Plus dem ^eimatgebietW

17. August 1S4Z

Gedenktage: 1S44: Eröffnung der Universität Königsberg. 1676: Der Dichter Hans Jakob Christoffel v. Grimmelshausen aeft. 1786: Friedrich der Große gell. 1880: Der Medi­ziner und Märchcndichter Richard v. Volkmann-Leander geb. 1861: Der Maler Ludwig v Hofmann geb, 1868: Ein­führung des metrischen Maßsystems in Deutschland. 1878: Der Baumeister Paul Ludwig Troost geb. 1891: Arthur Gütt, Schöpfer der bevölkerungs- und rassenpolitischen Gesetze, geb. 1910: Verkündung der totalen Blockade gegen Eng- land. 1941: Nikolajew genommen.

WschMn und ArbeMnIgell

Rach der geltenden Regelung haben die Gefolgschaftsmit- gliedsr eines wegen der Folge feindlicher Fliegerangriffe vorüber­gehend aussetzenden Betriebes für weitere 14 Arbeitstage nach Eintritt des schädigenden Ereignisses Anspruch auf ihr Entgelt gegen den Betriebssichrer. Der Betriebsfahrer erhält diese Auf­wendungen vom Arbeitsamt erstattet. Wie der Generalbevoll­mächtigte für den Arbeitseinsatz.feststellt, ist auch eine über vier- zehn Tage hinausgehend- Vergütung und Erstattung «s Lohn- ausfallss möglich, und^zwar durch einzelne Entscheidung des Präsidenten des Landesarbeitsamtes. Andererseits würde jedoch nach geltendem Recht mit Ablauf des 14. Arbeitstages nach dem schädigenden Ereignis In der Regel das Arbeitsverhältnis, wenn die Arbeit im Betriebe nicht wieder ausgenommen werden kann, erlöschen Damit entfiele.dann seder Anspruch auf Arbeitsentgelt oder aus Erstattung. Um auch hier di- betroffenen Gefolgschafts- Mitglieder vor Nachteil zu bewahren, hat der Generalbevollmäch­tigte nunmehr den Präsidenten des seweile zuständigen Landes­arbeitsamtes ermächtigt, In derartigen Fällen das Arbeitsverhält­nis nicht eher erlöschen zu lassen, als bis die unumgänglichen Be- sorgungen des Gefolgschaftsmitgliedes erledigt sind. Bis dahin bleiben Vergütungsanspruch und Erstattungsanspruch aufrscht- erhalten.

Samenverbreitung durch Böget

Viele Vogel leisten zur Zeit der Beerenreise den wildwachsen- den Bserenpslanzen durch die Verbreitung ihrer Samen nützliche Dienste, dis aber doch oft auch überschätzt werden. Untersuchungen von Professor Heintze haben ergeben, daß die Samenverbreitung durch Vögel meist nur über einen verhältnismäßig kleinen Umkreis hin erfolgt. So trägt die Drossel den Samen der Eberesche und des Wacholderstrauchss höchstens über 200 bis 300 Meter. Die Beobachtungen ergaben ferner, daß sich manche Singvögel, wie z. B. Fliegenschnäpper, Berglaubsänger und Rohrsänger an der Samenverteilung fast gar nicht beteiligen, wogegen sich Bergfink, - Schneeammer und Hakengimpel als gute Verbreiter von Heidsl- beersamen erwiesen. Lerchen, Finken und Spatzen pflegen als eifrige Veerenfrssser die Samen gewisser Fruchtarten regelmäßig su verbreiten.

MntgeiWMe Md mldeWchtis!

Eine Anordnung des R hsgesundheilssührers

Der Reichsgesundheitssührer hat eine Anordnung erlassen', wo­nach alle Angehörigen der Heilberuse. insbesondere alle Aerzte, Zahnärzte, Dentisten und Heilpraktiker, die Röntgenapparate be­nutzen. eine Meldung an den zuständigen Reichsverteidigungs­kommissar z. Hd. des Leitenden Msdizinalheamten. dzw. Medizinal­dezernenten bei dessen geschästssührender Behörde, zu erstatten haben.

Apparate und Röntgenröhren, die z. Zt. unbenutzt sind, sind von dem jeweiligen Besitzer zu melden; hierunter fallen nicht Her­steller und Handelsbetriebe. Ein etwa nach erfolgter Anzeige statt- sindender Besitzwechsel an den genannten Apparaten ist ebenfalls anzeigepflichtig. Die Meldspflichtigen werden aufgefordert, das vorgeschriebene Meldesormblatt bei dem für sie zuständigen Staat­lichen Gesundheitsamt sich zu beschaffen. Die Meldung muh bis 1. September 1943 beim zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

Ausnahme Bombengeschädigter in den Bcherdergnngsvetrieven. Me

Wirtschaftsgruppe Beherbergungsgetverbe vertritt die Auffassung, daß die boinbengeschädigten Obdachlosen und vorsorglich Umqnarticrten den Be- herbsrgungsraum in erster Linie in Anspruch nehmen sollen. Weiter betrachtet sie es als selbstverständliche Pflicht aller Inhaber von Beher- beraunazbetrlebcn, Arbeitsplätze für bombengeschädigte BerusSangehörige ui schaffen. Die Wiedereröffnung der freiwillig stillgelegte» Betriebe und die Rückführung der zweckentfremdeten Betriebe in die FremdenverkehrS- wirtschast wird erstrebt. Ein berufsständifcher Fonds zur Unterstützung bombengcschädigter Bervfsangehöriger soll gebildet werden. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe appellierte an die Beherbergungsbetricbe, auch die Verpflegung von Passanten in den Hotelrestaurants beizubehalten.

Fass

Wne 94-Jährigef DerEnztäler" berichtete von einer 90-Jährigen. Me älteste Einwohnerin aber ist die Witwe i Wilhelm ine Wendel, König Karl-straße 45. Sie konnte im April ds. Js ihren 94. Geburtstag feiern. Den Bericht­erstatter interessierte die Greisin und deshalb machte er bei ihr einen Bestich. Davon war sie hochbeglückt. Sie saß im Lehnstuhl lind empfing ihren fremden Gast mit einer Zuvor­kommenheit und Herzlichkeit, .die in der Regel solch alten Leuten n-icht mehr eigen ist. Aber Fron Wendel guckt noch mit ein paar Hellen Angon in die Welt. Sie ist auch nicht die Greisin im schneeweitzerr Haar, wie man sich das bei ihrem hohen Alter vorstellt. Die grauen Haare sind bei Gott zu zählen Mid die Falten im Gesicht auch. Der erste Eindruck von ihr ist der, dah sie einen regen Geist hat und ein Ge­dächtnis, das ans ihr ganzes Lebensalter zurückgcht. 66 Jahre wohnt Frau Wendel in ein und demselben Hanse. Sie gab neun Kindern das Leben, die, so weit sie noch loben, ehrlich und rechtschaffen durch die Welt gehen. Mit Stolz redet die Hochbctagte von ihren Kindern. Sie hat schwer aivfasscn müssen, rim anständig durchs Leben zu kommen. 13 Jahre lang war sie in Stellung und dort hat sie, wie sie erzählt, die ersten Grundlagen für die Gründung eines Halisstandes erhalten. Vor 33 Jahren verlor sie ihren Lebenskameraden.

Sic stand trotzdem nach aus festen Mitzen und brachte sich mit Vermieten an Kurgäste durch. Sie wollte, so gerne sie ihre Kinder hat, von diesen keinen Gnadenerweis. Dafür fühlte sie sich auch noch körperlich kräftig und gesund genug. Mit be­sonderer Genugtuung erwähnte Frau Wendel, wie gut es Len Kurgästen-bei ihr gefallen hat und Latz sie deswegen immer wieder gern zn ihr gekommen sind. Die mm bald.

95-Jährige erzählte auch aus ihrem Loben. Sie hat drei Krieg? glücklich nberstanden und erlebt nun de» vierten, von den» sie fest und zuversichtlich den Endsieg erhofft und auch ihn noch erlaben will. Die halbstündige Unterhaltung mit der Greisin läßt bei ihr keinerlei Ermüdung anskommen. Sie bleibt im Redefluß, klar lind bestimmt in ihren Gedankeu- gängen und schaltet daun lind wann eine witzige Anekdote aus ihrem Lüben ein. Vor vier Wochen war sie mit der Bahn zu ihrer verheirateten Tochter nach Pforzheim gereist ganz allein! Die rnacht auch noch Spaziergänge, bleibt aber nicht allein aus der Ebene, sondern lvagt immer noch einen kleinen Ausflug ans die Berge. Das tut sie mit Vor­liebe, wenn sie Verwandtenbostich erhält. Am Weltgeschehen nimmt Frau Wendel noch lebhaften Anteil. Sie liest täglich denEnztäler" als erste, wenn er ins Hans kommt. Mit einem spitzbübischen Seitenblick rügt sie die kleine Schrift, gibt auch Lurch eine kurze Zwischenbemcrkuug ihren Unmut zn erkennen, Latz man sie bei ihrem 94. Wiegenfeste ganz über­sehen hat. Der Berichterstatter kann nicht widersprechen, denn er weiß im Augenblick nicht, ob Frau Wendel mit dieser Bcmerkmrg recht hat. Mit festen und elastischen Schritten begleitet Frau Wendel ihren Gast zm» Tnrausgang und weil

in diesem Auge,«ick feiner Küchendu-st uns um die Nase und Tübingen besuchen 92 Schülerinnen je IZs Jahre

weht, verabschiedet sich Frau Wendel mit der selbstgefälligen t,ag und die Ausbilduugs- und Slnslesestätte für Kinder- Bomerkmig, daß sie noch selbst den Küchenherd regiere und gartenhelserimien in Gwßsachsenheim schult seweils 40 An-

Wir sehen die Ursache für -ie ständig wiederholten Massen- a»,griffe der Bolschewisten im Verlaus der diesjährigen Som­merschlacht vor allein in dem gebieterischen Zwang für Mos­kau, die verlorenen Getreidegebiete der Ukraine, koste es was es wolle, zurnckznerobern. Es sind die wachsenden Ernährungsschwierigkeiten, die sie antreiben. Dies wird nun auch bestätigt durch Mitteilungen von amerika­nischer und sowjetischer Seite. Der jetzt vorliegende Rechen­schaftsbericht der USA-Pachtlerhverwaltung gibt bekannt, daß seit März 1941 an die Sowjetunion Agrarprodnkte im Wert« von 317 Millionen Dollar geliefert werden mutzten. Dieser im Rahmen der Gcsamtliefernngen sehr beträchtliche Anteil von Nahrungsmitteln hat sich nach amerikanischen Angaben in den letzten Monaten noch fortlaufend erhöht. In ihrem er­neuten Hilfeersnchen forderten die Sowjets vor allem die beschleunigte Lieferung von Iiahrungsmitteln, denen sie neben Werkzeugmaschinen sogar den Vorrang vor Tanks und Flug- zeugen gaben. Washington nwtzte sich entschließen, fast den gesausten Pachtleihversand au Trockcimahrnugsmitteln wie Dörrgemüse usw. den Sowjets zu überlasten. Wie es um die sowjetische Getreidsvevsorgnng bestellt ist, zeigt auch die Tat­sache, daß 8000 Tonnen Saatgut geliefert werden mußten. Diese amerikanischen Mitteilungen finden ihre Parallele in einer soeben bekaiustgewordenen außerordentlich scharfen Ver­ordnung des Rats der Volkskommissare vom 18, Juli 1943, die sich mit der Durchführung der diesjährigen Ernte be­schäftigt. Daraus geht hervor, daß der vorjährige Staatsplan nicht erfüllt werden konnte, im wesentliche!! weil es an Ma­schinen und Arbeitern, fehlte. Für die diesjährige Ernte wird die vollständig« Mobilisation der gesamten städtischen^ und ländlichen Bevölkerung angeordnet. Alles Getreide muß den Staatsspeichern zugeführt vrerden.Diebstahl" soll drakonisch bestraft >vevd?n. Mangelhafte Ablieferung im Vorjahr ist vor­weg ans den ersten anfallenden Erträgnissen zu decken, so daß die Kolchosbauern also bis zur nächsten Ernte hungern müs­sen. Es gibt keinen besseren Beweis für die wahren Gründe der bolschewistischen Sommeroffenstlre als die Sprache dieses

fang von zahlreichen gut geschulten, einsatzbereiten Kräften betreuen lassen zu können, um die Zahl und den Ausbil- dungsstand der in diesen Einrichtungen tätigen Frauen und Mädchen womöglich noch Mi verbessern und um für ^weitere noch zu errichtende Kindertagesstätten ebenfalls die notwen­digen Fach- und Hilfskräfte zur Verfügung zu haben, Hai sich die NS-Volkswohlsahrt im Gau Württemberg-Hoheitzollern nenn eigene Ausbildnngsstätten geschaffen.

In den RSB-Semmaren für Jugendleiterinnen in Stuttgart und Tübingen können jährlich 24 -bewährte Kinder­gärtnerinnen ihre staatliche Anerkennung als Jngendleiierin» neu erwerben; 212 Seminaristinncn erhalten in zweijähriger Ausbildungszeit in den NSV-Sem inaren Buchau am Feder- sec, Stuttgart und Tübingen das bestmögliche Rüstzeug für ihren schönen und für sic selbst) dankbaren, aussichtsreichen und befriedigenden und für die Volksgemeinschaft wichtigen Beruf. Die NDV-Kinderpflegerinnenschnlen in Serach, Göp-

ihr Essen selbst znbereite. Mit taufend Dankesworten für den Besuch und dem Wunsche auf baldiges Wiederkommen verläßt der Berichterstatter die 94-Jährige, ihr noch ein gesundes Wiedersehen und das100-Jährige" znznrusrn. kl.

Auszeichnung. Für Tapferkeit vor dem Feind »Winde der SS-Schütze WM. Mast, Sohn -des Feldwebels Otto Mast, mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet.

Wo die NSB. ihre Fach- und Hilfskräfte schult

Im Gau find n«uu sozial-pädagogische Ansbildungsstätten

NSG. Um die im Gau Württ-emberg-Hohcnzovern be­stehenden 1093 NSB-Kindergärten weiter im seitherigen Um-

Richtlinien für Umquartierte

Die Pflichte« uor der Abreise Betreuung im Aufuahniegau

Es begehen sich zur Zeit viele Volksgenossen aus einigen Gauen des Reiches in weniger luftgefährdete Gebiete. Zur Siche­rung ihrer Betreuung haben diese Umquartierten solgendes zu beachten.

a) Vor der Abreiser

1. Jeder, der sich nach außerhalb einer lustbedrohten Stadt beg-bt, hat sich unter Mitnahme seiner Lebensmittel- und Bezugs- auswsise bei seiner Kartenstelle abzumelden und erhält von dieser eine Abreisebescheinigung.

2. Wer aus Anlaß der Einberufung eines Angehörigen zur Wehrmacht bereits Familienunterhalt bezieht, hat sich außerdem bei seiner Abteilung siir Familienunterhalt abzumelden und erhält von dieser einen Ausweis über die Höhe und Zusam­mensetzung de» hier bezogenen Familienunterhalts.

Sozialrentner und andere Hilfsbedürftige, die vom Wohlfahrtsamt laufend unterstützt werden, haben dem Wohl- lahrtsamt von ihrer Abreise Nachricht zu geben und erhalten von diesem einen Ausweis über die ihnen bisher gewährte laufende Unterstützung.

4. Kriegsbeschädigte und Kriegerhinterbliebene, die von ihrer Furjorgestelle unterstützt wurden, teilen dieser Stelle ihre Abreise mit und erhalten ebenfalls einen Ausweis über ihre bisherige Betreuung.

ö. Auf Grund der unter Ziffer 1 erwähnten Abreisebescheini­gung erhalten die Umzuquartierenden von ihrer zuständigen Örts- waltung der NSV einen Freifahrtschein nach dem für sie in Betracht kommenden Aufnahmeort.

.6- Es empfiehlt sich für den Umzuquartierenden, Kleidungs- Me und kleinen Hausrat. Töpfe, Geschirr und Eßbestecks usw. sowie Bettzeug mitzunehmen. Etwaige Transportkosten hierfür "agt das zuständige Quartieramt des Verwaltungsbezirkes.

7. Ferner ist es ratsam, die letzte Einkommensteuerveranlagung wer eins Bescheinigung des Arbeitgebers über den vom Antrag­steller und dem Familienhaupt zuletzt erzielten Arbeitsverdienst mitzunshmen.

Mwezahlenden Miete mitzunshmen.

d) 2m Aufnahmeortr

»» >ii' Aufnahmeort meldet sich der Umquartiert« beim zu bändigen Bürgermeister und bei seiner Kartenstelle unter Vorlage

oer Avreuevejcyslnigung Morr an. Er eryiitt bort Sie notwendi­gen Lebensmittelkarten.

2. Beim Bürgermeister des Aufnahmeorts ist gegebenenfalls unter Vorlage der Abreisebeschsinigung und möglichst auch der letz­ten Einkommensteuerveranlagung oder der Verdienstbeschsinigung dis Gewährung von Näumungsfamilienunkerhait zu beantragen.

3. Als Räumungssamilienunterhalt wird ge­währt:

Wärterinnen in kürzeren Zeikabständen für ihre Verwendung in den NSV-Kiudergärten.

Rinderrückenmark für Arzneimittel

IkWD. Der Preiskommissar hat nuit Erlaß vom 29. Inst eine Erhöhung der'.Preis« für Rinderrückenrnark zugestauden. Die pharmazeutische Industrie hat einen gießen Bedarf an Rinderrückemnark für Arzneimittel, der bisher nicht aus­reichend befriedigt wurde. Deshalb hat der Preiskommissar die Preiserhöhung zugestanden, um den Fleischer für seine Mehrarbeit zn entschädigen. Das Rmderrückenmark wird von den Drüse nsannnelfirnien aufgekauft, cuthäutet, von Blut und Fett befreit, gefroren oder sonstwie konserviert und darin der pharmazeutischen Industrie zugeführt.

Die doppelte Handelsspanne

NWD. Der Preiskommissar hatte vor einiger Zeit ans ein« Ansvage mitgeteilt, es sei unter bestimmten Voraus­setzungen preisreckMch nichts dagegen einzuwenden, »venu ein Einzelhändler Waren, die er zum Einstandspreis des Groß­handels eiugekaust hat, zum Kleiuverbrauchevpreis verkauft, in diesem Falle also di« doppelte Handelsspanne verdient, nämlich die des Großhändlers und di« des Einzelhändlers. In einem neuen Erlaß vom 26. Juli weist er nun daraus hin, daß diese Entscheidung nicht unzulässig verallgemeinert wer­den darf. Sie bezieht sich nur auf. die Fälle,in denen

a) der notwendig- Lebensbedarf, dessen Höhe sich nach den Einzelhandelsgeschäste einen Teil ihrer Waren, für die Stop­

preise gelten, infolge ihres besonders großen Umsatzes schon immer zu Großhaüdelseinstandspreisen gekauft und diese Wa­ren auch schon am Stichtage der Preisstop-Verordnung zum > gleichen Verbraucherpreis abgegeben haben wie andere Ge- . schäfte, welche diese Waren zum Großhandölsabgabepreis ein- j gekauft haben." Aber auch in diesen Fällen muß der Eiuzek- I Händler den ß 22 KWVO beachten, der von ihm gegevenrn- . falls eine Preissenkung verlangt.

I

^ Kinder als Kunden

! NWD Zahlreiche Kinder stehen täglich in Einzelhandels- geschäften, um Milch, Brot und Brötchen, Kolonialwaren oder auch Gemüse zu besorgen- Nicht immer werden dres« kleinen Kuillden in -den Geschäften als voll angesehen. Mancher . Käirser drangt sich vor mch auch der Kaufmann Mersieht sie oft und bedient erst die erwachsenen Kunden. Minder haben ja Zeit und können warten". Die Kinder schon, aber nicht Die Mutter, die zu Hause auf den Einkauf wartet. Der Kaufmann aber sollte seine kleinen Kunden nicht anders behandeln als die erwachsenen. Kinder haben ein feines Empfinden dafür,

Verhältnissen am Aufnahmeort und nach den bisherigen Einkünf­ten des Umquartierten und seines Familienhauptes richtet;

t>) freie Unterkunft, wenn sich der Umquartisrte selbst unter­gebracht hat, ist eine Mietbeihilfe in Höhe der vollen von ihm am Ausnahmeort zu zahlenden Miete zu gewähren;

c) wenn die Wohnung nicht weiterbenutzt wird <z>. B. von dem zurückbleibenden Ehemann), die volle Miete für die Wohnung; ch Krankenhilse und Hilfe sür die Schwangeren und Wöch­nerinnen;

e) Crziehungsbeitrag sür Kinder, z. B. die Kosten sür den Schulbesuch, auch mittlerer und höherer Schulen;

- k) Beihilfen zur Erfüllung besonderer angemessener Verpflich­tungen, z. B. Lebensversicherung und zur Beschaffung notwendiger Kleidung Wäsche usw.);

8) gegebenenfalls auch Wirtjchastsbeihilfen für einen infolge der Umquartierung stillgelegten Betrieb (Miete sür Geschäftsräume,

Garagenmiete usw.).

4. Dazu erhalten die Umquartierten zum Ausgleich der wirt­schaftlichen Nachteile, die ihnen durch die Ausgabe des heimischen Haushalts entstehen, eine laufende Beihilfe, die für das Aamilienhaupt 20 RM, jeden Angehörigen über 8 Jahre 10 RM und jeden Angehörigen bis zum 8. Jahre 8 RM monatlich beträgt.

5. Von dem Räumungsfamilienunterhalt kommen jedoch ! M gleichwertige oder zweitrangig« Kunden behandelt

etwaige Eigeneinkünfte des Umquartierten, die er in erster Linie .^deir. Si« verlieren leicht die Lust, der Mutter Weiter zur ur semen Lebensbedarf zu verwenden hat. i-> Abrechnung. Als ^ schlechte Erfahrungen im La-den

!-». j»° MIMMM.M im

Umquartierten aus seinen fortlaufenden Einkünften zu gewähren ,m«den werden, und dies« tritt auch bei einer nachlässigen imstande ist. Die Höhe dieser abzurechnenden llnterhaltsieistungen Behandlung von Kindern ein. Wenn auch die Kinder nicht

. ' " »künften des »nterhaltspflichtigei, Cheman- -

richtet sich nach den Einkünften -.... ., - , ^ .

nes oder Vaters ufw., dem natürlich das für ihn selbst Notwen­dige vorwegzubelasfen ist. Der Räumungsfamilienunterhalt ist keine Leistung der öffentlichen Fürsorge und daher nicht zurück- zuerstatten.

immer auf ihrem Recht bestehen können, so berichten sie doch zu Hanse über die ungerechte Behandlung, was wiederum Mi Rückwirkungen auf das Verhältnis der Mutter zu dem be­treffenden Kaufmann führen kann.