192 Amts- und Än^ergeblatt für den Kezirk Calw. 82. Jahrgang.

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Amtliche Bek<m«tM«chW«ge«.

Bekanntmachung

bete, den einjährig-freiwilligen Militär­dienst.

Diejenigen im Jahce 1888 geborenen jungen Leute, welche im Besitze gültiger (Schul-)Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den ein­jährig-freiwilligen Dienst sich befinden und die Be­rechtigung zum einjährig-freiwilligen Militär­dienst erwerben wollen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Gesuche um Erteilung des Be­rechtigungsscheines zum einjährig-freiwilligen Dienst alsbald und spätestens bis zum 1. Februar 1908 unter Beifügung der in Z 89 Ziff. 4, lit. sc bezw. Ziff. 5 lit a der deutschen Wehrordnnng (s. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901 S. 275 und ff) vorgeschriebenen Papiere, nämlich

s) eines standesamtlichen Geburtszeagnisses, d) der nach Master 17a zu § 89 der deutschen Wehrordnung erteilten Einwilligungs- erllärung des gesetzlichen Vertreters. For­mulare hiezu können vom Oberamt oder Stadtschultheißenamt Calw bezogen werden, c) eines Unbescholtenheitszeugnisses (d. h. Leumundszeugnisses vom Geburts- und Auf­enthaltsort).

ch des (Schul-)Zeugnisses über die wissen­schaftliche Befähigung für de» einjährig- freiwilligen Dienst,

bei der Kgl. Württ. Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige in LubwtgSburg (Adresse: Kanzlei der Kgl. Kreisregierung) schriftlich einzu­reichen find.

Im übrigen wird auf die Bekanntmachung der K. Württ. Prüfungskommission für Einjährig- Freiwillige vom 15. Nov. 1907 (Staatsanzeiger Nr. 278, Beilage) hingewiesen, worin das Nähere über die gedachte Berechtigung, ihre Nachsuchung und den dabei zu führenden Nachweis enthalten ist. Calw, 30. November 1907.

K. Oberamt.

Voelter.

All die Gememdekollegieu.

In 8 91 der Vollz.-Verf. zur Gemdeordng. v. 6. Okt. d. I., Reg.-Bl. S. 433 ff , wird der Ge­haltsrahmen für die Ortsvorsteher in Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern gegenüber den seitherigen Bestimmungen wesentlich anders bemessen.

Die Gemeindekollegle« werden hiemit be­auftragt, über die Neuregelung der Gehalts­bezüge der Ortsvorsteher auf Grundlage der neuen Bestimmungen mit Wirkung vom 1. Dez. d. Js. an Beschluß zu fasse«.

Bemerkt wird, daß für die Feststellung des Gehalts das Ergebnis der letzten allgemeinen Volks­zählung maßgebend ist und daß bei der Gehalts­regelung Vorrückung nach Dienstaltersstufen vor­gesehen werden kann, sowie daß in den Beschlüssen genau anzugeben ist, welche Gebühren dem Orts­vorsteher verbleiben sollen und ob die Belohnungen des Ortsvorstehers in seiner Eigenschaft als Standes­beamter, als Beamter der Ortsbehörde für die Arbeiterversicherung und als Beamter der Gemeinde­behörde für die Einkommensteuer in den einheitlichen Gehalt einbezogen sein sollen.

Zu beachten ist, daß eine Entschädigung für Schreibmaterialien künftig nicht mehr in Frage kommt, daß vielmehr die Kosten für Kanzleiaufwand von der Gemeindekasse zu tragen find.

Bemerkt wird, daß die Beschlüsse über die Neuregelung der Ortsvorstehersgehälter einer Ge­nehmigung und zwar derjenigen des Bezirksrats

Dienstag, den 3. Dezember 1907.

nur dann bedürfen, wenn der in § 91 der Vollz.- Verf. zur Gemeindeordnung aufgestellte Rahmen nach oben oder unten Nicht eingehalten wird und daß eine Ueberschreitung dieses Rahmens dann nicht zu beanstanden ist, wenn unter Wegfall der Neben­bezüge ein einheitlicher Gehalt für sämtliche dem Ortsvorsteher obliegenden Geschäfte ausgesetzt wird.

In denjenigen Gemeinden, in welchen der Ortsvorsteher die in Art. 140 Abs 1 der Gemeinde­ordnung genannten Geschäfte der Entwerfung des Voranschlags und der Fertigung der Staatssteuer, und Gemeindeumlage selbst besorgt, ist zu beachten, daß die Belohnung für diese Geschäfte in den ein­heitlichen Gehalt des Octsvorstehers einbezogen wird, wogegen solcher innerhalb des gegebenen Rahmens entsprechend zu erhöhen wäre.

Einer Vollzugsanzeige mittelst Vorlage eines Protokollauszugs wird bis 31. Dezember d. Js. entgegengesehen.

Calw, 30. November 1907.

K. Oberamt.

Voelter.

Den Schirttheltzenärnlerm

gehen mit nächster Post auf Ansuchen des Württ. Landesfeuerwehrausschusses Fragebogen über den Stand des Feuerlöschwesens ia den Gemeinde» mit dem Auftrag zu, diese Fragebogen auszufüllen und in Bälde hieher wieder vorzulegen.

Der jährliche Beitrag zur Verbandskasse be­trägt für Gemeinden bis zu 3000 Einwohnern 1 Calw, 30. November 1907.

K. Oberamt. Voelter.

Den Ortsbehörden

derjenigen Gemeinden, in welchen das Ausstands­wesen pro 1906/07 und der früheren Jahre noch nicht bereinigt ist, gehen die zuletzt eingekommenen Berichte mit der Weisung zu, unter Benützung und Rückgabe desselben auf 1. Januar 1908, nochmals über den Stand des Ausstandswesens zu berichten. ES wird die bestimmte Erwartung ausgesprochen, daß bis zu diesem Zeitpunkt die Ausstände endlich vollständig beigetrieben sind. Soweit auf andere Weisung die Befriedigung der Gemeinde nicht er­langt werden kann, ist gegen die Schuldner die Zwangsvollstreckung einzuleiten und zu betreiben.

Calw, 30. Nov. 1907.

K. Oberamt.

Voelter.

Tssesrterüskeiteir.

* Calw 1. Dez. Der landwirtschaft­liche Bezirksverein hielt gestern mittag seine Generalversammlung im Waldhorn ab. Der Vor­sitzende, Hr. Regierungsrat Voelter, eröffnete mit freundlichen Begrüß ungsworten die sehr zahl- reich besuchte Versammlung und gab hierauf Mit­teilungen über die Vergebung der Eber- und Mutterschweinpreise, über einen Erlaß der Mini­steriums betr. Warnung vor Güterhändlern und Güterschlächtern, über den Besuch der landwirt­schaftlichen Wtnterschule in Leonberg und über den gegenwärtigen Stand des geplanten Elektri­zitätswerkes. Ueber den letzteren Punkt wurde folgendes mitgeteilt: Im Jahr 1828 erwarb Berg, rat Georgii die Konzession zur Betreibung eines Mühle, und Sägwerkes aus dem Hof Waldeck; für diese Konzession, die aber nie ausgeübt wurde, wurde seither regelmäßig Waflerzins bezahlt. Als nun der Gemeindeverband für Gewinnung von

LdonnementSpr. tnd. Stadt pr.Bi-rtrlj. Wk.1.10 Incl.rrbaerl BtertelMrl. PopkejugSpretS ahn« 0 «stell». s. d. Ort»- u. Rachbar. ortSoerkehr t MI., ?. d. sonst. Bcrlrhr MI. l.r», Bestellgeld 90 Pf»

Elektrizität die Absicht faßte, von Kohlerstal aus einen Stollen durch den Waldecker Berg zu treiben, um zwischen dem Hof Waldeck und der Station Teinach mit der neuen Wasserkraft ein Elektrizi­tätswerk zu erstellen, da kamen Einsprachen von der Baumwollspinnerei Kentheim als der Besitzerin des Waldecker Hofes und von Fabrikant Philipp auf der Talmühle. Auf Anraten von Ingenieur Wahlström wurde nun zuerst der Waldecker Hof und ganz kürzlich auch die Wasserkraft der Tal­mühle angekauft. Es ist nun möglich von der Talmühle aus einen Stollen durch den Berg zu führen und einen Teil des Nagoldwafferr durch­zuleiten. Der Stollen von Kahlerstal hätte eine Längs von 380 m und ein Gefäll von 7 m er­halten ; bei einem Stollen von der Talmühle aus läßt sich dar Gefäll bis auf 12 in erhöhen. Die Höhe der Wasserkraft wird sich nun im Minimum auf 225, im Maximum auf etwa 600 Pferde- kräfte stellen. Die Abgabe von Elektrizität kann voraussichtlich in einem Jahr erfolgen und zwar zunächst ohne Ausführung des vollständigen Werker. Die Hrrrenberger Genossenschaft für Elektrizität hat sich nämlich bereit erklärt, den Mitgliedern des Gemeindeoerbandes elektrische Kraft und Licht zu liefern. Der Gemeindeverband hat also zu­nächst nur die Linien führen zu lassen; es kann demnach für die erste Zeit die Aurbauung der Wasserkraft zurückgestellt werden. Der Zusammen, schloß der Gemeinden soll nicht in Form einer Genossenschaft sondern eines Gemeindeverbandes erfolgen. Diese Form sei am zweckmäßigsten, da der Verband unter solidarischer Haftung der Ge­meinden leicht das Geld zu dem Unternehmen auf­bringen und auch bei Eintragung von Servituten zweckmäßig gesichert werde. Die Kosten für die einzelnen Abnehmer seien nicht groß, der Verband lasse die Leitung bis an das Haus machen und es sei nach dem Vorgang von andern Orten zu hoffen, daß auch im hiesigen Ob-ramt das neue Unternehmen mit Erfolg eingeführt werde; in Deckenpfronn seien bereit» 53 Motors aufgestellt, in Effringen und Schönbronn noch mehr. Der Vorsitzende fordert die anwesenden Vertreter der Gemeinden eindringlich zum Eintritt in den Ver­band und zum Werben für Abonnenten auf. Nach diesen interessanten Mitteilungen hielt Landwirt­schaftslehrer Strebe! in Leonberg einen Vor­trag über die Anbau- und Düngungsversuche im Oberamt Calw. Der Redner hob einleitend her- vor, daß durch jede Ernte dem Boden Nährstoffe entzogen werden; diese Stoffs seien wieder zu er- gänzen, sonst finde eine Aushungerung de» Bodens statt, die Folge davon sei ein von Jahr zu Jahr zurückgehender Ertrag. Die Anbauversuche geben wichtige Ausschlüsse über die Düngungrvrrhältnisse, sie ermöglichen einen bestimmten Anhalt über Zu­führung von Kalt, Phosphorsäure, Stickstoff und Kalk. Bei den Versuchen sollten aber möglichst große Flächen ausgesucht werden, auch sollten die Felder von gleicher Bodenbeschaffenheit sein und die gleiche Vorfrucht gehabt haben. Die im Oberamt Calw gemachten Versuche seien nicht alle gelungen, Düngung und Ernte müsse richtig ge- schehen, sonst sei alle Mühe verloren. Bei den zwei gelungenen Anbauversuchen sei zu jedem Ver- such eine Fläche von 1 Ar genommen worden. Der eine Versuch wurde auf einem Feld der Michael Kober in Stammheim mit Anblum von