Die Durchführung der Äügemeinen Unfallversicherung

In eurer ersten, aügemetngefaßten Meldung sind unlängst die Leser über die Aenderungeu in der Un­fallversicherung und die damit durchgeführten bedeuten­den Verbesserungen unterrichtet worden. Es handelt sich bei diesem Gesetz aber um ein umfangreiches Werk, das über diese erste Meldung hinaus noch mehrfacher Kommentierungen bedarf, bis ein vollstänoiger Ueber- blick gewonnen werden kann. Anhand der in Kürze zu erwartenden Durchführungsverordnungen werden wir noch weitere kurze, allgemein verständliche Kommentare veröffentlichen.

V. .4. Bei der Ankündigung des Gesetzes über die Aende- rungen in der Unfallversicherung ist schon darauf hillgewiesen worden, daß jetzt von dem System der Betriebs Versiche­rung zu einer P e r s o n e n Versicherung übergegangeu wurde. Damit ist die Unfallversicherung, wie wir sie bisher kannten, in zwei Punkten lvesentlich geändert worden. Einmal ist an die Stelle des Betriebsunfalls der Arbeitsunfall getreten, der in dem nengefaßten Paragraphen 542 der Reichsversiche- rungsordnuilg dahin erläutert wird, daß es sich beim Avbeiks- unfall nm Unfälle handelt, die ein Versicherter bei einer der in den 88 537510 genannten Tätigkeiten erleidet, wobei ver­botswidriges Handeln die Annahme eines Arbeitsunfalls nicht ausschließt. Piese obengenannten 88 537540 enthalten nun die Liste derjenigen, die in Zukunft von der Unfallver­sicherung erfaßt werden. -

. Das sind grundsätzlich alle aufgrund eines Arbeits-, Dieust- oder Lehrverhältnisses Beschäftigten. Das heißt also: jetzt sind alle Gesolgschaftsmitglieder von der Unfallversicherung erfaßt und nicht nur wie bisher diejenigen, die einen gefähr­lichen Berns ausübten und in einem Katalog der Reichsver­sichern ngsordnung ausdrücklich aufgeführt' waren. Eine Grenze besteht nnr noch insofern, als eine vom Gesetzgeber festgesetzte Höchstverdienstsumme nicht überschritten werden darf; das sind 7200 RM. Wer darüber verdient, muß sein Risiko entweder durch freiwillige Versicherung oder in anderer Weise selbst decken. Darüber hinaus erstreckt sich die Pflicht­versicherung aber nicht nnr auf Gefolgschaftsmitglieder, son­dern auch ans selbständig Berufstätige und ehrenamtlich Tätige, die nun in den 88 537510 ausdrücklich aufgezählt sind. Die wichtigste Gruppe sind die iir der Landwirt­schaft Tätigen: das Gesetz spricht hier vom Unternehmer und die mit dem Unternehmer in ^häuslicher Gemeinschaft lobenden Ehegatten sowie Personen, die beim Reichsnährstand und seinen Organisationen tätig sind. - Das heißt also, alle Bauern und Landwirte sind jetzt ebenfalls gegen Unfall pflichtversichert.

Die nächste Gruppe sind die Personen, die ehrenamtlich oder ohne besondere rechtlich»« Verpflichtung tätig werden. Dazu werden gezählt: die Angehörigen des Deutschen Roten Kreuzes, der Technischen Nothilfe und der Feuerwehren, fer­ner Personen, die in einem Unternehmen zur Hilfe bei Un­glücksfällen' tätig sind, alle als Luftschutzhelfer tätigen Per­sonen, sofern sie durch die hierzu berufenen Stellen heran­gezogen sind oder Gefahr im Verzüge ist, ferner die Amts- träger des Reichsluftschutzbnrdes-Während ihrer Tätigkeit für den Luftschutz, des weiteren alle Personen, die die Rettung eines Menschen aus gegenwärtiger Lebensgefahr unternehmen oder bei sonstigen Unglücksfällen oder allgemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder unentgeltlich oder als Inhaber des amtlichen Blutspenderausweises Blut spenden, oder die einem Amtsträger des Staates oder der 97SDAP nach Auf­forderung bei einer Diensthandlung Hilfe leisten oder sich bei Verfolgung oder Festnahme einer Person, die einer strafbaren Handlung verdächtig ist, persönlich eiusetzen, schließlich auch diejenigen, die sich zum Schutze eines widerrechtlich Airgegrif­fenen persönlich einsetzen.

Als weitere Gruppe, die avbeitsrechtlich eine gewisse Zwischenstellung haben, wären dann zu nennen: Die Haus­gewerbetreibenden und die Heimarbeiter, ihre im Unternehmen tätigen Ehegatten und die sonstigen mitar­beitenden Personen. Ferner Personen, die zur Schaustellung oder Vorführung artistischer ober künstlerischer Leistungen vertraglich verpflichtet sind. Besonders aufgezählt sind auch als Pflichtversicherte die im Gesundheits- und Beterinärwesen sowie in der Wohlfahrtspflege (z. B. NSV) Tätigen. Bon dieser Gruppe sind aber diejenigen persicherungsfrei, deren entsprechende Versorgung in anderer Weise schon gewähr­leistet ist, wie auch sonst durch die Pflichtversicherung keine Doppelverstcherung geschaffen werden soll, so daß z. B. Be­amte (mit Ausnahme der Ehrenbeamten) versicherungsfrei find, soweit ihnen Unfallfürsorge schon nach dem Deutschen Beamtengesetz gewährleistet ist.

Bei der Tätigkeit kommt es nicht darauf an, ob sie als bauernde Tätigkeit betrieben wird oder ob der Versicherte nur vorübergehend tätig wird oder zu einer anderen als

Burmastraße

V- -V. Auf der Burma-Straße, die nunmehr voll den Ja­panern beherrscht wird, zog bereits im 13. Jahrhundert der berühmte Marco Polo vom Hofe des Großkhans nach Birma. Jahrhundertelang war diese Straße vernachlässigt, und erst in neuerer Zeit haben strategische Gründe und Politisches Interesse zu einem Ausbau im Eilte,npo geführt. Der größte Teil der Straße zwischen SashioHsiakwanMnnan-fu be­wegt sich in einer Höhe von mehr als 2000 Metern an steilen Bergwänden vorbei. Die Burmastraße ist übrigens die Straße der 300 Brücken, was allein ihre Verletzlichkeit durch Luft­angriffe erklärlich inacht. Sie erstreckt sich über 1200 Kilometer und überwindet zahlreiche Ströme, vor allem den Mekong. Tausende von Kulis sind in der letzten Zeit mit der Unter­haltung dieser Straße und der Beseitigung der Folgen japa­nischer Luftangriffe beschäftigt worden. Trotzdem ist ihre Transportkapazität gering. Neben ihrer militärischen Bedeu­tung als Einfuhrstraße für Kriegsmaterial hatte sie natürlich auch besondere Bedeutung für die chinesische Wolfrainerz- und Antimonanssuhr.

China ist für diese beiden metallischen Rohstoffe der größte Erzeuger der Welt, und die Versorgung der inter­nationalen Eisen- und Stahlindustrie mit Wolfrainerz hängt wesentlich davon ab, in welchem Ausmaß China in der Lage ist, Wolframerze auszuführen. Das gleiche gilt auch für die großen Industrieländer inbezug auf die Antimonversorgung. Am 18. Oktober 1940 war die Burmastraße, nachdem sie vorher drei Monate lang aufgrund eines japanisch-englischen Ab­kommens geschlossen war, für den Verkehr wieder freigegebxn worden. Hierbei spielten amerikanische Interessen eine wesent­liche Rolle. Die USA waren nämlich bemüht, Kriegsvorräte an Wolframerz anzulegen und brauchten dazu die chinesischen Zufuhren. Die chinesische Wolframerzausfuhr ist übrigens unter den Einwirkungen des Fernostkonfliktes in den letzten Jahren zurückgegangen. Der Wolsramerzvevbrauch in USA und in Europa, den beiden größten Verbrauchsgebieten, ist dagegen von 20 605 Tonnen in 1986 auf 26164 Tonnen in 1937 nnd schätzungsweise 26 400 Tonnen in 1938 gestiegen. Die chinesische Wolsramausführ, die von 7050 Tonnen in 1936 auf 16 580 Tonnen in 1937 gestiegen war, ist infolge des Fernost­konfliktes 1938 auf 12 356 Tonnen und 1939 weiter ans 10 689 Tonnen gesiinken. Unter den Einwirkungen des Fernosr- konfliktcs ist dann die spanische und portugiesische Produktion ebenso wie die südamerikanische und die Produktion anderer Länder entsprechend angeregt worden, und ihr Anteil an der Versorgung der Industrieländer stieg.

Die Antimonaussuhr Chinas hat sich aus den gleichen Gründen rückläufig bewegt. Sie ging von 17 312 Tonnen in 1936 auf 15 398 Tonnen in 1937, 7983 Tonnen in 1938 nnd 6760 Tonnen in 1639 zurück. 1938 gingen immerhin noch 92^ der chinesischen Antimonaussuhr über Hongkong, und auch die Wolframerzansfuhr machte eilten beträchtlichen Anteil der über Hongkong geleiteteil chinesischen Ausfuhreil aus. Die amerikanische Stahlindustrie hat zwar in der letzten Zeit den Versuch gemacht, die Wvlfrgmcrzprodnktion der tberoainerika- nischen Länder aufzukaufen, es dürfte sedoch zweifelhaft sein, ob die Verluste, die bei der vollständigen Abschneidung der chinesischen Zufuhren entstehen, mittels iberoamerikanischer Lieferungen ausgeglichen werden können. Die amerikanische

seiner Haupttätigkeit Pom Unternehmer herangczogen wird (8 537 Nr. 10 und 8 544). Als ArLeitsunfälle sind jetzt auch mitvrrsichert brr Gang oder die Fahrt von der Familienwoh- nung nach der Arbeits- oder Ausbildungsstätte und zurück. Der Umstand, daß der Versicherte wegen der Entfernung seiner ständigen Familienwohnung von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte auf dieser oder in ihrer Nähe eine Unter­kunft hat, schließt die Versicherung des Weges von und nach der Familienwohnung (also bei sogenannten Heimfahrten) nicht aus.

Als weitere Gruppe der Pflichtversicherten wird aufge­zählt: Lernende während der beruflichen Ausbildung und ehrenamtlich Lernende in Betriobsstätten, Lehrwerkstätten, Fachschulen, Berufsfach- und Berufsschulen, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen, soweit es sich um die Ausbildung für eine der bisher genannten Tätigkeiten und um die Aus­bildung in der Seefischerei handelt. Hierdurch sind also jetzt auch alle von der DAF aufgezogenen Schulungskurse von der Pslichtunfallverficherung mit erfaßt.

Außer den Gefolgschaftsmitgliedern, den genannten ehrenamtlich oder selbständig Berufstätigen, einschließlich der Bauern und Landwirte, erfaßt das Gesetz für die Unfall- pfuchtverficherung schließlich auch einige Gruppen von Unter­nehmern. Welche Gruppen dies sein werden, ist im Gesetz als Mußvorschrist vorerst»nur für die Unternehmer in der Land-

und Chinaerz

Wirtschaft hat durch die Entwicklung des Osiasienkrieges nicht nur das ostasiatische Zinn verloren, sondern darüber hinan- jetzt auch das chinesische Wolframerz. Die Folgen werden sich bald in einer zunehmenden Knappheit an Stahlveredlern in USA bemerkbar machen.

Der Irrawaddy der größte Strom Burmas

Ein Delta von 4b v<>« Quadratkilometer» Trockenheit und Ueberschwemmungen Bon Mangrovenwäldern, Sumpfge­bieten und Myriaden Insekten begleitet Des Landes Hauptverkehrsader

Der neuerdings oft genannte Irrawaddy ist der bedeu­tendste Strom Burmas. Er entsteht aus den Quellflüssen Nmai-Kha und Mali-Kha, die ihrerseits wieder mehreren Qnelladern in der Salween-Jrrawaddy-Gebirgskette und dem Nam-Kiu-Gobirge im Norden entspringen. In seinem Laus nach Süden geht der Strom in zahlreichen Windungen bald durch teilweise fruchtbare Becken wie die von Mhitkyina, Bhambo und Mandaley, bald durch enge Schluchten der Gebirge.

Die Länge des Jrrawaddh beträgt 2300 Kilometer, die Ausdehnung seines gewaltigen Stromgebiets 430 MO Quadrat­kilometer. Von Wesren fließen ihm Mogaung, Mn und Chind- win, von Osten Taping und Shwe Li, auch Lungkiang ge­nannt, und zahlreiche kleine Flüsse zu. Das Delta des Jrra- waddy ist durch seinen Umfang besonders beachtenswert: Es umfaßt 40 000 Quadratkilometer Fläche und ist eines der fruchtbarsten Rcisanbangobiete der Erde. Die Wasserführung des Irrawaddy ist sehr schwankend. Das Erlrem einer ^unge­wöhnliche» Trockenheit wechselt mit dein großer Ueberschwcm- mnngcn. So beträgt z. B. die Breite des Irrawaddy bei Mandalay während der Trockenzeit nur zwei Kilometer, zur Regenzeit im August aber zwölf Kilometer!

Das Delta des Irrawaddy vereinigt sich mit dem des be­nachbarten Sittang zu zahlreichen, Welver,zweigten Mündungs­armen. Man zählt deren allein nenn große, die vielen, vielen kleineren nicht gerechnet. Jedoch sind nur der östlichste Arm bei Burruas Hauptstadt Rangun, der Rangun-Fluß, und der westlichste bei Bassein, der Basscin-Fluß, für Seedampfer be­fahrbar. Bassein liegt noch 120 Kilometer von der Mündung in das Meer entfernt. Es ist besonders bemerkenswert durch seine Reismühlen. Die Flnßschifsahrt spielt hier, wie über­haupt im Delta des Irrawaddy, eine große Rolle. Dichte Mangrovenwäldcr, ausgedehnte Sumpfgebiete, Myriaden von Insekten, zahlreiche Inseln und Jnselchen kennzeichnen das fioberschwangere Gebiet des Deltas, dessen wirtschaftliche Be­deutung für Burma aber groß ist. Große Flußdampfer gehen immerhin noch bis Bhamo hinauf. Bhamo liegt an der Mün­dung des Ta-Ping in den Irrawaddy inmitten eines von zahlreichen Flüssen durchschnittenen waldreichen Gebirgs- beckens. Es ist ein uralter Ansgangsort für den Karawaneir- handel zwischen Burma nnd China.

Kleinere Dampfer gehen aus dein Irrawaddy zur Regen­zeit sogar vis Mhitkyina. Bis zu den Qnellfliissen des mäch­tigen Stromes können dann immer noch größere Prahme uitd Boote dringen. Der Jrrawaddh ist und bleibt trotz der sein wertvollen und gut angelegten Eisenbahn die Hauptverkehrs­ader Burmas.

Wirtschaft und gewerblicher Kleinbetriebe der Seefischerei aus­gesprochen (wenn sie zur Besatzung des Fahrzeugs gehören und höchstens zwei Versichernngspflichtige gegen Entgelt be­schäftigen). Für andere Unternehmcrgruvpen wird die Frage erst durch die Durchführungsverordnungen geklärt werden. Fest steht gemäß 8 538 jetzt schon, daß die Haushaltnngsvor- stände von der Pflichtversicherung ausgeschlossen bleiben, da sie ja zum größten Teil infolge ihres Berufes schon zu einer der obengenannten Gruppen zählen werden. Als Haushalts- Vorstand kann man sich in der Allgemeinen Unfallversicherung auch nicht freiwillig gegen die Folgen von Avbeitsunfällen versichern (8 539). Wer dies will, muß zu diesem Zweck eine Privatunfallversichernng eingehen.

Da durch die Einbeziehung der bisher nicht Pflichtver­sicherten der vorhandene Verwaltungsapparat der Unfallver­sicherung nicht erweitert werden soll, zumal er in der Lage ist, die Versicherungen der neu Anfzunehmenden mit zu ver­walten, so ist auch nicht zu erwarten, daß etwa neue Berufs­genossenschaften eingerichtet werden, sondern die neu zu ver­sichernd"» Personen werden den vorhandenen Berufsgenossen- schaften zur Mitvevwaktung zngeteilt werden. Die Haus­gehilfinnen werden den Gemeinden und Gemeindeverbänden, die ja im Rahmen der Reichsversicherungsordnung selbst Trä­ger der Unfallversicherung sind, zugeteilt; die obengenannten, im Luftschutz tätigen Personen werden dem Reich als Träger der Versicherung durch das Gesetz zugewiesen.

*

Laborant Lottliek K... aus KtuttZart.

Oeseiiukiet wird zotrt tüvirtiK, sdor wird eisern Zespart. Wenn erst k'rie- dakür kommt auek was kerein - nielir, den ist, dann werde ick mir manedes als ivk verdrauoken kann! detrit Können."

/'ü/r/ e/nsrSaekkF« ^orker/e

1. wer eisern spart, rablt weniger Steuern nnck 4. Vas Sparguthaben ist unpkünckbar.

Soräslversieberungsdeiträge. 5. Das Sparguthaben wirst in kkotkallen bei stör

2. Die Kode lies Lranbeugeläes bereednet sieb 6eburt eines Linstes unä bei äer Verdei-

trotrstem naob stein vollen l-obnbetrag. ratung einer Sparvrio auk Antrag sokort

3. Der Sparbetrag wirst Mun ööebstsatr verzinst. »usgerablt.

//ast aue/r Du Deüre Dr'se/'/re Haa^elH/ä>u/rF sc/rou abFeFeüeu?