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Anläßlich der Werbewoche für deutsche Trau- den und deutsche Weine vom IS.27. September bringen wir eine Aufzählung all der Matz­nahmen, die vom Reichsnährstand zur Hebung und Sicherstellung der Qualität der deutschen Weine unternommen wurden.

Von jeher ist es das Bestreben des deut­schen Weinbaues gewesen, die Qualität oerWeine zu verbessern, um da­durch immer wieder unter Beweis zu stellen, daß Deutschland in der Lage ist, mit den Weinen anderer Länder an bevorzugter Stelle in Wettbewerb zu treten. Es ist auch dank der Zähigkeit, des Fleißes und der großen Liebe ^der Winzer gelungen, deutsche Weine zu erzeugen, die zu den Spitzenweinen der Welt gehören. Darüber hinaus aber mußte nach Möglichkeit dafür gesorgt werden, daß auch die Tischweine und sonstigen Gebrauchs- weine in einer Qualität zur Verfügung ge­stellt werden, die uns immer wieder erfreut. Es bedarf natürlich keiner Frage, daß der Reichsnährstand sich ganz besonders der Qualitätssteigerung der deutschen Weine angenommen hat.

Zunächst wurde ein Reich srebsorti- ment herausgebracht, in dem nur solche Weinreben zum Anbau enthalten sind, die einwandfreie und gute Weine liefern. Im Zuge der Weinmarktregelung hat alsdann der Neichsbeauftragte für die Regelung des Absatzes von Weinbauerzeugnissen durch die Anordnung Nr. 1 betreffend Neuanlage von Weinbergen vom 22. Dezember 1934 einen weiteren Schritt aus diesem Gebiet getan. In Zukunft ist es aus Grund dieser Anord- mng nicht mehr gestattet, Wein- > e rgsneuanlagen auf Grund, stücken zu schaffen, die nach ihrer Bodenbeschaffenheit zum Anbau von anderen landwirtschaft­lichen Kulturarten sich eignen. Insbesondere aber darf auch an jenen Berg, hängen keine Weinbergsneuanlage mehr ge­schaffen werden, die nachweislich nur einen geringwertigen Wein liefern. Es wird also in absehbarer Zeit ausgeschlossen sein, daß minderwertige Weine erzeugt und Weine aus geringen Lagen in den Verkehr gebracht werden.

Weiterhin ist durch die Anordnung Nr. 3 über die Kennzeichnung von Wein vom 10. September 1935 dafür gesorgt worden, daß auf dem Flaschenschild ersichtlich ist, wer den Wein auf die Flasche gefüllt bezw. zur Abfüllung in Auftrag ge­geben hat. Somit wird derjenige, der auf dem Flaschenschild als Abfüller angegeben ist, ver­antwortlich gemacht für den Inhalt der Flasche selbst und jeder kann sofort feststellen falls es sich um einen Wein handeln sollte, der nicht einwandfrei behandelt worden ist, an wen er sich zu wenden hat. Wichtig ist, daß in die­ser Anordnung ebenfalls vorgeschrieben wor­den ist, daß auf dem Flaschenschild das Weinbaugebiet angegeben feininuß, in dem der Wein erzeugt wurde. Auch müssen ausländische Weine auf der Flasche diese Bezeichnung tragen. Der Ver­braucher wurde durch diese Anordnung vor Täuschungen bewahrt und damit dem Grund- satz von Klarheit und Wahrheit im Wein- verkehr wieder zum Siege verholfen. Somit ist jedem die Möglichkeit gegeben worden, sich kyfort Aufklärung darüber zu verschaffen, aus

welchem Weinbaugebiet Deutschlands oder des Auslandes der Wem stammt.

Bei der Anordnung Nr. 64 über die Geneh­migungspflicht der Weinversteigerungen vom 16. März 1936 finden wir den Qualitäts- zedanken wieder in verstärktem Maße zum Ausdruck gebracht. Früher wurden auf den deutschen Weinversteigerungen nur die besten Weine zum Ausgebot gebracht. Durch die gro­ßen Weinernten der letzten Jahre haben sich jedoch auch eine Reihe weiterer Winzer und Winzergenossenschaften zu Versteigerungsgesell, schäften zusammenaeschlossen und bringen was früher nicht der Fall war teilweise Konsumweine zum Ausgebot. Hiergegen be- tehen keine Bedenken, wenn diese Weine in ' hrer Qualität einwandfrei sind, das heißt, in eder Form einwandfrei behandelt wurden und eine Fehler aufzuweifen haben. Die Genehmi­gung dieser Versteigerungen wird nur dann erteilt, wenn die zur Versteigerung gelangen- den Weine in ihrer Qualität den Anforderun- aen entsprechen, die an Versteigerungsweine zu stellen sind. Der Vorsitzende des zuständigen Garten- und Weinbauwirtschaftsverbandes kann Weine, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, von der Versteigerung ausschließen.

Beim I. Teil der Richtlinien, die der Reichs- nährstand aus Anlaß desFestes der deutschen Traube und des Weines 1936" für den Bezug und die Lieferung von Patenwein heraus- aegeben hat, ist ebenfalls wieder eine be­sondere Qualitätskontrolle der

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Patenweine eingebaut worden. Die An­forderungen, die an die Patenweine zu stellen sind, sind in diesen Richtlinien genau festgelegt und es ist dafür Sorge getragen, daß nur solche Weine als Patenweine in den Verkehr gelangen, die in ihrer Quali­tät einwandfrei sind und vorher in der Winzergemeinde von einer bestimmten Kom- Mission bezüglich ihrer Geeignetheit als Paten- weine verkostet wurden. Der Ortsbauernführer hat alsdann eine Bescheinigung auszu- stellen, daß der Wein als Patenwein zugelassen wurde.

Wie aus diesen Darstellungen zu ersehen ist, betont der Reichsnährstand bei allen Matz- nahmen, die der Erzeugung und dem Absatz der Weine dienen, daß der Qualitäts­gedanke in den Vordergrund gestellt werden muß. Es wird arkch in Zukunft die Sorge der mit dem Anbau und der Weinmarkt­regelung betrauten Kreise sein, die deutschen Weine rn bester, einwandfreier Beschaffenheit an den Verbraucher zu bringen, gleichgültig, ob es sich um einen kleinen Tisch- oder Trunk­wein oder aber um die höchsten Spitzenweine unserer deutschen Weinbaugebi»te handelt.

I^eke und ^ein

Oie ersten H.ntän§e des deutschen Weinbaus

Korn und Re.be, Brot und Wein, Früchte heimatlichen Bodens und fleißiger Hände, ur­alte Opfergabe und Sinnbild göttlichen Leibes und Blutes, Zeichen der Arbeit und der Freude, sie begleiten den zivilisierten Menschen seit Anbeginn seiner Geschichte. Sie gehören zu Len Vorbedingungen seiner Seß- hastwerdüng und eines Lebens innerhalb größerer Gemeinschaft. Erst ein entwickeltes Verständnis für Ordnung, Sitte und Maß schafft dieser Gemeinschaft in Ruhe und Frie­den Brot. Aber der Mensch lebt nicht von Brot allein. Wenn die Pflicht erfüllt ist, tritt das Recht zur Freude, Erholung und Ent­spannung in Kraft, freilich nicht in wilder Gier krankhaften Uebermaßes, wohl aber in Weiser Selbstbsscheidung echter Lebenskunst. So ist die Geschichte der Weinerzeugung und des Weintrinkens für ein Volk immer zugleich ein wesentliches Stück seiner Kulturgeschichte.

Wenn wir die rebenüberzogene« Hänge am Rhein und an seinen Nebenflüssen mit sehen­den Augen und geweckten Sinnen durchstrei­fen. wenn wir mit den Menschen dieser Land­striche sprechen oder wenn wir am Llankge-

scheuerten Tisch langsam den goldenen Tropfen schlürfen, dann spiegelt sich in unseren Ein­drücken und Empfindungen nicht nur das äußere Bild der Landschaft, sondern wir füh­len vielleicht ein wenig stärker als sonst die Verbundenheit zwischen Mensch und Scholle. Dadurch, daß sich hier Rebe und Wein zum direkten Lebensinhalt eines großen Teils der Bevölkerung entwickelt haben, erklärt sich auch ein weit über wirtschaftliche Zusammenhänge hinausgehender Einfluß auf Herz und Sinne des Menschen.

Fundstücke aus der Tertiärperiode und aus der Psahlbautenzeit sowie Forschungen im Laufe der letzten hundert Jahre haben zwar mancherlei Unklarheiten in unserem Wissen von den deutschen Rebsorten und den An­fängen deutscher Weinkultur beseitigt. Wir haben festgestellt, daß Vertreter der großen Rebenfamilie in Deutschland Tausende von Jahren früher anzutressen sind als die uns etwa zweihundert Jahre nach Christum über­lieferte Wissenschaft und Fertigkeit des künst­lichen Rebcnbaues. Wir wissen ferner, daß

von den fast fünfzehnhundert Arten, die etwa über die ganze Erde verbreitet sind, rund neunzig Sorten in Deutschland angebaut wer­den. Aber wir können nicht mit Sicherheit sagen, ob die edelste unter ihnen, die Ries­lingsrebe, aus den Urreben des Rheintales hochgezüchtet oder aber auf dem Wege über die jonisch-griechische Kolonie Maffilia (das heutige Marseille) zusammen mit dem Wissen um den künstlichen Rebenanbau uns von den Römern geliefert wurde. Für die erste An­nahme, also die deutsche Bodenständigkeit, wricht die Tatsache, daß Anpflanzungsver­suche der deutschen Rieslingsrebe in anderen Ländern und Erdteilen zu weniger guten Er­gebnissen als bei uns geführt haben. Inter­essante und exakt durchgeführte Vergleichs- Proben und Untersuchungen von Weinen, die wohl aus deutschen Rieslingsreben, aber aus Pflanzungen anderer Länder und Erdteile gewonnen wurden, haben den unübertroffe­nen Eigenschaften der in Deutschland ge­wonnenen RieslingSweine eindeutigen Aus­druck verliehen.

Neben dem Riesling kommt in Deutschland in größerem Umfange die Shlvanerrebe zum Anbau. Der aus ihr gewonnene Wein erreicht zwar nicht die hervorragenden Eigenschaften des Rieslings, vor allem nicht seine Fülle und Rasse. Dafür sind die Trauben aber ergie­biger und reifen auch schneller. Dies ist in doppelter Hinsicht bedeutungsvoll, einmal für die weniger guten und geringerer Sonnen­bestrahlung ausgesetzten Lagen, dann aber auch für all die Weinjahre, die nicht als be­sonders gute bezeichnet werdpn können. Wäh­rend in den Qualitätsweinbaugebieten der Riesling an erster Stelle steht, überwiesen in den anderen Bezirken die weicheren Rebsor­ten, zu denen auch die die Traminer-, die Gutedel- und die Muskatellerreben gehören. In Württemberg und Baden werden verhält­nismäßig viel verschiedene Sorten angebaut. Für Rotweine pflanzt man die Portugieser­und Trollirm"!--. ' '

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auch sich selbst über­lassen gute Erträgnisse, sofern nicht Krank­heiten das Ergebnis beeinträchtigen. Den Ausgleich für die deutschen Anbauflächen kann man durch die sorgsame Auswahl geeigneter Böden, durch eine günstige Lage zur Sonne unter besonderer Berücksichtigung guter Licht­reflexe an Flüssen und Seen, schließlich aber auch durch der Eigenart des Landes ange­paßte Erziehungsarten der Rebe erreichen. Der Boden soll leicht erwärmungsfähig sein und in seinen tieferen Schichten immer ge­nügend Feuchtigkeit enthalten. Die Tatsache, daß die Rebwurzeln bis zu zehn, ja fünfzehn Meter tief in den Boden gehen, macht es auch dem Laien verständlich, daß die Pflanze aus all den erreichbaren Schichten vielerlei Nähr­stoffe sowohl zum eigenen Aufbau als auch zur Entwicklung ibr"^ Zückst? entnimmt.

Lange Zeit oer römische Kaiser

Aurelius Probus (276282) als der Begrün­der des deutschen Weinbaues angesehen, ins­besondere deshalb, weil er das (praktisch längst bedeutungslose) Verbot des Rebenan- baues für die römischen Provinzen endgültig ausgehoben hat. Heute wissen wir, daß die ersten Anfänge aber bereits hundert Jahre früher nachweisbar sind. Irgendwelche Auf­zeichnungen, die eine gründliche Erforschung der ersten weinkulturgeschichtlichen Anfänge in Deutschland ermöglichen, sind leider nicht vorhanden. Dagegen gestatten zahlreiche Fundstücke an den durch die römischen Trup­pen befestigten Plätzen am Rhein, in der Pfalz und an der Mosel eindeutige Rück­schlüsse auf die uns durch die Römer über­mittelte Weinkultur. Bei diesen Fundstücken muß man jedoch klar unterscheiden zwischen solchen, die nur als Anzeichen für Handel und Verbrauch angesehen werden können und anderen, die als untrügliche Merkmale ört­lichen Rebenanbaiies gelten dürfen. So kann man, um dies an Beispielen zu veranschau­lichen, römische Weinaufbewahrungs- und Trinkgefäße sowie die Grabdenkmäler römi­scher Weinkaufleute nicht als Beweisstücke hei­mischen Rebenbaues ansehen. Zahlreich Vor­gefundene Winzergeräte sowie als Totsnbei- gabe verwendete Rebenkerne können jedoch als sichere Zeichen für örtlichen Weinbau gel­ten. Die Museen in Mainz, Trier, Speyer und Wiesbaden enthalten zahlreiche Stücke beider Gattungen. Daneben geben für die Richtung und die Zeitabschnitte der ersten Entwicklung der Rebkultur in Deutschland die Münzsunde wesentliche Anhaltspunkte durch Jahreszahl und Münzzeichen (Prägestätte).

Mit besonderer Genehmigung des Verlages aus dem nächstens er­scheinenden Meyers Buntem Bänd­chen ..Rebe und W'-"".