»HZ 170. Amts--- und Änzeigehlüli für Leu Sejirk Calw. 82 . Jahrgang.

SrschrinungiStase: Dienstag, Donnerstag, Sams- i« z, Uonntag. JnsertionSpreiS rO Psg. pro geile für Ttad t ans 8,zirk«oite; außer Bezirk 1L Wg.

Samstag, den 26. Oktober 1967.

Shonue-nentSpr.m S.Llabtpi.BuMI.I.loincl.rrLxerl. MerteljLhrl. BastLezaiLorei» oone T»p> äz. f. d. OrtS- ll. Nllchoar- -rtLcerk-hr l Mt.,>. L. sonst. Berichr M. !.t0, Bestellgeld L0 Psg.

Amtliche Bekanntmachungen.

An die Gemeindekollegien.

In Gemäßheit des Art. 26 der Bezirksordnung ist vom Oberamt berechnet und festgestellt worden, wie viele Abgeordnete jede einzelne Gemeinde nach dem Verhältnis, in welchem sie zu dem Bedarf der Amtskörperschaft im Rechnungsjahr 1906/07 bei­trägt, in die neue Amtsversammlung für die nächste bis zum 31. Dezember 1910 währende Wahlperiode zu entsenden berechtigt ist, wobei angenommen wurde, daß in der bezeichnten Zeit 6 Amtsver­sammlungen stattfinden werden. Das Ergebnis dieser Feststellung ist folgendes:

Gemeinde

Amts­

schadens­

betreff

1906/07

Zahl der Abge­ordneten auf

1 Jahr

Reihenfolge

der

Abgeordneten

1

2

!3

4

!5

6

Calw

19 273

76

9,00

9

9

9

9

9

9

Aqenbach

776

31

0,45

1

1

!

1

Aichhalden

588

62

0,33

i

1

Altbulach

765

25

0,44

i

i

!

1

Altburg

958

31

0,55

1

i

i

Mtbengstett

1 932

04

1,10

1

i

i

i

i

i

Bergorte

1 769

28

1,01

1

i

i

i

i

i

Breitenberg

733

65

0,42

i

i

i

Dachtel

735

13

0,42

i

i

i

Deckenpfronn

1940

54

1,11

i

i

i

i

i

i

Dennjächt

227

23

0,13

i

Emberg

397

48

0,22

i

Ernstmühl

111

04

0,07

i

Gechingen

2 254

17

1,00

i

i

i

i

i

i

Hirsau

2 859

28

1,00

i

i

i

i

i

i

Holzbronn

522

63

0,30

i

i

Hornberg

465

17

0,26

i

i

Liebelsberg

647

48

0,37

i

i

Liebenzell

2 582

82

1,00

i

i

i

i

i

i

Martinsmoos

560

93

0,32

i

1

Monakam

444

29

0,25

i

Möttlingen

876

44

0,51

i

i

i

Neubulach

650

94

0,37

i

i

Neuhengstett

357

67

0,20

i

Neuweiler

977

87

0,56

i

i

i

Oberhaugstett

602

77

0,34

i

-

.

i

Oberkollbach

345

07

0,20

i

Oberkollwangen

650

72

0,37

i

i

Oberreichenbach

868

68

0,50

i

i

i

Ostelsheim

1 178

0,67

i

i

i

i

Ottenbronn

398

67

0,23

i

Rötenbach

454

42

0,26

i

Schmieh

469

97

0,27

i

i

Simmozheim

1 353

73

0,77

i

i

i

i

i

Sommenhardt

668

60

0,38

i

i

Speßhardt

535

21

0,31

i

i

Stammheim

3 270

71

1,00

i

i

i

i

i

i

Teinach

1851

12

1,05

i

i

i

i

i

i

Unterhaugstett

449

86

0,26

i

i

Unterreichenbach

1394

46

0,79

i

i

i

i

i

Würzbach

1 185

17

0,68

i

'i

i

i

Zavelstein

328

30

0,19

i

Zwerenberg

596

41

0,34

i

.

i

60 ooo! 30

3030303030130

Hiebei mußten neben den ganzen Zahlen die Bruchteile außer Berechnung gelassen werden.

Diejenigen Gemeinden, auf welche keine ganzen Zahlen entfallen sind, haben sich nun nach Art. 26 der Bezirksordnung über eine Reihenfolge zu ver­gleichen, in welcher die von ihnen bestellten Ver­treter mit Stimmrecht an der Amtsversammlung teilzunehmen haben.

Die Gemeindekollegien der Gemeinden Agen- bach, Aichhalden, Altbulach, Altburg, Breitenberg, Dachtel, Dennjächt, Emberg, Ernstmühl, Holzbronn, Hornberg, Liebelsberg, Martinsmoos, Monakam, Möttlingen, Neubulach, Neuhengstett, Neuweiler, Oberhaugstett, Oberkollbach, Oberkollwangen, Ober­reichenbach, Ostelsheim, Ottenbronn, Rötenbach,

Schmieh, Simmozheim, Sommenhardt, Speßhardt, Unterhaugstett, Unterreichenbach, Würzbach, Zavel- stein und Zwerenberg haben nun alsbald darüber Beschluß zu fassen, ob sie mit dem vorbezeichneten Vorschlag über die Reihenfolge einverstanden sind. Bis 31. Oktober d. I. wird der Vorlage des Be­schlusses entgegengesehen.

Sollten die Gemeinden Aichhalden, Altbulach, Breitenberg, Dennjächt, Ernstmühl, Holzbronn, Hornberg, Martinsmoos, Monakam, Neuhengstett, Oberhaugstett, Oberkollbach, Oberrcichenbach, Otten­bronn, Rötenbach, Schmieh, Sommenhardt, Speß­hardt, Unterhaugstett, Zavelstein und Zwerenberg mit dieser Reihenfolge einverstanden sein, so bleibt ihnen überlassen, jetzt schon je einen Abgeordneten für die nächste Wahlperiode nebst je einem Stell­vertreter nach den Bestimmungen des oberamtlichen Erlasses vom 23. Okt. d. I. Wochenblatt Nr. 169 zu wählen und das Wahlprotokoll in Bälde dem Oberamt vorzule'gen.

Calw, 25. Oktober 1907.

K. Oberamt.

Voelter.

Bekanntmachung

bete, die Untersuchung der Blitzableiter an PrivaL-Gebänden in der Ltadt Calw.

Anläßlich der ordentlichen Jahresschätzung der Gebäude werden die Blitzableiter auf den Gebäuden in der Stadt Calw auf Wunsch der Gebäubebesitzer untersucht werden.

Anmeldungen hiezu wollen gefl. an Herrn Oberamts-Baumeister Kiefner schriftlich eingereicht werden.

Die Untersuchung erfolgt mit Ausnahme des Hilfspersonals (Dachdecker rc) kostenlos.

Calw, 22. Oktober 1907.

K. Oberamt. Amtmann Ripp mann.

Han-werkerkarse.

Die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel beabsichtigt, im Falle genügender Beteiligung von Mitte November 1907 ab folgende Handweckerkurss abzuhalten (weitere Kurse sind für die Zeit nach Neujahr in Aussicht genommen):

a) für Maler im Glasvergolden einschließlich Schriftenmalen, Dauer 3 Wochen;

b) für Wagner im Kastenbau, Dauer 4 Wochen;

c) für Schuhmacher im Musterzeichnen und Zu­schneiden, Dauer 2 Wochen.

Zn den Kursen werden im Land ansässige selbständige Handwerker und ältere Gesellen, in erster Linie solche, welche sich selbständig zu machen im Begriff sind, zugelassen. Ein Unterrichtsgeld wird nicht erhoben. Auswärtigen minderbemittelten Teil­nehmern wird auf Ansuchen für die einmalige Her- und Rückfahrt Ersatz für die Eisenbahnfahrkarte ge­währt; außerdem kann solchen auswärtigen Kurs­teilnehmern, welche besonders bedürftig sind, auf Ansuchen und auf Nachweis ihrer besonderen Be­dürftigkeit ein Beitrag zu ihrem Mehraufwand für den Aufenthalt in Stuttgart verwilltgt werden. Bei­tragsgesuche sind gleich bei der Anmeldung anzu­bringen; nachträglich einkommende Gesuche können in der Regel nicht berücksichtigt werden.

Anmeldungen zur Teilnahme an den Kursen sind durch Vermittlung der Gemeindebehörden oder des Vorstands einer örtlichen gewerblichen Vereini­gung bis späte st ens 3. November 1907 an die Zentralstelle für Gewerbe und Handel ein­zureichen. Die Gemeindebehörden und die Vorstände der gewerblichen Vereinigungen werden ersucht, bet der Vorlage der Anmeldungen sich darüber zu äußern, ob dis Angemeldeten nach ihrer Ausbildung

und ihren Fähigkeiten voraussichtlich in der Lage sind, mit Erfolg an den Kursen sich zu beteiligen und ob ihrer Zulassung zu dem Kurs keine sonstigen Bedenken entgegenstehen. Sofern ein Angemeldeter wegen besonderer Bedürftigkeit um einen Beitrag zu seinem Mehraufwand für den Aufenthalt in Stutt­gart nachsucht, wolle bei der Vorlage seiner An­meldung auch Auskunft über seine Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse gegeben werden.

Aus den Anmeldungen sollen im übrigen er­sichtlich sein: Namen, Beruf, Berufsstellung (ob selbständig oder Geselle), Wohnort und Alter der Angemeldeten. In den Anmeldungen zu dem Kurs für Maler soll außerdem noch angegeben sein, ob der Angemeldete schon einige Hebung im Glasver­golden und Schriftenmalen hat.

Stuttgart, den 14. Oktober 1907.

Mosthaf.

TagesnnügkeiLe«.

-ff Calw. (Verhandlungen im Eo. Kirche n- gemeinderat,) In den letzten 4 Monaten hat der Kirchengemeinderat eine Reihe von Kirchenopfern für auswärtige Zwecke ver- willigt, am 14. Juli für dis evang. Bewegung in Oesterreich, am 1. Sept. für den Wüctt. Landesoerein der Kaiser-Wilhelm-Stiftung für deutsche Invaliden, am 15. Sept. für dis Basler Mission, am 6. Okt. nach Anordnung der Ober­kirchenbehörde für dis Kirchbauten in Wierns­heim und Neuneck und am 20. Okt. für den Kirchlichen Hilfsfonds. Da schon bei der Ecnte- betstunde für die Wetterbeschädigtsn unserer Landes geopfert wurde, so hat der Kirchengemeinderat beschlossen, das Opfer am bevorstehenden Ernte- und Hsrbstdankfest für die eigenen Zwecks der Kirchenpflsge zu verwenden. Vom 1. April d. I. ab, wurden die Gebühren für den Organisten und für die Orgeltreter abgelöst, so daß Private, welche das Ocgelspiel bei Hochzeiten und Taufen in Anspruch nahmen, keine Gebühr mehr an den Organisten und an die Orgeltreter, statt dessen aber eine Gesrmtgebühr von 4 Mark an die Kirchenpflsge zu bezahlen hatten. Bei Taufen in der Kirche wurde nur selten dar Ocgelspiel begehrt. Um nun solchen, welche zur Erhöhung der Feier auch bei Taufen in der Kirche das Orgelspiel wünschen, entgegenzukommen, so wurde die Gebühr für dar Ocgelspiel bei einer Taufe auf 3 und wenn dieselbe im Anschluß an

einen regulären Gottesdienst stattfindet, auf 2 herabgesetzt.

Calw 25. Okt. Die Einführung der neuen Gemeinde- und Bezirksord­nung am 1. Dezember sieht eine bestimmte Festsetzung der Zahl der Gemeindemit- glieher und des Bürgerausschusser vor. Dis Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Größe der Einwohnerzahl. Für die hiesige Stadt und andere Städte mit ähnlicher Einwohner­zahl soll sich die Z ahl der Gemeinderatsmitglieder und dementsprechend die Zahl der Mitglieder de» Bürgeraurschusses im Rahmen von 816 be­wegen. Bisher betrug hier die Zahl der Mit­glieder in jedem Kollegium 15 (im Gem rinderst einschließlich de» Stadtvorstandes). Diese Zahl wird eine Aenderung nicht erleiden, da die bür­gerlichen Kollegien, wie man hört, die Zahl 15 belassen habni.