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Amts- und Änzeigeblatt für den Bezirk Äalw.

82. Jahrgang

ErschetnungStage: Dienstag, Donnerstag, Sams­tag, Sonntag. JnsertionSpreiS 10 Pfg. pro Zeile für Stadt und VsKirksorte; außer Bezirk 12 Pfg.

Donnerstag, de« 6. Jnni 1W7

Ubonn-m-nt«pr.tnb. Stadt pr. Biertelj. Mt. t.iatncl.Lritaerl BierteljLhri. Nl>str«Mz»pr»ir oht» BrsteUg. s. d. Ort»- u. Nachbar, ^»verkehr I Mi., f. d. sonst. Berkehr Mt. 1.10, Bestellgeld 20 Pfg.

Amtliche Bekanntmachungen

Die Schnltheitzenämter

werden, soweit sie damit im Rückstand befindlich sind, an die Erledigung des oberamtlichen Erlasses vom 23. Mai 1907 (Wochenblatt Nr. 82) detr. eine Ueberficht über die vorhandenen Privatmolkereien «nd Käsereien erinnert, evenl. ist Fehlanzeige zu erstatten.

Calw, 3. Juni 1907.

K. Oberamt.

Amtmann Rippmann.

Bekanntmachung,

betr. die Abhaltung einer staatlichen Bezirks- rindviehschau in Calw.

In Gemäßheit der im Amtsblatt des K. Ministeriums des Innern vom 28. Dezember 1898 und im Wochenblatt sür Landwirtschaft vom 8. Januar 1899 veröffentlichten Grundbestimmnngen sür die staatlichen Bezirksrindviehschauen tu Württem­berg findet in Calw

am Donnerstag, den 11. Juli 1907, vormittags 7'/- Uhr eine staatliche Bezirksrindviehschau statt.

Zugelassen werden zu der Schau Zuchttiere des Roten- und Fleckviehs nämlich a) Farren, sprungfähig mit 26 Schaufeln, b) Kühe, erkennbar tragend oder in Milch mit höchstens 3 Kälbern.

Preise können bei der Schau in nachfolgenden Abstufungen zuerkannt werden:

s) für Farren zu 140, 120, 100, 80 ^., b) für Kühe zu 120, 100, 80, 60, 40

Uebrigens wird bemerkt, daß die Höhe wie auch die Zahl der zu vergebenden Preise jeder Ab­stufung erst bei der Schau selbst unter Berück­sichtigung der Beschaffenheit der vorgeführten Tiere endgiltig festgesetzt wird.

Diejenigen, welche sich um Preise bewerben wollen, haben ihre Tiere mindestens zehn Tage vor der Schau bet dem Kgl. Oberamt unter Benützung der von diesem zu beziehenden An­meldescheine anzumelden und spätestens bis zu der oben angegebenen Zeit ans dem Musterungs­platz anfzustellen. Farren müssen mit Nase«, ring versehen sein nnd am Leitstock vorgeführt «erden.

Für den Fall, daß eine entsprechende Anzahl von Tieren bis zu dem vorgeschriebenen Zeitpunkt nicht angemeldet wird, behält die K. Zentralstelle für die Landwirtschaft sich vor, die Schau ausfallen zu lassen.

Vorstehendes wird hiemit zur Kenntnis der Landwirte des Bezirks gebracht. Dabei werden dieselben unter besonderer Hinweisung darauf, daß verspätet angemeldete Tiere zur Teilnahme an dem Preiserwerb nicht berechtigt sind und daß Farren ohne Nasenring zurückgewtesen werden, zu pünktlicher Einhaltung der bezüglichen Vorschriften aufgefordert.

Die Ortsvorsteher haben auf die Abhaltung der Rindvtehschau durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.

Calw, 4. Juni 1907.

K. Oberamt.

Voelter.

Tagesnenigkeiten.

Calw 4. Juni. Nachdem der Bericht über die Verhandlungen der württ. zweiten Kammer am 11. Mai nun gedruckt vorliegt, bringen wir heute die Rede unseres Abgeordneten Verw.-Aktuar

Staudenmeyer (zu Kap. 34, Zentralstelle für die Landwirtschaft, Titel 2b Sachverständiger für die Landwirtschaft) im Wortlaut zum Abdruck:

Meine Herrn, die Schaffung der Stelle eines Sachverständigen für landwirtschaftliches Bauwesen lag sicher im Interesse der Landwirt­schaft und hat sich nach meinen Wahrnehmungen auch recht gut bewährt. Insbesondere ist die Abhaltung von Kursen durch diesen Staatstechniker recht empfehlenswert, nur scheint mir in den Kreisen der Landwirte und der mit den länd­lichen Bauwesen zumeist beschäftigten Bauhand­werker noch nicht genügend bekannt zu sein, daß der Staatstechniker für das ländliche Bauwesen jederzeit bereit ist, derartige Kurse vorzunehmen, und ich glaube, es dürfte sich empfehlen, wenn man die landwirtschaftlichen Vereine auf diesen Punkt von Zeit zu Zeit aufmerksam machen würde. Ein solcher im Februar dieses Jahres in Calw abgehaltener dreitägiger Kurs ist von ungefähr 80 Teilnehmern aus den Kreisen der Bautechniker, der Bauhandwerker und der Land­wirte besucht gewesen, und die populären, leicht verständlichen Ausführungen des Technikers, die er an der Hand von Plänen und nachher an landwirtschaftlichen Bauwesen noch erläuterte, haben allgemein Anklang gefunden, und manche seiner Anregungen dürften auf fruchtbaren Boden gefallen sein.

Auf einen Punkt seiner Ausführungen möchte ich heute nur kurz eingehen, nämlich auf die rationelle Anlage von Düngerstätten und Wasserdichten Güllengruben. Meine Herrn, wer auf dem Lande so viel verkehrt wie ich, der hat hinlänglich Gelegenheit, zu beobachten, daß auf diesem Gebiete noch vieles im argen liegt, und daß viele Tausende durch mangelhafte Anlage von Dungstätten und Güllengruben Jahr für Jahr der Landwirtschaft verloren gehen. Diesem Teil des landwirtschaftlichen Betriebs, glaube ich, dürfte für die Zukunft noch mehr Aufmerk­samkeit geschenkt werden als das seither ge­schehen ist. Nicht, daß ich einem strengen polizei­lichen Vorgehen in dieser Beziehung das Wort reden wollte, im Gegenteil, ich habe mich davon überzeugt, daß mit Strafen nur Erbitterung hervorgerufen und sehr wenig Gutes erreicht wird. Durch fortgesetzte Belehrung, durch Ab­haltung von Kursen wie der eben von mir ge­schilderte in Calw, kommt man meines Erachtens weiter. Nicht darum handelt es sich, daß man den Landwirten die Düngerstätten an der Straße wegsprechen will - keinem vernünftigen Menschen wird das einfallen, sondern ich glaube, die Landwirte müssen davon überzeugt werden, daß die Anordnungen der Behörde auf richtige Her­stellung der Güllengruben und Düngerstätten nicht nur im Interesse der OrtSreinlichkeit, sondern daß sie in ganz überwiegendem Maße im Inte­resse des Landwirts selbst getroffen werden; der Landwirt muß wissen, daß ihm, wenn er seinen Düngerhaufen hoch aufgeschichtet stet liegen läßt, statt ihn einzumachen und ihn womöglich festzutre­ten, durch Wind und Sonne der Hauptgehalt seines Düngers verloren geht; er muß wissen, daß wenn er die Gülle in seinem Hofe um den Düngerhaufen herum in großen Lachen stehen läßt, so daß sich seine Schweine fröhlich grunzend darin herumwälzen, oder wenn er einen Teil seiner Gülle jahraus jahrein überlaufen und vielleicht über den Orts­weg in seinen Gras- oder Baumgarten fließen läßt, statt sie in einer wasserdichten Grube, die gut bedeckt ist, zu sammeln, er sich dann selbst den aller­größten Schaden zufügt. Nach meinem Dafür­halten und nach meinen Beobachtungen könnten viele Tausende, die heute für künstliche Düngermit­tel ausgegeben werden und zum großen Teile

zum Lande hinauskommen, erspart werden (Sehr richtig! rechts), wenn der besseren Verwahrung der Düngerstoffe aus der eigenen Wirtschaft von den Landwirten mehr Aufmerksamkeit geschenkt würde.

Um den in dieser Beziehung zutage tretenden Mißständen zu begegnen, sind verschiedene Gemein­den meines Verwaltungsbezirks auf meine Veran­lassung hin dazu übergegangen, Prämien aus der Gemeindekasse für die richtige Herstellung von Güllengruben und Düngerstätten auszusetzen, und man hat in diesen Gemeinden mit diesem Vorgehen recht gute Erfahrungen gemacht. Ich gebe der K. Regierung und der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft anheim, zu erwägen, ob es nicht ange­zeigt wäre, dieses Vorgehen weiteren Kreisen zu empfehlen, und ob nicht die landwirtschaftlichen Vereine oder die Amtskörperschaften aufgefordert werden sollten, auch ihrerseits dieses Verfahren durch Gewährung von Prämien zu unterstützen.

Empfehlenswert dürfte es nach meiner Mei­nung auch sein, wenn durch den Landestechniker Normalpläne rationeller Düngerstätten und Güllen­gruben angefertigt und vervielfältigt würden und wenn solche Vervielfältigungen den landwirtschaft­lichen Vereinen und den Oberamtsbaumeistern zu geeigneter Verwendung ausgefolgt würden.

Auch der Bauernbund würde sich meines Erachtens ein wesentliches Verdienst um die Land­wirtschaft erwerben, wenn er in seinen grünen Heften diesem Teile des landwirtschaftlichen Be­triebs seine ganz besondere Aufmerksamkeit schenken würde, und es wäre dies vielleicht besser,als wenn er bestrebt ist, einen Teil seines Bundesblattes dazu zu verwenden, uns, von dieser Seite des Hauses, als Feinde der Landwirtschaft hinzustellen.

Meine Herrn, wir sind alle Glieder eines und desselben Volkskörpers, lassen Sie uns ohne Gehässigkeit, sondern in friedlichem Zusammen­arbeiten nach Kräften dahin wirken, daß es den verschiedenen Erwerbsständen unseres Volkes gut geht, und wenn wir über die dazu einzuschlagen­den Wege auch manchmal verschiedener Meinung sein mögen, so wollen wir uns doch den guten Glauben und die gute Absicht gegenseitig nicht absprechen .

^Calw 4. Juni. Im Eisenbahnbau- inspektionsbezirk Calw wurde unter 12 Hilfs­wärtern und Bahnarbeitern mit einer Dienstzeit von 3041 Jahren bei den K. Verkehrsanstalten, den nachstehend aufgeführten eine Belohnung von 50 ^ verwMgt: Den Htlsswärtern Johannes Schwarz, Leonhard Rall, Christian Weiß in Althengstett, dem Hilfswärter Johann Talmon in Neuhengstett, dem Bahnarbeiter Georg Reb­mann und Leonhard Flik in Althengstett, dem Kulturvorarbeiter Wilhelm Brüderle in Calw.

-st Calw. In der letzten Turnversamm­lung wurde beschlossen, das Georgii-Reichert'sche Preisturnen versuchsweise auf Herbst zu ver­legen, um auch den neu eingetcetenen Zöglingen Gelegenheit zu geben, sich am Preisturnen zu be­teiligen.

Hirsau. Schon vor einigen Jahren wurde in der hiesigen Gemeinde ein nationaler Volks- verein (Deutsche Partei) ins Leben gerufen. Die Mitgliederzahl ist bis jetzt noch eine beschränkte, weil bisher nur selten eine Versammlung der Mitglieder gehalten wurde. Eine regere Tätig- keit wurde erst aus Anlaß der im Anfang dieses Jahres stattgefundenen Wahlen entfaltet, bei welcher Gelegenheit Herr Reichs- und Landtags, abgeordneter Dr. Hieber persönlich erschien, um