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Geüenktage
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9. Oktober.
147? Gründung der Universität Tübingen.
1818 Der Komponist Giuseppe Verdi geboren.
1841 Der Baumeister und Maler Friedrich Schinkel in
Berlin gestorben.
1874 Gründung des Weltpostvereins in Bern.
1907 Horst Wessel in Bielefeld geboren (ermordet 1930 in
Berlin).
Heimische Küchenkräuter
Unsere heimische Würze sind die Küchenkräuter. So unscheinbar sie als Pflanzen im Garten auch arizushen sein Mögen, so wirkungsvoll sind sie andererseits im Gebrauch. Die Hausfrau, die es versteht, die verschiedenen Kräuter in der Küche zu benutzen, kann damit den einfachsten Suppen, Tunken, Salaten einen besonderen Geschmack und gesundheitlichen Wert geben. Gerade heute sollten deshalb die Küchenkräuter, wie es unsere Vorfahren taten, wieder viel benutzt werden.
Eine Hauptrolle spielt da die grüne Petersilie. Sie ist vitaminreich und gibt jedem Gemüse — besonders dem eingewinterten —, vielen Suppen und Tunken, einen frischen würzigen Geschmack. Wohl kann man den ganzen Winter über bei einiger Vorkehrung grüne Petersilie vom Gartenstück haben, allein die sorgliche Hausfrau wird außerdem so viel wie möglich trocknen. Sobald man die Veteriilienwur- zeln zur Einwinterung aus der Erde nimmt, wird das abgedrehte Kraut gewaschen, gebündelt oder lose auf Drahtgeflecht an der Luft getrocknet. Das getrocknete Vetersilien- grün wird nach dem Trocknen staubfrei aufgehoben.
Aehnliches ist vom Selleriekraut zu sagen. Gewaschen, an der Luft getrocknet und staubfrei aufbewahrt, gibt es allen Suppen, Gemüse- und Fischsalaten und besonders auch dem Kartoffelsalat einen Geschmack, den ieder liebt.
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Hie übrigen Küchenkräuter, wie Bohnenkraut, Estragon. Ma- wran, Pfefferminze, Pimpernelle, Thymian, Weinraüte und Mronenmelisse können seht noch "inmal zurückgeschnitten, getrocknet und staubfrei aufaehoben werden.
Rechtzeitige Schuhbksshlung. Mit Einsetzen der nassen, kalten Witterung ist damit zu rechnen, daß jeder sein schäd- yaftes, noch getragenes Schuhwerk zur Reparatur gibt. Dem Schuhmacher entsteht hierdurch «im erhebliche Mehrarbeit. Es ist bedeutend einfacher, trocken«, gereinigte und nicht mit zu großen Zerstörungen behaftete Schuhe auszubessern. Um eine Stockung in der Schuhreparatur zu vermeiden, haben daher dis Reichs stelle für Lsderwirtschaft und der Reichs- imrungsmsister des Schuhmacherhandwerks die Aushängung von Plakaten in den Schuhreparaturwerkstätten angeordnet. Durch diese Plakate werden alle Verbraucher aufgeforl^rt, ihre Schuhe noch bei trockenem Wetter und ehe sie größere Schäden aufweisen, zum Schuhmacher zu bringen.
— Vor Einberufung Familienurlaub für Dirnstber- pflichtete. Das Oberkommando der Wehrmacht hat sich bereiterklärt für die Dauer dA Krieges den Dienstvcrvflich- teetn und diesen Gleichgestcllken vor einer Einberufung zur Wehrmacht den Besuch der Angehörigen in der Heimat zu ermöglichen und die in diesem Falle entstehenden Kosten llir me Reise vom Arbeits- zum Heimatort und. nach der Entlassung aus der Wehrmacht, vom Heimat- zum Arbeitsort zu übernehmen. Auf Anregung des OKW bat stch der Reichsarbeitsminister damit einverstanden erklärt, datz die zur Durchführung dieser Reise erforderlichen Fahrpreisgutscheine von den Arbeitsämtern ausgestellt werden.
— Wein im Einzelhandel. Ein Erlatz des Reichsmirt- schaftsministers befaßt sich mit der Hinzunahm" von bisher mcht geführten Waren in Einzelhandelsgeschä'ten. Tiefer Erlaß wird damit begründet, datz infolge der Bewirtschaftung von Waren im Kriege die Einzelhandelsgcschäste bestimmte Weine und Weinerzeugnisse ohne besondere Genehmigung in ihren Verkaufsstellen in ihren Vertrieb mit hinzugenommen haben, obwohl diese Weine nicht bisher geführt wurden. Ein Zusammenhang, der diese H'nzunahme an stch rechtfertigte, ist in bestimmten Geschäften nicht gegeben. Zu solchen Geschäften rechnen Obst- und Gsmüsege- schäfte, ferner Drogerien, wobei jedoch bestimmte Medizinal- wcine ausgeschlossen sind.
— Keine Kartoffelfeuer! Der hübsche alte Brauch, auf den Feldern das anfallende Kartoffelkraut zu verbrennen, wobei man auch die Schädlingsvernichtung im Auge hatte, ist nicht kriegszsitgemäß. Er birgt mancherlei Gefahren in sich. Darum ist das Anmachen sog. Kartoffelfeuer in Feld und Garten streng verboten.
— Die Entschädigung kinge;»ge,,«r Gesolgschastrmitglie» der bei Stillegung oes Betriebes. Wird ein Betrieb auf Grund der Verordnung zur Freimachung van Arbeitskräften vom 21. März 1940 stillgelegt, so finoea die Varschriften der Durchführungsverordnung zu der genannten Verordnung vom 27. August 1940 auch aut di« eingezogenen Gefolg- schaftsmitglieder Anwendung. Hierbei ist für die Bemessung der Abgangsentschädigung nach dem Paragraphen 1 Absatz 3 Satz 1 der Durchführungsverordnung zur Freimachungs- Verordnung vom Durchschnittsoerdienst der letzten drei Monate vor der Einberufung auszugehen. Die Hälfte der Abgangsentschädigung ist im Zeitpunkt der Stillegung, d«r Rest drei Monate nach der Stillegung fällig, ohne Rücksicht darauf, ob der Angestellte noch im Wehrdienst steht »der nicht. Wird ein Angestellter, dessen Arbeitsverhältnis gemäß dem Paragraphen 1 der Verordnung über di« Stillegung von Betrieben zur Freimachung von Arbeitskräften vom 21. März 1940 — Freimachungsverordnung — durch Stilllegung des Betriebes geendet hat und der innerhalb von drei Monaten nach der Stillegung ein neues Arbeitsv«rhSlt- nis eingegangen ist, noch innerhalb dieser drei Monate zum Wehrdienst einberufen, so ist di« zweite Hälfte der Abgangsentschädigung gleichwohl drei Monate nach der Stillegung zu zahlen; der Paragraph 1 Absatz 3 Satz 3 und 4 der Durchführungsverordnung zur Freimachungsoerordnung findet Anwendung.
Klavierabend Johanna Hertle-Biernftei«
Heute Donnerstag den 9. Oktober veranstaltet dke Staat!. Badverwaltung im Saal des Karlsbades einen Klavierabend. Die junge Pianistin Johanna Hertle-Viernstein, die bereits im Vorjahre hier erfolgreich konzertierte, spielt klassische und romantische Klaviermusik, die in ihrer erlesen schönen Auswahl, und volkstümlichen Haltung das besondere Interesse der Musikfreunde finden wird. Natürlich ist im 150. Todesjahr Mozarts auch Musik dieses großen deutschen Meisters in die Vortragssolge aufgenommen. Den Abschluß des Abends bildet Robert Schumanns „Carnaval", eines der schönsten und poetischsten Klavierwerke der deutschen Romantik.
Äus Pforzheim
Ein gefährlicher Schütze!
Im benachbarten Dietlingen vergnügte sich ein junger Mann mit Schießübungen, wobei er ein Flobertgewehr benutzte. Er zielte auf das aus Brettern gezimmerte Aborthäuschen des Nachbargrundstückes, ohne zu ahnen, datz dieses von einem älteren Manne besetzt war. Eine Kugel durchschlug die Bretterwand des Häuschens und traf unglücklicherweise Len dort sitzenden Mann am Halse, etwa zwei Zentimeter von der Schlagader entfernt. Der so Getroffene blutete stark aus der erhaltenen Schutzwunde und mutzte sich sofort in ärztliche Behandlung begeben. Der unvorsichtige Schütze sieht seiner Bestrafung wegen gefährlicher Körperverletzung entgegen.
Das „Heiratsbüro" aus der Stratze!
Ein Rentenempfänger, noch rüstig und gesund, fühlt sich als Witwer vereinsamt und verlassen. Er wohnt zur Miete, scheint aber recht schlecht betreut zu werden. Kein Wunder, wenn er stch wieder nach einem häuslichen Glück sehnt. Um möglichst schnell zu einer Frau zu kommen, griff er jetzt zu einem ungewöhnlichen Mittel. Beim Abholen seiner Rente stach ihm eine adrette kleine Frau in die Augen, die gleichfalls Rentenbezieherin ist und von der er angenommen haben muß, daß sie sich in der gleichen Situation befindet wie er selbst. Kurz entschlossen stieg er ihr auf der Stratze nach, hielt sie an und fragte kurzerhand, ob sie verheiratet sei. Die so angesprochene Frau war im Augenblick verblüfft, faßte stch aber schnell wieder und bejahte die Frage. Nun setzte der Rentenempfänger ihr auseinander, daß er eine Frau suche, um sie von der Straße weg gleich heiraten zu können. Da er an die falsche Adresse gekommen war und mit Hellem Gelächter abquittiert wurde, verkroch sich der seltsame Heiratskandidat seitwärts in die Büsche. Tie ganze Stadt lacht über das wahre Geschichtchen, während heiratslustige alte Semester eif- rigst nach dem „letzten Hoffnungsschimmer" fahnden sollen.
IS schwere Einbrüche, darunter 14 unter Ausnutzung der Verdunkelung!
Bor wenigen Wochen wurde Hans Klausner aus Pforzheim vom Sondergericht Stuttgart wegen Meuterei im Untersuchungsgefängnis zum Tode verurteilt. Er hatte bei einem Fluchtversuch aus dem Gefängnis einen Aufstchtsbeamten mit dem Wasserkrng niederzuschlagen versucht. Das Todesurteil ist inzwischen vollstreckt worden. Sein Spießgeselle, ein ebenfalls noch sunger Mensch, wurde am Dienstag von der Strafkammer Pforzheim wegen 19 schwerer Einbrüche, von denen allein 14 unter Ausnutzung der Verdunkelung ausgeführt wurden und an denen auch Klausner beteiligt war, zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Beide hatten in fünf Tagen in Pforzheim, meist zur Nachtzeit, auf Parkplätzen Personenkraftwagen ausgeraubt und solche gestohlen, ferner in Pforzheim und Stuttgart gewaltsam Einbrüche verübt und dabei Werte von nahezu 10 000 Mark gestohlen. Einen Friseurladen in Pforzheim räumten sie vollständig aus. Klausner, ein Gewaltverbrecher, war am aktivsten beteiligt, während sein Kumpan mit ihm durch dick und dünn ging.
Ans der Strafkammer
Die Strafkammer verurteilte den wiederholt vorbestraften Julius Höck wegen fortgesetzten Diebstahls i. R. zu elf Monaten, den verheirateten F. E. wegen Unterschlagung zu vier Monaten Gefängnis und wegen Devisenvergehens zu 420 RM. Geldstrafe, die Ehefrau I. wegen fortgesetzten Diebstahls zu drei Monaten Gefängnis und den ledigen Julius Pfrommer wegen fortgesetzter gewerbsmäßiger Hehlerei zu einem Jahr sechs Monaten Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust. Es handelt sich bei Höck und I. um Diebstähle von Uhren. Uhrgehäusen, Zifferblättern und dergl. Dinge, die bei den Arbeitgebern begangen wurden, bei E. um Unterschlagung von Brillanten und Nichtanmeldung von Feingold, bei Pfrommer um angekaufte und weiterverkaufte Goldwaren, von denen er wissen mußte, daß sie unredlicher Herkunft waren.
Feldpostgrüße sandten:
Gefr. Eugen Krebs. Uffz. Walter Bachmann, Obergefr. Fritz Treiber.
Ehrentafel des Ätters
9. Oktober: Friedrich 93 Jahre alt.
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Flüchtige Kriegsgefangene festnehmen!
Ein großer Teil der in Deutschland untergebrachten Kriegsgefangenen ist zurzeit in der Landwirtschaft und in der gewerblichen Wirschaft zur Arbeit eingesetzt. Verschiedentlich haben diese Kriegsgefangenen versucht, sich der Gefangenschaft durch die Flucht zu entziehen. Darin liegt eine große Gefahr, denn es mutz immer wieder betont werden, datz die kriegsgesangenen Angehörigen der Feindstaaten, auch wenn sie entwaffnet sind, Feinde des Deutschen Reiches und Volkes sind und bleiben Insbesondere muß damit gerechnet werden, daß sie versuchen werden, den Kamps durch Sabotage und Spionage fortzuletzen. Es ist daher notwendig, entflohene Kriegsgefangene so rasch wie möglich wieder fest,zunehmen. Dazu mutz auch die Zivilbevölkerung so gut als möglich Mitwirken, denn in dem uns aufgezwungenen totalen Krieg hat jeder Volksgenosse die Pflicht, bei der Verteidigung des Vaterlandes zu helfen.
Jede Zivilperson ist berechtigt, und sofern sse dazu in der Lage ist. sogar verpflichtet, einen flüchtigen Kriegsgefangenen zu ergreifen und bei der nächsten Militär- oder Polizeibehörde abzuliefern. Bei der Festnahme und zur Verhütung weiterer Flucht darf auch etwaiger Widerstand der Kriegsgefangenen, nötigenfalls durch Gewaltanwendung. gebrochen werden. Von einer Waffe darf eine Zivil» Person allerdings nur im Falle der Notwehr Gebrauch machen, also insbesondere dann, wenn sie von den Kriegsgefangenen angegriffen wird und sich dagegen nur durch den Gebrauch einer Waffe schützen kann.
Werden verdächtige Personen beobachtet, die flüchtige Kriegsgefangene sein könnten, und ist ihre Ergreifung nicht möglich, so ist sofort die nächste Polizeidienststelle oder das Bürgermeisteramt zu benachrichtigen. Zweckmäßig ist es, bis zu deren Eingreifen den weiteren Weg der Verdächtigen zu beobachten.
Zivilpersonen, die bei der Ergreifung von Kriegsgefangenen entscheidend mitgewirkt haben, kann eine Belohnung bewilligt werden. Einem Volksgenossen, der bei der Ergreifung eines entwichenen Kriegsgefangenen Zu Schaden kommt, stehen Entschädigungsansprüche gegen das Reich zu.
Zuviel gezahlte Arbeitslosenunterstützung
Der Reichsarbeitsminister hat, den besonderen Verhältnissen des Krieges Rechnung tragend, die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter zu einer weitgehenden Bereinigung noch offenstehender Forderungen aus überzahlter Arbeitslosen- und Dienstpfiichtunterstützung und anderen Leistungen zur Förderung des Arbeitseinsatzes ermächtigt. Danach werden insbesondere Forderungen gegenüber Kriegsteilnehmern unter erleichterten Bedingungen niedergeschlagen. Außerdem können Unterstützungsüberzahlungen, die noch aus der Zeit des wirtschaftlichen Niedergangs der Jahre 1929 bis 1933 stammen und daraus beruhen, daß Arbeitslose damals -ns einer gewissen Notlage heraus z. B. Nebenverdienst verschone, gen haben, nunmehr endgültig bereinigt werden. Ferner kön- nen Nückzahlüngsforderungen niedergeschlagen werden, wenn sich die maßgebenden Vorschriften inzwischen zu Gunsten der Schuldner geändert haben, so daß für diese heute unter den gleichen Voraussetzungen keine oder nur eine erheblich geringere Rückzahlungspflicht bestünde.
Bewirtschaftung von Aepfeln
Nach einer soeben bekanntgewordenen Anordnung (34/41) der LV der deutschen Gartenbauwirtschaft gelten Aepfel mit Wirkung vom 2. Oktober 1941 an als beschlagnahmt. Bei der Einfuhr von ausländischen Aepfeln tritt die Be- schlagnahme mit dem Ueberschreiten der Zollgrenze ein. Erzeuger, Importeure und Verteiler haben die am 2. Oktober 1941 in ihrem Besitz befindlichen Apfelmengen unverzüglich und die nach diesem Zeitpunkt anfallenden Apfelmengen laufend ihrem zuständigen Gartenbauwirtschaftsverband zu melden. Schrebergärtner und Hausgartenbesitzer, überhaupt Erzeuger von Aepfeln, die diese nicht erwerbsmäßig anbauen, dürfen über die geernteten Apfelmengen frei versügen und sind von der Meldepflicht befreit. In geschlossenen Anbaugebieten hat der Erzeuger seinen Ernte- ansall an Aepfeln — mit Ausnahme seines eigenen Haus- Haltsbedarfs bezw. der frei verfügbaren Menge — der zuständigen Bezirksabgabestelle nach deren Weisung abzuliefern. In nicht geschlossenen Anbaugebieten hat der Erzeuger seinen Ernteanfall.an Verteiler abzugeben, die im Besitze eines Schlußscheinbuches sind. Dem Erze», ger ist der Verkauf von Aepfeln aus dem Wochenmarkt nach Maßgabe der geltenden Vorschriften gestattet. Anerkannte Edelobst betriebe können aus Antrag über ihre gesamt? Apselernte, alle übrigen Erwerbsobstbaubetriebe, abgesehen von der Verwendung für ihren eigenen Haushalt, über 10 Prozent ihrer Gesamternte frei verfügen.
Erzeuger und Verteiler, die Frischobst mit Ausnahme von Weintrauben und Südfrüchten im Stückgut- oder Expreßgutverkehr sämtlicher Bahnhöfe versenden wollen, sind verpflichtet sich die Zulässigkeit des Versandes aus dem Frachtbrief oder der Expreg- gutkar.e bescheinigen zu lassen. Die Bescheinigung erteilen für Erzeuger die zuständigen Ortsbauecnsührer. für Verteiler die Gartenbauwirtschastsverbände. Die Hauptver- einigung und in ihrem Aufträge die Gartenbauwirtschaftsverbände geben wöchentlich oder monatlich bestimmte Mengen der beschlagnahmten Aepsel zum Verkauf frei. Importeure, Bezirksabgabestellen und Grotzverteiler sind verpflichtet, die freigegebenen Apfelmengen an'ihre bisherigen Kunden ent. sprechend den Mengen, die diese Kunden bisher bezogen haben, auszuteilcn, soweit nicht besondere Weisungen für die räumliche und zeitliche Verteilung und Lagerung erteilt werden.
In Einzelfällen können Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zugelassen werden. Verstöße gegen dies? Anordnung werden bestraft.