Daß mich da« sehr verdrießt.
„Das glaube ich!" sagte der kleine Ausbund ernsthaft, „ist'« denn wahr, Fräulein Clarissa, haben Sie einen?"
Alle lachten, die Erzieherin aber erhob sich hochrot vor Zorn und sagte überlaut:
„Gnädige Frau sollten wirklich Veranlassung nehmen, Lilly diese unpassende Lektüre zu verbieten."
Frau von Gleichenburg lächelte fein. „Gute Clarissa," sagte sie wie mitleidig, „ein harmloser Scherz — ein harmlose« Buch, lassen Sie doch dem Kinde dar Vergnügen, zudem macht es meinem Schwiegersohn Spaß und dann weiß ich auch wohl am besten zu beurteilen, was paffend oder unpassend in meinem Hause ist."
Clarissa war wie vom Donner gerührt, wie man zu sagen pflegt, zum ersten Mal empfand sie die Ungnade der Herrin in Gegenwart Anderer und bebend vor Empörung verließ sie die Veranda, verfolgt von drei Kreuzen, die Lilly in die Luft schrieb.
Da« junge Mädchen blätterte weiter:
„Sternblume! Hattest Du nicht etwa» mit der Sternblume in Deinen Träumen zu tun, Leonore? Warte, ich will Dir gleich die Bedeutung sagen" und ehe ihr die hastig von ihrem Stuhl aufspringende Leonore wehren konnte, las Lilly wichtig:
„Sternblume! Wähle nach reiflicher Ueberlegung."
„Da hast Du'«," lachte Lilly zu Waldenburg auf, während Leonore für einen Moment erbleichend die Hand auf's Herz preßte.
„Das Berschen dazu heißt":
„Ich will« nicht hören," unterbrach Leonore die kleine Schwätzerin hart, „ich dächte, wir hätten genug von der Blumsnsprache."