Vertrag über SpttEagen

zwischen Berlin und Prag - Regelung der Staatsangehörigkeit

Zwischen dem Deutschen Reich und -er Tschecho-Slowakische» Republik ist mit -em Datum vom so. November ein Vertrag ge- schloffen worden, der die Staatsangehörig, keits- und Optionssragen, die sich aus »der Vereinigung der sudetendeutschen Gebiete mit -em Deutschen Reich ergeben, regelt.

Der Vertrag, der am 26. November in Kraft tritt, bestimmt u a., daß diejenigen tschecho­slowakischen Staatsangehörigen, die am W. Oktober 1938 ihren Wohnsitz in einer mit dem Deutschen Reich vereinigten Gemeinde gehabt haben, unter Verlust ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit mit Wirkung vom lO. Oktober dieses Jahres die deutsche Staats­angehörigkeit erwerben, wenn sie vor dem

1. Januar 1910 in dem mit dem Deutschen Reich vereinigten Gebiet geboren sind oder die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem 10. Januar 1920 verloren haben oder Kinder oder Enkelkinder einer Person sind, aus die die genannten Voraussetzungen zutreffen, oder Ehefrauen von Personen sind, auf die die erwähnten Voraussetzungen zutreffen. Tschecho-slowakische Staatsangehörige deut­scher Volkszugehörigkeit, die am 10. Oktober ihren Wohnsitz außerhalb des früheren tschecho­slowakischen Staatsgebiets hatten, erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit wenn sie am 10. Oktober das Heimatrecht in einer mit dem Deutschen Reich vereinigten Gemeinde besessen haben.

Die wichtigste Bestimmung enthält der Paragraph 2, der folgendes bestimmt:

Die Deutsche Regierung kann bis zum 10. Juli 1939 das Verlangen stellen, daß Per­sonen nichtdeutscher Volkszugehörigkeit die nach den Bestimmungen dieses Vertrages tschecho-slowakische Staatsangehörige bleiben und seit dem 1. Januar 1910 in das mit dem Deutschen Reich vereinigte Gebiet zugezogen find sowie ihre die tschecho-slowakische Staats­angehörigkeit besitzenden Abkömmlinge das Deutsche Reich innerhalb einer Frist von drei Monaten verlassen. Die Tschecho-Slowa- kische Regierung wir- diese Personen in ihr Gebiet aufnehme«.

Für die Tschecho-Slowaktsche Regierung wird dasselbe Recht zugestanden. Es wird dann weiter das Optionsrecht festgelegt und bestimmt, daß Personen nichtdeutscher Volkszugehörigkeit, die nach den Bestimmun­gen des Vertrages die deutsche Staatsange­hörigkeit erwerben, bis zum 29. März 1939 für die tschecho-slowakische bzw. die deutsche Staatsangehörigkeit optieren können. Das gilt nicht für Personen, die die tschecho­slowakische Staatsangehörigkeit nach dem 30. Januar 1933 erworben haben und bis zu dem genannten Zeitpunkt deutsche oder öster­reichische Staatsangehörige waren.

Die zuständige Behörde des Staates, für den optiert wird, prüft, ob die'Voraussetzun­gen der Option vorliegen. Die Wirkungen der Option treten mit dem Eingang der Optionserklärung bei der Optionsbehörde ein. Ein- besonderer Paragraph bestimmt den Kreis der Optionsberechtigten und erläutert, wel­cher Ort als Wohnsitz des Optierenden zu gel­ten hat.

Des weiteren wird besonders festgelegt, was diejenigen, die das Gebiet des Deutschen

Reiches oder der Tschecho-SIowakischen Repu­blik verlassen müssen, sowie die Optanten, die bis zum 31. März 1940 ihren Wohnsitz in den Staat verlegen, für den sie optiert haben, mitnehmen dürfen. Zur Prüfung von auftretenden Zweifelsfragen wird ein Ge­mischter Ausschuß gebildet, in den jede der beiden Regierungen eine gleiche Anzahl von Vertretern entsendet.

Schutz der Volksgruppen

Ein Deutsch-Tschecho-Slowakifcher Regierungs­imsschutz und seine Aufgaben.

Die Deutsche Regierung und die Tschecho- Slowakifche Regierung, von dem Wunsche ge­leitet, km Deutschen Reich und besonders in den sudetendeutschen Gebieten bzw. in dem Gesamtstaat der Lschecho-Slowakei und in dessen einzelnen Ländern die Lage der beider­seitigen Volksgruppen im Geist einer ver­ständnisvollen Zusammenarbeit zu regeln, er­klären folgendes:

1. Die beiden Regierungen sind gewillt, über die Fragen, die die Erhaltung, freie Ent­wicklung und Betätigung des Volks­tums der obengenannten Volksgruppen be­treffen, sich fortlaufend zu verständigen.

2. Es wird ein ständiger Deutsch-Tschecho- Slowakischer Regierungsausschuß gebildet, der grundsätzliche und Einzelfragen aller Art, die nch aus das Volkstum der obengenannten Volksgruppen und ihrer Angehörigen bezie­hen. im Verhandlungswege zu regeln berufen ist.

3. Dieser Regierungsausschuh besteht aus vier ständigen Mitgliedern, nämlich aus je einem Vertreter des deutschen und tschecho­slowakischen Außenministeriums und aus je einem Vertreter des deutschen Reichsministe­riums des Innern und des tschecho-slowaki- schen Innenministeriums in Prag. Erforder­lichenfalls wird sich der Regierungsausschuß durch eine beiderseits gleiche Zahl von Ver­tretern anderer Ressorts ergänzen sowie Ver­treter der obengenannten Volksgruppen und Sachverständige hinzuziehen.

4. Der Regierungsausschuß hält seine Sitzungen unter wechselseitigem Vorsitz ab­wechselnd in beiden Staaten ab.

5. Falls in dem Regierungsausschuß keine Einigung erzielt wird, bleiben unmittelbare Verhandlungen zwischen den beiden Regierun­gen Vorbehalten.

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Das Reich beschreitet mit der gemeinsamen Erklärung über den Schutz der beiderseitigen Volksgruppen einen neuen Weg. An Stelle des sogenannten Minderheitenschutzes, wie er ebenso schematisch wie wirkungslos in den Friedensdiktaten der Pariser Vororte festge­legt und von der Genfer Liga mehr zur Sabo­tage als zur gewissenhaften Wahrnehmung der Volkstumsrechte ausgenutzt wurde, tritt nun die ständige und direkte Fühlung­nahme mit derjenigen, die für das Wohl­ergehen der Volksgruppe verantwortlich ge­macht werden müssen.

Der Führer hat in seiner Rede vom 20. Fe­bruar 1938 den Schutz unserer deutschen Volks­genossen in- der Tschecho-Slowakei verkündet. Das Deutsche Reich bürgt dafür,, daß dieser Schutz nun auch für die in der Tschecho-Slo­wakei verbleibende deutsche Volksgruppe in die Tat umgesetzt wird. Die Erklärung gibt ge­rade in ihrer Kürze und Einfachheit dem ein­zusetzenden Regierungsausschuß diejenige Frei­heit, die notwendig ist. um rasch und tat­kräftig auftauchende Fragen zu lösen. Dar­

Ein Weltproblem

Dr. Goebbels zur Jubenfrage Reichsminister Dr. Goebbels, der Leiter der modernen nationalsozialistischen Propa­ganda, hielt, wie bereits kurz berichtet, vor den Berliner Propagandisten eine groß ange­legte Rede- Er führte u. a. aus:

Deutschland habe in den ersten Jahren nach der Machtergreifung eine gewisse Risi­kozone durchschreiten müssen. Das sei für die nationalschialistische Staatsführung um so schwerer gewesen, als sie bei der Lösung ge­wisser Aufgaben handeln mußte, ohne das Volk immer über die Tragweite der Proble­me ins Bild setzen zu können- So ser es z- B nicht möglich gewesen, etwa das deutsche Volk schon von Anfang an zum Bundesgenossen für die deutsche Aufrüstung aufzurufen; denn im Augenblick hatte man damals auch die gan­ze Welt alarmiert. Das Durchschreiten solcher Risitozonen bedinge eine ganze Reihe von Opfern, die nun einmal von der Volksge­meinschaft getragen werden müssen- In sol­chen Zeiten müsse dann eine Staatsführung den Vorrat an Vertrauen einsetzen, den sie sich durch ihre Leistungen im Volke erworben habe. Aufgabe der nationalsozialistischen Propaganda sei es nun. in steter Rücksichtnah­me aus die Schwierigkeit der einzelnen Pro­bleme einerseits und auf die öffentliche Mei­nung in der Welt andererseits das Volk mit diesen Problemen und ihren Auswirkungen Lekanntzumachen.

Früher konnte man mit diesem deutschen Volke umspringen^ wie man wollte. Man hatte es sich angewöhnt, dauernd in inner­deutsche Dinge nach Art von Gouvernanten hereinzureden und so gewissermaßen die in­nerdeutsche Politik zu beaufsichtigen.Das ist nun nicht mehr so. Wenn Engländer sich in unsere Dinge hineinmischen, dann können wir uns auch erlauben, hin und wieder mal in die englische Politik hineinzuleuchten!"

Reichsminister Dr. Goebbels wandte sich dann dem zweiten wichtigen Thema des Abends zu, der Judenfrage. Jeder Par­teigenosse sei sich im Klaren darüber gewesen, daß der Mord an Wilhelm Gustloff in der Schweiz eine Kampfansage des internationa­len Judentums gegen das deutsche Volk war. Er habe genaue Nachrichten darüber, daß je­der Zug des Mordes an Parteigenossen vom Rath auf daH Haar dem entsprechenden Zuge des Mordes an Parteigenossen Gustloff glei­che. Es gebe für ihn keinen Zweifel darüber, daß beide Morde von langer Han» vorbereitet waren, um das deutsche Volk zu provozieren.

Nun habe Deutschlaird damals bei dem Attentat auf Wilhelm Gustlofs geschwie­gen. Das internationale Judentum habe wahrscheinlich dieses Schweigen falsch ausge­legt und Langmut für Schwäche gehalten.

, Nun habe sich in Paris derselbe Vorgang Wiederholt. Da aber sei die deutsche Regie­rung rnit harten Gesetzen und Verordnungen cingeschritten. Im Auslande spreche man von denarmen Juden" und behaupte Wider bes­seres Wissen, daß geplündert worden sei.

Einen dieser sogenanntenPlünderungs- fälle"

könne er, der Minister, geitau rekonstruieren. In der Straße Unter den Linden sei das jü­dische Juweliergeschäft Markgraf U- Eo- ge­plündert worden. Man habe dabei über eine Million Juwelen gestohlen. Nun sei man der Sache auf den Grund gegangen und da habe sich zur allgemeinen Ueberraschung Folgen­des herausgestellt: Bei der Aktion raffte der in diesem Geschäft angestellte Jude Iwan Bloch ans den Safes des Geschäftes Juwelen in einem Verkaufswert von etlva 1190000 Mark zusammen. Er stellte diese Juwelen oh­ne Wissen seines jüdischen Chefs in einem Berliner Hotel sicher. Das Ganze nennt sich dannPlünderung". So sind die Juden!

Man sagt: Ihr habt die Juden in den letz­ten fünf Jahren schlecht behandelt. Me Juden besitzen jetzt noch 60 v. H. des Berliner Hausbesitzes. Die Juden nennen jetzt noch , ein Kapital von rund acht Milliarden ihr ei­gen. Das würde bei gleicher Kapitalböhe er- wa 900 Milliarden für das deutsche Volk er­geben, während das deutsche Volk nur 200 Millarden Mark Nationalvermögen besitzt.

Das heißt also, die Juden haben es fertiK- gebracht, nach fünfeinhalb Jahren national- sozialistischer Regierung immer noch den vier- einhalbfachcn Wert des deutschen National­vermögens zu besitzen."

Gewisse Kreise des Auslandes könne allem nicht die jüdische Oeffentlichkeit. In allem nickst die iüdisckie Oeientliebkeit. ^n Nenyorkz- B- gebe es zwei Millionen Ju­den. Wie solle man sie überzeugen, daß Deutschland Recht habe. Man brauche sich über das Echo aus Neuyork deshalb nicht zu wundern. Im übrigen sei Neuyork nicht Amerika.Der Antisemitismus ist in allen Völkern latent vorhanden. Die Juden selbst schaffen ihn. Es ist nicht unsere Schuld, daß die Jubenfrage heute ein Weltdiskussions- thema ist,- das haben die Juden durch ihre ei­gene Hysterie verschuldet. Sie überschlagen sich im Haß und machen deshalb nur Dumm­heiten. Die jüdische Presse überschätzt im übri­gen ihren Einfluß auf die deutsch? Staats» sührung. Meistens liest man ihre weisen Rat­schlage überhaupt nicht.

In unserer Kampfzeit haben dir Juden den­selben Fehler gemacht. Sie haben so lange

über uns geschimpft und gezetert, sich vor Wut überschlagen und die Nerven verloren, bis wir nach einigen Jahren die populärste Bewegung in Deutschland waren.

Reichsminister Dr. Goebbels behandelte dann die englische Unterhausde­batte über die Judenfrage. Dabei habe sich der Labour-Abgeorduete Baker in einer längeren Ansprache an das Unterhaus mit Deutschlands antisemitischer Politik im allge­meinen und mit seiner Dr. Goebbels' Person im besonderen auseinandergesetzt.Ich fühle mich deshalb veranlaßt, ihm einige Ant­worten herüberzureichen. Der englische Abge­ordnete sagt: Man könne die Verzweiflungs­tat des Judenjungen ein wenig besser verste- hen, wenn nicht gar entschuldigen. Er, Dr. Goebbels, versuche seit Jahren, den Antise­mitismus in anderen Ländern aufzustacheln, um die Unordnung in der Welt zu vermeh­ren. Höher geht der blühende Unsinn nicht mehr. Für den Antisemitismus in derWelt habe ichnochnieProPagan- da gemacht. Das besorgen die lieben Ju­den selbst. Wir haben nur alle unser Teil dazu beigetragen, dir Juden aus dem öffentlichen Leben in Deutschland zu beseitigen.

Der Labour-Abgeordnete Baker sagt: Wenn Dr. Goebbels seine Drohungen gegen die Juden verwirklicht, wo habe ich überhaupt Drohungen ausgesprochen? könne man dann wenigstens hoffen, daß es bei Deutsch­land sein Bewenden habe? Würden nicht Po­len und Rumänien vielleicht auch ihre vier­einhalb Millionen Juden herauswerfen? Lord Zetland habe recht, wenn er sagt, daß alles, was das Gewissen der Menschheit aufrüttele, eine internationale Angelegenheit sei.

Dr. Goebbels fährt hier fort: Der Meinung sind wir auch. Deshalb interessiert das Ge­

wissen der Menschheit sich in Deutschland z. B. so sehr für das Palästina-Problem, für die Araber und viele andere Völker.

Baker erklärt schließlich, man müsse leider klarmachen, daß herzliche Beziehun­gen zwischen England und Deutschland un­möglich seien, solange dasMartyrium" der Juden, Katholiken, Protestanten und Sozia­listen hier wäre man versucht, einzuschal­ten: und der Radfahrer andauere. Mache Deutschland etwa seine Beziehungen zu Eng­land von Englands Verhältnis zu den Ara­bern, Indern und Negern im englischen Weltreich abhängig?

Der Abgeordnete Hammerfield sagte: Ich habe vorgeschlagen, daß, da den Juden in Großbritannien große Finanzmittel zur Ver­fügung stehen, diese aus aller Welt herange­holt werden sollen, um einen Teil der Um­siedlungskosten zu bezahlen (Stürmische Zu­stimmung). Was die Juden nicht selbst bezah­len, wird das britische Volk aufbringen.

Damit sind wir absolut einverstanden. Ich bin der Ueberzengung, auch das britische Volk wird zweifellos große Genugtuung dar­über empfinden, mit seinen gewaltigen Fi­nanzmitteln für die in England so sehr ver­ehrten Juden einspringen zu dürfen.

Der Innenminister Sir Samuel Hoare sagt: Es gibt eine Tatsache, die ich ganz offen behandeln muß. Unter der Ober­fläche gibt es auch in England das weiß ich aus Erfahrung eine entschlossene anti­jüdische Bewegung, die im Entstehen begrif­fen ist. Ich tue mein bestes, um dieses Uebel auszurotten. Diese Feststellung ist auch für uns sehr interessant. Immerhin möge man in England ausrotten, so viel man will. Das geht das englische Volk an. Was wir t i»n, das ist unsere Sache! ^

MeiWsetze in Danzig

Rach -em deutschen Vorbild. ^

I« der Ausgabe des Danzkger Gesetz-, blattes vom 23. November 1938 ist eine Ver­ordnung -es Senats zum Schutze des deut­schen Blutes und der deutschen Ehre ver­öffentlicht. Die bedeutsame Nechtsverordnung bezweckt, wie das deutsche Vorbild und die unter dem NamenNürnberger Gesetze" be­kannten gesetzlichen Bestimmungen, die Rein­erhaltung des deutschen und des ihm artver­wandten Blutes und die Ausmerzung des jüdischen Einschlages.

Der Senat hat damit der dringlichen und natürlichen Forderung der Danziger Bevölke­rung entsprochen, die weitestgehende Rechts­einheit mit dem deutschen Mutterlands un- ganz besonders auf dem Gebiete der Nassen» gesetzgebung verlangt. Die Verordnung ge­währt den Schutz, wie ihr Wortlaut zeigt, nicht nur dem deutschen, sondern auch dem artverwandten und somit auch dem' polnischen Blute. Die Belange der Dan-' ziger Staatsangehörigen Polnischer Nationali­tät sind daher in vollem Umfange gewahrt/

Deutsche amnestiert

Tschechischer Straferlaß für politische Taten!

Berlin. 24. November.

Die tschecho-slowakische Regierung hat durch Entschließung vom 7. Oktober 1938 eine weit­gehende Amnestie für politische Straftaten erlassen. Danach sind Freiheits- und Geldstra­fen, die vor dem 7. Oktober 1938 voü bürger» lichen oder Militärgerichten gegen beutsche Staatsangehörige oder Sudetendrutsche we­gen politischer Straftaten rechtskräftig erl kannt worden find, erlassen.

Darüber hinaus wird auch Straffreiheit ge« wahrt für alle sonstigen strafbaren Handtuch gen, die im Zusammenhang mit dem national len oder politischen Kampf begangen Werder, sind.

Keine Bedenken

gegen Rückgabe deutscher Kolonien

Washington, 24. November.

Staatssekretär Hüll »ahm am Mittwoch iq brr üblichen Pressekonferenz zu Behaupt»«« gen Stellung, wonach die amerikanische Re gierung Bedenken gegen die Rückgabe vor Kolonien an Deutschland geltend gemacht hatte. Hüll dementierte solche Meldungen ans das bestimmteste. Sie entbehrten jeder Grund­lage. Ebenso verneinte der Staatssekretäi die etwas merkwürdig anmutende Frage, ah Amerika im deutschen Kolonialbesitz an des Westküste Afrikas eine militärische Bedroh»«» dieses Erdteiles sähe.

Sie Erde lat sich aus

Erdrutsche und Wolkenbrüche auf einer Insel der Kleinen Antillen.

Wie aus C a st r i e s auf der Insel St. Lucia (Kleine Antillen) gemeldet wird, ist dort infolge vulkanischer Tätigkeit im Erd- innern ein ganzer Berg ausein<s andergebrochen.

Die Erschütterungen hatten riesige Erd­rutsche und furchtbare Verwüstungen zur Folge. Nach vorläufigen Schätzungen wurden mindestens 200 Personen getötet. Mehrere Dörfer sind mit einer sieben Meter hohen Schlammschicht bedeckt. Die Poli­zei ließ ein Gebiet von über 200 Quadratkilo­meter räumen. Tropische Wolkenbrüche erschweren die Rettungsarbeiten. Die Insel St. Lucia gehört zu den britischen Besitzung gen in Westindien.

Orkan über England

Bisher S Tote Knstrndampfcr gestrandet London. 24. November.

Ueber England zog ein Sturm dahin. wiS man ihn seit langem nicht mehr gekannt hat, Bisher hat das Unwetter bereits fünf TodeN opfer gefordert.

In Cardiff ist eine große Ausstellung^ Halle eingestürzt, in der 20 Arbeiter beschäftig! waren- Einer von ihnen wurde auf der Stell le getötet, mehrere verletzt.

In der Ortschaft Stroud in der Graf­schaft Gloucester hat der Sturm das Dachwerk eines Geschäftshauses herabgerissen. Zwei auk der Straße stehende Personen wurden von den herabfallenden Ziegeln erschlagen. Auch in Tauuton wurden zwei Arbeiter von einey einsiürzenden Mauer getötet.

Die aus Amerika zurückkehrendeQuerst Mary" liegt vor dem Hafen von Plymouth, sie kann infolge des hohen Seeganges nicht in den Hafen hineinfahren- Ein größerer> stendampfer ist gestrandet. Die Mannschaft konnte bisher noch nicht gerettet werden.

Die Windstärke hat in Südcngland und ins-! besondere an den Küstengebieten zum Teil eine Stundcngefchwindigkeit von über 145 km erreicht, so daß nicht nur der Ueberlandver» kehr, sondern auch die Schiffahrt schwer behlch dert sind. Zahlreiche Fischerboote mutzten sich vor dem Sturm in Häfen der englischen Süd- und Südostküste retten. Besonders im Kanal wütet der Sturm sehr heftig. Die Passagier-) dampfer zum Festlande haben groß« Verspä­tungen, der Seegang ist stark.