Wus dem HeimatgebietP
6. Juni 1944
Gedenktage: 1430: Der Astronom Nigomontanus Johann Müller) geb. — 1899: Der spanische Maler Don Diego Velazqucz geb. — 1816: Christiane v. Goethe, geb. Vul- pius, gest. — 1869: Der Tondichter Siegfried Wagner geb. — 1908: Der Geograph Rudolf Credner gest. — 1940: Die Weygand-Linie auf der ganzen Front durchbrochen.
Nichts ohne Ermächtigung wegnehmen!
Hübner hatte den Tischler bestellt, damit ihm der eine
alte Tür für die Kleingartenlaube zurechtichnelde. Da stand nun der Tischler und besah sich mit gerunzelter Stirn die Tür von allen Setten. „Hm", machte er, „nicht W/Mach, eine alte Tür zurechtzuschnippern! Woher haben Sie °e"n d/ Tür L*>err siübnerd" Der Kleingärtner gab Anstunlt. Hinter der Stadt nahe der Brücke, sei noch eine Trummerstelle. Da läge alles Mögliche herum, Herde, Oefen, Sterne, Fensterkreuze usw. „Haben Sie d°n Eigen umer gefrag °b Sie die Tür nehmen dürfen?" — „Wieso? fragte Hübner verwundert Ob bas nun herrenlos herumliegt, oder... Der Tischler unterbrach. „Apropos, herrenlos! Das stimmt nicht aanz Herr Hübner. In unseren vom Luftterror heim- aestlchten Städten sind die Trümmerstellcn gesetzlich geschütztes Eigentum der bisherigen Besitzer. Beträchtliche Materialwerte liegen unter dem Schutt, die sehr gut Verwendung zum Beispiel von Befehlsbauten finden können, aber natürlich im Rahmen einer planmäßigen Aktion. Aber einfach mitnehmen? So auf eigene Faust? Das geht nicht. Verständigen Sie sich doch mit dem Eigentümer. Wenn er Ihnen die Tür überläßt, übernehme ich gern die Kopfschmerzen Ser Umänderung für Ihre Laube. Sie aber sind die Kopfschmerzen um ein fremdes Stück an der Laube los!"
Heute sbenck von 22.27 illir dis morgen trüb 4.53 UM däomlsukgsng 2I.il UM dlonäuntergang 5.27 UM
Die Neuregelung des Stammgerichts
Die stärw.g wachsende Nachfrage nach Stammgerichten t die Gastwirts seit langem vor die schwierige Aufgabe geteilt, markenfreie Gerichte in genügender Menge herzustelle». Da die knappe Kartoffelernte des Vorjahres und dis gemüsearmen Monate -er Uebergangszeit Zuteilungen st» bisherigen Umfang nicht zulasten, haben sich vorübergehend die Schwierigkeiten erhöht.
ES ist daher notwendig, zur Herstellung des Stamm- erichtS Brot, und Mehlerzeugnisse aus Getreide , « rauzuziehen. Deshalb werden ab sofort ausnahmsweise auch an Stelle von markenfreien Stammgertchten (bis auf weiteres) auch Stammgerichte auf der Grundlage von Getretdeerzeugniflen hergestellt und verabfolgt werden. Da letzt also auch markenpflichtige Erzeugnisse zur Herstellung des Stammgerichts verwendet werden, ist es — wie bei allen markenpflichtigen Lebensmitteln seit Kriegsbeginn — Pflicht des Gastwirtes, vom Gast hierfür Marken zu for. der», und zwar Roggenbrot — lbis zu 100 Gr.) — oder Nährmittelmarken - lbis zu SO Gr.), jedoch nur in solchem Umfange, als diese Lebensmittel zur Herstellung des Gerichtes tatsächlich verwendet worden sind. Angesichts der gegenwärtig geltenden Brotration wird sich selbst für ständige GasthauSbesucher die Vrotmarkenabgabe in erträglichen Grenzen halten. Stammgerichte gegen Abgabe von Nährmittelmarken dürfen nur an einem Tage, höchstens an zwei Tagen der Woche angeboten werden.
Eierzuteilung gesichert
Anfg«»»f«ne Abschnitte im gesamte« BersorgnngsaSfchnitt gültig .
Seitens der Verbraucherschaft sind in letzter Zeit hinsichtlich der Eierverteilung Klagen laut geworden, die jeder Grundlage entbehren und gänzlich unberechtigt sind.
Der Großhandel ist selbstverständlich nicht in der Lage, die für den jeweiligen Aufruf benötigten Eiermengen auf einmal dem Kleinverteiler zuzustellen. Die Eier «rüsten erst durch die Sammler, die sie wöchentlich bei den Geflügelhaltern avholen, erfaßt und über die Kennzeichnungssteller! zugeführt werden. Außerdem müssen die laufenden Zuteilungen an die Wehrmacht, Krankenhäuser, Lazarette und gewerblichen Betriebe berücksttchigt werden. Zieht man dazu noch die in dem kriegsbebingten Mangel an Arbeitskräften und Transportmitteln liegenden Schwierigkeiten in Betracht so dürfte es verständlich sein, daß nicht bet jedem Kletnver- teiler oder in größeren Orten in jedem Stadtteil die Aus gäbe der Eier schon am Tage des Aufrufs erfolgen kann.
SS ist daher zwecklos, wenn Hausfrauen dem Letztver> teiler immer wieder Vorwürfe machen, daß er nicht für di! rechtzeitige Herbetschaffung Ser Eier gesorgt habe.
Bor allem wird auf darauf aufmerksam gemacht, bas die aufgerufenen Abschnitte der Reichseierkarte jeweils bei gesamten Versorgungsabschnitt hindurch gelten. Ein Versal der Abschnitte ist daher nicht zu befürchten.
Kennzeichnung der Möbelstürke
Eine notwendige Lnftschutzmaßnahme Nach jedem größeren Luftangriff ergibt es sich, baß viele Möbelstücke gerettet werden, aber ihrem Eigentümer nicht »nehr zugestellt werden können, weil er nicht zu ermitteln ist. Wenn z. V. bei Tagesalarm der Wohnungsinhabcr während deS Alarms nicht zu Hause ist, kann es Vorkommen, baß nach seiner Rückkehr die geretteten Sachen schon irgendwo untergestellt sind, ohne daß es ihm möglich ist, sie ausfindig zu machen. Ebenso verhält es sich, wenn aus den Wohnungen Umquartierter Möbel gerettet werden. Deshalb empfiehlt es sich -ringend, sämtliche Möbelstücke, Teppiche »sw., soweit sie nicht vorsorglich entfernt worden sind, mit der Bezeichnung deS Eigentümer Sund seiner Anschrift zu versehen. Dies kann durch Aufkleben eines Zettels an den Möbelstücken auf der Innen- oder unteren kette oder noch besser durch entsprechende Beschriftung mit )l n- oder Rotstift geschehen. Die Bevölkerung der luftgefährdeten Gebiete wird daher aufgeforöert, in ihrem eigenen Interesse ihre Möbelstücke deutlich zu kennzeichnen.
Rundfunk am Mittwoch
Reichsprogramm: 7.80—7.45 Uhr: Zum Hören und ehalten: Die USA (HI). 11.30—12.00 Uhr: Ueber Land und leer (nur Berlin, Leipzig und Posen). 12.88—12.45 Uhr: Der . ericht zur Lage. 15.00—15.30 Uhr: Kleines Konzert. 15.30 vis 16.00 Uhr: Solistenkonzert. 16.00—17.00 Uhr: Aus dem Reich der Operette. 17.15—18.80 Uhr: Bunte unterhaltsame Melobienfolge. 18.30—19.00 Uhr: Der Zeitspiegel. 19.15 bis 10.30 Uhr: Frontberichte. 19.45—20.00 Uhr: Präsident der Reichsknappschast Reinhard Jakob: „Sorge für den deutschen Bergmann". 20.15—21.00 Uhr: Soldaten spielen für Soldaten. »1.00-22.00 Uhr: „Verliebtes Spiel" in der Bunten Stunde.
Deutschlandsender: 17.15—18.30 Uhr: Sinfonische Musik von Brahms, Haydn, Klenau u. a. 20.15—21.00 Uhr: Kammermusik von Beethoven mit Walter Gieseking, Siegfried Borrtes und Michael Naucheisen. 21.00-22.00 Uhr: Frz. Schubert, ein KomvontstenbilbniS von Aleranber Schettler.
80. Geburtstag. In erfreulich guter körperlicher und geistiger Rüstigkeit begeht heute Herr Gustav Schlünder, Konrektor i. R., seinen 80. Geburtstag. Der Geburtstagsjubilar zog mit seiner Familie im Jahre 1937 von Freudenstadt hier an und ist seitdem zu einer im Leben der Stadt wohlbekannten Persönlichkeit geworden. Wir entbieten ihm herzliche Glückwünsche.
Siegerliste von den Reichssportwettkämpfen
Hitlerjugend, Gefolgschaft 29.401
1. Haist Waldemar 365 Punkte, 2. Girrbach Horst 321,
' 3 Hanselmann Karl 308, 4. Craubner Hans 294, 5. Bauer Kurt 280, 6. Malmsheimer Günther 278, 7. Heusel Karl 273, 6. Fritz Johannes 268, 9. Behle Günther 264, 10. Weileder Erhard 253, 11. Neuweiler Werner, 12. Koch Helmut, 13 Nittel Karl, 14. Blaich Werner, 15. Fischer Ernst, 16. Malms- hcimer Klaus, 17. Pfrommer Kurt, 18. Kohlmayer Fritz, 19. Wilpert Alfred, 20. Krauth Günther, 21. Mnkbeiner Friedrich, 22. Heiner Walter, 23. Mürle Arthur, 25. Treiber Theo, 26. Mann Ernst, 27. Kirn Fritz, 28. Scheerer Otto, 29. Strecker Heinz, 30. Wilpert Helmut.
Deutsches Jungvolk, Fähnlein 29/401
1. Sackmann Gerhard 278 Punkte, 2. Walter Alexander ! 270, 3. Kälber Karl 270, 4. Koch Günther 267, 5. Fischer Albert 268, 6. Gengenbach Waldemar 258, 7. Kienzle Otto 248, 8. > Leicht Karl 244, 9. Kienzle Theo 244, 10. Hörmann Egon 241, ^ 11. Daibenzeiher Hans, 12. Blaich Manfred, 13. Lewack Her- ! bert, 14. Jäck Herbert, 15. KüLler Karl-Heinz, 16. Biesinger j Rudolf, 17. Fritz Friedrich, 18. Bürkle Kurt, 19. Buchtet Horst, 20. Fix Wilhelm, 21. Stütz Erich, 22. Finkbeiner Gerhard, 23. Grieb Hansjörg, 24. Haug Karljürgen, 25. Walz Heinz, 26. Ploch Joachim, 27. Finkbeiner Klaus, 28. Blaich Otto, 29. Wolfinger Fritz, 30. Ferenbach Robert, 31. Müller Eberhard, 32. Klauser Horst, 33. Haug Gerhard. 34. Rieger Heinz, 35. Steuer Wilfried, 36. Kroner Heinz, 37. Kraus Richard, 38. Hermann Theo, 39. Kroner, 40. Baier Herbert 41. Blaich Reinhold, 42. Schwemmle Werner, 43. Fix Wolf- gang, 44. Fix Wilhelm, 45. Haas Felix, 46. Kapp Otto, 47. l Kugel Karl, 48. Gatzner Albert, 49. Müller Norbert, 50. Er- > Hardt Artur, 51. Bertsch Erich, 52. Widmann Erwin, 53. > Mauthe Hans, 54..Schwemmle Erich, 55. König Ernst, 56. ^ Schwarz Wolfgang, 57. Wolfinger Hans, 58. Regelmann Erich, 59. Henßler Siegfried, 60. Wilpert Gerhard, 61. Kallfaß Gerhard, 62. Kröner Fritz, 63. Müller Erich, 64. Musch Hermann, 65. Zückenbach Kurt, 66. Stoll Walter.
Mädelgruppe 29/401
1. Gehring Irma 260 Punkte, 2. Gehring Marianne 259, 3. Bäuerle Leni 257, 4. Kißling Gisela 212, 5. Rath Irmgard 194, 6. Kapp Lore 192, 7. Fix Hella 191, 8. Stütz Marliese 164, 9. Seyfried Marianne 183.
Lungmädel-Gruppe 29/401
1. Hagenbuch Waltraut 247 Punkte, 2. Neuwerler Hedwig 239, 3. Kirn Johanna 237, 4. Girrbach Elfriede 236, 5. Häbich Gisela 235, 6. Schönthaler Anne 229, 7. Bauer Martha
229, 8. Rufs Lina 223, 9. Gorgus Gerda 220, 10. Gorgus Marianne 219, 11. Stadelmann Sonja, 12. Dietz Margarete, 13. Gürr Margarete, 14. Fischer Gertrud, 15. Girrbach Gretel, 16. Grieb Hilde, 17. Kern Regine, 18. v. d. Busch Wiltraud. 19. Walter Lore, 20. Ganzhorn Julie, 21. Dietz Maria, 22. Eberhard Emma, 23. Schmer Melitta, 24. Geckle Johanna, 25. Brock Renate, 26. Scherer Else, 27. Buchter Ruth, 28. Ganzhorn Martha, 29. Fix Gertrud, 30. Müller Hannelore, 31. Hopf Edith, 32. Ball Rita, 33. Weißinger Margot, 34. Wieland Hannelore, 35. Reichstetter Inge, 36. Freistetter Helga, 37. Müller Gisela, 38. Mauthe Elsbeth, 39. Fischer Hilde, 40. Ganzhorn Elisabeth, 41. Bertsch Waltraud, 42. Grieb Ursel, 43. Pfrommer Ruth, A4. Lehmann Lydia.
Bartholomä, Kr. Gmünd, 1. Juni. In der Siedlung Birkenteich wurde einem zwölfjährigen Jungen durch ein Geschoß, das aus einem abgestürzten Flugzeug stammte, die linke Hand so schwer verstümmelt, daß sie nicht mehr voll gebrauchsfähig werden kann.
Mehr als fünf Söhne bei der Wehrmacht Auf eine Anfrage wegen Zurückziehung von Soldaten von der Front wird in der Soldatenzeitung „Front und Heimat" folgendes mitgeteilt: Grundsätzlich muß man zwei Fuhrerbejehie unterscheiden.-Der eine betresst .Bergunstigung für Familien mit fünf und mehr im Wehrdienst stehenden Söhnen" und der andere „Zurückziehung von Soldaten aus der kämpfenden Truppe aus besonderem Anlaß". Im letzteren Befehl sind einzige und letzte Söhne von im Weltkrieg gefallenen Vätern gemeint. Nach dem ersten Führerbefehl ist von fünf und mehr im Wehrdienst stehenden Söhnen einer zu entlassen. Den Wünschen der Beteiligten ist inbczug auf die Wahl des vom Wehrdienst freizustellenden Sohnes soweit irgendmöglich Rechnung zu tragen. „Längerdienende" Soldaten kommen für eine Entlassung nicht in Frage. Die Anträge sind an das zuständige Wehrbezirkskommando zu Achten.
Hausarbeitstag und Bombenschaden NWD. Der Reichsarbeitsminister hat mit Wirkung vom 1. 11. 43 eine Freizeitanordnung erlassen, die u. a. für alle arbeitenden Frauen mit wöchentlich mindestens 48stünoiger Arbeitszeit den Hausarbeitstag einführte. Zur einheitlichen Durchführung dieser Freizeitvorschriften hat der Neichsar- beitsminister am 4. 5. 44 einen Erlaß herausgegeben. Danach gilt die Freizeitanordnung für die Gefolgsleute aller Wirtschaftszweige mit Ausnahme der Land- und Forstwirkschaft und der verwandten Wirtschaftsgruppen und mit Ausnahme der Heimarbeiterinnen. Grundsätzlich sollen Hausarbeitstage nur solche verheirateten und ledigen Frauen mit eigenem Hausstand erhalten, die durch häusliche Arbeiten stark beansprucht werden. Der eigene Hausstand setzt in der Regel eine eigene Wohnung voraus. Jedoch können den Frauen mit eigenem Hausstand u. a. auch solche Frauen ohne eigene Wohnung gleichgestellt werden, die alte oder gebrechliche Familienmitglieder zu betreuen haben, ferner Töchter, die bei Krankheit oder nach dem Tode der Mutter dem Vater die Wirtschaft führen. Frauen, die infolge einer Betriebsverlagerung außerhalb untergebracht sind, verlieren den Anspruch auf Hausarbeitstage dann nicht, wenn sie ihre bisherige Wohnung und ihre Angehörigen Wetter zu betreuen haben. Hausarbeitstage bekommen auch solche Frauen weiter, die infolge Bombenschaden ihre eigene Wohnung verloren haben, aber durch häusliche Pflichten weiter erheblich beansprucht werden. Der Anspruch auf Hausarbeitstage bleibt auch dann bestehen, wenn die gewährte Freizeit aus betrieblichen Gründen nicht vor- oder nachgearbeitet werden kann. Der Hausarbeitstag kann auf jeden Werktag gelegt werden, auf den Samstag auch dann, wenn der Samstagnachmittag überlicherweise arbeitsfrei ist. Weibliche Gefolgsleute, die regelmäßig nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden, haben keinen Anspruch auf Hausarbeitstage.
Vater findet die Leiche des Sohnes Bad Reichenhall, 4. Juni. Seit 12. März war der 17jäh« rige Lehrling Hermann Hauser aus Bad Reichenhall am Predigtstuhl vermißt. Er hatte an diesem Tage die große Schiabfahrt nach Bad Reichenhall angetreten. Nach langen vergeblichen Bemühungen der Bergwacht — die auch in den letzten Tagen die Nachforschungen wieder ausgenommen hatte — ! blieb es dem Vater des Jungen Vorbehalten, dessen Leiche in > der Alpgartenrinne auf einer Lawine liegend vorzufinden; ein kurz vorher niedergegangenes Unwetter hatte sie freigelegt. , Schwarzpulver in Kinderhänden
Meßkirch i. B., 31. Mai. Eine Frau in Grumbach fand beim Entrümpeln auf dem Speicher eine Flasche mit Schwarzpulver, das früher einmal zum Sprengen von Wurzelstöcken verwendet wurde. Sie gab die Flasche ihrem 13 Jahre alten Jungen mit dem Auftrag, sie in den Bach zu werfen. Der Junge tat das aber nicht, sondern füllte das Pulver in eine Fahrradpumpe, um diesen primitiven Sprengkörper dann mit Hilfe einer Zündschnur zu sprengen. Zu diesem Zweck begab er sich abends mit einigen Spielkameraden in den Wald. Der Sprengkörper explodierte vorzeitig, wobei der 13 Jahre alte Bursche sehr schwer, einer seiner Kameraden leichter verletzt wurde.
Die Wartezeit bei Lnstangriffsschäde«. In einem Rundschreiben an die Träger der Rentenversicherung hat bas Retchsverstcherungsamt im Benehmen mit dem Reichs- arbeitsminister fein Einverständnis erklärt, daß die Wartezeit als erfüllt angenommen wird, wenn Versicherte infolge von Luftangriffen Invalide geworden oder gestorben sind.
Nachbars Tiere in unserem Carlen
Wie oft kommt es vor, daß man in seinem Garten von fremden Tieren belästigt wird und sich nicht dagegen wehren kann, da man sich über die gesetzlichen Hilfsmittel und Befugnisse nicht ganz im klaren ist. Man ärgert sich Wohl, wenn Hühner, Tauben^ Gänse, Enten, Katzen »nd auch manchmal Hunde usw. das eben frisch bepflanzte, besäte oder umgegrabene Beet bearbeiten oder sich gar den Kopfsalat, auch den Spinat usw. schmecken lassen oder ihre Visitenkarte zwischen Gemüse oder Blumen hinterlassen oder wenn fremde Katzen den unserer Schädlingsbekämpfung so förderlichen Singvögeln nachstellen u. a. m.; aber meistens bleibt es nur beim Aerger, anstatt bei einer energischen Abwehr.
Wie kann man sich dagegen schützen? Erst eine sachliche, gütliche Aussprache, und erst dann, wenn alle Versuche nach gütlicher Einigung fehlgeschlagen haben, ist der gesetzliche Weg in Erwägung zu ziehen, und da kommt uns das sogenannte Selbsthilferecht zu Hilfe. Meistens sind undichte Zäune oder Hecken die Ursache aller diesbezüglichen Unannehmlichkeiten. Hierbei hängt es in erster Linie davon ab, wem der Zaun gehört und wem die Instandhaltung obliegt; denn wenn der eigene Zaun undicht ist und ein Durchlaufen fremder Tiere ermöglicht, ist man an dem entstehenden Schaden in seinem Garten auch selbst schuld. Sind beide Teile für den Zaun haftbar, so ist seine Instandhaltung und Ausbesserung unter gleichmäßiger Verteilung der Kosten selbstverständlich.
Nun aber können Tauben und Hühner uversuegen uno Katzen überklettern; dagegen sind wir scheinbar machtlos, und doch kann auch hier Abhilfe geschaffen werden. Wir stellen zunächst den Besitzer solcher Eindringlinge fest und bitten ihn, dafür zu sorgen, daß seine Tiere eingesperrt werden. Wenn eine solche Mahnung trotz zwei- bis drei- maliger mündlicher Vorstellung nichts hilft, schreibt man dem Eigentümer der Tiere, daß man sich selbst helfe bzw. verteidige, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist (10 bis 14 Tage) dem Schaden abhilft. Dies gilt auch für zaunlose Grundstücke. Die Selbsthilfe besteht im Wegfangen oder Töten der Tiere, zu dem der Geschädigte allerdings nur dann berechtigt ist, wenn der seinem Garten zugefügte Schaden im Verhältnis zu dem Wert steht, den oaS aus dem Wea« der Notwehr getötete Tier darstellt. Ist letzteres nicht der Fall, dann ist der Tötende
ohne weiteres schadenersatzpflichtig. Will oder darf man i>as Tier aber nicht töten, so kann man nach dem Gesetz den Eigentümer der Tiere für nachweisbar angerichteten Schaden jederzeit schadenersatzpflichtig machen. Schließlich kann man sich auch noch durch Auslegen von Gist und dergleichen in Feld oder Garten schützen, muß aber den Besitzer der schadenden Tiere vorher auf die drohende Gefahr aufmerksam machen. P. S.
Ist Wein lebenswichtiger Bedarf?
Die Vorschrift des § 1 der Kriegswirtschaftsverorbnung bedroht denjenigen mit Strafe, welcher Erzeugnisse, die zum lebenswichtigen Bedarf der Bevölkerung gehören, vernichtet, beiseiteschasft oder zurückhält und dadurch böswillig die Deckung dieses Bedarfes gefährdet. In einem Falle hatte sich ein Angeklagter im Weinhandel in den Gang der Ware vom Erzeuger zum Verbraucher ungerechtfertigt eingefügt. Es war nun die Frage entstanden, ob in der Handlungsweise des Angeklagten ein Beiseiteschasfen der Ware gemäß 8 1 (1) der Kriegswirtschaftsverordnung zu finden und Wein zum lebenswichtigen Bedarf der Bevölkerung zu rechnen ist. Das Reichsgericht, welches sich schließlich mit der Angelegenheit zu beschäftigen hatte, nahm an, daß vorliegend Wohl von einem Beiseiteschasfen im Sinne der- angeführten Gesetzesbestimmung gesprochen werden könne. Es bleibe aber zu prüfen, ob Wein dem lebenswichtigen Bedarf der Bevölkerung zuzurechnen sei. Diese Frage könne nicht aus dem Grunde besaht werden, weil Wein mitunter als Heil- und Stärkungsmittel für kranke Personen verwendet wird. Diese Art der Verwendung sei noch nicht ausschlaggebend für seine allgemeine Bedeutung. Der Wein werde vielmehr allgemein- hin als Genußmittel angesehen. Handle es sich um Genußmittel, die nicht einer öffentlichen Bewirtschaftung unterworfen sind, so können sie als lebenswichtig nur dann angesehen werden, wenn sie für einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung nür schwer zu entbehren und diese: an das betreffende Genußmittel gewöhnt sei. Hinsichtlich deS Weins sei die aufgeworfene Frage in den einzelnen Gegenden des Reiches verschieden zu beurteilen. Die Entscheidung sei vorwiegend aus die Verhältnisse abzustellen, wie sie in der Gegend herrschten, wo ein Verbrauch des Weins erfassen sollte. (Allenz. 4 C 102. 42 — 29. I. 43.)