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Wenn aber von Hochdorf ab bis zur Station Monbach in die Früh- und Abendpersonenzüge auf jeder Station zwischen8—200 Milchflasch en eingeladen werden müssen, und man sich vergegenwärtigt, daß jede Milchflasche vom Perron oder vom Stationsgepäckwagen aus durch 2—3 Hände zu gehen hat, bis sie im Gepäckwagen auf ihrem Platze steht, dann ist es ohne weiteres klar, daß eine verlangsamte Personenbeförderung, ja, daß fast regelmäßige Zugsverspätungen mit all ihren nachteiligen Folgen auf dem badischen Anschlußbahnhofe Pforzheim die unausbleibliche Folge dieser Beförderungs- und Verladungsweise sein müssen. Der Bahnhofvorsteher in Pforzheim hat mich versichert, daß es ihm ganz außerordentlich leid tue, wenn er einen Zug von Pforzheim vor Einlauf des Nagoldbahnzuges ab- lassen müsse und er weiß genau, daß die Milchbeförderung in den meisten Fällen die Ursache der württembergischen Zugsverspätungen ist. Im übrigen verdienen die Anordnungen dieses Beamten hinsichtlich der Ausladung und der Abgabe der Milch auf dem Bahnhofe Pforzheim im Interesse des reisenden Publikums alle Anerkennung. Wie außerordentlich das Zugpersonal bei der heutigen Milchverladungsart angestrengt ist, das muß man selbst beobachtet haben: kaum daß der Zug hält, stürzt sich das ganze Personal, oft einschließlich des Zug
führers, auf die in langer Reihe oder auf einer Anzahl Gepäckwägelchen aufgestellten Milchflaschen, um solche in den mitfahrenden 2—3 Gepäckwagen unterzubringen. Neben der nicht unbeträchtlichen körperlichen Anstrengung ist das Personal seinen sonstigen Obliegenheiten fast vollständig entzogen, an die Unterstützung aus- oder einsteigender Passagiere, namentlich von Frauen oder Kindern, eine Unterstützung die auf den Bahnen anderer Länder so außerordentlich wohltuend empfunden wird, ist schon gar nicht zu denken. Auf welche Weise hier abgeholfen werden kann, das muß ich der besseren Einsicht der K. Staatseisenbahnverwaltung überlassen. Wenn ein besonderer Milchbeförderungszug eingerichtet werden könnte, so wäre das ja das einfachste, andernfalls aber möchte ich den Herren Technikern der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwägung geben, ob nicht für die in Betracht kommenden Stationen besondere MilchverladungSwägelchen beschafft werden könnten, die so konstruiert sein müßten, daß von denselben etwa durch einen mit Laufrädchen versehenen und auf kleinen Laufschienen gehenden Aufsatz 30—40 Milchflaschen auf einmal in die Gepäckwagen hineingeschoben werden könnten. Ich verzichte zunächst darauf, auf diesen meinen Gedanken mir ein Patent verleihen zu lassen (Heiterkeit), aber das eine steht fest, eine Verbesserung muß in irgend
einer Weise herbeigeführt werden, und um diese Verbesserung möchte ich die K. Eisenbahnverwaltung heute dringend gebeten haben. (Beifall.)
Präsident: Das Wort hat der Herr Ministerpräsident.
Präsident des - Staatsministeriums, Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten Or. v. Weizsäcker: Meine Herrn, auch wenn der Herr Abgeordnete noch kein Patent aus seinen Gedanken hat, so wird doch gewiß die Verwaltung seine Ausführungen gern in weitere Erwägung ziehen. Ich habe nur auf eine spezielle Anfrage des Herrn Abgeordneten zu antworten, nämlich auf seine Anfrage, wie es mit den Milchkurswagen steht, von denen schon vor zwei Jahren anläßlich der Etatsberatung in diesem hohen Hause die Rede war. Wir haben bei der Beiratssitzung im vorigen Sommer diese Angelegenheit ausführlich erörtert und in der Folge versuchsweise zunächst zwei Milchkurswagen eingerichtet, die auf den Strecken Eutingen—Stuttgart und Ulm—Stuttgart zirkulieren. Wenn der Versuch mit diesen Milch, wagen gut ausfällt, so wird diese Einrichtung ihren Fortgang nehmen. Der Versuch ist erfolgt im Einklang mit der Zentralstelle für die Landwirtschaft und ihrem Beirat.
Amtliche und Prisatsnzeigen.
Bekarmtmachmrg.
Nachdem die Berichtigung des Grund- und Gefällsteuerkatasters der hiesigen Gemeinde auf 1. Januar l. I. durch das Bezirkssteueramt gemäß
Art. 73 des Gesetzes vom ^ betr. die Grund-, Gebäude- und
Gewerbesteuer (Neg.-Bl. von 1903 S. 344) stattgesunden hat, so wird das Ergebnis dieser Katasterberichiigung gemäß Art. 73 Abs. 6 und Art. 61—64 dieses Gesetzes 15 Tage lang, und zwar
vom 9. August bis 23. August l. Js.
zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus (Zimmer Nr. 13) aufgelegt sein.
Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an das Steuerkollegium, Abteilung für direkte Steuern, zu richten und längstens innerhalb dreier Tage nach dem Ablauf jener 15 Tage, also spätestens
bis zum 26. August l. Js.
bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung (schriftlich) anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Gesetz Art. 61 Abs. 2 und Art. 73 Abs. 6.)
Hinsichtlich der Zulässigkeit von Beschwerden und der Berechtigung zu solchen bestimmt das erwähnte Gesetz folgendes:
Art. 62. Zulässigkeit von Beschwerden.
Beschwerden in Betreff der Höhe der Einschätzung und des Verfahrens bei dieser sind zulässig:
1. gegen die festgesetzte Zahl der Klaffen für die verschiedenen Kulturarten des betr. Steuerdistrikts,
2. gegen die Einteilung der einzelnen Grundstücke in die betr. Kulturarten und Klassen,
3. gegen die Steueranschläge der einzelnen Kulturarten und Klassen, sowie der nutzbaren Rechte.
Die Beschwerden zu 3 sind immer mit speziellen, gehörig nachgewiesenen Erlragsberechnungen zu begründen.
Art. 63. Berechtigung zu Beschwerden.
Zu Beschwerden sind berechtigt:
1. die Eigentümer oder Nutznießer der betr. Grundstücke, bezw. der Real- berechttgung (Art. 3) in dem betr. Steuerdistrikt,
2. der Gemeinderat des betreffenden Steuerdistrikts.
Zu Beschwerden der in Art. 62, Punkt 1 und 2 bezeichneten Art ist jeder Grundeigentümer für sich oder im Verein mit anderen berechtigt; Beschwerden der in Art. 62, Punkt 3 bemerkten Art sind nur zulässig, wenn die Beschwerdeführer mindestens '/- des Meßgehalts der betr. Kulturart und Klasse besitzen oder bei nutzbaren Rechten ft- des Gesamtbetrags der Steueranschläge derselben in einem Steuerdistrikt zu vertreten haben.
Calw, 6. August 1907.
Stadtschultheißenamt.
I. V.: Eng. Dreiß.
Nkliieigklmg eines SiiMUk-Anniksens.
Im Auftrag der Gebrüder Michael und Georg Widmaier, Sägmühlebesitzer im oberen Teinachtal, Gemeindebezirks Einberg, bringe ich das in Nr. 117 und 121 ds. Blattes näher beschriebene Sägmühleanwesen derselben, bestehend in 8 s 40 qm Sägmühlegebäude mit Wohnungsanbau, Holzlagerplatz rc. am Teinachbach — die Einrichtung der Sägmühle besteht in 2 Vollgatteru, 1 Hochgang und 1 Kreissäge — sowie 2 iw 18 3 Aecker und Wiesen im Teinachtal, angeschlagen zu 34 000 angekauft um 20 000 am
Montag, den 12. ds. Mts., nachmittags 2 Uhr, auf dem Rathaus in Teinach zum zweiten und voraussichtlich letzte« Mal zur freiwilligen Versteigerung.
Bei annehmbarem Gebot kann der Zuschlag sofort erteilt werden.
Kaufsliebhaber sind mit dem Anfügen eingeladen, daß jeder Steigerer einen tüchtigen Bürgen zu stellen hat und daß beide sich über ihre Zahlungsfähigkeit durch obrigkeitliche Vermögens-Zeugnisse neuesten Datums auszuweisen haben.
Teinach, den 5. August 1907.
Bezirksnotar Layer.
Würzbach.
erkms m Mömm.
Die Erben des verstorbenen Martin Pfrommer, Bauers in Würzbach, bringen am Samstag» den 10. August, nachm. 3 Uhr, in dem Rathaus in Würzbach nachstehende Waldungen im öffentlichen Aufstreich aus freier Hand zum dritten und letztenmal zum Verkauf.
Markung Würzbach:
Parz. Nr. 384 29 3 94 qm Nadelwald im heiligen Wald.
„ „ 310 4 l>3 34 3 10 qm „ im Heselmaad.
„ „ 249 59 3 62 qm „ in den Hecken.
Markung Schmieh:
Parz. Nr. 254 1 iw 37 3 Nadelwald im Salzleckenhau.
Markung Agenbach:
Parz. Nr. 299/4 75 3 16 qm Nadelwald im Stangenmaad.
„ „ 291 48 3 19 qm „ im Forchenschächtle.
„ „ 274 32 3 90 qm „ im Hirschteich.
Die Waldungen werden durch den Sohn Michael Pfrommer, Bauer in Würzbach vorgezeigt.
Ten 3. August 1907.
Im Auftrag:
Schultheiß Girrbach.
Calw.
Heute Mittwoch Äliend 7—8 Uhr
ÜIIIMIIM IN kleil Anlagen.
Forstamt Hirsau.
Wiederholter
Nadelstammholz-Berkarrf
im Wege des mündlichen Aufstreichs
am Samstag, den 10. August, nachmittags 3 Uhr, auf der Forstawtskanzlei in Hirsau, aus dem Staatswald Otten- bronnerberg Abt. 14 Steigwand, Lützenhardt Abt. 27 Lange Platte und Weckenhardt Abt. 38 Bockstall:
Normales Langholz: 10 Fichten, 45 Tannen und 5 Forchen mit Fm.: 26 IV. und 2 V. Kl. mit Draufholz.
Ausschuß-Langholz : 8 Fichten und 153 Tannen mit Fm.: 2 III., 38 IV. und 11 V. Kl. mit Draufholz.
Bekanntmachung.
Für ein 13 Jahre altes, unter Armenfürsorge stehendes Mädchen suche ich Pflegeeltern.
Calw, den 5. August 1907.
Armenverwaltung.
Frey.
Altburg.
Pflaster-Akkord.
Am nächsten Samstag, den 10. August ds. Js., nachmittags 1 Uhr, werden auf dem Rathaus in Altburg ca. 50 qm Kandel zum neu ausführen im Abstreich vergeben, wozu Unternehmer eingeladen sind.
Schultheißenamt.
Stoll.
Calmbach,
Oberamts Neuenbürg.
Der Holzabfuhrweg aus dem Staatswald .Weckenhardt" und Gemeindewald „Kälbling" — sog. Bockstallweg — wird von heute ab bis auf Weiteres
sür Fuhrwerk gesperrt.
Den 3. August 1907.
Schultheißeuamt.
Hoernle.
Im volljtreckungswege
verkaufe ich am Dienstag, den 13. August 1907, vormittags 9 Uhr, gegen
Barzahlung folgende Gegenstände:
1 guterhaltene Obstmahlmühle samt Presse,
2 Bütte«,
1 starke«, aufgerichteten Eiuspänncrwageu.
Zusammenkunft im Teinachtal bei der Widmaier'schen Sägmühle.
Gerichtsvollzieher Keppler.
l.»cock
Die Singstunde« falle« im Monat August aus.
Der Vorstand.