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Wenn aber von Hochdorf ab bis zur Station Monbach in die Früh- und Abendpersonenzüge auf jeder Station zwischen8200 Milchflasch en eingeladen werden müssen, und man sich vergegenwärtigt, daß jede Milchflasche vom Perron oder vom Stationsgepäck­wagen aus durch 23 Hände zu gehen hat, bis sie im Gepäckwagen auf ihrem Platze steht, dann ist es ohne weiteres klar, daß eine verlangsamte Personenbeförderung, ja, daß fast regelmäßige Zugs­verspätungen mit all ihren nachteiligen Folgen auf dem badischen Anschlußbahnhofe Pforzheim die un­ausbleibliche Folge dieser Beförderungs- und Ver­ladungsweise sein müssen. Der Bahnhofvorsteher in Pforzheim hat mich versichert, daß es ihm ganz außerordentlich leid tue, wenn er einen Zug von Pforzheim vor Einlauf des Nagoldbahnzuges ab- lassen müsse und er weiß genau, daß die Milch­beförderung in den meisten Fällen die Ursache der württembergischen Zugsverspätungen ist. Im übrigen verdienen die Anordnungen dieses Beamten hin­sichtlich der Ausladung und der Abgabe der Milch auf dem Bahnhofe Pforzheim im Interesse des reisenden Publikums alle Anerkennung. Wie außer­ordentlich das Zugpersonal bei der heutigen Milch­verladungsart angestrengt ist, das muß man selbst beobachtet haben: kaum daß der Zug hält, stürzt sich das ganze Personal, oft einschließlich des Zug­

führers, auf die in langer Reihe oder auf einer Anzahl Gepäckwägelchen aufgestellten Milchflaschen, um solche in den mitfahrenden 23 Gepäckwagen unterzu­bringen. Neben der nicht unbeträchtlichen körperlichen Anstrengung ist das Personal seinen sonstigen Ob­liegenheiten fast vollständig entzogen, an die Unterstütz­ung aus- oder einsteigender Passagiere, namentlich von Frauen oder Kindern, eine Unterstützung die auf den Bahnen anderer Länder so außerordentlich wohl­tuend empfunden wird, ist schon gar nicht zu denken. Auf welche Weise hier abgeholfen werden kann, das muß ich der besseren Einsicht der K. Staats­eisenbahnverwaltung überlassen. Wenn ein be­sonderer Milchbeförderungszug eingerichtet werden könnte, so wäre das ja das einfachste, andernfalls aber möchte ich den Herren Technikern der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwägung geben, ob nicht für die in Betracht kommenden Stationen besondere MilchverladungSwägelchen beschafft werden könnten, die so konstruiert sein müßten, daß von denselben etwa durch einen mit Laufrädchen versehenen und auf kleinen Laufschienen gehenden Aufsatz 3040 Milchflaschen auf einmal in die Gepäckwagen hineingeschoben werden könnten. Ich verzichte zu­nächst darauf, auf diesen meinen Gedanken mir ein Patent verleihen zu lassen (Heiterkeit), aber das eine steht fest, eine Verbesserung muß in irgend

einer Weise herbeigeführt werden, und um diese Verbesserung möchte ich die K. Eisenbahnverwaltung heute dringend gebeten haben. (Beifall.)

Präsident: Das Wort hat der Herr Ministerpräsident.

Präsident des - Staatsministeriums, Staats­minister der auswärtigen Angelegenheiten Or. v. Weizsäcker: Meine Herrn, auch wenn der Herr Abgeordnete noch kein Patent aus seinen Ge­danken hat, so wird doch gewiß die Verwaltung seine Ausführungen gern in weitere Erwägung ziehen. Ich habe nur auf eine spezielle Anfrage des Herrn Abgeordneten zu antworten, nämlich auf seine Anfrage, wie es mit den Milchkurswagen steht, von denen schon vor zwei Jahren anläßlich der Etatsberatung in diesem hohen Hause die Rede war. Wir haben bei der Beiratssitzung im vorigen Sommer diese Angelegenheit ausführlich erörtert und in der Folge versuchsweise zunächst zwei Milchkurswagen eingerichtet, die auf den Strecken EutingenStuttgart und UlmStuttgart zirkulieren. Wenn der Versuch mit diesen Milch, wagen gut ausfällt, so wird diese Einrichtung ihren Fortgang nehmen. Der Versuch ist erfolgt im Einklang mit der Zentralstelle für die Landwirtschaft und ihrem Beirat.

Amtliche und Prisatsnzeigen.

Bekarmtmachmrg.

Nachdem die Berichtigung des Grund- und Gefällsteuerkatasters der hiesigen Gemeinde auf 1. Januar l. I. durch das Bezirkssteueramt gemäß

Art. 73 des Gesetzes vom ^ betr. die Grund-, Gebäude- und

Gewerbesteuer (Neg.-Bl. von 1903 S. 344) stattgesunden hat, so wird das Ergebnis dieser Katasterberichiigung gemäß Art. 73 Abs. 6 und Art. 6164 dieses Gesetzes 15 Tage lang, und zwar

vom 9. August bis 23. August l. Js.

zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus (Zimmer Nr. 13) aufgelegt sein.

Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an das Steuerkollegium, Abteilung für direkte Steuern, zu richten und längstens innerhalb dreier Tage nach dem Ablauf jener 15 Tage, also spätestens

bis zum 26. August l. Js.

bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung (schriftlich) anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Gesetz Art. 61 Abs. 2 und Art. 73 Abs. 6.)

Hinsichtlich der Zulässigkeit von Beschwerden und der Berechtigung zu solchen bestimmt das erwähnte Gesetz folgendes:

Art. 62. Zulässigkeit von Beschwerden.

Beschwerden in Betreff der Höhe der Einschätzung und des Verfahrens bei dieser sind zulässig:

1. gegen die festgesetzte Zahl der Klaffen für die verschiedenen Kulturarten des betr. Steuerdistrikts,

2. gegen die Einteilung der einzelnen Grundstücke in die betr. Kulturarten und Klassen,

3. gegen die Steueranschläge der einzelnen Kulturarten und Klassen, sowie der nutzbaren Rechte.

Die Beschwerden zu 3 sind immer mit speziellen, gehörig nachgewiesenen Erlragsberechnungen zu begründen.

Art. 63. Berechtigung zu Beschwerden.

Zu Beschwerden sind berechtigt:

1. die Eigentümer oder Nutznießer der betr. Grundstücke, bezw. der Real- berechttgung (Art. 3) in dem betr. Steuerdistrikt,

2. der Gemeinderat des betreffenden Steuerdistrikts.

Zu Beschwerden der in Art. 62, Punkt 1 und 2 bezeichneten Art ist jeder Grundeigentümer für sich oder im Verein mit anderen berechtigt; Be­schwerden der in Art. 62, Punkt 3 bemerkten Art sind nur zulässig, wenn die Beschwerdeführer mindestens '/- des Meßgehalts der betr. Kulturart und Klasse besitzen oder bei nutzbaren Rechten ft- des Gesamtbetrags der Steueranschläge derselben in einem Steuerdistrikt zu vertreten haben.

Calw, 6. August 1907.

Stadtschultheißenamt.

I. V.: Eng. Dreiß.

Nkliieigklmg eines SiiMUk-Anniksens.

Im Auftrag der Gebrüder Michael und Georg Widmaier, Sägmühlebesitzer im oberen Teinachtal, Ge­meindebezirks Einberg, bringe ich das in Nr. 117 und 121 ds. Blattes näher beschriebene Sägmühleanwesen derselben, bestehend in 8 s 40 qm Sägmühlegebäude mit Wohnungs­anbau, Holzlagerplatz rc. am Teinachbach die Einrichtung der Sägmühle besteht in 2 Vollgatteru, 1 Hochgang und 1 Kreissäge sowie 2 iw 18 3 Aecker und Wiesen im Teinachtal, angeschlagen zu 34 000 angekauft um 20 000 am

Montag, den 12. ds. Mts., nachmittags 2 Uhr, auf dem Rathaus in Teinach zum zweiten und voraussichtlich letzte« Mal zur freiwilligen Versteigerung.

Bei annehmbarem Gebot kann der Zuschlag sofort erteilt werden.

Kaufsliebhaber sind mit dem Anfügen eingeladen, daß jeder Steigerer einen tüchtigen Bürgen zu stellen hat und daß beide sich über ihre Zahlungsfähig­keit durch obrigkeitliche Vermögens-Zeugnisse neuesten Datums auszuweisen haben.

Teinach, den 5. August 1907.

Bezirksnotar Layer.

Würzbach.

erkms m Mömm.

Die Erben des verstorbenen Martin Pfrommer, Bauers in Würzbach, bringen am Samstag» den 10. August, nachm. 3 Uhr, in dem Rathaus in Würzbach nachstehende Waldungen im öffentlichen Aufstreich aus freier Hand zum dritten und letztenmal zum Verkauf.

Markung Würzbach:

Parz. Nr. 384 29 3 94 qm Nadelwald im heiligen Wald.

310 4 l>3 34 3 10 qm im Heselmaad.

249 59 3 62 qm in den Hecken.

Markung Schmieh:

Parz. Nr. 254 1 iw 37 3 Nadelwald im Salzleckenhau.

Markung Agenbach:

Parz. Nr. 299/4 75 3 16 qm Nadelwald im Stangenmaad.

291 48 3 19 qm im Forchenschächtle.

274 32 3 90 qm im Hirschteich.

Die Waldungen werden durch den Sohn Michael Pfrommer, Bauer in Würzbach vorgezeigt.

Ten 3. August 1907.

Im Auftrag:

Schultheiß Girrbach.

Calw.

Heute Mittwoch Äliend 78 Uhr

ÜIIIMIIM IN kleil Anlagen.

Forstamt Hirsau.

Wiederholter

Nadelstammholz-Berkarrf

im Wege des mündlichen Aufstreichs

am Samstag, den 10. August, nach­mittags 3 Uhr, auf der Forstawtskanzlei in Hirsau, aus dem Staatswald Otten- bronnerberg Abt. 14 Steigwand, Lützen­hardt Abt. 27 Lange Platte und Weckenhardt Abt. 38 Bockstall:

Normales Langholz: 10 Fichten, 45 Tannen und 5 Forchen mit Fm.: 26 IV. und 2 V. Kl. mit Draufholz.

Ausschuß-Langholz : 8 Fichten und 153 Tannen mit Fm.: 2 III., 38 IV. und 11 V. Kl. mit Draufholz.

Bekanntmachung.

Für ein 13 Jahre altes, unter Armen­fürsorge stehendes Mädchen suche ich Pflegeeltern.

Calw, den 5. August 1907.

Armenverwaltung.

Frey.

Altburg.

Pflaster-Akkord.

Am nächsten Samstag, den 10. August ds. Js., nachmittags 1 Uhr, werden auf dem Rathaus in Altburg ca. 50 qm Kandel zum neu ausführen im Abstreich vergeben, wozu Unter­nehmer eingeladen sind.

Schultheißenamt.

Stoll.

Calmbach,

Oberamts Neuenbürg.

Der Holzabfuhrweg aus dem Staats­wald .Weckenhardt" und Gemeindewald Kälbling" sog. Bockstallweg wird von heute ab bis auf Weiteres

sür Fuhrwerk gesperrt.

Den 3. August 1907.

Schultheißeuamt.

Hoernle.

Im volljtreckungswege

verkaufe ich am Dienstag, den 13. August 1907, vormittags 9 Uhr, gegen

Barzahlung folgende Gegenstände:

1 guterhaltene Obstmahl­mühle samt Presse,

2 Bütte«,

1 starke«, aufgerichteten Eiuspänncrwageu.

Zusammenkunft im Teinachtal bei der Widmaier'schen Sägmühle.

Gerichtsvollzieher Keppler.

l.»cock

Die Singstunde« falle« im Monat August aus.

Der Vorstand.