»HZ 170. Amts--- und Änzeigehlüli für Leu Sejirk Calw. 82 . Jahrgang.
SrschrinungiStase: Dienstag, Donnerstag, Sams- i« z, Uonntag. JnsertionSpreiS rO Psg. pro geile für Ttad t ans 8,zirk«oite; außer Bezirk 1L Wg.
Samstag, den 26. Oktober 1967.
Shonue-nentSpr.m S.Llabtpi.BuMI.I.loincl.rrLxerl. MerteljLhrl. BastLezaiLorei» oone T»p> äz. f. d. OrtS- ll. Nllchoar- -rtLcerk-hr l Mt.,>. L. sonst. Berichr M. !.t0, Bestellgeld L0 Psg.
Amtliche Bekanntmachungen.
An die Gemeindekollegien.
In Gemäßheit des Art. 26 der Bezirksordnung ist vom Oberamt berechnet und festgestellt worden, wie viele Abgeordnete jede einzelne Gemeinde nach dem Verhältnis, in welchem sie zu dem Bedarf der Amtskörperschaft im Rechnungsjahr 1906/07 beiträgt, in die neue Amtsversammlung für die nächste bis zum 31. Dezember 1910 währende Wahlperiode zu entsenden berechtigt ist, wobei angenommen wurde, daß in der bezeichnten Zeit 6 Amtsversammlungen stattfinden werden. Das Ergebnis dieser Feststellung ist folgendes:
Gemeinde
Amts
schadens
betreff
1906/07
Zahl der Abgeordneten auf
1 Jahr
Reihenfolge
der
Abgeordneten
1
2
!3
4
!5
6
Calw
19 273
76
9,00
9
9
9
9
9
9
Aqenbach
776
31
0,45
1
1
!
1
Aichhalden
588
62
0,33
i
1
Altbulach
765
25
0,44
i
i
!
1
Altburg
958
31
0,55
1
i
i
Mtbengstett
1 932
04
1,10
1
i
i
i
i
i
Bergorte
1 769
28
1,01
1
i
i
i
i
i
Breitenberg
733
65
0,42
i
i
i
Dachtel
735
13
0,42
i
i
i
Deckenpfronn
1940
54
1,11
i
i
i
i
i
i
Dennjächt
227
23
0,13
i
Emberg
397
48
0,22
i
Ernstmühl
111
04
0,07
i
Gechingen
2 254
17
1,00
i
i
i
i
i
i
Hirsau
2 859
28
1,00
i
i
i
i
i
i
Holzbronn
522
63
0,30
i
i
Hornberg
465
17
0,26
i
i
Liebelsberg
647
48
0,37
i
i
Liebenzell
2 582
82
1,00
i
i
i
i
i
i
Martinsmoos
560
93
0,32
i
1
Monakam
444
29
0,25
i
Möttlingen
876
44
0,51
i
i
i
Neubulach
650
94
0,37
i
i
Neuhengstett
357
67
0,20
i
Neuweiler
977
87
0,56
i
i
i
Oberhaugstett
602
77
0,34
i
-
.
i
Oberkollbach
345
07
0,20
i
Oberkollwangen
650
72
0,37
i
i
Oberreichenbach
868
68
0,50
i
i
i
Ostelsheim
1 178
—
0,67
i
i
i
i
Ottenbronn
398
67
0,23
i
Rötenbach
454
42
0,26
i
Schmieh
469
97
0,27
i
i
Simmozheim
1 353
73
0,77
i
i
i
i
i
Sommenhardt
668
60
0,38
i
i
Speßhardt
535
21
0,31
i
i
Stammheim
3 270
71
1,00
i
i
i
i
i
i
Teinach
1851
12
1,05
i
i
i
i
i
i
Unterhaugstett
449
86
0,26
i
i
Unterreichenbach
1394
46
0,79
i
i
i
i
i
Würzbach
1 185
17
0,68
i
'i
i
i
Zavelstein
328
30
0,19
i
Zwerenberg
596
41
0,34
i
.
i
60 ooo! — 30
3030303030130
Hiebei mußten neben den ganzen Zahlen die Bruchteile außer Berechnung gelassen werden.
Diejenigen Gemeinden, auf welche keine ganzen Zahlen entfallen sind, haben sich nun nach Art. 26 der Bezirksordnung über eine Reihenfolge zu vergleichen, in welcher die von ihnen bestellten Vertreter mit Stimmrecht an der Amtsversammlung teilzunehmen haben.
Die Gemeindekollegien der Gemeinden Agen- bach, Aichhalden, Altbulach, Altburg, Breitenberg, Dachtel, Dennjächt, Emberg, Ernstmühl, Holzbronn, Hornberg, Liebelsberg, Martinsmoos, Monakam, Möttlingen, Neubulach, Neuhengstett, Neuweiler, Oberhaugstett, Oberkollbach, Oberkollwangen, Oberreichenbach, Ostelsheim, Ottenbronn, Rötenbach,
Schmieh, Simmozheim, Sommenhardt, Speßhardt, Unterhaugstett, Unterreichenbach, Würzbach, Zavel- stein und Zwerenberg haben nun alsbald darüber Beschluß zu fassen, ob sie mit dem vorbezeichneten Vorschlag über die Reihenfolge einverstanden sind. Bis 31. Oktober d. I. wird der Vorlage des Beschlusses entgegengesehen.
Sollten die Gemeinden Aichhalden, Altbulach, Breitenberg, Dennjächt, Ernstmühl, Holzbronn, Hornberg, Martinsmoos, Monakam, Neuhengstett, Oberhaugstett, Oberkollbach, Oberrcichenbach, Ottenbronn, Rötenbach, Schmieh, Sommenhardt, Speßhardt, Unterhaugstett, Zavelstein und Zwerenberg mit dieser Reihenfolge einverstanden sein, so bleibt ihnen überlassen, jetzt schon je einen Abgeordneten für die nächste Wahlperiode nebst je einem Stellvertreter nach den Bestimmungen des oberamtlichen Erlasses vom 23. Okt. d. I. — Wochenblatt Nr. 169 — zu wählen und das Wahlprotokoll in Bälde dem Oberamt vorzule'gen.
Calw, 25. Oktober 1907.
K. Oberamt.
Voelter.
Bekanntmachung
bete, die Untersuchung der Blitzableiter an PrivaL-Gebänden in der Ltadt Calw.
Anläßlich der ordentlichen Jahresschätzung der Gebäude werden die Blitzableiter auf den Gebäuden in der Stadt Calw auf Wunsch der Gebäubebesitzer untersucht werden.
Anmeldungen hiezu wollen gefl. an Herrn Oberamts-Baumeister Kiefner schriftlich eingereicht werden.
Die Untersuchung erfolgt mit Ausnahme des Hilfspersonals (Dachdecker rc) kostenlos.
Calw, 22. Oktober 1907.
K. Oberamt. Amtmann Ripp mann.
Han-werkerkarse.
Die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel beabsichtigt, im Falle genügender Beteiligung von Mitte November 1907 ab folgende Handweckerkurss abzuhalten (weitere Kurse sind für die Zeit nach Neujahr in Aussicht genommen):
a) für Maler im Glasvergolden einschließlich Schriftenmalen, Dauer 3 Wochen;
b) für Wagner im Kastenbau, Dauer 4 Wochen;
c) für Schuhmacher im Musterzeichnen und Zuschneiden, Dauer 2 Wochen.
Zn den Kursen werden im Land ansässige selbständige Handwerker und ältere Gesellen, in erster Linie solche, welche sich selbständig zu machen im Begriff sind, zugelassen. Ein Unterrichtsgeld wird nicht erhoben. Auswärtigen minderbemittelten Teilnehmern wird auf Ansuchen für die einmalige Her- und Rückfahrt Ersatz für die Eisenbahnfahrkarte gewährt; außerdem kann solchen auswärtigen Kursteilnehmern, welche besonders bedürftig sind, auf Ansuchen und auf Nachweis ihrer besonderen Bedürftigkeit ein Beitrag zu ihrem Mehraufwand für den Aufenthalt in Stuttgart verwilltgt werden. Beitragsgesuche sind gleich bei der Anmeldung anzubringen; nachträglich einkommende Gesuche können in der Regel nicht berücksichtigt werden.
Anmeldungen zur Teilnahme an den Kursen sind durch Vermittlung der Gemeindebehörden oder des Vorstands einer örtlichen gewerblichen Vereinigung bis späte st ens 3. November 1907 an die Zentralstelle für Gewerbe und Handel einzureichen. Die Gemeindebehörden und die Vorstände der gewerblichen Vereinigungen werden ersucht, bet der Vorlage der Anmeldungen sich darüber zu äußern, ob dis Angemeldeten nach ihrer Ausbildung
und ihren Fähigkeiten voraussichtlich in der Lage sind, mit Erfolg an den Kursen sich zu beteiligen und ob ihrer Zulassung zu dem Kurs keine sonstigen Bedenken entgegenstehen. Sofern ein Angemeldeter wegen besonderer Bedürftigkeit um einen Beitrag zu seinem Mehraufwand für den Aufenthalt in Stuttgart nachsucht, wolle bei der Vorlage seiner Anmeldung auch Auskunft über seine Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse gegeben werden.
Aus den Anmeldungen sollen im übrigen ersichtlich sein: Namen, Beruf, Berufsstellung (ob selbständig oder Geselle), Wohnort und Alter der Angemeldeten. In den Anmeldungen zu dem Kurs für Maler soll außerdem noch angegeben sein, ob der Angemeldete schon einige Hebung im Glasvergolden und Schriftenmalen hat.
Stuttgart, den 14. Oktober 1907.
Mosthaf.
TagesnnügkeiLe«.
-ff Calw. (Verhandlungen im Eo. Kirche n- gemeinderat,) In den letzten 4 Monaten hat der Kirchengemeinderat eine Reihe von Kirchenopfern für auswärtige Zwecke ver- willigt, am 14. Juli für dis evang. Bewegung in Oesterreich, am 1. Sept. für den Wüctt. Landesoerein der Kaiser-Wilhelm-Stiftung für deutsche Invaliden, am 15. Sept. für dis Basler Mission, am 6. Okt. nach Anordnung der Oberkirchenbehörde für dis Kirchbauten in Wiernsheim und Neuneck und am 20. Okt. für den Kirchlichen Hilfsfonds. Da schon bei der Ecnte- betstunde für die Wetterbeschädigtsn unserer Landes geopfert wurde, so hat der Kirchengemeinderat beschlossen, das Opfer am bevorstehenden Ernte- und Hsrbstdankfest für die eigenen Zwecks der Kirchenpflsge zu verwenden. — Vom 1. April d. I. ab, wurden die Gebühren für den Organisten und für die Orgeltreter abgelöst, so daß Private, welche das Ocgelspiel bei Hochzeiten und Taufen in Anspruch nahmen, keine Gebühr mehr an den Organisten und an die Orgeltreter, statt dessen aber eine Gesrmtgebühr von 4 Mark an die Kirchenpflsge zu bezahlen hatten. Bei Taufen in der Kirche wurde nur selten dar Ocgelspiel begehrt. Um nun solchen, welche zur Erhöhung der Feier auch bei Taufen in der Kirche das Orgelspiel wünschen, entgegenzukommen, so wurde die Gebühr für dar Ocgelspiel bei einer Taufe auf 3 und wenn dieselbe im Anschluß an
einen regulären Gottesdienst stattfindet, auf 2 herabgesetzt.
— Calw 25. Okt. Die Einführung der neuen Gemeinde- und Bezirksordnung am 1. Dezember sieht eine bestimmte Festsetzung der Zahl der Gemeindemit- glieher und des Bürgerausschusser vor. Dis Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Größe der Einwohnerzahl. Für die hiesige Stadt und andere Städte mit ähnlicher Einwohnerzahl soll sich die Z ahl der Gemeinderatsmitglieder und dementsprechend die Zahl der Mitglieder de» Bürgeraurschusses im Rahmen von 8—16 bewegen. Bisher betrug hier die Zahl der Mitglieder in jedem Kollegium 15 (im Gem rinderst einschließlich de» Stadtvorstandes). Diese Zahl wird eine Aenderung nicht erleiden, da die bürgerlichen Kollegien, wie man hört, die Zahl 15 belassen habni.