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9. Oktober.

147? Gründung der Universität Tübingen.

1818 Der Komponist Giuseppe Verdi geboren.

1841 Der Baumeister und Maler Friedrich Schinkel in

Berlin gestorben.

1874 Gründung des Weltpostvereins in Bern.

1907 Horst Wessel in Bielefeld geboren (ermordet 1930 in

Berlin).

Heimische Küchenkräuter

Unsere heimische Würze sind die Küchenkräuter. So un­scheinbar sie als Pflanzen im Garten auch arizushen sein Mögen, so wirkungsvoll sind sie andererseits im Gebrauch. Die Hausfrau, die es versteht, die verschiedenen Kräuter in der Küche zu benutzen, kann damit den einfachsten Suppen, Tunken, Salaten einen besonderen Geschmack und gesund­heitlichen Wert geben. Gerade heute sollten deshalb die Kü­chenkräuter, wie es unsere Vorfahren taten, wieder viel be­nutzt werden.

Eine Hauptrolle spielt da die grüne Petersilie. Sie ist vitaminreich und gibt jedem Gemüse besonders dem eingewinterten, vielen Suppen und Tunken, einen frischen würzigen Geschmack. Wohl kann man den ganzen Winter über bei einiger Vorkehrung grüne Petersilie vom Garten­stück haben, allein die sorgliche Hausfrau wird außerdem so viel wie möglich trocknen. Sobald man die Veteriilienwur- zeln zur Einwinterung aus der Erde nimmt, wird das ab­gedrehte Kraut gewaschen, gebündelt oder lose auf Draht­geflecht an der Luft getrocknet. Das getrocknete Vetersilien- grün wird nach dem Trocknen staubfrei aufgehoben.

Aehnliches ist vom Selleriekraut zu sagen. Gewa­schen, an der Luft getrocknet und staubfrei aufbewahrt, gibt es allen Suppen, Gemüse- und Fischsalaten und besonders auch dem Kartoffelsalat einen Geschmack, den ieder liebt.

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Hie übrigen Küchenkräuter, wie Bohnenkraut, Estragon. Ma- wran, Pfefferminze, Pimpernelle, Thymian, Weinraüte und Mronenmelisse können seht noch "inmal zurückgeschnitten, getrocknet und staubfrei aufaehoben werden.

Rechtzeitige Schuhbksshlung. Mit Einsetzen der nassen, kalten Witterung ist damit zu rechnen, daß jeder sein schäd- yaftes, noch getragenes Schuhwerk zur Reparatur gibt. Dem Schuhmacher entsteht hierdurch «im erhebliche Mehrarbeit. Es ist bedeutend einfacher, trocken«, gereinigte und nicht mit zu großen Zerstörungen behaftete Schuhe auszubessern. Um eine Stockung in der Schuhreparatur zu vermeiden, haben daher dis Reichs stelle für Lsderwirtschaft und der Reichs- imrungsmsister des Schuhmacherhandwerks die Aushängung von Plakaten in den Schuhreparaturwerkstätten angeordnet. Durch diese Plakate werden alle Verbraucher aufgeforl^rt, ihre Schuhe noch bei trockenem Wetter und ehe sie größere Schäden aufweisen, zum Schuhmacher zu bringen.

Vor Einberufung Familienurlaub für Dirnstber- pflichtete. Das Oberkommando der Wehrmacht hat sich be­reiterklärt für die Dauer dA Krieges den Dienstvcrvflich- teetn und diesen Gleichgestcllken vor einer Einberufung zur Wehrmacht den Besuch der Angehörigen in der Heimat zu ermöglichen und die in diesem Falle entstehenden Kosten llir me Reise vom Arbeits- zum Heimatort und. nach der Ent­lassung aus der Wehrmacht, vom Heimat- zum Arbeitsort zu übernehmen. Auf Anregung des OKW bat stch der Reichsarbeitsminister damit einverstanden erklärt, datz die zur Durchführung dieser Reise erforderlichen Fahrpreis­gutscheine von den Arbeitsämtern ausgestellt werden.

Wein im Einzelhandel. Ein Erlatz des Reichsmirt- schaftsministers befaßt sich mit der Hinzunahm" von bisher mcht geführten Waren in Einzelhandelsgeschä'ten. Tiefer Erlaß wird damit begründet, datz infolge der Bewirtschaf­tung von Waren im Kriege die Einzelhandelsgcschäste be­stimmte Weine und Weinerzeugnisse ohne besondere Geneh­migung in ihren Verkaufsstellen in ihren Vertrieb mit hin­zugenommen haben, obwohl diese Weine nicht bisher ge­führt wurden. Ein Zusammenhang, der diese H'nzunahme an stch rechtfertigte, ist in bestimmten Geschäften nicht gege­ben. Zu solchen Geschäften rechnen Obst- und Gsmüsege- schäfte, ferner Drogerien, wobei jedoch bestimmte Medizinal- wcine ausgeschlossen sind.

Keine Kartoffelfeuer! Der hübsche alte Brauch, auf den Feldern das anfallende Kartoffelkraut zu verbrennen, wobei man auch die Schädlingsvernichtung im Auge hatte, ist nicht kriegszsitgemäß. Er birgt mancherlei Gefahren in sich. Darum ist das Anmachen sog. Kartoffelfeuer in Feld und Garten streng verboten.

Die Entschädigung kinge;»ge,,«r Gesolgschastrmitglie» der bei Stillegung oes Betriebes. Wird ein Betrieb auf Grund der Verordnung zur Freimachung van Arbeitskräften vom 21. März 1940 stillgelegt, so finoea die Varschriften der Durchführungsverordnung zu der genannten Verordnung vom 27. August 1940 auch aut di« eingezogenen Gefolg- schaftsmitglieder Anwendung. Hierbei ist für die Bemessung der Abgangsentschädigung nach dem Paragraphen 1 Absatz 3 Satz 1 der Durchführungsverordnung zur Freimachungs- Verordnung vom Durchschnittsoerdienst der letzten drei Monate vor der Einberufung auszugehen. Die Hälfte der Abgangsentschädigung ist im Zeitpunkt der Stillegung, d«r Rest drei Monate nach der Stillegung fällig, ohne Rücksicht darauf, ob der Angestellte noch im Wehrdienst steht »der nicht. Wird ein Angestellter, dessen Arbeitsverhältnis gemäß dem Paragraphen 1 der Verordnung über di« Stillegung von Betrieben zur Freimachung von Arbeitskräften vom 21. März 1940 Freimachungsverordnung durch Still­legung des Betriebes geendet hat und der innerhalb von drei Monaten nach der Stillegung ein neues Arbeitsv«rhSlt- nis eingegangen ist, noch innerhalb dieser drei Monate zum Wehrdienst einberufen, so ist di« zweite Hälfte der Abgangs­entschädigung gleichwohl drei Monate nach der Stillegung zu zahlen; der Paragraph 1 Absatz 3 Satz 3 und 4 der Durchführungsverordnung zur Freimachungsoerordnung findet Anwendung.

Klavierabend Johanna Hertle-Biernftei«

Heute Donnerstag den 9. Oktober veranstaltet dke Staat!. Badverwaltung im Saal des Karlsbades einen Klavierabend. Die junge Pianistin Johanna Hertle-Viernstein, die bereits im Vorjahre hier erfolgreich konzertierte, spielt klas­sische und romantische Klaviermusik, die in ihrer erlesen schönen Auswahl, und volkstümlichen Haltung das besondere Interesse der Musikfreunde finden wird. Natürlich ist im 150. Todesjahr Mozarts auch Musik dieses großen deutschen Meisters in die Vortragssolge aufgenommen. Den Abschluß des Abends bildet Robert SchumannsCarnaval", eines der schönsten und poetischsten Klavierwerke der deutschen Ro­mantik.

Äus Pforzheim

Ein gefährlicher Schütze!

Im benachbarten Dietlingen vergnügte sich ein junger Mann mit Schießübungen, wobei er ein Flobertgewehr be­nutzte. Er zielte auf das aus Brettern gezimmerte Abort­häuschen des Nachbargrundstückes, ohne zu ahnen, datz dieses von einem älteren Manne besetzt war. Eine Kugel durchschlug die Bretterwand des Häuschens und traf unglücklicherweise Len dort sitzenden Mann am Halse, etwa zwei Zentimeter von der Schlagader entfernt. Der so Getroffene blutete stark aus der erhaltenen Schutzwunde und mutzte sich sofort in ärzt­liche Behandlung begeben. Der unvorsichtige Schütze sieht seiner Bestrafung wegen gefährlicher Körperverletzung ent­gegen.

DasHeiratsbüro" aus der Stratze!

Ein Rentenempfänger, noch rüstig und gesund, fühlt sich als Witwer vereinsamt und verlassen. Er wohnt zur Miete, scheint aber recht schlecht betreut zu werden. Kein Wunder, wenn er stch wieder nach einem häuslichen Glück sehnt. Um möglichst schnell zu einer Frau zu kommen, griff er jetzt zu einem ungewöhnlichen Mittel. Beim Abholen seiner Rente stach ihm eine adrette kleine Frau in die Augen, die gleich­falls Rentenbezieherin ist und von der er angenommen haben muß, daß sie sich in der gleichen Situation befindet wie er selbst. Kurz entschlossen stieg er ihr auf der Stratze nach, hielt sie an und fragte kurzerhand, ob sie verheiratet sei. Die so angesprochene Frau war im Augenblick verblüfft, faßte stch aber schnell wieder und bejahte die Frage. Nun setzte der Rentenempfänger ihr auseinander, daß er eine Frau suche, um sie von der Straße weg gleich heiraten zu können. Da er an die falsche Adresse gekommen war und mit Hellem Gelächter abquittiert wurde, verkroch sich der seltsame Heiratskandidat seitwärts in die Büsche. Tie ganze Stadt lacht über das wahre Geschichtchen, während heiratslustige alte Semester eif- rigst nach demletzten Hoffnungsschimmer" fahnden sollen.

IS schwere Einbrüche, darunter 14 unter Ausnutzung der Verdunkelung!

Bor wenigen Wochen wurde Hans Klausner aus Pforz­heim vom Sondergericht Stuttgart wegen Meuterei im Unter­suchungsgefängnis zum Tode verurteilt. Er hatte bei einem Fluchtversuch aus dem Gefängnis einen Aufstchtsbeamten mit dem Wasserkrng niederzuschlagen versucht. Das Todesurteil ist inzwischen vollstreckt worden. Sein Spießgeselle, ein eben­falls noch sunger Mensch, wurde am Dienstag von der Straf­kammer Pforzheim wegen 19 schwerer Einbrüche, von denen allein 14 unter Ausnutzung der Verdunkelung ausgeführt wurden und an denen auch Klausner beteiligt war, zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Beide hatten in fünf Tagen in Pforzheim, meist zur Nachtzeit, auf Parkplätzen Personen­kraftwagen ausgeraubt und solche gestohlen, ferner in Pforz­heim und Stuttgart gewaltsam Einbrüche verübt und dabei Werte von nahezu 10 000 Mark gestohlen. Einen Friseur­laden in Pforzheim räumten sie vollständig aus. Klausner, ein Gewaltverbrecher, war am aktivsten beteiligt, während sein Kumpan mit ihm durch dick und dünn ging.

Ans der Strafkammer

Die Strafkammer verurteilte den wiederholt vorbestraf­ten Julius Höck wegen fortgesetzten Diebstahls i. R. zu elf Monaten, den verheirateten F. E. wegen Unterschlagung zu vier Monaten Gefängnis und wegen Devisenvergehens zu 420 RM. Geldstrafe, die Ehefrau I. wegen fortgesetzten Dieb­stahls zu drei Monaten Gefängnis und den ledigen Julius Pfrommer wegen fortgesetzter gewerbsmäßiger Hehlerei zu einem Jahr sechs Monaten Zuchthaus und drei Jahren Ehr­verlust. Es handelt sich bei Höck und I. um Diebstähle von Uhren. Uhrgehäusen, Zifferblättern und dergl. Dinge, die bei den Arbeitgebern begangen wurden, bei E. um Unterschla­gung von Brillanten und Nichtanmeldung von Feingold, bei Pfrommer um angekaufte und weiterverkaufte Goldwaren, von denen er wissen mußte, daß sie unredlicher Herkunft waren.

Feldpostgrüße sandten:

Gefr. Eugen Krebs. Uffz. Walter Bachmann, Obergefr. Fritz Treiber.

Ehrentafel des Ätters

9. Oktober: Friedrich 93 Jahre alt.

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Flüchtige Kriegsgefangene festnehmen!

Ein großer Teil der in Deutschland untergebrachten Kriegsgefangenen ist zurzeit in der Landwirtschaft und in der gewerblichen Wirschaft zur Arbeit eingesetzt. Verschie­dentlich haben diese Kriegsgefangenen versucht, sich der Gefangenschaft durch die Flucht zu entziehen. Darin liegt eine große Gefahr, denn es mutz immer wieder betont wer­den, datz die kriegsgesangenen Angehörigen der Feind­staaten, auch wenn sie entwaffnet sind, Feinde des Deut­schen Reiches und Volkes sind und bleiben Insbesondere muß damit gerechnet werden, daß sie versuchen werden, den Kamps durch Sabotage und Spionage fortzuletzen. Es ist daher notwendig, entflohene Kriegsgefangene so rasch wie möglich wieder fest,zunehmen. Dazu mutz auch die Zi­vilbevölkerung so gut als möglich Mitwirken, denn in dem uns aufgezwungenen totalen Krieg hat jeder Volksgenosse die Pflicht, bei der Verteidigung des Vaterlandes zu helfen.

Jede Zivilperson ist berechtigt, und sofern sse dazu in der Lage ist. sogar verpflichtet, einen flüchtigen Kriegs­gefangenen zu ergreifen und bei der nächsten Militär- oder Polizeibehörde abzuliefern. Bei der Festnahme und zur Verhütung weiterer Flucht darf auch etwaiger Widerstand der Kriegsgefangenen, nötigenfalls durch Gewaltanwen­dung. gebrochen werden. Von einer Waffe darf eine Zivil» Person allerdings nur im Falle der Notwehr Gebrauch machen, also insbesondere dann, wenn sie von den Kriegs­gefangenen angegriffen wird und sich dagegen nur durch den Gebrauch einer Waffe schützen kann.

Werden verdächtige Personen beobachtet, die flüchtige Kriegsgefangene sein könnten, und ist ihre Ergreifung nicht möglich, so ist sofort die nächste Polizeidienststelle oder das Bürgermeisteramt zu benachrichtigen. Zweckmäßig ist es, bis zu deren Eingreifen den weiteren Weg der Verdäch­tigen zu beobachten.

Zivilpersonen, die bei der Ergreifung von Kriegsge­fangenen entscheidend mitgewirkt haben, kann eine Beloh­nung bewilligt werden. Einem Volksgenossen, der bei der Ergreifung eines entwichenen Kriegsgefangenen Zu Scha­den kommt, stehen Entschädigungsansprüche gegen das Reich zu.

Zuviel gezahlte Arbeitslosenunterstützung

Der Reichsarbeitsminister hat, den besonderen Verhält­nissen des Krieges Rechnung tragend, die Landesarbeitsäm­ter und Arbeitsämter zu einer weitgehenden Bereinigung noch offenstehender Forderungen aus überzahlter Arbeits­losen- und Dienstpfiichtunterstützung und anderen Leistungen zur Förderung des Arbeitseinsatzes ermächtigt. Danach wer­den insbesondere Forderungen gegenüber Kriegsteilnehmern unter erleichterten Bedingungen niedergeschlagen. Außerdem können Unterstützungsüberzahlungen, die noch aus der Zeit des wirtschaftlichen Niedergangs der Jahre 1929 bis 1933 stammen und daraus beruhen, daß Arbeitslose damals -ns einer gewissen Notlage heraus z. B. Nebenverdienst verschone, gen haben, nunmehr endgültig bereinigt werden. Ferner kön- nen Nückzahlüngsforderungen niedergeschlagen werden, wenn sich die maßgebenden Vorschriften inzwischen zu Gunsten der Schuldner geändert haben, so daß für diese heute unter den gleichen Voraussetzungen keine oder nur eine erheblich gerin­gere Rückzahlungspflicht bestünde.

Bewirtschaftung von Aepfeln

Nach einer soeben bekanntgewordenen Anordnung (34/41) der LV der deutschen Gartenbauwirtschaft gelten Aepfel mit Wirkung vom 2. Oktober 1941 an als beschlagnahmt. Bei der Einfuhr von ausländischen Aepfeln tritt die Be- schlagnahme mit dem Ueberschreiten der Zollgrenze ein. Er­zeuger, Importeure und Verteiler haben die am 2. Oktober 1941 in ihrem Besitz befindlichen Apfelmengen unverzüglich und die nach diesem Zeitpunkt anfallenden Apfelmengen lau­fend ihrem zuständigen Gartenbauwirtschaftsverband zu melden. Schrebergärtner und Hausgartenbe­sitzer, überhaupt Erzeuger von Aepfeln, die diese nicht er­werbsmäßig anbauen, dürfen über die geernteten Apfelmen­gen frei versügen und sind von der Meldepflicht befreit. In geschlossenen Anbaugebieten hat der Erzeuger seinen Ernte- ansall an Aepfeln mit Ausnahme seines eigenen Haus- Haltsbedarfs bezw. der frei verfügbaren Menge der zu­ständigen Bezirksabgabestelle nach deren Weisung abzuliefern. In nicht geschlossenen Anbaugebieten hat der Erzeuger seinen Ernteanfall.an Verteiler abzugeben, die im Besitze eines Schlußscheinbuches sind. Dem Erze», ger ist der Verkauf von Aepfeln aus dem Wochen­markt nach Maßgabe der geltenden Vorschriften gestattet. Anerkannte Edelobst betriebe können aus Antrag über ihre gesamt? Apselernte, alle übrigen Erwerbsobstbaubetriebe, ab­gesehen von der Verwendung für ihren eigenen Haushalt, über 10 Prozent ihrer Gesamternte frei verfügen.

Erzeuger und Verteiler, die Frischobst mit Ausnahme von Weintrauben und Südfrüchten im Stückgut- oder Expreßgutverkehr sämtlicher Bahnhöfe ver­senden wollen, sind verpflichtet sich die Zulässig­keit des Versandes aus dem Frachtbrief oder der Expreg- gutkar.e bescheinigen zu lassen. Die Bescheinigung er­teilen für Erzeuger die zuständigen Ortsbauecnsührer. für Verteiler die Gartenbauwirtschastsverbände. Die Hauptver- einigung und in ihrem Aufträge die Gartenbauwirtschafts­verbände geben wöchentlich oder monatlich bestimmte Mengen der beschlagnahmten Aepsel zum Verkauf frei. Importeure, Bezirksabgabestellen und Grotzverteiler sind verpflichtet, die freigegebenen Apfelmengen an'ihre bisherigen Kunden ent. sprechend den Mengen, die diese Kunden bisher bezogen ha­ben, auszuteilcn, soweit nicht besondere Weisungen für die räumliche und zeitliche Verteilung und Lagerung erteilt wer­den.

In Einzelfällen können Ausnahmen von den Bestimmun­gen dieser Anordnung zugelassen werden. Verstöße gegen dies? Anordnung werden bestraft.