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Geöenktage
18. Oktober
Vom Gchulhelfer zum Lehrer
Neue Lehrgänge im Januar
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1163 Der kaiserlich« Feldmarschall und Staatsmann Prinz Eugen von Savoyen in Paris geboren.
1777 Der Dichter Heinrich von Kleist in Frankfurt a. d. Oder geboren.
1813 Völkerschlacht bei Leipzig: Rückzug Napoleons in die Stadt.
1911 Eröffnung der Universität Frankfurt a. M- '
1935 Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutsche» Volkes.
Herbstge-ariken
Beginnt das große Feiern in der Natur, dann ist es Herbst geworden. Die Erde hat ihr Jahreswerk vollendet, und die Natur hält den Atem an. Sie legt eine Bause ein zum Sammeln neuer Kräfte. Der Herbst gibt Reife und bringt Klarheit. Große Stille beginnt sich über das Land zu breiten nach dem ewigen 'Rhythmus des Werdens und Vergehens. Herb aber erfrischend und klar ist die lterbstliche Luft. In der Ferne zeichnet sich die Silhouette der Buge. Klar Umrissen und deutlich heben sie sich ab vom Himmel; sie stehen da gleichsam als Behüter und Beschützer des Lan- ües. Aus den Wäldern klingt der Schlag der Holzfäller in die stillen Weiten. Krähen folgen den frischen Svuren d-s Pfluges, der durchs Feld geht. An den Landstraßen leuchten die roten Beeren der Eberesche. Im Buchenwalde beginnt ein Flammen und Gluten, und in der Nähe stehende ^Ahornbäume scheinen zu lohen. Dort aber, zwischen den dunkelgrünen Fichten leuchten goldgelbe Birken. Im Torf verblüht vor den Bauernhäusern der letzte Blumenschmuck des Jahres. Am Morgen streichen die Nebel über die Wiesen, aber die Mittagszeit hat oft noch den Glanz spätflm- nierlicher Tage. Am frühen Abend legt sich die Dämmerung geheimnisvoll und weich über die Landschaft.
Dann ist die schönste Zeit des Herbstes. Am Himmel leuchten die Sterne wie Zeichen der Erfüllung ...
Gartenarbeit im Oktober
Im Oktober wird mit den wesentlichen Gartenarbeiten abgeschlossen. Das Gemüse, das nicht draußen stehen bleiben soll, wird geerntet und eingewintert. Abaeernte.e Bäume sollten, wenn die Zeit irgend reicht, auch gleich gesäubert werden. Die alte, tote Rinde, unter der die Schädlinge überwintern, wird mit Drahtbürste und Baumkratzer sorgfältig entfernt. Wenn die Hühner das abaefallene Laub und die Rindcnteile nach Ungeziefer abgesucht haben, kommt es auf den Komposthaufen, andernfalls müssen die Rindenteil.- verbrannt werden. Sauberes, trockenes Laub kann auch zum Bedecken der Beete verwendet werden. Auf allen abgeernteten Beeten und unter den Obstbäumen wird dann Dung ausgebreitet und untergegraben. Wir lassen die Erde am besten über Winter in offener Scholle liegen, damit der Frost sie gut durcharbeiten kann. Wer gern schönen Rasen hat, sollte ihn noch einmal kurzschneiden und düngen,- er kommt dann besser durch den Winter. Alle Blumenknollen, deren Blüten uns im Sommer und Herbst erfreuten, wie Dahlien und Kanna, Montbretien und Gladiolen, werden nach dem ersten Frost aus dem Boden genommen und frostfrei gelagert. Dagegen pflanzen wir iebt Zwiebeln der Frühlingsblüher. Es ist genau auf die Bflanztiefe zu achten die bei allen Arten verschieden ist. Auch Stauden und Ziersträucher werden jetzt gepflanzt. Was wir uns im Sommer an Zweifahresblumen herangezogen haben, wie Vergißmeinnicht, Stiefmütterchen und Goldlack, kommt jetzt an die Stellen, wo es im Frühling blühen soll.
— Reichsgericht gegen die Gelö-Hamsterei. Das Reichsgericht hatte sich mit dem Fall eines Kaufmanns zu beschäftigen, der immer nur einen Teil seiner täglichen Einnahme auf sein lausendes Konto eingezahlt, einen beträchtlichen Teil aber bei sich zu Hause aufbewahrt hatte. Dort hatten sich inzwischen rund 18 000 Mark in bar angesammelt. Das Reichsgericht hat die Verurteilung des Geldhamsterers zu einer hohen Freiheits- und Geldstrafe bestätigt. Es betont dazu, daß es gar nicht darauf ankomme, aus welchem Grunde der Hamsterer berechtigt zu sein glaube, das Geld dem öffentlichen Verkehr vorzuenthalten. Es komme allein darauf an, ob der Hamsterer einen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung als gerechtfertigt anzuerkennenden Grnnd der Zurückhaltung hatte.
— Die Lehrlingsvergütung im Krankheitsfall. In einer grundsätzlichen Entscheidung hat das Reichsarbeitsgericht iestgestellt, baß der Lehrvertrag kein Arbeitsvertrag und deshalb die Lehrlingsvergütung kein Lohn, sondern eine Erziehungsbeihilfe ist. Das Reichsarbeitsgericht ziM daraus den Schluß, daß der Unternehmer auch bei ErkriMkng des Lehrlings zur Fortzahlung der Erziehungsbeihilfe in vollem Umfang« verpflichtet ist. solange das Äerufserziehungs- verhältnis <das Lehrverhälinis) überhaupt besteht. Eine Tarifbestimmung, derzufolge dem Gefolgschaftsmitglied von einem bestimmten Zeitpunkt der Erkrankung ab nur noch ein Zuschuß zum Krankengeld gezahlt wird, kann deshalb auf das Lehrverhältnis keine Anwendung finden.
— Auch die Viehställe verdunkeln! Die Verdunkelung der Stallfenster darf nicht durch einen schwarzen oder blauen Scheibenanstrich erfolgen. Das wäre zwar für den Tierhalter das Bequemste, kommt aber den auch während des Winters von den Tieren an Licht und Sonne gestell.en Anforderungen keineswegs nach. Jeder Lichtstrahl ist an den sowieso schon kurzen Wintertagen dem Stallvieh zugänglich zu machen, was aber durch angestrichene Fenster verhindert wird. Verdunkelt muß werden! Man tut es am besten mit Dachpappe, alten Säcken oder ähnlichem Material, das man w anbringt, daß es früh und abends leicht hin und her zu schieben ist, um die Fenster zu verdunkeln oder freizumachen.
— 350 Wv Berpflegungstage für erholungsbedürftige Soldaten. Die Kriegskameradschaften des NS-Reichskrieger- lmndes haben auch in diesem Jahre wieder für erholungsbe- dürftige Frontsoldaten eine große Anzahl von Freiplatz, spenden gestiftet. In den Bereichen aller Gaukriegerführun- gen in Nord und Süd, in Ost und West des Großdeutschen Reiches finden diese Frontsoldaten oft in herrlichsten Gegenden kameradschaftliche Betreuung durch die alten Soldaten. 350000 Verpflegungstage wurden bisher zur Verfügung gestellt.
rxunge «nanner uno grauen eriva 01 s zum Liirer von ov Jahren, die Neigung und Fähigkeit für den Lehrerberuf haben, aber für die Regelausbildung zum Volksschullehrer schon zu alt sind, haben nach wie vor die Möglichkeit, auf dem Wege über die Schulhelferausbildung zu diesem Beruf zu gelangen. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Ausbildung zum Schulhelfer sind dieselben wie früher schon bekanntgegeben: Es werden also Bewerber ausgenommen, die mindestens 19 und im allgemeinen nicht über 30 Jahre alt sind und das Abschlußzeugnis einer anerkannten Mittelschule oder ein entsprechendes Zeugnis einer anderen Schule vorlegen. In einer Aufnahmeprüfung wird die Eignung für den Lshrerbexuf festgestellt.
Die zugelassenen Bewerber werden in einem dreimonatigen Vorbereitungslehrgang an einer Lehrerbildungsanstalt auf den Schuldienst vorbereitet und treten dann sofort in diesen ein. Dieser Dienst wird später als „Borberei- tungsdienst", wie er als Voraussetzung für öffentlich-rechtliche Beamtenstellungen verlangt wird, angerechnet. Dementsprechend erhalten die Schulhelfer während dieser Zeit eine Vergütung von 150 Mark im Monat (verheiratete 190 Mark), Schulhelferinnen erhalten die Beträge um 10 v. H. gekürzt. Der Vorbereitungsdienst dauert im allgemeinen zwei Jahre (für Abiturienten ein Jahr),- bei guter Leistung kann der Vorbereitungsdienst bis auf ein Jahr gekürzt werden. Wenn sich die Schulhelfer in der Vorbereuungszeit bewähren, so werden sie zu einem neunmonatigen Abschlußlehrgang an eine Lehrerbildungsanstalt einberufen und nach erfolgter Mitarbeit darin zur ersten Prüfung für das Lehramt an Volksschulen zugelassen.. Nach Bestehen dieser Prü-' fung treten die Schulhelfer als Lehreramtsanwärter in den Schuldienst und sind damit den Lehramtsanwärtern gleichgestellt, die die Regelausbildung durchlaufen haben Um die Teilnahme an der Schulhelferausbildung allen geeigneten Bewerbern zu ermöglichen, wird bei Bedürftigkeit wahrend des Vorbereitungslehrganges eine Unterhaltunqs- beihilfe von 80 Mark, während des Abschlußlehrganges eine solche von 100 Mark monatlich gewährt.
Die Schulhelfer werden im- ganzen Reichsgebiet eingesetzt. Nach Möglichkeit werden ihre Wünsche auf Beschäftigung in einem bestimmten Gebiet berücksichtigt jedoch ist es erwünscht, daß möglichst viele sich für die dringenden Schulaufgaben des Ostens zur Verfügung stellen. Die näch- !ten Vorberer'ungslehrgänge für Schulhelfer b-ecnuuen am A Januar1912 in Hirschberg im Riefengebirge und in Frankfurt/Oder. Au-nahmeanträge sind an den Direktor der Lehrerbildungsanstalt in einem dieser beiden Orte zu richten.
Geldsendungen an Wehrmachtsangehörige
Es wird noch immer festgestellt, daß Reichsbank- und Rentenbanknoten sowie Reichskreditkassenscheine in Feldpostbriefen oder Feldpostpäckchen an Wehrmachtsangehörige in außerdeutschen Ländern übersandt werden. Es wird daher nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß an Wehrmachtsangehörige in außerdeutschen Gebieten Geld — wenn überhaupt — nur mittels Feldpostanweisungen überwiesen werden darf. Jede andere Art der Uebersendung, insbesondere durch Beilegen von Geldscheinen in Feldpostbriefen oder Feldpostpäckchen, ist ein Devisenveryehen und wird als solches bestraft. Soweit noch Zweifel über die Zulässigkeit der Ueberweisung von Geld in einzelne außerdeutsche Gebiete bestehen, frage man zunächst bei dem Wehrmachtsangehörigen, oem Geld überwiesen werden soll, an, ob und in welcher Löhe die Ueberweisung in sein Aufenthaltsland zulässig ist.
Arbeit beim Handwerker in der Freizeit
WPD. Es ist gewiß lobenswert, wenn ein Gefolgschaftsmitglied sich in seiner Freizeit einem Handwerksmeister zur Verfügung stellt, um diesem zu h.lfen, die Fülle der Aufträge zu erledigen. Dem Gefolgschaftsmitglied ist also Gelegenheit gegeben, sich einen zusätzlichen Verdienst zu schaffen. Dem Handwerksmeister ist geholfen, weil er wenigstens für eine kurze Zeit des Tages zusätzlich eine Hilfskraft erhält. und der Kunde bat die Gewähr für eine ordnungs
mäßige Ausführung seines Auftrag:?. Es M jeüocS yiervSl zu beachten, daß die Arbeitszeit des GefolgschaftsmitßliedeS einschließlich der Nebenbeschäftigung zehn Stunden täglich nicht überschreiten darf. Auch steuerliche und sozialrechtliche Vorschriften sind bei der Beschäftigung von Gefolgschafts- Mitgliedern in ihren Freistunden zn beachten. So muß sich das Gefolgschaftsmitglied eine zweite Steuerkarte besorgen und diese dem Handwerksmeister aushändigen. Aus de« zweiten Steuerkarte ist vermerkt, welche Betrage d:m verdienten Lohn zuzürechncn sind, bevor die S.euer ermittelt wird. Die Unterrichtung der Berufsgciiossenschaft und der Krankenkasse ist ebenfalls erforderlich. Es ist notwendig, daß der Handwerksmeister dies beachtet, weil ihm anderenfalls Unannehmlichheiten durch die Beschäftigung von Gefolg- schastsmitgliedern in den Freistunden entstehen könnten.
Deutsches Jungvolk, Fähnlein 12 191. Am Sonntag Le» 19. Oktober findet für das Jungvolk kein Dienst statt.
Äus Vforzherru
Andreas Odenwald ch
Im Alter von nahezu 88 Jahren verstarb Andreas Odenwald, ein Pionier» der Arbeit und verdienstvoller Förderer der Pforzheimer Industrie. Der Verstorbene war 1890 bis 1922 Stadtverordneter und gehörte dem badischen Landtag von 1909 bis 1921 als Mitglied an. Der ehemalige Großherzog verlieh ihm den Orden vom Zähringer Löwen I. Kl.
Verwandte unter sich!
Im benachbarten Büchenbronn brachen in einer Familie Streitigkeiten aus, die zu einer schweren Schlägerei führten. Schraubstöcke, Blechzangen ufw. flogen durch die Luft, auch der Stock spielte bei dem Zusammenprall eine nicht unwesentliche Rolle. Mit verbundenen Köpfen erschienen die lieben Verwandten vor dem Gendarmeriobeamten, der seinerseits das Notwendige veranlaßte.
Eine Schwindlerin
mit mehrfachen Betrugsvorstrafen, die 27 Jahre alte Lina Goepp in Pforzheim, brauchte wieder einmal Geld für ihre persönlichen Bedürfnisse. Sie nahm an zwei Stellen einen Pump auf unter dem Vorgeben, daß sie ein Schlafzimmer kaufen wolle, auch den Bräutigam wollte sie im Lazarett besuchen. Das war wie immer gelogen. Sie muß nun wieder erneut auf sechs Monate ins Gefängnis, vielleicht kommt dann doch noch die Besinnung.
Alter schützt vor Torheit nicht!
Die Gendarmerie nahm in Jspringen einen in Len 60er Jahren stehenden Mann fest nnd lieferte ihn ins hiesige Amts- gerichtsgefängnis ein, weil er gegen die Sittengesetze verstoßen hat.
Die Straßenvahnschaffnerinnen haben ihre neue Winteruniform erhalten. Der Sommerock ist' durch die bequemere und wärmere Hose ersetzt worden, die sie mit Stolz tragen. Das weibliche Element herrscht jetzt Lei der Straßenbahn vor und versieht seinen Dienst mit anerkennenswerter Gewissenhaftigkeit.
Seinen 89. Geburtstag
begeht am Montag den 20. Oktober der Seniorchef der Firma G. Rau, Herr Albert Reichenbach. Aus diesem Anlaß fand sich die Gefolgschaft heute Samstag vormittag tm Stadt. Saalbau zu einer Feier zusammen. Hierbei wirkte ein Teilchor des Pforzheimer Männerchor nll'
Großzügige Planungen in Wildbad
Das Hotel „Quellenhof" in den Besitz der Staat!. Bad Verivaltung übergegangen
Wie wir von zuständiger Stelle erfahren, hat die Staat!. Badverwaltung Wildbad das erstklassige Hotelanwesen „Q ueilen Hof" für das Land Württemberg käuflich erworben. Die Uebergaüe hat dieser Tage stattgefunden. Zu Beginn dieses Jahres wurde auch die frühere Klump P'sche Gärtnerei auf dem Hohen Acker dem Besitz der Staatl. Badverwaltung einverleibt.
Dem Kauf des oben erwähnten Gebäudekomplexes liegt die Absicht zugrunde, das Anwesen als führendes Kurhotel zu erhalten und dasselbe bei der geplanten großzügigen Ausgestaltung der Kureinrichtungen in organische Verbindung mit den übrigen Gebäuden zu bringen. Das Hotel, nächst der in Bau befindlichen Unterwasserbehandlungsanlage gelegen, wird durch seine unmittelbare Verbindung mit dem Kur- mtttelhaus König-Karls-Bad und durch die Erstellung des „Haus des Kurgastes" künftighin einen direkten Zugang zum Graf-Eberhard-Bad erhalten. Damit ist der Wert -es „Quellenhofs" und seine künftige Wertsteigerung deutlich gekennzeichnet.
Bei der einzigartigen Lage des Anwesens, inmitten des staatlichen Kurbezirks, war es für die Käuferin ein Gebot weitschauender Planung, dieses Anwesen mit den dazugehörigen Grundstücken nicht mehr in fremde Hände kommen zu lassen. Die mehr als hundertjährige Arbeit der Familie Klumpp aber, zu dessen Familienbesitz das Hotel bisher zählte, hat damit ihre sinnvolle Krönung gefunden.
Von ganz besonderer Bedeutung ist die Eingliederung des
im Jahre 1840 als Hotel,Mellevue" erstellten Anwesens insofern, weil man in Wildbad in der fließenden Quelle badet, der Gast also zur Quelle muß und nicht etwa Las Thermalwasser in die Hotelräume geleitet erhält. Dem Badegast sollen deshalb in der Zukunft zu jeder Jahreszeit überdeckte Zugangs- Wege zu den Quellen zur Verfügung stehen. Me Pläne Ler Staatl. Badverwaltung sehen diese und andere großzügige Einrichtungen, die zu einem leistungsfähigen Bad gehören, in weitestem Umfange vor. Schon jetzt werden Lurch die Reichsstelle für Bodenforschung eingehende Untersuchungen des Quellgebiets durchgesührt, um vor der Inangriffnahme des Großausbaus der Kureinrichtungen jene Sicherheiten zu schaffen, auf deren Grundlage ein Werk für kommende Zeiten gebaut werden kann.
Wie der „Quellenhof" in der Vergangenheit und Zukunft soll auch das „Haus des Kurgastes" als ein gutes Hotel geführt werden, denn jede weitschauende Badverwaltung muß sich von der Erkenntnis leiten lassen, daß der beste Ausbau ihrer Kureinrichtungen nichts nützt, wenn das Gaststätterr- und Beherberguiigsgewerbe mit dem Ausbau nicht Schritt hält. Nach dem Kriege Wird mit Sicherheit ein ungeahnter Fremdenberkehr einsetzen, dem die Fremdenverkehrsorte, vornehmlich aber die Heilbäder Rechnung tragen müssen. Der Staatl. Badverwaltung, die den Ausbau Wildbads so tatkräftig fördert, wird man Dank und Anerkennung aussprechen müssen, denn ihre Arbeit ist trotz des dürch den Krieg bedingten vollen Einsatzes auf eine große deutsche Zukunft gerichtet.
verursacht durch ksihhrstt und bürste. Ond wie leicht 20 vermeiden durch kinwsichsn mit dst
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