Vermischtes.

(Zur Viehzählung am 2. Dezember 19 07.) Nach Beschluß des Bundesrats wird im Deutschen Reiche am 2. Dezember ds. Js. eine erweiterte Viehzählung und in Verbindung damit ähnlich wie bei der letzten Viehzählung von 1904 eine Zählung der während des letzten Jahres vorgekommenen Schlachtungen, bei denen gemäß den bestehenden Vorschriften die amtliche Fleisch­beschau unterblieben ist, statt finden. Zur Durch­führung dieser statitischen Erhebungen in Würt­temberg sind die erforderlichen Anordnungen durch die K. Ministerien des Innern und der Finanzen in der Versügung vom 2. November d. I. Reg. Bl- Seite 635 getroffen worden.

Die Zählung des Viehs erstreckt sich auf Pferde, Maultiereund Maulesel, Esel, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Federvieh (Gänse, Enten, Hühner, Truthühner), Bienenstöcke, die Zählung der Schlachtungen auf Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen. Bei der Zählung der Schlachtungen handelt es sich einzig und allein um die Feststellung der während des letzten, der Zählung vorangegangenen Jahres geschlachteten Tiere, deren Fleisch aus­schließlich im eigenen Haushalte des Besitzers Verwendung gesunden hat, das heißt der soge­nannten Hausschlachtungen. Alles übrige geschlachtete Vieh, welches gemäß den gesetzlichen Vorschriften vor oder nach der Schlachtung der amtlichen Untersuchung unterlag, bleibt außer Betracht, weil es bereits auf andere Weise stati­stisch ermittelt ist.

Die Zählung erfolgt, wie seither, gemeinde­weise, jedoch abweichend von dem Verfahren bei den früheren Viehzählungen nicht nach Häusern

(Gehöften), sondern nach Haushaltungen. Jeder Haushaltungsvorstand hat die Zahl des in der Haushaltung, sei es im Hause selbst oder in den zugehörigen Nebengebäuden und sonstigen Räumlichkeiten in der Nacht vom 1. zum 2. Dezember 1907 vorhandenen Viehs sowie die Zahl der in der Zeit vom 1. Dezember 1906 bis 30. November 1907 in der Haushaltuug vorgekommenen Hausschlachtungen in die Haus­haltungsliste genau nach den dieser Liste aufgedruckten näheren Vorschriften einzutragen. Die Zahl der Hausschlachtungen ist auch von allen denjenigen Haushaltungen an­zugeben, welche zur Zeit der Zählung kein Vieh mehr besitzen. Nach erfolgter Ausfüllung der Haurhaltungsliste hat der Haus- haltungivorstand die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben durchNamensunterschrist zubescheinigen und die Liste zur Abholung vom 3. Dezember ab bereit zu halten.

Zur Einrichtung und Leitung des Zählge­schäfts wird in jeder Gemeinde durch den Ge- meinderat und aus dessen Mitte eine Zählungs­kommission unter dem Vorsitz des Ortsvorstehers gebildet, welcher insbesondere die Einteilung der Gemeinde in Zählbezirke, die Aufstellung von (freiwilligen) Zählern, die Vorbereitung der Zähl­papiere, die Prüfung der ausgefüllten Haurhal- tungslisten und die Zusammenstellung derselben in der sogenannten Gemeindeliste obliegt. Auf­gabe der Zähler ist es, rechtzeitig die Haushal- tungslisten auszuteilen und wieder einzusammeln.

Die bevorstehende Viehzählung soll zeigen, welche Entwicklung der Viehstand, der einen wichtigen Zweig der landwirtschaftlichen Produktion bildet und einen namhaften Teil des Volksver­

mögens ausmacht, in den letzten Jahren genommen hat. Zugleich ist die Zählung durch die Ausdeh­nung auf die Hausschlachtungen dazu bestimmt, in Verbindung mit der fortlaufenden Erhebung über die Zahl der der amtlichen Fleischbeschau unterstellten Tiere darüber Aufschluß zu geben, wie sich die Fleischversorgung und der Fleischkonsum der Deutschen Volke« neuerdings gestaltet hat. Der Nutzen der bevorstehenden Zählung wird sich darum nicht auf Reich und Staat beschränken, sondern auch den Gemeinden und deren einzelnen Gliedern zu gute kommen. Es ist daher im eigensten Interesse aller Beteiligten, durch gewissenhafte und vollständige Beantwortung der gestellten Fragen nachKräften zu dem Gelingen derZäh- lung beizutragen.

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i

Reinertrag.

1015170

6540,55!

6540155

Vorschlag -es Aufsichtsrats zur Verwendung des Reinertrags:

Dem Vorstand für die Geschäftsführung 250. zu gewähren und den Rest von 765.70 auf neue Rechnung vorzutragen.

Tie Mitgliederzahl betrug am 30. Sept. 258, nachdem im Laufe des Geschäfts­jahrs 49 eingeireten waren.

Die Haftsumme der Genossen hat sich um ^ 1470. vermehrt und beträgt am 30. September 1907 7740..

Die Mitgliederguthaben waren zum Beginn des Geschäftsjahrs 2053. und betragen am Ende desselben .6. 2730..

Calw, 10. November 1907.

Der Vorstand des Spar- n. Conlm-Vereins Calw v. UW.

Carl Schräg. Breuer. Rümmelin.

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