.Hv 70. Ämis- und Kn^ergeblalt für den Oberamtsbezirk Calw. 83. Iahrgsss

LrscheimnigStage: Montag, Dienstag, Mittwoch, onnerStug, Freitag und Samstag. Jnsertionspreis Psg. pro Zeile für Stadt n. Bezirksorte; außer Bezirk 12 Pfg.

Dienstag, den 34. Mar; 1908.

Bezugspr. i. d. Stadt V^ährl. m. Trägerl. Mk. 1.85. PostbezugSpr. f.d.Orts-u. Nachbarortsverk. Vijährl. Mk. 1.80. im Fernverkehr Mk.1.30. Bestellg. tu WÜrtt. 30 Pfg., in Bayern u. Reich42 Pfg.

Amtliche BekarrrrLrnachrmgerr

Die Gemeindebehörde«

werden hiemit an die rechtzeitige Vornahme der Neuwahlen derjenigen öffentliche« Rechner, deren Wahlperiode mit dem 31. ds. Ms. zu Ende geht, erinnert.

Hiebei ist folgendes zu beachten:

1. Vor der Neuwahl sind die Gehalrsverhältuisse zu regeln, auch ist die Höhe der Sicherheits­leistung festzustellen.

Hinsichtlich der Belohnungsfrstsetzung wird auf den oberamtl. Erlaß vom 10. Febr. 1908, Wochenblatt Nr. 34, verwiesen. Die Sicher­heitsleistung ist gemäß Z 95 ff. der Vollz.- Verf. z G.-O zu regeln. Die Höhe derselben ist vom Gemeinderat festzusetzen und bedarf der Genehmigung des Bezirksrats.

2. Gemäß Art. 103 der G.-O. ist ein Dienst- vertrag aufzustellen, in welchem die Anstellungs- Verhältnisse des Rechners zu regeln sind. Nach Art. 100 Abs. 2 der G.-O. ist in dem Dienst­vertrag auch Bestimmung zu treffen hinsichtlich der Uebernahme eines Nebenamts durch den Rechner, sowie bezüglich der Annahme einer Wahl desselben in den Gemeinderat.

3. Die Anstellung hat auf mindestens 3 Jahre zu erfolgen.

4. Der Gemeindepfleger muß das 23te Lebens­jahr zurückgelegt haben.

5. Der Betrieb eines Wirtschaftsgewerbes, sowie eines Flaschenbterhandels ist dem Gemeinde­pfleger untersagt, auch ist demselben die ent­geltliche Vermittlung von Darlehen, Grundstücks­und Viehkäufen verboten.

6. Wenn ein neuer Rechner gewählt wird, hat eine förmliche Amtsü-ergabe unter genauer Beachtung der Bestimmungen in 8 87 der Vollz.-Verf. z. G.-O. stattzufinden.

7. Die Wahl eines Gemeinderatsmitglieds zum Rechner bedarf der Zustimmung des Bürger­ausschusses.

Die vollzogene Neuwahl ist unter Angabe von Namen und Geburtstag des Rechners durch Vorlage

eines Protokollauszugs bis spätestens 13. April ds. Js. hieher anzuzeigen und eS ist mit dieser An­zeige auch der Beschluß über Festsetzung der Sicher­heitsleistung zur Genehmigung vorzulegen.

Calw, 23. März 1908.

K. Oberamt.

Voelter.

Bekarmtmachrmg

betr. die Umlage znr Bestreitung der Ent­schädigung für auf polizeiliche Anordnung ge­tötete oder vor Ausführung der Tötuugs- anordnung gefallene Tiere, sowie zur Bestreitung der Entschädigung für an Milzbrand und a« Maul- und Kiaucuseuche gefallene Tiere.

Durch Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 4. ds. Mts. (Reg.-Vl. S. 32) ist der für das Jahr 1908 zu entrichtende Beitrag für jedes Pferd auf 10 §)., für einen Esel, Maultier oder einen Maulesel auf 10 H und für ein jedes Stück Rindvieh auf 10 A festgesetzt worden.

Dies wird mit dem Ansügen bekannt gemacht, daß dte in 8 13 der Minifterialverfügung vom 15. Januar 1896 (Reg.-Bl. S. 11) für die Aufnahme der Viehbesttzer und ihres beitragspflichtigen Vieh­bestandes, sowie für den Vollzug der Umlage erteilten Vorschriften und Fristen genau einzuhalten sind.

Die Belohnung der örtlichen Einbringer für die Aufnahme und Verzeichnung der Tier- befitzer und ihres Tierbestands, sowie für die Umlage und den Einzug der Beiträge und die Ablieferung derselben an die Oberamtspflege beträgt nach 8 15 der vorgenannten Ministerin!- Verfügung zehn Pfennig von der Mark der eingezogenen Beträge und im Mindestbetrag eine Mark.

Die erforderlichen Formulare werden den Ortsvorstehern mit der heutigen Post zugehen. Die Berichte an das Oberamt sind als portopflichtige Dienstsache einzusenden.

Zugleich wird darauf hingewiesen, daß die Bestimmungen der 88 9, 10, 63 und 6567 des Reichsviehseuchengesetzes gleichzeitig mit der nach Art. 5 des Ausführungsgesetzes erfolgenden Bekannt­

machung des Einzugs der Beiträge der Tierbesitzer von der Ortspolizeibehörde in der ortsüblichen Weise zu veröffentlichen sind.

Mit der Aufnahme des Viehbestandes ist eine Ermittlung der sprnngfähigen Tiere zu verbinden. Hiebei hat eine genaue Zählung der Kühe und der sprnngfähigen Kalbeln stattzufinden; als sprungfähig siud diejenigen Kalbeln anzusehen, welche am Tage der Zählung so entwickelt erscheinen, daß sie zum Farren geführt werden können. Auch ist eine genaue Feststellung der Tiere nach ihrer Raffe vorzunehmen (vergl. hiezu den oberamtlichen Erlaß vom 4. April 1905, Calwer Wochenblatt Nr. 55). Das Ergebnis ist auf besonderem Bogen hierher anzuzeigen.

Calw, 23. März 1908.

K. Oberamt.

Amtmann Rippmann.

An die Schltttheitzeimmter.

Das Infanterieregiment Kaiser Friedrich, König von Preußen (7. WÜrtt.) Nr. 125 begeht im Jahre 1909 und zwar voraussichtlich Mitte Mai das 100jährige Jubiläum seines Bestehens und beabsichtigt, zu den aus diesem Anlasse stattfindenden Festlichkeiten feine früheren Angehörigen einzuladen.

Zur Einleitung der Vorbereitungen des Festes wollen die Ortsvorsteher die früheren Angehörigen des Regiments in ihren Gemeinden ermitteln, in die ihnen in den nächsten Tagen zugehrnden Listen eintragen und diese Listen in tunlicher Bälde wieder hieher vorlegen.

Calw, 23. März 1908.

K. Oberamt.

Amtmann Rippmann.

Heimatschutz in Württemberg.

Die Heimatschutzbewegung beginnt im großen Vaterlande einen gewaltigen Anlauf zu nehmen. Dank der Unterstützung fast der gesamten Presse ver­breitet sich der von Begeisterung getragene ideale Heimatschutzgedanke im Siegeslauf über die Lande

Core Freyeisen.

Roman von Margarete von Oertzen.

(Fortsetzung.)

Ich dankte und sagte ihm, daß ich die Absicht hätte, die gebotene Stellung als Empfangsdame bei ihm anzunehmen.

Sofort veränderte sich sein Ausdruck und schnappte von der schelmische n Galanterie zurück in kühle GeschäfSmäßigkeit. Seine Augen wühlten mir mit dem zweischneidigen Blick de» Forschers im Gesicht umher, aber nicht, als suche er dar dazu paffende Format.

Ich wäre nicht abgeneigt, mein Fräulein" Du stehst, er macht seine Unterschiedeich wäre nicht abgeneigt", verkündete er das Resultat seiner Forschung,aber darf ich fragen, ob Sie schon jemals vorher in ähnlicher Stellung tätig waren ein Posten, der viel, sehr viel Takt und Umsicht erfordert ein Posten, für den wir nur selten paffende Damen finden denn viele lockt der gewisse, gesellschaftliche Nimbus, der sonst abhängigen Posten fehlt und so schleichen sich Elemente ein Sie verstehen."

Mich lockt dieser Nimbus absolut nicht", erwiderte ich,da ich im eigenen Heim mehr als mir lieb, seine Lockungen kennen gelernt und"

Ach, mein Gott, mein Gott," unterbrach mich tiefbetrübt der alte Herr,dann zerschlägt sich die Sache ja ohnedies, wenn Sie hier ausgegangen find das wäre doch peinlich. Mir wäre es peinlich, wenn auch Sie vorurteilslos genug find." . .

Nun mußte ich wirklich lachen.

Ich bin in dieser Stadt so unbekannt, als ein junger Mädchen nur sein kann, dar eine halbe Tagereise entfernt auf dem Lande und in einem

Landstädtchen groß geworden ist. Meines Wissens hat noch kein oder keine Freyeisen das Weichbild dieser Stadt betreten."

Frcyeisen, Freyeisen," murmelte der Hofphotograph,warten Sie mal, verehrtes Fräulein."

Er ging zu dem Mahagonisekretär, einem burgähnlichen, massiven Möbel, entnahm der größten Schieblade ein dicker Buch und blätterte darin.

18901891 . . . Leutnant von Felitzsch ein Dutzend Visite« hier drei Dutzend Leutnant von Freyeisen abgereist nach Cannes Bilder und Rechnung nachgeschickt Nizza, Hotel d'Angleterre."

Er schlug das Buch zu und blickte mich triumphierend an.

Ich war ganz perplex, ich hatte ja gar keine Ahnung von der Existenz dieses Freyeisen, um so weniger» als mein guter Großonkel mir jeden San ntag nach der Kirche seit meinem zehnten Jahre feierlich verkündete, ich sei die letzte Freyersen.

Können Sie mir sagen, was aus dem Leutnant geworden ist, ob und wann er hierher zurückkehrte? ' fragte ich interessiert.Ich höre eben zum ersten Male in meinem Leben von seinem Dasein."

Nicht möglich", sprach Herr Beiert ironisch. Doch mochte er wohl an meiner Neugier die Wahrheit meiner Behauptung erkennen, denn er besann sich.

Amtsgeheimnis Geschäftsgeheimnis. Ich darf nur verraten, daß Herr Leutnant Freyeisen nie wieder hierher zurückgekehrt ist."

Sein Bild!" rief ich.Zeigen Sie mir sein Bild ich"

Herr Beiert wurde verlegen und betrachtete erst seine Fingerspitzen und dann seine Stiefel.Ich muß sehr bedauern dis Platten find vernichtet die Bilder sie befinden sich nicht mehr in meinen Sammlungen."

Er ward eine schwüle Stille, ich schlug die Augen nieder brennende Röte stieg mir ins Gesicht um eine» Fremden willen, der meinen Namen trug, von dem ich vor dieser Stunde nie gehört.