^ 142. Amts- und Änzeigeölatt für den Bezirk Calw. 82 . Jahrgang.

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Samstag, de« 7. September 1SV7.

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Amtliche Bekanntmachungen.

Mitte um Habe»

für die

Abgebrannten in Sarmsheim.

Von einem furchtbaren Brandunglück ist am 20. August die Gemeinde Darmsheim, O.-A. Böb­lingen, heimgesucht worden. 58 Wohnhäuser mit einer großen Anzahl von Nebengebäuden sind voll­ständig eingeäschert worden. Der Gebäudeschaden beläuft sich auf ca. 270000 der Schaden an Mobiliar und Erntevorräten wird aus 200000 ^ geschätzt. Die Abgebrannten haben zwar zunächst bei Verwandten und Bekannten in Darmsheim und in den benachbarten Gemeinden in dankens­werter Weise Aufnahme und Obdach gefunden, aber weitere größere Hilfe ist dringend nötig, um den Abgebrannten durchzuhelfen, bis sie wieder in den Besitz eines eigenen Heims gelangt sein werden. Es wird daher aufs herzlichste «m Gabe» an Geld gebeten.

Böblingen, 24. August 1907.

Namens des Hilfs-Komitees:

Oberamtmann Schlecht.

Die gemeinschaftl. Aemter

werden ersucht, Sammelstellen für die Abgebrannten in Darmsheim zu errichten und das Gesammelte der Amtspflege in Calw zur Absendung nach Böblingen znkommen zu lassen.

In Calw haben sich zur Empfangnahme von Gaben bereit erklärt die Herren Dekan Roos, Stadtschultheiß Conz, Kaufmann Eugen Dreiß, Goldarbeiter Olpp.

Calw, 27. August 1907.

K. gem. Oberamt. Rippmann, A.-V. Roos.

Die Herren Berwattungsattuare

wollen dafür Sorge tragen, daß der Amtspslege die in § 65 der Vollzugsverfügung zum Gememde- steuergesetz vom 22. September 1904 Reg.-Bl. S. 295 vorgeschriebene Anzeige in möglichster Balde erstattet wird.

Zugleich wird wiederholt an Aufstellung und Vorlage der Etats pro 1. April 1907 erinnert.

Calw, 4. September 1907.

K. Oberamt.

Amtm. Rippmann, A.-V.

Bekanntmachung,

betr. die Maul- und Klauenseuche im Over­amtsbezirk Calw.

Die Seuche ist im Bezirk Calw auf 2 Stal­lungen in Ottenbronn beschränkt geblieben.

Unter teilweiser Aufhebung der unterm 1. August d. I. (Calwer Wochenblatt Nr. 122) angeordneten Schutzmaßregeln wird folgendes verfügt:

1. Die Gehöstsperre de- FarrenhalterS Rentschler und des RößleswirtS Pfrommer tu Ottenbronn bleibt bestehen;

2. bezüglich der Gemeinde Ottenbronn verbleibt es bei den angeordneten Bestimmungen des § 59 a der Bundesrmsinstruktion zum Reichs­viehseuchengesetz derart, daß

s. alle Wiederkäuer und Schweine mit der Wirkung unter polizeilicher Be- obachtung stehen, daß Tiere der genannten Gattungen nur mit oberamtlicher Er­laubnis aus der Gemeinde entfernt werden dürfen,

b. das Dnrchtreiben von Wiederkäuern und Schweine« durch den Ort und die Feldmarke Ottenbronn verboten ist,

c. die gemeinschaftliche Benützung von Brunnen und Tränken für Wiederkäuer und Schweine untersagt ist.

3. Die Schutzmaßregel«, welche über die in den Beobachtungsbezirk einbezogenen Gemeinden: Altheugstett, Ernstmühl,Hirsau,Möttlingen, Nenhengstett, Simmozheim und Unterhang- stett verhängt worden sind, werden aufge­hoben.

Die Ortspolizeibehörden der oben ge­nannten Gemeinden werden die ergangene Ver­fügung in ortsüblicher Weise bekannt geben und den Vollzug hieher anzeigen.

Die seitens des K. Ministeriums des Innern ergangenen Vorschriften bezüglich des Handels im Umherziehen mit Wiederkäuern und Schweinen und des Marktverbots bleiben nach wie vor in Kraft (vergl. die Bekanntmachung des K. Ministeriums des Innern, betreffend Maßregeln gegen die Maul­und Klauenseuche vom 29. August 1907, Staats­anzeiger Nr. 203).

Calw, 5. September 1907.

K. Oberamt.

Amtmann Rippmann.

Au die K. Ortsschulinspektorate.

Die Einsendung der Provisoratstabellen bis zum 15. ds. Mts., wird in Erinnerung gebracht. Calw, 6. September 1907.

K. ev. Bezirksschulinspektorat.

S ch m i d.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung eines

Molkereilehrkurses in Gerabronn.

Mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern wird an der Molkereischule in Gerabronn demnächst wiederum ein vierwöchiger Unterrichts­kurs über Molkereiwesen abgehalten werden.

In diesem Kurs werden die Teilnehmer nicht allein in den praktischen Betrieb der Molkerei ein­geleitet, sondern sie erhalten auch einen dem Zweck und der Dauer des Kurses entsprechend bemessenen theoretischen Unterricht.

Der Unterricht ist unentgeltlich, dagegen sind die Teilnehmer verpflichtet, die vorkommenden Ar­beiten nach Anweisung des Leiters des Kurses zu verrichten, auch haben sie für Wohnung und Kost selbst zu sorgen und die für den Unterricht etwa notwendigen Bücher und Schreibmaterialien selbst anzuschaffen. Unbemittelten Teilnehmern kann ein Staatsbeitrag in Aussicht gestellt werden.

Bedingungen der Zulassung sind: zurückgelegtes sechzehntes Lebensjahr, Besitz der für das Verständnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten und Kennt­nisse und guter Leumund. Vorkenntnisse im Molkerei­wesen begründen eine vorzugsweise Berücksichtigung bei der Aufnahme.

Der Beginn des Kurses ist auf Montag, den 28. Oktober ds. Js. festgesetzt. Da jedoch zu diesem Kurs nur eine beschränkte Zahl von Teil­nehmern zugelassen werden kann, so behält sich die Zentralstelle vor, je nach Bedürfnis im Lauf der folgenden Monate noch weitere Kurse zu veranstalten und nach ihrem Ermessen die sich Anmeldenden in die einzelnen Kurse einzuweisen.

Gesuche um Zulassung zu dem Kurs sind bis längstens 12. Oktober ds. Js. an dasSe­kretariat der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft in Stuttgart" einzusenden. Den Aufnahmegesuchen sind beizulegen:

1. ein Geburtsschein:

2. ein Schulzeugnis, sowie etwaige Zeugnisse über Vorkenninisse im Molkereiwesen;

3. wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Ein­willigungserklärung des Vaters oder Vormunds, in welcher zugleich die Verbindlichkeit zur Tra­gung derdurchden Besuch des Kurses erwachsenden Kosten, insoweit solche nicht auf andere Weise gedeckt werden, übernommen wird;

4. ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Leumundszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß der Bewerber bezw. diejenige Persönlichkeit, welche die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten für den Bewerber übernommen hat, in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen;

5. wenn ein Staatsbeitrag erbeten wird, was zutreffendenfalls immer gleichzeitig mit der Vorlage des Aufnahmegesuchs zu geschehen hat, ein gemeinderätliches Zeugnis über die Vermögens- und Familienverhältniffe des Bewerbers und seiner Eltern, sowie ein Nachweis darüber, ob die Gemeinde, der land­wirtschaftliche Bezirksverein, eine Molkerei­genossenschaft oder eine andere Korporation dessen Aufnahme befürwortet und ob dieselben ihm zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe zugesagt oder in Aussicht gestellt haben.

Stuttgart, 2. September 1907.

I. V.: Krais.

Tagesueuigkeilerr.

^Amtliches aus dem Staatsanzeiger.j Se. König!. Majestät haben am 31. August d. I. allergnädigst geruht, dem Professor Hory am Realprogymnasium in Calw die Stelle des Rektors und I. Hauptlehrers an der neuerrichteten sechsklassigen Realschule in Göppingen zu über­tragen.

Zuffenhausen 5. Sept. Durch kind- liche Unüberlegtheit wäre vorgestern ein junge« Mädchen namens Schäfer von hier beinahe ums Leben gekommen. Es ging zum Nähen nach Ludwigsburg und wollte dort mit dem gewöhn­lichen Zug 6.39 Uhr abfahren, hatte sich aber anscheinend mit der Zeit verrechnet und stieg in den Schnellzug ab 7.19 Uhr. Auf der hiesigen Station gewahrte das Mädchen den Irrtum, sprang in voller Fahrt aus dem Zug und fiel auf den Perron, wo es bewußtlos liegen blieb. Mit einer Tragbahre wurde die Verunglückte nach der elterlichen Wohnung verbracht, wo sie später zeit­weise wieder zum Bewußtsein kam und über Schmerzen im Ohr klagte. Aeußerlich hat da« Mädchen keine bedeutenden Verletzungen davon­getragen.

Feuerbach 5. Sept. Heute Nacht um 12 Uhr wurde die hiesige Weckerlinie alarmiert. Es war in dem Gelatinmagazin der Firma Schill und Seilacher Feuer ausgebrochen, infolge­dessen dieses Magazin ausbrannte. Um 3 Uhr konnte die Feuerwehr einrücken.

Stuttgart 4. Sept. Ihre Majestät die Königinhat sich heute nachmittag von Friedrichs­hafen zu längerem Aufenthalt nach Ratiboritz in Böhmen begeben.

Stuttgart 4. Sept. Ein schreckliches Unglück hat sich heute früh auf der Gäneheide ereignet. Der Inhaber des Restaurants Buben­bad, Herr H. Roor, wollte die Dunggrube leeren.