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Gedenktage

3 0 . September.

1681 Die Franzosen besetzen widerrechtlich Straßburg.

1657 Der Dichter Hermann Sudermann zu Matzicken in Ostpreußen geboren.

1863 Der Admiral Reinhard Scheer zu Obernkirchen in Hessen-Nassau geboren.

M3 Reichsminister Bernhard Rust in Hannover geboren.

Herbstliches Land

Wer denkt an den sonnigen Tagen, die auch dieser Herbst uns zuweilen schenkt, wohl an Winter und lange dunkle Zeit? Wessen Herz wäre da beschwert mit den mancherlei trüben Gedanken an kommende Nächte? Da draußen flutet die Helle Herbstsonne, ist weit ein blauer Himmel gespannt! Sieh des Morgens, wie die Frühnebel in diesem goldenen Licht schimmern, weiß und märchenhaft! Aller Rauch der Kamine chwebt niedrig über den Dächern hin. daß nur die Turm­hitzen und Schornsteine aus ihm ragen und das Bild der Stadt so geheimnisvoll und traulich machen. Am lichten Tage aber lacht überall nur das heitere, unverhangene Leben. Da sprüht rotes Gold aus den Wipfeln der Buchen und Birken. In den Eichen, die noch lange ihr braunes Laub festhalten, rauscht ein Helles, frohes Herbstlied auf, das von allen seinen Schönheiten singt. An den Ebereschen glühen letzte rote Bee- ren, die Heckenrose trägt an kahlen Zweigen leuchtende Hage­butten, und die Beeren der Schlehe dunkeln, im wilden Wein­laub brennen die schwarzblauen Beeren. Weit ausgebreitet aber liegt die Ferne und lockt.

Ist dieser sonnige Tag wirklich nur noch ein Geschenk und kann er in all seiner Schönheit vielleicht schon der letzte sein? Irgendwo klingt es auf:Nur noch einmal bricht die Sonne unaufhaltsam durch den Duft, und ein Strahl der alten Wonne rieselt über Tal und Kluft." Doch wie liegt jeder Ge­danke an die Dunkelheit des Winters so weit! Sonne schim­mert überall und dringt ganz tief ins Herz hinein...Und es leuchten Wald und Heide, daß man sicher glauben mag. hinter allem Winterleide liegt ein ferner Frühlingstag."

Me trocknet man kränker?

Aroma und Farbe dürfen nicht leide«.

NSK. Kräutertrocknen ist gar nicht schwer, und im Win­ter freut man sich über die eingefangene Würze des Som­mers. Die Kräuter wandern am besten bei trockenem Wetter vom Kräuterbeet oder -kästen in die Küche. Kurz vorher wer­den sie, wenn sie angestaubt sind, noch gebraust und erst, nachdem sie völlig getrocknet sind, abgeschnitten. Die Blätt­chen der Gewürzkräuter Werden kurz vor Beginn der Blüte­zeit geerntet, weil sie dann besonders aromatisch sind. Dill, Pimpinelle, Tripmadam, Kerbel und Borretsch werden nicht getrocknet, da sie darnach meist einen heuartigen Geschmack bekommen. Ist man nichtSelbsterzeuger" so wird man die gekauften, gut verlesenen Kräuter kurz und gründlich wa­schen und gut abtrockneu lassen. In sehr kleinen Bündeln an einem Bindfaden aufgehängt, werden dieseGirlanden" auf dem Speicher, auf der überdachten Veranda oder sonst an eurem trockenen, luftigen und schattigen Ort zum Trocknen- angebracht. In der Sonne trocknet man nicht, da Aroma und Farbe leiden würden. Ebensogut kann man die Kräuter auf Horden (Hürden) oder aus sauberem Papier ausgebreitet trocknen. Sie müssen sehr locker ausgebreitet und öfter um­gewendet werden, um eine gleichmäßige Trocknung zu er­reichen. Eine Horde kann man sich selbst Herstellen, wenn man vier Latten zu einem Rahmen zusammcnnagelt. Nagelt man noch Bindfäden an jeder Ecke fest und knotet sie oben zusammen, so kann man das Gestell auch überall beguem aufhängen. Will man gerne mehrere Horden Übereinander­stellen, so werden an den Ecken Klötzchen untergenagclt.

Wenn während des Trocknens feuchtes Wetter eintritt, so ist es am besten, die Trocknung der Kräuter bei sehr mäßi­ger Wärme auf dem Herd, dem Ofen oder im Backofen fort­zusetzen. Die Tür des Backofens muß dabei etwas geöffnet bleiben, damit die feuchte Luft entweichen kann. Sind die Kräuter richtig trocken, heben wir sie zerrieben oder zer­bröckelt in gut schließenden Gefäßen aus Porzellan, Glas oder Steingut auf. Man kann sie auch in luftdurchlässigen Säckchen ausbewahren, doch geht dann etwas von ihrem schö­nen Duft verloren.

Keine Trennungszulagen an Ledige. Durch Anorvnung über Trennungszulagen im Kriege vom 3. Mai 1941 werden die Betriebe ermächtigt, verheirateten Gefolgschaftsmitglie- dern sowie verwitweten oder geschiedenen Gefolgschaftsmit­gliedern, die mit ihren minderjährigen Kindern einen gemein- mmen Haushalt'führen, ein Trennungsgeld zu zahlen. Der Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Nie­dersachsen weist darauf hin. daß hiernach ledigen Gefolg­schaftsmitgliedern, die ihre Familienangehörigen unterstüt­zen, ein Trennungsgeld nicht ohne besondere Zustimmung des Reichstreuhänders der Arbeit gewährt werden kann. Es bedarf also der ausdrücklichen Genehmigung des Reichstreu­händers der Arbeit, wenn in besonders gelagerten Einzel­fällen ausnahmsweise die Zahlung eines Trennungsgeldes auch an Ledige geboten erscheinen sollte. Derartige Anträge find an den Leiter des zuständigen Arbeitsamts als Beauf­tragten des Reichstreuhänders der Arbeit zu stellen.

Leichtmetallerfaffungs-Aktion. Durch eine Anordnung des kommissarischen Reichsbeauftragten Eisen und Metalle Wird eine der Schrott-Aktion auf dem Eisengebiete ent­sprechende Aktion zur Erfassung und Verwertung unbegnutzt liegender überschüssiger oder ungängiger Bestände von Leichtmetallerzeugnisfen mit Wirkung vom 1. September 1942 in Gang gesetzt. Die Leichtmetallerfassung wird auch in den eingegliederten Ostgebieten, Eupen-Malmedy und Moresnet durchgeführt. Hersteller haben die bei ihnen vorhandenen un­gängigen Erzeugnisse bis zum 31. Oktober 1942 entweder im eigenen Betrieb einzuschmelzen oder als Abfallmaterial an Leichtmctallumschmelzwerke zu veräußern. Ihre überschüssi­gen brauchbaren Bestände haben sie in der Zeit vom 1. Ok­tober bis 31. Dezember 1942 durch Verkauf abzustoßen. Händ­ler sind verpflichtet, die bei ihnen vorhandenen eingängigen Erzeugnisse vom 1. bis 31. Oktober 1942, ihre überschüssigen Bestände bis zum 31. Dezember 1942 abzustoßen. Verarbeiter al'm ungängige Erzeugnisse bis zum 31. Oktober 1942, über­schüssige Bestände bis zum 31. Januar 1943 den in der An- ördnuna bereiLneten Aufnahmestellen anzubieten.

Vom Nahrungs- und Genußmittelgewerve in Württemberg

Im Durchschnitt des Reichs sind nach einer vom Staipti- chen Reichsamt veröffentlichten Statistik 1939 für die Ver- örgung von je 10000 Einwohnern mit Backwaren 69, mit Fleisch- nnd Fleischwaren 44 Personen in Handwerksbetrie­ben tätig. Für Württemberg lauten die entsprechenden Zu- ern 66,3 und 52,4. Hiervon entfallen 8,8 (Reichsdurchfchni t !,7) auf Bäckereien mit Gastwirtschaft. 46,3 (50.1) aus Backe­reien, auch mit Konditoreien, 10,2 (6,2) auf Konditoreien, auch mit Kaffeeausschank und 28,4 (36,5) auf reme Fleische­reien. In Süddeutschland wird das Fleischerbaudwerk oft zusammen mit dem Gastwirtsgewcrbe betrieben. Württem­berg hat ans je 10000 Einwohner eine Beschäftigtenzahl für »Fleischereien mit Gastwirtschaft von 240 aufsnweisen und stiegt damit an der Stütze im Reich, das eine Durchichnitts- Mfer von nur 7 9 aufznweisen hat. Im Brauereigcwcrbe wurden 3594 Beschäftigte ermittelt darunter befanden Iw 196 HandwerkSbe riebe mit einer Beschäftigtenzahl von <81

Jungmädel singen nnd spielen. Die Schömberger J-ung-- mädel-Schar »hatte zu einer frohen Spielstunde eingeladen. Im Ochsensaal versammelten sich die gesamte Dorfjugend, viele Eltern und auch zahlreiche Kurgäste, welche dankbar und freudig dem geschickt zusammengestellten sinnvollen Programm folgten. Die Jnngmädel-Führerin Jrmingard Evers husch wußte mit natürlicher Anmut und sicherer Gewandtheit den Kontakt zwischen ihren Mädeln und der Zuhörerschaft herzu­stellen. Frohe Volksweisen und ein reizvoller Tanz, begleitet von den Klängen einer Ziehharmonika und einer Flöte, lei­teten zu dem Märchenspiel vomRumpelstilzchen" Wer, das von den Mädeln frisch und fröhlich improvisiert wurde. Der herzliche Beifall der kleinen und großen Gäste war Dank für die wertvolle Erziehungsarbeit, die in der Jungmädelsckmr ge­leistet wird.'Hier offenbart sich ein Geist, der zeigt, daß der Krieg den frohen Geist und den natürlichen Sinn unserer Jugend für volkstümliche Kunst nicht beeinträchtigen kann.

Bom Lande

Mit Ende dieses Monats gehen die Hauptfeldgeschäfte dieses Jahres ihrem Ende zu. Hart mußte die Landbwölke- rung in diesem Sommer und Herbst zupacken, denn w' » zwei und drei junge Kräfte standen, muß die Arbeit vielfach von alten Leuten bewältigt werden. Aber es wurde geschafft dank der Mitarbeit aller, die in der Heimat noch irgendwie greifbar waren. Sehr begrüßt wurde das Einspringen der Partei, ihrer Formationen und Gliederungen bei den Ernte­arbeiten. Aber trotzdem blieb die Hauptlast bei der Landbe­völkerung selbst. Ihre Leistung kann gar nicht hoch genug gewertet werden, denn von dem Erfolg dieser Arbeit hängt wesentlich die Ernährung der Stadtbsvölkerung ab und da­mit die Voraussetzung zum siegreichen Ende dieses Krieges Mit dem Ertrag der Ernte kann man zufrieden sein; wo in­folge des strengen Winters Ausfälle zu verzeichnen sind, wer­den dieselben auf anderen Gebieten, wie beispielsweis aus dem Kartoffel- und Getreidesektor reichlich ausgeglichen. Das deutsche Volk geht also gesichert an Nahrungsmitteln in den kommenden Winter, die Sicherung unseres Heimatbodens aber liegt in den starken Händen unserer siegreichen Wehrmacht

Hausbrandmatekial ist auch Sonntags abzunehmen

V. 7). Der Reichswirtschaftsminister hat zur Beschleuni­gung des Güterwagen- und Binnenschiffsumlanfs durch einen Erlaß vom 26. August 1942, der im Ministerialblatt für die innere Verwaltung Nr. 36 veröffentlicht wurde, auch die Kohlenhändler verpflichtet, für sie eintreffende Brennstoff- sendungen auch an Sonn- und Feiertagen 'zu entladen. Da nun nicht nur der Umlauf der Transportmittel beschleunigt werden soll, sondern auch Arbeitskräfte eingespart werden müssen, so ist durch den gleichen Erlaß den Händlern ver­boten worden, die Brennstoffe erst in ihre Keller oder Lager­plätze zu fahren, um sie dann später den Verbrauchern znzn- führen. Vielmehr sind die Kohlenhändler verpflichtet, ohne Zwischenlagerung diese Sendungen sofort an die Verbraucher zu verteilen. Die Verbraucher, d. h. auch die Haushalte, müssen jetzt also die Brennstoffe zu dem Zeitpunkt, in dem sie ihnen vom Händler an-goboten werden, ü. h. auch an Sonn- und Feiertagen, annehmen, sofern sie eine Lagermög- lichkcit dafür haben, andernfalls sie den Anspruch auf Liefe-

rung verlieren. Nur in den seltensten Fällen wird ein Haus- halt keine Äagermöglichkeit haben und verlangen können, daß ihm die Brennstoffe zentnerweise je nach der Verbranchs­möglichkeit vom Händler angeliefert werden. Die Tatsache, daß ein Mieter seinen Keller für den Ban des Hairsluftschutz- kellers hat abgeben müssen, wird in der Regel kein Ent- schnldignngsgrnnd sein, denn die Mieter sind verpflichtet, die noch vorhandenen Keller für die Lagerung der Brennstoffe untereinanander zu teilen. Auch in der Wohnung werden sich vielfach Lagermöglichkeiten ergeben, jedoch fei hier vor dem vielfach anzntreffenden Unfug gewarnt, größere Lasten an einer einzigen Stelle der Wohnung zu stapeln. Wenn auch vielfach das Haus so stabil gebaut ist, daß 20 oder 30 Zentner an einer Stelle ohne Gefahr des Deckenbruches lagern könn­ten, so ist es doch verständlich, Laß die Dielen und das Gebälk bei so unvorhergesehener Beanspruchung nachgeben und dann nach Wegnahme der Lasten sich wieder in die richtige Lage zu bringen versuchen, womit die Nagelung gelockert wird, so daß für die Zukunft der betreffende Raum, meist ist es ja der Korridor oder die Küche, einenelastischen" Fußboden besitzt, der zur Freude der Bewohner knarrt und quietscht und unter jedem Fußtritt nachgibt.

Kursaal-Lichtspiele Herrenalb Donnerstag den 1. Oktober:Die Nacht in Venedig"

Ein deutsches Operettenensemble ist zu einem kurzen Gast­spiel nach Venedig gekommen. Daß neben Peter Laurentz, dem Kammersänger, die gefeierte Vilma Berger, Peters geschie­dene Frau, auftreten wird, ist kein Spiel des Zufalls; denn Peter hat den Irrtum seines Herzens längst eingesehen und will hier in Venedig seine Frau znrückgcwinnen. Das ist nun nicht so einfach, denn Vilma scheint sich bereits anders entschieden zu haben. Dr. Nikolaus Roll, gen.Niki", bemüht sich um die schöne Frau und anscheinend nicht erfolglos. Aber Peter ist entschlossen, seinem Freunde Niki das Feld nicht zu überlassen. Ein Zufall will es, daß Nikis Chef einen Gast des Hotels, das kleine Fräulein Annemarie Pleß, für seine Sekretärin hält und ihr ein paar Briefe diktiert. Annemarie, die in ansgelassener Ferienlaune dieses Spiel mitgemacht hat, gerät nun bei Niki in den Verdacht, ein Spitzel der Konkur­renz zu sein, die unglücklicherweise in Gestalt des Direktors Schmitz im selben Hotel wohnt. Peter hat sich scheinheilig erboten, Niki bei Vilma zu vertreten, damit dieser sich unge­stört an die Ferien derSpionin" Annemarie heften kann. Und Niki ist dankbar und erleichtert. Peter nutzt seine Zeit gewissenhaft aus und schließlich ist es so weit. Vilma läßt sich nur zu gern noch einmal ewige Liebe und Treue von ihrem i geschiedenen Mann schwören. Niki hat sein Aufpassergefchäft ! derweilen sehr ernst genommen: ehe er fich's versteht, ist er in Annemarie bis über beide Ohren verliebt und sie in ihn.

! Zum Schluß kann auch Fräulein Pleß mit den anderen glücklichen Paaren in die wartenden Gondeln steigen.

Im Vorprogramm: Kulturfilm u. Deutsche Wochenschau.

30. September: Johann Krauth, Zimmermann, 80 Jahre alt; Katharine Bla ich, gob. Krauth, 76 Jahre alt, Leide aus Waldrennach..

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Mo.-Gef. 2 491. Heute abend fällt der Dienst ans.

Umsatzsteuertermin: 10. Oktober 1942!

Wichtige Hinweise für die Umsatzsteuervoranszahlung

Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Termin zur Leistung der Umsatzsteuervorauszahlung bringen wir die nachfolgenden Ratschläge unseres Mitarbeiters auf dem Göbiete des Steuerrechts. Da die einschlägigen Vorschriften mehrfach vereinfacht und geändert worden sind, wird die Ucberficht über die jetzt geltenden Bestim­mungen besonders interessieren. D. Schriftl.

Eine Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Vor­anmeldungen »besteht grundsätzlich nicht mehr. Das Finanzamt kann jedoch die Abgabe von Voranmeldungen ver­langen, um die ordnungsgemäße Steuerentrichtung sicherzu­stellen. Die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind grundsätzlich nur noch vierteljährlich zu leisten und zwar am 10. Januar, 10. April, 10. Juli und 10. Oktober eines jeden Jahres. Zur monatlichen Vorauszahlung ans die Umsatzsteuer sind lediglich solche Steuerschuldner verpflichtet, die einen Umsatz von mehr als 200 000 RM. im letzten Steuerjahr hatten.

Bis zum 10. Oktober ist -die Umsatzsteuer für das dritte K-alendervierteljahr 1942 an das Finanzamt abzuführen. Die Zahlung kann sowohl in bar am Schalter der Finanzkasse er­folgen als auch durch Scheck oder Ucberweisung. Als Zah­lungstag gilt Lei Barzahlung der Tag, an welchem die Ein­zahlung Lei der Finanzkasse erfolgt. Werden Zahungsmittel (Bargeld oder auch Schecks) übersandt, so ist der Tag des Eingangs beim Finanzamt maßgebend. Bei Zahlung durch Zahlkarte oder Postanweisung ist der Tag des Stempelab­drucks der Anfgabepostanstalt maßgebend. Bei Postschecküber­weisung ist der Tagesftempelabdruck des Postscheckamts ent­scheidend. Es genügt also nicht, daß am letzten Tage der Vorauszahlungsfrist ein Usberweisungsformular zum Post­scheckamt gesandt wird, denn erst am folgenden Tage oder auch noch -später erfolgt die Abstempelung. Wird die Umsatz­steuer-Vorauszahlung nicht pünktlich geleistet, so ist ein Säumniszuschlag von 2 5z des Steuerbetrages verwirkt, wenn die Vorauszahlung mindestens 100. RM. beträgt. Falls ein Steuerschuldner ans besonderen Gründen die Vorauszahlung nicht pünktlich leisten kann, so empfiehlt es sich, vor dem Zah­lungstermin einen Stundungsantrag zu stellen. Ist die Vorauszahlung nicht pünktlich geleistet worden, ohne Latz rechtzeitig Stundung beantragt worden war, so wird zweck­mäßig der Säumniszuschlag sogleich mit der Vorauszahlung überwiesen,- damit nicht eine nochmalige besondere Zahlung des Zuschlags zu erfolgen braucht. Ist allerdings die recht­zeitige Leistung der Vorauszahlung ohne Verschulden unter­blieben, z. B. infolge von Krankheit oder durch Einberufung von Arbeitskräften, so kann auch nachträglich ein Erlaß des Säumniszuschlages bewilligt werben. Gehen beim Finanzamt die Vorauszahlungen nicht rechtzeitig ein, so wird zunächst

vom Finanzamt erinnert. Bleibt die Erinnerung erfolglos, so schätzt das Finanzamt die Höhe der Vorauszahlung und treibt sie bei. Hierdurch entstehen natürlich weitere Kosten > und vor allem unnötige Arbeit, die jeder Steuerschuldner sich und dem Finanzamt ersparen sollte!

Es ist übrigens nicht erwünscht, daß die Vorauszahlungen mit einem besonderen Begleitschreiben an das Finanzamt ge­sandt werden, da hierdurch nur Papier vergeudet wird und ein unnützer Arbeitsaufwand entsteht. Es genügt, wenn auf den Zahlungsabfchnitten die Steuernummer angegeben wird mit dem VermerkUmsatzsteuer-Vorauszahlung für 3. Quar­tal 1942".

Die Höhe der Umsatzsteuer beträgt grundsätzlich 256 des Umsatzes. Für gewisse Umsätze ist jedoch ein geringe­rer Steuersatz zu entrichten, z. B. für Großhandelsumsätze 15z und für Lieferungen von landwirtschaftlichen Erzeugnis­sen 15Z. Auf die Höhe der Umsatzsteuer kann jedoch im Rah­men dieses Aufsatzes nicht weiter eingegangen werden.

Der Reichsfinanzminister hat die Anwendung von Durch­schnitts sie nerfätzen zngelassen. Die Finanzämter kön­nen solchen Steuerschuldnern, Lei denen mehrere Steuersätze oder neben steuerpflichtigen Umsätzen auch steuerfreie Um­sätze oder sonstige Steuervergünstigungen Vorkommen, auf Antrag gestatten, die Umsatzsteuer für das laufende Kalender­jahr aus dem Gesamtumsatz zu berechnen. Es ist da-bei der Durchschnittssteuersatz anzuwenüen, der sich für das letzte ord­nungsgemäß veranlagte Kalenderjahr ergibt. In solchen Fällen brauchen -die Umsätze nach steuerfreien und steuer­pflichtigen Beträgen und nach den verschiedenen Steuersätzen in der Buchführung nnd in den Umfatzsteuererklärungen nicht mehr getrennt aufgeführt zu werden, wodurch eine erhebliche Arbeitsersparnis erzielt wird. Die Besteuerung nach einem Durchschnittssteuersatz ist jedoch nur zulässig, wenn voraus­sichtlich keine erheblichen Aenderungen in der Zusammensetz­ung -des Umsatzes im laufenden Kalenderjahre eintreten wer­den. Eine Aendernng des Durchschnittssteuersatzes kann nicht deshalb verlangt werden, weil sich die Zusammensetzung der Umsätze im laufenden Kalenderjahre geändert hat.

Wenn mich keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen mehr ein­zureichen sind, so sind doch nach Wie vor Umsatzsteuer­erklärungen nach Ablauf des Steuerjahres abzugeben. In diesen Steuererklärungen müssen die Umsätze, die ans die einzelnen Vierteljahre entfallen, und die geleisteten Voraus­zahlungen angegeben werden.

Die vom Reichsfinanzminister angeordnetcn Maßnahmen zur Vereinfachung des ttmsatzstenerrcchts sind aus Krisen der Wirtschaft immer wieder gewünscht worden. Diese Erleichte­rungen können Wer nur beibehalten werden, wenn die Steuerschuldner ihre Steucrpflicht gewissenhaft und pünktlich ohne besondere Aufforderung erfüllen. Or.