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Amtliche »ich privatanzcigen.

^tadtgemeinde «Lalw.

Bekan«tmachu«g

betr. die Gemeiuderatswahl 1997.

Die Dienstzeit der Herrn Gemeinderatsmitglieder:

1. Dreiß Eugen, Kaufmann;

2. Feldweg Karl, Flaschnermeister;

3. Schlatterer Gustav, Privatmann;

4. Wagner Hermann, Fabrikant;

geht mit dem 31. Dezember 1907 zu Ende. Aus dieser Wahlperiode ist ferner ausgeschieden durch Tod:

5. Waidelich Karl, Rößleswirt 8enr.

Aus der Wahlperiode 1904/09 ist noch ausgcschieden durch Tod:

6. Haußler Karl, Glasermeister.

Für die beiden letzteren ist eine Ersatzwahl noch nicht vorgenommen. ES sind daher zu wählen 6 Mitglieder urd zwar:

5 Gemeinderatsmitglieder für die Jahre 1908/13,

1 Gemeinderatsmitglied für die Jahre 1908/09.

Die ausgetretenen, am Leben befindlichen Mitglieder sind wieder wählbar.

Als gewählt sind diejenigen zu betrachten, welche verhältnismäßig die meisten der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Derjenige, welcher unter den gewählten 6 Mitgliedern die wenigsten Stimmen erhalten hat, gilt als auf die Jahre 1908/09 gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Ueber die Wählbarkeit siehe Art. 12 ff. des Gesetzes vom 16. Juni 1885 betr. die Gemeindeangchörigkett und den Anschlag am Rathaus.

Von dem Eintritt in de« Gemeinderat sind außerdem diejenigen ausgeschlossen, welche mit dem Ortsvorsteher oder einem andern Mitglied des Gemeindcrals in gerader Linie oder bis zum zweiten Grad einschl. in der Seitenlinie verwandt oder verschwägert (88 1589, 1590 B. G.-B.) sind. Werden Personen, welche in der bezeichneten Weise mit einander verwandt oder verschwägert sind, gleichzeitig gewählt, so ist nur einer von ihnen zum Eintritt berechtigt und zwar derjenige, welcher die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die Wahl findet am

Donnerstag, den 19. Dezember 1907, vsrr vormittags 9 Uhr bis nachmittags 2 Uhr, im Sitzungs­saal des Rathauses statt.

Nach dem Glockenschlag 2 Uhr werden nur noch diejenigen Wähler zur Stimmabgabe zugelassen, welche im Wahlraum bereits anwesend sind.

Eine Fortsetzung der Wahl, falls nicht mehr als die Hälfte der Wahl­berechtigten abgestimmt hat, findet nicht mehr statt.

Ueber die Wahlbercchtigang siehe Art. 12 ff. des Ges. vom 16. Juni 1885 betr. die Gem.-Angeh. und den Anschlag am Rathaus.

Nur derjenige wird zur Wahl zugelassen, welcher in die Wähler­liste ausgenommen ist.

Die Wahl wird in einer ununterbrochenen Handlung derart vollzogen, daß jeder Wähler in eigener Person zunächst einen amtlich gestempelten Umschlag an sich nimmt, sodann an. den abgesonderten Tisch im Wahlraum tritt, dort seinen Stimmzettel in den Umschlag steckc und diesen, sobald sein Name in der Wählerliste vorgemerkt ist, selbst in die Wahlurne legt.

Wähler, welche durch körperliche Gebrechen gehindert sind, an den abge­sonderten Tisch zu treten oder ihren Stimmzettel eigenhändig in den Umschlag zu stecken und diesen in die Wahlurne zu legen, dürfen sich der Beihilfe einer Vertrauersperson bedienen.

Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein.

Auf jedem Stimmzettel dürfen soviele Namen verzeichnet sein, als Mit­glieder des Gemeinderats zu wählen sind. Enthält ein Stimmzel mehr Namen, als Mitglieder des Gemeinderats zu wählen sind, so werden die an letzter Stelle eingetragenen Nomen bei der Zählung nicht berücksichtigt. Wenn oder soweit die Ordnung nicht zu erkennen ist, ist der Stimmzettel ungültig.

Stimmzettel, die nicht in einem amtlich gestempelten oder die in einem mit einem äußeren Kennzeichen versehenen Umschlag abgegeben werden wollen, werden vom Vorsitzenden des Wahlvorstarides zurückgewiesen.

Befinden sich in einem Umschlag mehrere Stimmzettel, so werden sie, wenn sie dieselben Namen enthalten, nur einfach gezählt, andernfalls sind sie ungültig.

Ungültig sind außerdem Stimmzettel,

welche keinen Namen oder insoweit sie keine lesbaren Namen enthalten; aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen

ist, jedoch nur in Absicht auf die nicht bestimmt bezeichnet Person; welche eine Verwahrung oder einen Vorbehalt gegenüber dem Gewählten

enthalten, jedoch nur in Absicht auf die hievon betroffene Person.

Während der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses steht der Zutritt zum Wahlraum jedem Wahlberechtigten offen.

Calw, den 10. Dezember 1907.

Slaökslhultheißenaml.

Co nz.

Bekanntmachung

betr. die neuen Bestimmungen für de« Radfahrverkehr.

Durch Verfügung des K. Minist, des Innern vom 29. April 1907 sind Bestimmungen über den Radfahrverkehr neu geregelt worden.

Nach Z 3 der erw. Verfügung hat vom 1. Januar 1908 ab jeder Rad- fahrer eine auf seinen Namen lautende Radfahrkarte bei sich zu führen, die von der Orispolizeibehörde des gewöhn!. Aufenthaltsorts ausgestellt wird.

Jedes Fahrrad ist mit einer sicher wirkenden Hemmvorrichtung und mit einer hell tönenden Signalglocke zu versehen.

Der Gebrauch von Signalpfeifen, Huppen und beständig tönenden Glocken, sowie von sogenannten Radlaufglocken ist verboten.

Der Radfahrer hat bei der Fahrt stets die rechte Seite der Fahrbahn einzuhalten.

Das Fahren auf den neben der Straßenfahrbahn hinführenden Fuß­wegen ist verboten.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden in Gemäßheit des 8 366 Z. 10 B. Str.-G.-B. mit Geld bis zu 60 oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.

Die Radfahrkarten werden vom Stadtsch.-Amt Zimmer 15 während der üblichen Geschäftsstunden ans Antrag ausgestellt.

Calw, den 10. Dezember 1907.

Stadtschuliheitzeuawt.

Conz.

K. Forstamt Hirsau.

Schichtnutz- u. Brennholz- Verkaus

am Dienstag, den 17. Dezember, vormittags 10 Uhr, im Gasthaus zum Hirsch in Oberreichenbach aus Staats­wald Weckenhardt Abt. Bockstall:

Nutzholz: Rm. 38 tannene Roller I. Kt., 39 tannene Roller - II. Kl. Brennholz: Rm. Buchen 119 Prügel, 37 AuSsämß-Scheiter, 131 Ansschuß­prügel. Nadelholz 15 Ausschußprügel, 4 Anbruch. Reisig 1 Rm. buchene Reisprügel und 14 Flächenlose geschätzt zu 3075 gemischten Wellen.

I-okrvrvsreiir I.

Versammlung

Samstag, den 14. Dezember, Gasthof z. Adler in Calw, '/-4 Uhr.

Unterreichenbach.

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gibt zum Selbstkostenpreis ab, um zu räumen

Altburg.

Kausverüaus.

In der Nachlaßsache der Adam Wohlgemnth,Tag- löhners Witwe. Katharina, geb. Günther hier, kommt das Wohnhaus, Gebäude Nr. 41:

53 qm Wohnhaus, 21 qm Hofraum in der Mittel-Gasse, am

Samstag, den 14. Dezbr. ds. Js., nachmittags 1 Uhr,

auf hiesigem Rathause zur freiwilligen öffentlichen Versteigerung, wozu Lieb­haber eingeladen sind.

Den 10 Dezember 1907.

Ratsschreiber Stall.

am Donnerstag, 12. Dezember, im Kaffeehaus.

Baumaterialien.

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Ein schönes

Wcbenlr

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Bei Einsendung einer Photographie liefere solche in feinster Ausführung je nach Größe zu 6, 8, 10 und 13 franko.

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OLkv Gechingm.

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von 23 Zimmern mit Küche auf 1. April. Offerten an die Exped. ds. Bl. erbeten.

Station Tetnach,

Calw,

11. Dezember 1907.

Danksagung.

Für die vielen Beweise wohltuender Teilnahme, welche uns beim Heimgang unserer lieben Gattin, Mutter, Schwester und Schwägerin

Änna Morrfch, geb. Kirchherr,

zugekommen sind, insbesondere für die trostreichen Worte des Herrn Geistlichen, sowie den Herren Ehren­trägern, sagen den herzlichsten Dank

die trauernden Hinterbliebenen.

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empfehlen höflichst:

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Misste Preise.