Was es nicht Mes giüti

Beinahe eine Der Schmeinemark^in Schau- Sensation len (Litauen), war gerade zu Ende und die Bauern schirr­ten ihre Pferde an. um sich aus den Heim­weg zu machen. Da gab es in einer Ecke des Marktplatzes ein großes Gedränge, empörte Ruse wurden laut und der'Gendarm er­schien eiligst, um nach dein Rechten zu sehen. Der Anblick, der sich ihm bot, war wirklich geeignet, solche Aufregung Herborzurufen. Ein Bauer war dabei^ gewesen, eine Frau sortzufahren, die er in seinen Schweinekäfig gesteckt hatte. Die Frau lag regungslos da. Das Ganze roch nach einer Gewalttat. AlS aber der Bauer anhalten und die Frau srei- aeben sollte, da schlug diese die Augen auf, sah sich groß um und fuhr die Umstehenden ärgerlich an, sie sollten sie in Ruhe lassen. Schließlich stellte sich heraus, daß der Bauer einen guten Handel abgeschlossen hatte und mit semer Frau ins Wirtshaus gegangen war. Bon dort kamen sie auf nicht mehr sicheren Beinen heraus und die Frau war zur größeren Sicherheit in den Schwemekäfig gekrochen. Das war alles und so ließ man die seltsame Fuhre denn ziehen.

Bom Gespenst Um Mitternacht auf den Fried» gepackt Hof zu gehen, ist nicht ieder»

manns Sache und manche stau-- nen wohl einen solchenHelden" an, der sich an diesen Gang wagt. So prahlte auch ein jun- ger Mann in dem tschechischen Dorfe W ra- nowitz seinen Zechkumpanen gegenüber, daß ihm ein Friedhofsoesuch zu mitternächtiger Stund« nichts ausmache, und nachdem er sich gehörig Mut angetrunken hatte, verließ er das Gasthaus, um einen Kranz von dem Grabe einer kürzlich beerdigten Frau zu holen. Er kam jedoch nicht wieder und, als der Morgen graute, wagten sich die anderen endlich auf seine Spuren. Sie fanden den jungen über­mütigen Mann noch auf dem Kirchhof; er lag tot neben dem Grab, von dem er schon den Kranz genommen hatte. Der Arzt stellte als Todesursache Herzschlag fest, und da man ge­sunden hatte, daß sich der Rock des Burschen an der Spitze eines Eisengitters festgebakt hatte, nahm man an, daß der Junge ui seinem Schreck geglaubt hatte, von einem Gespenst er­saßt worden zu sein. In Wranowitz wird jetzt so leicht keiner um Mitternacht auf den Fried­hof gehen.

Kamps dem Wir erinnern uns noch

schwarzen Mann" mit Schrecken an die haarsträubenden Ge­schichten, die uns immer wieder in der Kin­derstube erzählt wurden und mit denen man uns zu erziehen hoffte. Derschwarze Mann" spielte hierbei eine wesentliche Rolle, und wer von uns wäre damals so beherzt gewesen und auf den vermeintlichen Unhold losge- gangen, um ihn als Phantom zu entlarven? Die moderne Kindererziehung will natürlich heute nichts mehr von solchen Ammenmärchen wissen und sie hat recht. Glücklicherweise ist der schlimme Fall eines verängstigten Kin­des, wie er jetzt aus Amerika berichtet wird, selten und wohl einmalig. Aber immerhin hat er genügt, um ein neues Gesetz entstehen zu lassen. In Madison hatte ein zehnjäh­riges Kind Selbstmord verübt, weil es in ständiger Angst vor demschwarzen Mann" lebte. Um nun anderen Kindern solchen fee- lischen Schaden zu ersparen, hat der ameri- kanische Bundesstaat Wisconsin ein Gesetz er- lassen, wonach solche Erzieher, die mit dem Schreckmittel desschwarzen Mannes" ar­beiten. bis zu drei Jahren ins Gefängnis kommen können.

Schüsse im Film Die amerikanischen ein Scheidungsgrund Ehemänner müssen sich immer neue Ba- riationen von .seelischer Mißhandlung" aus. denken. Oder haben ihre -.gepeinigten" Gat­tinnen so viel Zeit, daß sie ihrer Einbil­dungskraft nach dieser Richtung hin so viel Spielraum geben können? Diesmal ist es eine Frau Ellinor Corning aus Detroit, die sich über ihren Mann beschwert. Er habe, sagt sie, den Hang, mit ihr nur solche Filme anzusehen, m denen es recht lebhaft und aufregend zugeht. Filme, in denen nicht eine Handvoll Leute über den Haufen ge­schossen werden, bezeichne er als langweiliges Zeug. Sie dagegen sei mehr für fröhliche und harmlose Kinostücke zu haben, natürlich fühle sie sich von den Sensationssilmen an­gewidert und zermürbt, Der Richter ver­suchte vergeblich, eine Einigung zwischen den beiden Gatten herbeizusühren und trennte dann die Ehe. Wie wäre es gewesen, wenn Herr und Frau Corning getrennt ins Kino gegangen wären?

Duell" mit In Silverspring (USA)

dem Auto waren zwei Raufbolde anein­

andergekommen. Sie waren außerdem betrunken, und nur so wird die verrückte Idee erklärlich, die sie im Anschluß an ein heftiges Wortgefecht ausführten. Sie duellierten sich, jedoch in einer echt ameri­kanischen Weise. Mit ihren Wagen rasten sie aufeinander loS, rammten sich jedoch nur, weil sie in ihrer Trunkenheit nickst mehr sicher steuern konnten. Aber ihr Schicksal wurde doch besiegelt, denn der eine Wagen sauste gegen einen Telegraphenmast, der andere überschlug sich, und dabet sind beide Wagenlenker umgekommen.

Mus MürttemöerH

Geislingen, 21. September. (Nahe vor demZiel verunglückt.) Der 76 Jahre alte Johann Geiger aus Ravensburg hatte sich am Sonntagmittag mit einem Ziehwägele aufgemacht, um seinen Bruder in Göppingen zu besuchen. Nachdem der rüstige Greis auch die Nacht durchwan­dert hatte, wurde seiner Unternehmungslust am Montag ein jähes Ziel gesetzt. Auf sei­nem Wägele sitzend, die Deichsel zwischen den Beinen, kutschierte er die steil abfallende Straße am hiesigen Friedhof herunter. Durch ein entgegenkommendes Auto wurde er unsicher und fuhr beim Ausweichen in den Straßengraben. Mit einem Oberschenkelbruch mußte der Greis, nahe vor dem Ziel, ins Kreiskrankenhaus einge­liefert werden.

Vom Allgäu, 21. September. Auf dem Wege vom Nebelhorn zur Gaisalpe stürzte am Samstag die 29 Jahre alte Frau Rest Jedelhauser am Grat beim Kleinen Gundkopf 80 bis 100 Meter tief ab und blieb mit zerschmetterten Gliedern liegen. Die Leiche konnte geborgen werden.

Ser Sroßkreiö Rottweil hat 58 Orte

RottWeU, 20. Sept. Bekanntlich wurde vor einiger Zeit der Kreis Oberndorf mit deni Kreis Rottweil zusammengelegt; mit dem 1. Juli d. I. hat der bisherige Kreisleiter des Kreises Oberndorf, Otto Arnold, seinen Wohnsitz von Schramberg-Lauterbach nach Rottweil verlegt, wo er die Leitung des neuen Großkreises inne hat. Die Neuorganisation ist jetzt vollendet. Darnach besteht der Kreis Rottweil aus 21 Ortsgruppen und aus acht Stützpunkten mit zusammen 58 Ortschaften. Von den 24 Kreisamtsleitungen haben drei in Schramberg eigene Dienststellen, zwei in Oberndorf und die übrigen in Nottweil selbst.

Angetreuer BMelfer

Stuttgart, 21. Sept. Der 34jährige verheb ratete Karl Wohlfahrt aus Stuttgart, ein seit zwölf Jahren im Postdienst tätiger Mann und Vater zweier Kinder, wurde von der Dritten Strafkammer wegen eines fortge­setzten Verbrechens der erschwerten Ur­kundenbeschädigung zu einem Jahr vier Monaten Zuchthaus und 200 RM. Geldstrafe, die als durch die Untersuchungs­haft verbüßt gilt, verurteilt. Der Angeklagte hatte von Dezember 1936 bis August 1937 in mindestens 35 Fällen beim Gruppensortieren auf dem Postamt Briefe, in denen er Geld vermutete, seinem Bestellbezirk zugeleiter. sie dann erbrochen, darin vennducpes Geü> an

sich genommen und die Briefe vernichtet. Seine Beute wurde aus zusammen rund 240 RM. errechnet: er selbst gibt einen weit geringeren Betrag an. Der Beweggrund sür die Verfehlungen des tiefe Reue bezeugenden Angeklagten war nach feiner Darstellung das Unvermögen, einen von ihm gekauften Anzug und Schuhe, die er benötigte, aus seinen lau­fenden Einnahmen zu bezahlen^

Ssr Zag der Ganger auf dem Lamislatter Volksfest

Stuttgart, 21. September. Dem an sie er­gangenen Ruf zu einem öffentlichen Chor­singen im Rahmen des Cannstatter Volks­festes hatten am Dienstagabend Tausende von Sangesbrüdern aus den Kreisen Stutt­gart. Ludwigsburg, Eßlingen und Vaihingen freudig Folge geleistet. Eine unübersehbare Menschenmenge umsäumte den geräumigen Platz vor der Schwabenhalle, auf dem die machtvolle Kundgebung für das deutsche Lied stattfand. Kurz vor 8 Uhr begann der Ein» ug der Sänger, die sich in Cannstatt ge- ammelt hatten und unter Vorantritt eines SA.-MusikzugS und einer Kapelle des Reichsarbeitsdienstes in gemeinsamem Zug zum Volksfestgelände marschierten. Der schwäbische Sängerwahlspruch leitete die reichhaltige, meist aus schwäbischen Volks­weisen ernsten und heiteren Inhalts be­stehende Vortragssolge ein. Mit stürmischem Beifall nahmen die vielen Zuhörer dis von Musikdirektor Nack dirigierten Massen­chören auf. DerTag der Sänger" klang aus in den Festzelten, wo sich die Sanges­brüder mit den übrigen Volksgenossen ver­einten und in fröhlicher Gemeinschaft noch manches Lied zum besten gaben.

200 ooo RM. gingen verloren!

Bietigheim, 19. Sept. In einem Artikel in der Lokalpresse weist Bürgermeister Holz­warth von Bietigheim darauf hin, daß von den 41 OOOOb st bäumen in Bietigheim nur etwa zehn Prozent sachgerecht gepflegt würden. Dementsprechend falle auch der Obst­ertrag aus. Die 16 000 Bäume aus Markung Metterzimmern, einem Zwangsspritz- gebiet, brächten fast den gleichen Ertrag wie die 41 000 Bäume in Bietigheim. In den Zwangsspritzgebieten, wo seit drei Jahren eine Vollpflege durchgeführt wird, sei damit zu rechnen, daß pro Baum ein Min best - erlös von 10 RM. erzielt werde. Wäre Bietigheim in diese Pflege einbezogen ge­wesen. so würde seine Einnahme aus der dies­jährigen Obsternte um 200 000 RM. höher sein. Diese 200 000 RM. seien durch die Nach- lässigkeit in der Obstbaumpflege verloren ge­gangen.

Präsident Länderer im Ruhestand

Tübingen, 21. September. Infolge Er­reichung der Altersgrenze wird der Präsident des Landgerichts Tübingen, Ernst Lan- derer, am 1. Oktober ds. Js. seine 42jäh- rige Beamtenlausbahn abschließen. Nach unständiger Verwendung bei verschiedenen Gerichten. Staatsanwaltschaften, Steuer- kollegium und im Justizministerium wurde er in Stuttgart Planmäßiger Amtsrich­ter beim damaligen Amtsgericht Stuttgart- Stadt. Nach kürzerer Verwendung als Hilfs­richter beim Landgericht Ravensburg kam er als Landrichter an das Landgericht Stuttgart, wo er später Landgerichtsrat und Landgerichtsdirektor wurde. Einige Jahre gehörte er als Oberlandesgerichtsrat dem Oberlandesgericht Stuttgart an und übernahm dann nn Jahre 1927 bei der Neu. organisation des Arbeitsgerichtswesens den Vorsitz des Landesarbeitsgerichts Stuttgart. Am 1. August 1931 wurde er zum Land- gerichtspräfidenten in Tübingen ernannt. In Tübingen war er weit über seinen eigent- lichen Wirkungskreis hinaus bekannt und beliebt durch sein ursprüngliches, vorurteils­freies und menschenfreundliches Wesen, nicht zuletzt auch durch seine künstlerische Begabung, die sich insbesondere in einer reichhaltigen Ausstellung eigener Aquarelle und Zeichnun­gen in der Universitätsbibliothek zeigte.

Non einer Gußplatte zu Zod gedrückt

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Wasseralfingen, 21. Sept. Am Montag­nachmittag gegen 4 Uhr ereignete sich beim Abbruch eines alten Schweißofens im Hüt­tenwerk Wasseralfingen ein tödlicher Unfall. Bei den Abbrucharbeiten stürzte eine 4 Quadratmeter große, etwa 80 Zentner schwere Gußplatte um und verletzte den 44 Jahre alten Hilfsarbeiter Fuchs auS Utzmemmingen tödlich. Er wurde zwischen eine Wand und die Gußplatte eingeklemmt, so daß ihm der Kopfzerdrückt wurde. Der Verunglückte hinterläßt sechs Kinder.

An -er eigenen rochier vergangen

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Rottweil» 21. Sept. Vor der Großen Straf­kammer stand Albert Baumann von Schramberg, der sich an seiner 15 Jahre alten Tochter vergangen hat. Der Angeklagte ist V a- tervonzehnKindern und in Schram­berg als Trinker bekannt. Die Tat beging er, während seine Frau in Erholung war. Er wurde zu einer Zuchthausstrafe von 1 Jahr und IMonat und zur Tragung der Kosten verurteilt.

SMlichkeitsverbrecher .»aus Versehen"

Der geschiedene Christian Schneckenbur-^ ger von Schwenningen hat zwei Kinder im Alter von vier und fünf Jahren in seine Werk­statt gelockt und dort unzüchtige Handlungen an ihnen vorgenommen. Als er wegen dieser Verbrechen vor der Großen Strafkammer stand, gab er an, die Untatenaus Ver­sehen" gemacht zu haben, während er in einem Brief an das Gericht die Verbrechen ein- gestanden hat. Er wurde zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt

Wan« Weeden Kinderbeihilfen gewährt?

Nene Bestimmungen für einmalige und laufende Kinderbeihilfen

Einmalige Kinderbeihilfen können nach den neuen S. Durchführungsbestim­mungen vom 18. September 1S37 zur angemes­senen Einrichtung des Haushalts kinderreicher Familien gewährt werden, wenn die Familie vier oder mehr Kinder umfaßt, wobei Stiefkinder oder Adoptivkinder ein­gerechnet sind. Die Kinder dürfen daS 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Eltern müssen deutsche Staatsangehörige und deutschen oder artverwandten Blutes sein. Danziger Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Ausenthalt im deutschen Reichs- gebiet haben, werden wie deutsche Staatsangehö- rtge behandelt. Die Eltern müssen im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte und unbescholten fein. ES dürfen gegen sie keine schwerwiegenden gesundheitlichen Bedenken bestehen. Einmalige Kinderbeihilfen können unter besonderen Voraus­setzungen auch alS Kinderbeihilfen für Siedlungs- zwecke (Siedlungs - Kinderbeihilfen) gewährt werden.

Der Höchstbetrag für eine einmalige Kin­derbeihilfe ist auf 100 RM. für jedes Kind fest­gesetzt. Der Höchstbetrag der einmaligen Kinder­beihilfen, die einer Familie gewährt werden können, ist 1000 RM. Zur Stellung des Antrags auf Gewährung einmaliger Kinderbeihilfen ist der gesetzliche Vertreter der Kinder oder der Elternteil (Sties-, Adoptiv- oder Pslegeelternteil). der für den Unterhalt der Kinder tatsächlich sorgt, berechtigt. Der Antrag ist auf einem besonderen Vordruck bei der Gemeinde zu stellen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz Hai. Dem Antrag sind die Geburtsurkunden der Kinder und die Heiratsurkunden ihrer Eltern und Großeltern bzw. gleichwertige Urkunden beizulegen. Lehnt die Gemeinde den Antrag nach Prüfung ab, so kann der Antragsteller die Entscheidung des zu­ständigen Finanzamtes beantragen.

Der NeichSminister der Finanzen kann ein­malige Kinderbeihilfen ausnahmsweise auch dann gewähren, wenn nicht alle eingangs bezeich- neien Voraussetzungen vorliegen.

Die Ausgabe der Kinderbeihilfen erfolgt durch die Kasse des zuständigen Finanzamts in Form von ..Bedarfsdeckungsscheinen der Kinderbeihilfe n" in Beträgen von IO RM. und 50 NM., bzw., wenn sie als Siedlungskinder, beihüsen bewilligt werden, inBedarssdek- kungS scheinen 8". Die Bedarfsdeckungs­scheine der Kinderbeihilfen berechtigen zum Er­werb von Möbeln, HauSgcrät und Wäsche in den dazu zugelassenen Verkaufsstellen. Die Bedarfs- deckungsscheine 8 können außerdem zur Aufbrin- gung eines Teiles deS LigenkaPiialS für die Fi­nanzierung neuer Kleinstedlungen, zum Ausbau zusätzlicher Wohn- und WirtschastsrSnme bestehen­

der KleinNeviungen und zur Micyassung van Ma­schinen und Geräten verwendet werden. Bedarfs­deckungsscheine der Kinderbeihilfen sind weder übertragbar noch pfändbar. Für verloren gegan­gene Scheine wird Ersatz nicht gewährt.

In Abschnitt 2 der Durchsührungsbestimmun- en sind die Bedingungen ausgesühri. unter denen aufende Kinderbeihilfen gewährt wer­den können. Die Familie muß fünf oder mehr Kinder. Stiefkinder oder Adoptivkinder, die daS 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umfassen. Für die Eltern bzw. Antragsteller gel­ten die gleichen Voraussetzungen wie bei den ein­maligen Kinderbeihilfen, jedoch dars das Ver­mögen der Eltern oder des zum Unterhalt der Kinder Verpflichteten zuzüglich des Vermögens der Kinder SO 000 RM. nicht übersteigen. Diese Grenze erhöht sich um je 10 000 RM. für vaS sechste und jedes weitere miizuzählende Kind. DaS Einkommen der Eltern darf im abge- iaufenen Kalenderjahr nicht mehr als 2100 Reichsmark betragen haben, bzw. der Arbeits­lohn bars nicht höher als 1200 RM. im abgelaufenen Kalenderhalbjahr gewesen sein. Um­faßt die Familie mehr als fünf Kinder unter 16 Jahren, so dürfen die laufenden Kinderbeihil­fen auch gewährt werben, wenn das Einkommen bzw die Bezüge der Eltern oder des Unterhalls- pslichligen die bezecchneien Grenzen übersteigen, jedoch kommt die Kinderbeihilfe für ein Kind in Fortfall für jede vollen 120 RM. des 2100 NM. jährlich übersteigenden Einkommenbetrags bzw. für jede vollen 60 NM. des 1200 RM. halbjähr­lich übersteigenden Lohnbetrages.

Beihilfeberechtigt ist das fünfte und jedes wei­tere Kind, das das 16, Lebensjahr noch nicht voll­endet hat. Die laufende Kinderbeihilfe beträgt 10 RM. monatlich sür jedes beihilse- berechtigte Kind und wird auf Grund der Durch­führungsbestimmungen erstmalig mit dem Monat Oktober 1037 gewährt. An­träge auf Gewährung von laufenden Kinder­beihilfen sind beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Die Beihilfeempfänger sind verpflich­tet, dem Finanzamt zu Beginn eines jeden Kalen­derjahres ihre Einkommens, und VermögenSver- hültnisse darzuleben und polizeiliche Lebensbeschei­nigungen über kne beihilfeberechtigien Kinder vor­zulegen. Der Neichsminister der Finanzen kann laufende Kinderbeihilfen ausnahmsweise auch in besonders gelagerten Fällen gewähren, insbeson­dere für Witwen, auch wenn sie sür weniger als fünf Kinder zu sorgen haben.

Die Durchführungsbestimmungen treten mit dem 1. Oktober 1937 in Kraft, gleichzeitig werden die am 26. September 1935, am 24. März 1936, am 10. Juni 1986 und am 20. August 1936 er­lassenen Durchführungsbestimmungen außer Kraft aesetzt.

Nter Mre Gefängnis für Betrüger

Schramberg, 19. Seht. Vor der Großen Strafkammer in Rottweil wurde der 43 Jahre alte Karl Daller wegen zahlreicher Betrüge­reien, Unterschlagungen und UrkundPifälschun» gen zu vier Jahren Gefängnis, fer­ner zu 3000 RM. Geldstrafe, ersatzweise zu einer weiteren Gefängnisstrafe von 6 Mo- naten verurteilt. Dauer befand sich bereits seit 20. März dieses Jahres in Untersuchungshaft. Bei den von Daller Betrogenen handelt es sich um lauter kleine Leute, darunter arme Rent­ner. Die unterschlagenen Beträge belaufen sich auf über 60 000 Mark.

Großfeuer durch zündelnde Kinder

L i g e o d e r ! c k t cker I48-Pre,io

Altheim bei Riedlingen, 21. Sept. Die Doppelscheune des Bauern Gebhardt But­sch er brannte am Montagnachmittag bis auf die Grundmauern nieder. Die Althcimer Feuerwehr und der Kraftfahrlöschzug Ried­lingen tonnten nur noch das neben der Scheune stehende Wohnhaus retten. Ebenso konnte ein hundert Meter entferntes An­wesen, das durch Funkenflug bereits in Brand geraten war, gerettet werden. In der Scheune verbrannten 50 WagenHeu und Oehmd. sowie die gesamte unausge- droschene Gerstenernte des 50 Morgen großen Gutes. Das Vieh konnte bis auf einige Schweine in Sicherheit gebracht wer- den. Zahlreiche Landwirtschafts - Maschinen wurden ein Raub der Flammen. Der Scha­den wird auf rund 12 000 NM. geschätzt; er ist durch Versicherung gedeckt. Die Unter­suchung der Gendarmeriebeamten ergab, daß der Brand durch zündelnde Kinder verursacht wurde.

KM verurfüÄt tödlichen Wall

k! i gen d e r i o k t cker bl8-pre»5S

Leutkirch, 21. Sept. Ein recht sonderbc.. anmntender Unglücksfall ereignete sich am Montag in Leutkirch. Der 61 Jahre alte Landwirt Paul Thomann wollte ein Kalb auf den Markt treiben, als dieses plötzlich bockte, den Mann ansprang und zu Boden warf. Er fiel auf den Hinterkopf und brach dteWirbelsäule, was seinen soW^en Tod zur Folae hatte.