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Nr. 97

parteiamtliche nationalsozialistische Tageszeitung

Amtsblatt -es Kreises Calw für Neuenbürg und Umgebung öirkenfel-er-, (almbacher- und Herrenalber Tagblatt

_Neuenbürg. Mittwoch den 2S. April 1939

Neue Arbeitsbuchverordnung

Erweiterung des arbeitsbuchpflichtigcn Pcrsonenkreises

Berlin. 25. April. Der planvolle Einsatz von Arbeitskräften nach den Erfordernissen mier aus weite Sicht eingestellten Wirtschafts- lind Sozialpolitik ist auf die Dauer nur mög­lich, wenn die Arbeitseinsatzbehörden ständig einen genauen Ueberblick über alle in der deutschen Wirtschaft selbständig oder unselbstän­dig Tätigen besitzen. Zn diesem Zweck hat der Reichsarbeitsminister durch eine Verordnung vom 22. April 1939. die am 1. Mai d. I. für düs Reichsgebiet einschließlich der Ostmark, der sudetendeutschen Gebiete und des Memel- lündes in Kraft tritt, den arbeitsbuchpflichtigen Perscnenkreis erweitert und die Arbeits- lmchpflicht auch für die selbständigen Berusstärigen (mit Ausnahme der im Gesundheitswesen Tätigen und der Rechtsan­wälte), für die Heimarbeiter. Hausge­werbetreibenden und Zwischenm ei­st er sowie für die mithelfenden Familienange­hörigen der arbeitsbuchpflichtigen Selbsttätigen angeführt. Die Ausnahmen, die bisher für Ar­beitskräfte mit einem Monatsgehalt von mehr als MO bestanden, sind in Wegfall ge­kommen.

Nach der neuen Verordnung sollen künftig solgende Personen ein Arbeitsbuch er­halten: 1. Arbeiter und Angestellte (einschließlich der Lehrlinge, Praktikanten und Volontäre). Ausgenommen sind lediglich ausländische Saisonarbeiter, die nach Ab­lauf der Saisonbeschäftigung das Reichsgebiet meder zn verlassen pflegen, ferner Personen, die sonst b"rufsmätzig Lohnarbeit nicht verrich­ten, wenn sie nur gelegentlich und kurA - triftig beschäftigt werden, schließlich die Mit­glieder der Besatzungen von Seefahrzeugen und andere Angestellte und Arbeiter, deren Beschäf­tigung in bas Seelahrtbnch einrntragen ist.

2. Selbständig e Berufstätige sowie Leimarbeiter, Hausgewerbetreibende und Zwi­schenmeister. Der Personenkreis der selb­ständigen Berufstätigen umfaßt alle zu Er­werbszwecken tätigen Personen (natürliche Per­sonen, auch Pächter, Teilhaber. Mitinhaber), die das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit selber tragen. Eingeschlosscn sind auch solche Versalien, die. ohne ein Arbeitsverhältnis cin- zugehcn, sogenannte Werkverträgegegen Entgelt ausführen, auch dann, wenn sie leibst keine Arbeiter oder Angestellten beschäfti­gen, z. B. frei schaffende Künstler, Schriftsteller. Dolmetscher. Privatlehrer, Handelsvertreter. Ausgenommen von der Arbeitsbuchvflicht md die im Gesundheitswesen hauptberuflich selbständig Tätigen, z. B. Aerzte, Zahnärzte, Tierarzte, Apotheker, Heilpraktikanten und Deu­men, Hebammen sowie die R°eNtsanwälte

3, Mithelfende Familienangehö­rige der nach Nummer 1 und 2 arbeitsbuch- pflichtigen Berufstätigen, auch wenn sie nicht als Arbeiter oder Angestellte beschäftigt werden. Erfaßt werden alle Personen, die als Familien­angehörige im Betrieb oder sonstigen Unterneh­men des Ehegatten, der Eltern. Voreltern, von Abkömmlingen oder sonstigen Verwandten und Verschwägerten ihre Arbeitskraft verwerten; z. B. erhalten mithelsende Ehefrauen bas Arbeits­buch, wenn ihre Tätigkeit sich nicht nur auf die bei Ehekrauen übliche Haushaltführung. Be- Eung der Kinder nfw, erstreckt, svndern auch am Hilfsdienste kür die selbständige Berufstätig­keit des Ehemannes, die ihrer Art nach üblicher­weise von Arbeitern oder Angestellten geleistet werden. Danach erhalten das Arbeitsbuch z. B. Ehefrauen, die in der Landwirtschaft oder im Emzelhandelsgeschäft ihres Ehemannes regel- matzlg helfen, und nicht mehr volksschulpflichtige ( Mnoer eines Heimarbeiters, die ihrem Vater bei der Heimarbeit helfen.

Allgemein bedürfen keines Arbeitsbu­ches Berufstätige die ihren Wohnort im Äus- "nde. haben, soweit es sich nicht um deutsche -Mgsteder der Schiffsmannschaften von Fahr­igen der Binnen ^-skahrt handelt, und volks- '«ulpflichtige Kinder,

Es ist beabsichtigt, zunächst die selbständigen berufstätigen der Landwirtschaft und deren Mithelsende Familienangehörigen, sodann die «Abständigen und Familienangehörigen des Vandwerks und weiter die Heimarbeiter. Haus­gewerbetreibenden und Zwikchenmeister mit Mn mithelkenden Familienangehörigen zu er- während die Ausgabe des Arbeitsbuches m me übrigen Berufsgruppen vorläufig noch »Umckgestellt bleibt.

Die Arbeitsämter werden öffentliche Bekannt­machungen erlassen und die Personengruppen, denen das Arbeitsbuch nach der Verordnung M 22. A'iril 1939 neu auszustellen ist. in einer ^.Ammten Reihenfolge zur Antragstellung auf-

Jm übrigen faßt die Verordnung die bisher auf Grund des Gesetzes über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 26. Februar 1935 er­lassenen Vorschriften einheitlich zusammen und Ergänzt sie auf Grund der inzwischen mit dem Arbeitsbuch gemachten Erfahrungen. Aus Zu- >u.(^Handlungen stehen je nach der Schwere

Gemngnis-, Haft- und Geldstrafen. Es liegt

Fiihceccede Freilas 12 lttic

Gemeinschaftsempfang im Betrieb Ladengeschäfte geschloffen

B ° r l r n,25 April Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda ? ' ^-5.- els grbt im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsmmister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung folgendes be-

Der Führer antwortet Roosedelt!

Am 28. April 1939, mittags 12 Uhr, spricht der Führer vor den Abge- oröneten des Großöeutschen Reichstages und damit zum deutschen Volk und zur Welt. Alle Deutschen werden Zeugen der Rebe des Führers am Lautsprecher

Gemeinschaftsempfänge in den Betrieben in der Zeit von 12 Uhr bis 12.3» Uhr werden Betriebsführer und Gcsolgfchaft beim Empfang öer Füh. rerrede Vereinen.

Um allen schaffenden Volksgenossen die Möglichkeit zn geben, die Führerreöe zu hören, werden die Ladengeschäfte während dieser Zeit geschlossen.

Die deutsche Jugend hört die Führerrede im Rahmen einer Schulveran - st a l t u n g.

Wer im Betrieb, zu Hause oder beim Nachbarn nicht die Möglichkeit hat, die Rede des Führers zu höre«, dem wird in Sälen, Gaststätten, Theatern und Licht­spieltheatern dazu Gelegenheit gegeben. Die Gau- und Kreispropaganbalei- tungen der NSDAP, haben hierfür alle Vorbereitungen getroffen.

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VeM-jugoslawische Aussprache

Dr. Ciuear-Markowitfch bei Reichsmmister von Ribbentrop Festigung und Derliefung der gegenseitige« Freundschaft

Berlin, 25. April. Der Reichsminister des Auswärtigen von Ribbentrop empfing am Dienstag nachmittag um 18.89 Uhr de« auf Einladung des Reichsautzenministcrs in Ber­lin weilenden königlich jugoslawischen Außen­minister Dr. Cincar-Markowitsch zu einer längeren Aussprache über die Deutschland und Jugoslawien berührenden Fragen. Die Unterredung wurde in einem freundschaft­liche« Geiste geführt und ergab eine weit­gehende Uebereinstimmung der Auffassungen über die beide Länder berührenden Fragen.

Am Dienstag abend war der königlich jugoslawische Außenminister Dr. Cincar- Markowitsch Gast des Reichsministers des Auswärtigen von Ribbentrop bei einem Abendessen im HotelEsplanade", an Sern von jugoslawischer Seite neben den Herren der Begleitung des jugoslawischen Außenmini­sters der Gesandte in Berlin. Dr. Andrst, mit den Mitgliedern der jugoslawischen Gesandt­schaft und der Kommandant der Luftstreit­kräfte, General Jancovic, teilnahmen. Von deutscher Seite waren namhafte Vertreter von Staat, Partei und Wehrmacht, anwesend.

Litauische Abordnung in Berlin

Verhandlungen über einen litauischen Frei­hafen in Memel

Berlin, 25. April. Am 24. April 1939 ist in Berlin eine litauische Delegation unter Füh­rung des Ministerialdirektors im litauischen Außenministerium Norkaitis eingetroffen, um mit der deutschen Regierung die Frage der Neuordnung der deutsch-litauischen Wirtschafts­beziehungen zu erörtern. Die Verhandlungen über die Einrichtung eines litauischen Frei­hafens in Memel werden gleichfalls im Laufe dieser Woche ausgenommen werden.

Sie verlangten dafür aber nicht nur eine Ga­rantie für einen Rechtszustand, sondern auch die Durchführung der von den Ukrainern wieder­holt geforderten territorialen Autonomie.

Coulondre bei Daladier

Paris, 25. April. Ministerpräsident Dala­dier empfing am Dienstagvormittag den fran­zösischen Botschafter in Berlin Coulondre. Coulondre wird wahrscheinlich heute abend nach Berlin zurückkehren.

Deutsch-französischer Vertrag

über das Stauwerk bei Kembs am Rhein unterzeichnet

Paris, 25. April. In Paris wurde am Mon­tag im Außenministerium ein Vertrag zwi­schen dem Deutschen Reich und Frankreich über das Stauwerk bei Kembs a. Rh. durch den deut­schen Geschäftsträger Dr. Bräuer und den Vortragenden Legationsrat Dr. Roediger einerseits und den französischen Außenminister Bonnet andererseits unterzeichnet. Der Ver­trag regelt die Festlegung der Grenze und ent­hält eine Reihe von Einzelfragen über die Ausübung der Hoheitsrechte mit dem Betrieb des Stauwehres.

Die Parade iu Madrid

Madrid. 25. April. Wie nunmehr feststeht, werden an der großen Parade in Madrid am 15 Mai etwa 140000 Mann teilnehmen. Alle Armeekorps und Formationen, die am Kriege beteiligt waren, werden durch ein Ba­taillon oder wenigstens eine Kompanie vertre­ten sein. Der Vorbeimarsch dürfte fünf bis sechs Stunden dauern.

irainer fordern Auto norme

schau. 25. April. Auf einer Vollsitzung ntralausschusses der UNDO.. der größten chen Organisation der in Polen lebenden ier stellte der Vorsitzende der Partei. Bi- marschall Mudryj. erneut die Forde- emer Autonomie für die von Ukrar- lewohnten Gebiete. Die Bedeutung dieser cuna wird noch dadurch unterstrichen, daß Lrkläruiigcn auf Beschluß des Zentral- asses der UNDO. als grundsatz l i ch e la mation der ukrainischen Oeffent- mitgeteilt werden. Mudryj stellte fest, e Ukrainer ihre Bürgerpflicht gegenüber olnischen Staat zu erfüllen bereit seien.

im Interesse eines jeden Werktätigen Volksge­nossen, sich mit den Pflichten, die ihm die Ver­ordnung auferlcgt genau vertrant zu machen. Die Arbeitsämter erteilen Auskunft.

Aufhebung der Neisesperre

in bas Memelgebiet

Berlin, 25. April. Die bisher bestehende Ein- retsesperre für das Memelgebiet ist aufgehoben worden Die Einreise in das Memeigeviet un­terliegt daher nicht mehr den bisherigen Be-

icknm'E»»oeil

Dag^cn bleibt die Einreisesperre in das Protektorat Böhmen und Mähren aufrechter­hatten Ausnahmen werden nur in besonders begründeten Einzelfällen zugelassen Entspre­chende Anträge sind wie bisher, den zuständi­gen Industrie- und Handelskammern vorzule­gen Es ist zwecklos und bedeutet nur eine Ver­zögerung. wenn derartige Anträge dem Reichswirtschaftsministerium unmittelbar in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden.

Anzeigenpreis:

Die lUeunpaltige min»Zeiie < Npj., FamiUenanzeigen 6 Npfg., amll. Anzeigen 5,5 Rpfg., Textzeile 18 Rpsg. Schluß der Anzeigenannahme 8 Uhr vorm. Gewähr wird nur für schriftlich erteilte Aufträge über­nommen. 3m übrig, gelten die vom Werberat der deutschen Wirtschaft aufgestellt.Bestimmungen. Vordrucke stehen zur Verfügung. Zurzeit ist Preisliste Nr. 4 gültig,.. Itt. 89: über 4300. Verlag u. Rotations­druck: C. Meeh'sche Buchdruckerei. 3nh. Fr. Biesinger, Neuenbürg.

87. Jahrgang

'--HM-

Reichsmmister Rudolf Heß, der am -6. April seinen 45. Geburtstag begeht. Weltbild (M)

Rudolf Heß 45 Zahre!

Der Stellvertreter des Führers. Reichsmini- ster Rudolf Hetz, vollendet am 26. April sein 4 5. Lebensjahr. Aus diesem Anlaß richten sich die Augen des deutschen Volkes in Dankbarkeit auf den treuen Helfer des Füh­rers, der am Aufstieg unseres Volkes einen Hervorraaenden Anteil Delikt.

Drei Dinge sind es, die das Wesen von Rudolf Heß und sein Wirken in der großen Geschichte der Gegenwart bestimmt haben: seine Abstammung als Allslandsdeutscher, sein Erleb­nis als Frontkämpfer und sein persönliches Verhältnis znm Führer Adolf Hitler.

Rudolf Heß ist als Sproß einer deutschen Familie, die schon seit drei Generationen in Aegypten ansässig war. in Alexandrien ge­boren. Sein Großvater stammt aus Wun- siedel in Oberfranken. Sein eigener Vater, Fritz Heß, war Gründer der NSDAP, in Alexan­drien. Mit dem 14. Lebensjahre wurde Rudolf Heß nach Deutschland geschickt, um hier deutsche Bildung zu genießen und deutsches Wesen ken­nen zn lernen. Seine enge Verbindung mit dem Auslandsdeutschtum blieb aber bestehen, er hat tu vielen Reden darauf mit Stolz Bezug ge­nommen. Im Weltkriege kämpfte der junge Freiwillige in Ost und West, der Zusammen­bruch hat ihn. wie alle Ausländsdeutschen dop­pelt schwer getroffen. Rudolf Hetz zögerte aber nicht, sich sofort in die Reihen der Kämp­fer für ein neues Deutschland zu stellen. Er kämpfte im Freikorps Epp gegen den Sparta­kus in München und trat 1921 der NSDAP, bei. Adolf Hitler schildert selbst in dem Buche Mein Kampf" die Massenversammlung am 4. November 1921, in der der rote Terror gebro­chen wurde. Er sagt, er habe damals Heßso recht kennen gelernt", wie er. an der Spitze der ersten SA.-Männer stehend, selbst schon schwer verletzt, immer wieder angriff. solange über­haupt ein Widerstand möglich, war. Am 9. November 1923 war Heß Führer der SA.- Studeiltengruppe. er wurde dann zu 7'/- Mo­naten Festung verurteilt und teilte init dem Führer die Haft in Landsberg.

Dieses Zusammentreffen schloß einen Bund zwischen beiden Männern, der von geschichtli­cher Bedeutung geworden ist. 1924 wurde Ru­dolf Heß aus der Haft entlassen. 1925 berief ihn der Führer zu seinem Privatsekretär. Im April >933. nach der Machtergreifung, erteilte ihm Adolf Hitler die Vollmacht, in allen Fra­gen der Parteiführung in seinem Namen zu entscheiden. Durch das Gesetz über die Einheit von Partei und Staat wurde Heß am 1. De­zember 1933 Reichsminister. Seitdem ist er be­rufen, in allen Fragen der Gesetzgebung und der Beamten Politik maßgebend mit­zuwirken. So groß sein Einfluß ist so gerecht und sachlich sind stets seine Entscheidungen Die Vorbildlichkeit seines Charakters und die Treue -um Führer hat Rudolf Heß zu einem der maß­gebendsten Männer unserer Gegenwart ge­macht. Die Glückwünsche unseres Volkes zu die­sem Ehrentage für Rudolf Heß sind daher wohlverdient und herzlich.