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Amts- und Änreigeblatt für den Se;irk Calw.

82. Jahrgang.

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Srschetnungrtage: Dtenrtag, Donnerstag. Sams- tag, könnt«g. Insertionipreis 10 Psg. pro Zeile sLr Stadt ans kezirksorti; außer Bezirk 12 Psg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Die Hkkb-kmtrollmsWiiilimM

im Jahre 1907 finden im Kontrollbezirk Calw wie folgt statt:

Kontrollstation Calw am 9. November 3 Uhr nachmittags in der Turnhalle für die Gemeinden: Calw, Stammheim, Neuhengstett, Altburg, Ober­reichenbach, Rötenbach, Speßhardt, Sommenhardt, Zavelstein, Hirsau, Würzbach, Oberkollbach, Otten- bronn.

Kontrollstation Liebenzell am 18. November 8^/4 Uhr vormittags in der Turnhalle für die Ge­meinden: Dennjächt. Ernstmühl, Liebenzell, Mött- lingeu, Monakam, Unterhaugstett, Unterreichenbach.

Kontrollstation Gechingen am 18. November 1?/-2 Uhr nachmittags bei der Kirche für die Ge­meinden: Althengstett, Dachtel, Deckenpfronn, Gech­ingen, Ostelsheim, Simmozheim.

Kontrollstation Neubnlach am 19. November 9 Uhr vormittags auf dem Lindenplatz beim Lamm für die Gemeinden: Neubulach, Teinach, Emberg, Holzbroun, Altbulach, Liebelsberg, Oberhaugstett.

Kontrollstation Neuweiler am 19. November 12'/- Uhr nachmittags beim Rathaus für die Ge­meinden: Neuweiler, Agenbach, Aichhalden, Berg­orte, Breitenberg, Hornberg, Martinsmoos, Ober- kollwangen, Schmieh, Zwerenberg.

Zu den Kontrollversammlungen haben zu er­scheinen:

1. Die Herren Offiziere, Sanitätsoffiziere und obere Militärbeamte der Reserve.

2. Sämtliche Reservisten und zwar auch die als zeitig selb- und garnisondienstunfähig und die als zeitig oder dauernd nur garnison- dienstfähig vezeichneten Mannschaften der Reserve.

3. Die als zeitig anerkannten Invaliden, Ren­tenempfänger und dauernd Halbinvaliden der Reserve.

4. Die zur Verfügung der Truppenteile und der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.

5. Diejenigen Mannschaften, welche der Jahres­klasse 1895 angehören und in der Zeit vom 1. April bis 30. September ins stehende Heer eingetreten sind und von der diesjährigen Früh- jahrskontrollversammlung befreit waren.

Militärpässe nebst den darin befindlichen Kriegsbeorderungen bezw. Paßnotizen sowie Führ­ungszeugnisse sind mit zur Stelle zu bringen.

Stöcke, Schirme, Cigarren u. s. w. sind vor Beginn der Kontrollversammlung abzulegen.

Orden und Ehrenzeichen sind anzulegen.

UnentschuldigteS Fehlen, sowie verspätetes Erscheinen wird mit Arrest bestraft.

Anzug der Herren Offiziere, Sanitätsoffiziere, und oberen Militärbeamten der Reserve: Ueberrock oder Waffenrock und Mütze.

Calw, den 22. Oktober 1907.

König!. Bezirkskommando.

Vorstehendes ist in den Gemeinden durch die Ortsbehörden wiederholt auf ortsübliche Weise kostenlos bekannt zu geben.

Calw, 25. Oktober 1907.

K. Oberamt.

Voelter.

Bekanntmachung der Kgl. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Ab­haltung eines vierzehntägigen Kurses über Weingärung, Hefereinzucht, Krank­heiten der Weine u. s. w. an der Wein­bauversuchsanstalt zu Weinsberg.

Gemäß § 3 Ziff. 5 lit. a der Verfügung des K. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens,

Sonntag, den 27. Oktober 1907

betreffend die Weinbauversuchsanstalt in Weinsberg vom 30. Juli 1901 (Reg.Bl. S. 213), wird in dem mikroskopischen Laboratorium der Weinbauversuchs­anstalt vom 9. bis 21. Dezember d. I. ein Kurs über Weingärung, Hefercinzucht, Krankheiten der Weine u. s. w. abgehalten.

In diesem für Weingutsbesitzer, Weinhändler, Küfermeister rc. berechneten Kurse, zu dessen Teil­nahme besondere Vorkenntnisse nicht erforderlich sind, werden durch tägliche theoretische Vorträge und da­ran sich anschließende praktische Uebungen behandelt werden:

Wesen. Verlaus und Kontrolle der Gärungs­vorgänge des Traubensaftcs. Dis verschiedenen im Traubensaft, Most, und Wein auftretenden Lebe­wesen ; ihre Entwicklung, Tätigkeit und ihr Einfluß auf die Eigenschaften der Gärprodukte. Die ver­schiedenen Arten der Weinhefen, die Wirkung ver­schiedener Heferassen, die Hefercinzucht. Die prak­tische Verwendung reingezüchteter Weinhefen für die Trauben-, Obst- und Beerenweinbereitung, sowie für die Schanmweinbereitung. Die Abstiche der Traubenmoste. Die praktische Verwendung der Hefen beim vulgären fehlerhafter oder nicht durchgegorener Moste. Die Infektionskrankheiten der Moste und Weine (Effigstich, Kahmigwerden, Zähewerden, das Umschlagen). Die Behandlung trüber Weine auf Grundlage der mikroskopischen Untersuchung. Die wichtigsten Pilzkrankheiten der Rebe, wie Blattfall­krankheit, Meltau, schwarzer Brenner u. s. w., und ihre Bekämpfung.

Von Württembergern wird ein Honorar für den Besuch des Kurses nicht erhoben. Für Nicht- württemberger beträgt das Honorar 25 Im übrigen hat jeder Kursteilnehmer 10 Ersatzgeld für Materialverbrauch u. s. w. und 1 für Be­dienung zu bezahlen. Das Honorar und die son­stigen Gebühren sind vor Eröffnung des Kurses an das Kassenamt der K. Weinbauschule Weinsberg zu entrichten.

Gesuche um Zulassung zu dem Kurs, welche das Alter und den Beruf des Gesuchsstellers ent­halten müssen, sind spätestens bis zvm 17. Novem­ber d. I. an den Vorstand der Weinbanver­suchsanstalt zu richten, der sie mit seinen Anträgen der Zentralstelle für die Landwirtschaft zur Ent­scheidung vorlegen wird.

Stuttgart, den 19. Oktober 1907.

v. Ow.

Bekanntmachung der Kgl. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung eines vierzehntägigen Kurses über Obst- und Beerenweinbcreitnng an der Weinbanversuchsanstalt zu Weinsberg.

Gemäß § 3 Ziff. 5 lit. c der Verfügung des K. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die Weinbauversuchsanstalt in Weinsberg, vom 30. Juli 1901 (Reg.Bl. S. 213), wird in dem mikroskopischen und chemischen Laboratorium der Weinbauversuchsanstalt vom 18. bis 30. November d. I. ein Kurs über Obst- und Beerenweinbereitung abgehalten.

In diesem Kurse, zu dessen Teilnahme be­sondere Vorkenntnisse nicht erforderlich sind, werden durch tägliche theoretische Vorträge und sich daran anschließende praktische Uebungen behandelt werden: 1 . im theoretischen Teil: Chemische Zusammen­setzung der verschiedenen Obst- und Beeren­säfte. Grundsätze für die Bemessung der Wasser- und Zuckerzusätze. Sonstige Zusätze. Bereitung von Obstmost als Haustrunk. Wesen, Verlauf und Kontrolle der Gärungsvorgänge der Obst- und Beerensäfte. Die wichtigsten der in den betreffenden Säften und Weinen

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austretenden Lebewesen; ihre Entwicklung, Tätigkeit und ihr Einfluß auf die Eigen­schaften der Gärprodukte. Die verschiedenen Arten der Weinhefen, die Wirkung verschie­dener Weinhefcn auf die Obst- und Beeren­säfte. Die praktische Verwendung reingezüch­teter Weinhefen für die Obst- und Beeren­weinbereitung. Die chemischen Veränderungen der betreffenden Säfte bei der Gärung. Die Abstiche der Obst- und Beerenweine. Die praktische Verwendung der Reinhefe bei der Umgärung fehlerhafter und kranker Obst- und Beerenweine. Die chemischen und physiolo­gischen Grundlagen der Kellerbehandlung der Obstmofte; deren Klärung. Krankheiten der Obstmoste (Umschlagen, Essigstich, Kahmig­werden, Zähewerden, Milchfäurestich, Schwarz­werden, Braunwerden rc.) Gesetzliche Bestim­mungen über den Verkehr mit Obstweinen;

2. im praktischen Teil: Anstellung von Gärver- versuchen. Anwendung der Oechsleschen Most­wage. Quantitative Bestimmung der Ge­samtsäure im Obst- und Beerensaft. Praktische Berechnung der Wasser- und Zuckerzusätze auf Grund der beiden letztgenannten Untersuch­ungen. Vermehrung der reingezüchteten Wein­hefe in Obstsaft und Obstwein. Mikroskopische Untersuchung der wichtigsten in den Obst- und Beerensäften vorkommenden Lebewesen. Aus­führung von Schönungsversuchen im kleinen. Vorprüfung der Weine hinsichtlich ihrer Filt- rierfähigkeit. Anwendung der Kohlensäure zur geschmacklichen Verbesserung der Obstweine. Vergleichende Kostproben gesunder und fehler­hafter Obst- und Beerenweine.

Von Württembergern wird ein Honorar für den Besuch des Kurses nicht erhoben. Für Nicht- württemberger beträgt das Honorar 25 Im übrigen hat jeder Kursteilnehmer 10 Ersatzgeld für Materialverbrauch u. s. w. und 1 für Be­dienung zu bezahlen. Das Honorar und die son­stigen Gebühren sind vor Eröffnung des Kurses an das Kassenamt der K. Weinbauschule Weinsberg zu entrichten.

Gesuche um Zulassung zu dem Kurs sind spätestens bis zum 6. November d. Js. an das Vorsteheramt der WeinbauversnchSanstalt z« Weinsberg zu richten, das sie mit seinen Anträgen der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft zur Ent­scheidung vorlegen wird.

Stuttgart, den 19. Oktober 1907.

v. Ow.

Tagesnerrigketteu.

Böblingen 24. Okt. In bäuerlichen Kreisen freut man sich über die ehrenvolle Be­förderung des Landwirtschaftslehrers vr. Wacker. Leonberg als Professor an die Hochschule nach Hohenheim, mehr aber wird sein Weggang be­dauert. Auch im landwirtschaftlichen Bezirksvsrein hat er sich wiederholt verdient gemacht durch seine klaren und interessanten Vorträge. Das an­haltend schöne und trockene Wetter kommt der abgebrannten Gemeinde Darmsheim sehr zu statten. Ein Gang dorthin zeigt uns, wie Hunderte von Arbeitern am Bau neuer Häuser emsig be­schäftigt sind. Bis jetzt find schon 10 Häuser errichtet.

Stuttgart 25. Okt. (Strafkammer.) Der zwölfte Fall in der Angelegenheit de» Wund­arztes Pfizen maier beschäftigte heute die Strafkammer. Die Angeklagten, ein früherer Bezirksfeldwebel und seine Frau wurden jedoch