Landesplanung Württemberg
Reichsstatthalter Murr Borfitzender der Landesplanttrrgsgemelnschaft
In Sontheim, OA. Heidenheim brach in dem Stadel des Landwirt» Jvhs. Glaser in der Bächingerstraße Feuer aus. In den reichen Futtervorräten fand das Feuer gute Nahrung und äscherte den Stadel samt Stallung in kurzer Zeit ein. Das Vieh konnte rechtzeitig gerettet werden, dagegen sind einig« Fahrnisse mitver- Lrannt. Der Feuerwehr gelang es, das Wohnhaus zu retten und die Nachbargebäude zu schützen. Da man Brandstiftung vermutet, wurde eine Untersuchung eingeleitet.
Eine Urlauberin in Konstanz hatte während einer Kahnfahrt das Pech, daß ihr die Handtasche, in der sich 100 RM. Bargeld und eine goldene Uhr befanden, ins Master siel. Trotz svfvrr vvcgenommener Nachjorlchungen konnte dre Tasche nicht mehr geborgen werden. Am andern Morgen gelang es dann einem jungen Mann aus Konstanz, der als guter Taucher bekannt ist, schon beim ersten Tauchversuch die Tasche zu bergen. Für seine Tat konnte er eine ansehnliche Belohnung von der Verliererin in Empfang nehmen. «
Nach kurzer Krankheit, die ihren Ausgang von einer leichten, kaum beachteten Verletzung nahm, starb General der Artillerie z. D.. Constanz v. HeinecciuS im 77. Lebensjahr an den Fol- gen einer Blutvergiftung. Der Verstorbene hat als Divisionskommandeur ruhmreichen Anteil an der Schlacht von Tannenberg genommen. Nach dem Kriege nahm er seinen dauernden Wohnsitz in Ueberlingen.
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Der vor der Großen Strafkammer Ravensburg wegen Verbrechen wider die Sittlichkeit zu einer Gefängnisstrafe von 9 Monaten verurteilte Pfarrer Hafner aus Gutenzell, Kreis Biberach, hat gegen dieses Urteil Revision eingelegt.
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Einen schweren Unfall erlitt der in den 50er Jahren stehende verh. Landwirt und Fuhrmann Fidel Johner in Rottenburg. Johner wollte vom Heustock seiner Scheuer aus auf einen Heuwagen hinübersteigen, wobei er mit einem Fuß fehl trat und auf den Steinplattenboden der Scheuer ab stürzte. Johner fiel so unglücklich auf den Kopf, daß er mit einem schweren Schädelbruch in die Chirurgische Klinik eingeliefert werden mußte.
Vaihingen a. d. E., 5. Juli. (Jugend- licher Lebensretter). Beim Pulverturm stürzte ein Junge in die Enz. Er wurde sofort von der Strömung abgetrieben und wäre sicher auch ertrunken, wenn nicht der 10 Jahre alte Werner Oppenländer in die Muten gesprungen wäre und den Jungen unter Ausbietung aller Kräfte schwimmend wieder an das Ufer gebracht hätte.
Böblingen, 5. Juli. (Drei Verletzte durch unsinnige Motorradraserei.) An der Einmündung des Mauremsr Weges in die Tübinger Straße ereignete sich ein Zusammenstoß zwischen zwei Krafträdern. Wre durch Augenzeugen mitgeteilt wurde, fuhr ein auswärtiger Kraftradfahrer. der ein Fräulein als Beifahrerin bei sich hatte, in sehr rascher Fahrt staudtauswärts. Zu gleicher Heit bog ein hiesiger Motorradfahrer in die Tübinger Straße ein. Der auswärtige Kraftradfahrer hatte diesen nicht beachtet, da er nach rückwärts schaute. So fuhr erinvollerGe- schwindigkeit auf den anderen Motor, radfahrer auf. Dabei wurden alle drei Personen zum Teil schwerer verletzt und mußten in das KreiskrankenhauS gebracht werden.
Stuttgart, 4. Juli.
Der nationalsozialistische Staat hat im Hinbltck auf die uns auserlegten beschränkten Raumverhältnisse klar erkannt, daß eine richtige Einteilung und Verwendung des uns zur Verfügung stehenden Raumes für die Zu- kunft unseres Volkes von allergrößter Bedeutung ist. und daß die Inanspruchnahme unseres Lebensraumes nicht mehr dem freien Spiel der Kräfte überlassen werden kann, sondern daß auch auf diesem Gebiet der Staat Planend und vorsorgend eingreisen und für eine möglichst zweckmäßige und sparsame Ausnutzung von Grund und Boden entsprechend den Bedürfnissen der Gesamtheit unseres Volkes Sorge tragen muß. Zu diesem Zweck hat der nationalsozialistische Staat bereits grundlegende Anordnungen getroffen.
Durch Erlaß des Führers und Reichskanz- lers vom 26. 6. l935 (RGBl, l S. 793) wurde ore „me ichsstelle für Raumordnung" geschaffen und ihr die zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des deutschen Raumes übertragen. Der Leiter der Reichsstelle für Raumordnung regelt nach dem zweiten Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 18. 12. 1935 (RGBl. S. 1515) im Einvernehmen mit dem Reichsund Preuß. Arbeitsminister die Organisation und die Rechtsverhältnisse der Planungsverbände und übt die Aufsicht über sie aus. Auf Grund dieser Ermächtigung hat der Leiter der Reichsstelle für Raumordnung in der ersten Verordnung zur Durchführung der Reichs- und Landesplanung vom 15. 2. 1936 (RGBl. S, 104) als Planungsräume die Reichsstatthalterbezirke und als Planungsbehörden die Reichsstatthalter bestimmt.
Für das Gebiet Württemberg wurde durch Verfügung des Leiters der Reichsstelle für Raumordnung vom 29.5.1936 der Planungsraum des Reichsstatthalterbezirks durch Hinzunahme von Hohenzollern- Sigmaringen sowie durch einige badische «nd hessische Exklaven erweitert und ein Planungsraum „Württemberg- Hohenzollern" geschaffen.
Dieser Planungsraum „Württemberg- Hohenzollern" umfaßt
1. den Reichsstatthalterbezirk Württemberg; j
Ulm, 5. Juli. (Tod bei der Arbeit.) Bei einem Wartehäuschen der Städt. Straßenbahn Ulm, aus dem Münsterplatz, ereignete sich ein schwerer Betriebsunfall, dem ein Menschenleben zum Opfer fiel. In den letzten Tagen wurden an dieser Stelle umfangreiche Gleisausbefserungen vorgenommen. An der Arbeitsstätte stand ein nicht in den Verkehr eingeschalteter Wagen der Städt. Straßenbahn, der vom Münsterplah her über die Weiche beim Wartehäuschen in die Apostelstraße geleitet worden war. Aus bis jetzt unbekannten Gründen wurde die Weiche nicht mehr zurückgestellt, so daß der von der Friedrichsau kommende, fahrplanmäßige Straßenbahnwagen eine falsche Richtung nahm und in die dort beschäftigte Arbeitergruppe fuhr. Ein Arbeiter wurde dabei eingepreßt und mußte mit schweren Verletzungen ins Kranken- Haus eingeliefert werden. Schon zwei Stunden später trat der Tod ein. Bei dem Getöteten handelt es sich um den 48 Jahre
2. Höhenzollern (Regierungsbezsirk Sigmaringen);
8. die badischen Exklaven in Württemberg und Hohenzollern: Schlüchtern, Wangen nordostwärts Psullendorf, Tepfenhardt, AdelSreute und Dichtenhausen;
4. die hessischen Exklaven: Wimpfen am Berg und im Tal, Hohenstadt;
ausgeschlossen sind: a) die hohenzollernschen Exklaven in Baden: Thiergarten, Talheim. Jgelswies, Tautenbronn und Mühlhausen; d) die württembergischen Exklaven: Hohentwiel, Bruderhof und Deubach; o) das badisch-württembergische Kondommat: Bernbrunn.
In den Planungsräumen werden nunmehr durch Erlaß des Reichsministers und Leiters der Reichsstelle für Raumordnung vom 6. Juni d. I. RfR. II Nr. 1300/36 unter der Aufsicht der Planungsbehörden (Reichsstatt- halter) Landesplanungsgemein, schäften gebildet, deren Rechtsverhältnisse durch eine Satzung geregelt werden. Die Landesplanungsgemeinfchasten haben die Aufgabe, für die Reichs- und Landesplanung die erforderlichen Vorarbeiten zu leisten, in Gemeinschaft mit allen in Frage kommenden Stellen eine vorausschauende Gesamtplanung des Raumes auszuarbeiten und auf die zweckmäßigste Ausnützung des Raumes hinzuwirken. Vorsitzender der Landesplanungs- gemeinschaft ist der Leiter der Planungsbehörde (Reichsstatthalter).
Die Bildung der Landesplanungsgemeinschaft Württemberg-Hohenzollern erfolgt mit dem 1. Juli d. I. Die Geschäftsstelle der Landesplanungsgemeinschast befindet sich in Stuttgart in der Schloßstraße 73 b und e.
Die Planungsbehörde für den Planungsraum „Württemberg-Hohenzollern" hat bereits ihre Arbeit ausgenommen. Es wird erwartet, daß alle Stellen des öffentlichen Lebens sowie auch die beteiligten Wirtschalls- kreise das notwendige Verständnis für diese wichtigen Arbeiten aufbringen und die Bestrebungen dieser Behörde in jeder Hinsicht nach Möglichkeit unterstützen
(gez.) Mur,.,
Reichsstatthalter in Württemberg.
alten Wilhelm KasteIberger. Ein zwei- ter Arbeiter wurde zur Seite geschleudert und kam mit weniger gefährlichen Verletz»»- gen davon.
Von der bayerischen Grenze, 6. Juli. <E i n tragischer Unfall.) Durch einen eigenartigen Unfall mußte der in Unterhausen beschäftigte, verheiratete Arbeiter Karl Behringer von Rennertshofen bei Neu- bürg a. D. sein Leben lassen. Behringer litt an krankhaften Anfällen, bei denen er wie angewurzelt am Platze stehen blieb und starr geradeaus blickte. Als er dieser Tage mit feinen Kameraden nach beendeter Arbeit auf einem Eisenbahngleis entlang gehend die Arbeitsstätte verlies, kam ein Werkzug angefahren. Auf die Warnungszeichen hin verließen die Arbeiter das Geleis mit Ausnahme Behringers, der wie angewurzelt aus den Schienen stehen blieb und von dem herankommenden Zug tödlich überfahren wurde.
Fellbach, 4. Juli. Der erst vor wenige» Tagen aus der Strafanstalt entlassene WalterKnoPf aus Pforzheim suchte seine hier in einer Wirtschaft als Bedienung tätige und von ihm getrennt lebende Ehefrau aut. Da demnächst die Ehescheidung statt- finden sollte, versuchte er, sich mit seiner Frau auszusprechen, was sie ablehnte.
Nachdem Knopf die Wirtschaft einige Zeit verlassen hatte, kehrte er wieder zurück mit der Absicht, seine Frau zu ermorden und dann Selbstmord zu begehen. In einem günstigen Augenblick sprang er auf seine Frau zu und brachte ihr mit einem Taschen, messer einen Stich in den Rücken bei. Dann versuchte er, sich selbst die Pulsader zu öffnen. Anwesende Gäste verhinderten dies und hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Die Verletzung der Ehefrau ist nicht lebensgefährlich. Der Täter wurde in das Amtsgericht Waiblingen eingeliefert.
Heilbronn, 6. Juli. Im April vorigen Jahres wurde vor dem Schwurgericht Heil- bronn die verheiratete Anna Köhler von Weißach OA. Vaihingen, die ihren Mann, einen Trunkenbold, mit Zyankali vergiftet hatte, wegen vorsätzlichen, aber nicht mit Ueberlegung ausgesührten Totschlags zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt, ihre Mutter, Wilhelm ine Stroh Häcker, von der Beihildazu freigesprochen, wenn auch starke Verdachtsgründe dafür sprachen.
Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision beim Reichsgericht eingelegt, die dieses bezüglich der Anna Köhler, bei der die Staatsanwaltschaft Mord angenommen hatte, verworfen, der aber bezüglich der Mutter stattgegeben wurde. Gegen diese wurde denn am Freitag nochmals vor dem Schwurgericht verhandelt und diesmal kam das Gericht zu der Ueberzeugung, daß sie der Beihilfe schuldig ist und verurteilte sie Hiewegen zu drei Jahren Zuchthaus, drei Jahren Ehrverlust und ordnete die Inhaftnahme der Verurteilten an.
Hinrichtung eines Raubmörders
Stuttgart, 4. Juli.
Die Justizpressestelle Stuttgart teilt mit: Am 4. Juli früh 5 Uhr ist in Stuttgart der am 27. Mai 1916 geborene Gotthilf Hasis hingerichtet worden. Hasis hatte am 11. Ok- tober 1935 die 63 Jahre alte Wilhelmine Nothacker in Schwieberdingen, OA. Ludwigsburg, nachts in ihrem Hause, in das er sich eingeschlichen hatte, erwürgt und beraubt.
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Das Ehrengericht für den Treuhänder- bezirk Sachsen hat im Wege einer Vorentscheidung dem Buchhalter O. S. in D., beschäftigt bei der Firma H. R. in D., wegen böswilliger Kränkung der Ehre von Weib- lichen Gefolgschaftsmitgliedern eine Verwarnung erteilt. S. hatte sich diesen gegenüber wiederholt ungebührlich benommen. indem er unpassende Witze und zweideutige Bemerkungen erotischer Art machte, sowie sie unanständig berührte und häufig duzte, obwohl diese sich seine Zudringlichkeiten wiederholt verbeten hatten.
Es ist zu hoffen, daß schon diese sehr milde Strafe ihre erzieherische Wirkung tut. Gerade Von Gefolgschaftsmitgliedern mutz besonders erwartet werden, daß sie sich keine Verstöße gegen die Vetriebsge« me in schaft zuschulden kommen lassen.
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Seine Wirtin war eine sehr gute und unglaublich fleißige Frau. Von morgens bis abends wusch sie fremder Leute Wäsche, um sich und ihre drei kleinen Jungens durchzubringen. Robert hatte sich bereits mit den Bengels angefreundet, die sich fast den ganzen Tag auf der Straße Herumtrieben. Gleich in den ersten Tagen hatte er jedem einen Hundertschußrevolver mitgebracht. Ihr Glück war ungeheuer.
Hein hatte sich ungefähr drei Tage lang zärtlich zu seiner Mutter und zu den Brüdern gezeigt. Dann kümmerte er sich nicht mehr viel um sie. Das Bummeln trat in den Vordergrund und verdrängte jedes andere Interesse. Tag für Tag zogen sie nachmittags los und kamen erst tief in der Nacht nach Hause. Am nächsten Tag schliefen sie natürlich bis zum Mittag. Robert ließ sich stets geduldig mitschleppen, obwohl ihm nach dem ersten paarmal der Spaß daran schon vergangen war. Er schimpfte auf das Schluderleben und versicherte Hein, sich erst wieder wohlzufühlen, wenn er an Bord sei. Er begann schon manchmal zur Abfahrt zu drängen. Der Nachmittag bereitete ihm mehr Vergnügen. wo sie kreuz und quer durch die lebhaften Straßen Berlins zogen. Aber immer, wenn es Robert am schönsten fand, schwenkte Hein ab und ging auf den Schwof, Jeden Tag machte er einen anderen Vorschlag. Im Entdecken neuer Tanzgelegenheiten war er unermüdlich.
Auf Heins Programm stand für heute abend Halensee. Die Freunde waren zu Fuß nach dem Westen gegangen. Es war kurz vor sieden, und sie befanden sich auf der Tauentzienstraße.
„Komm, geh'n wir vorher nochmal durch's Kaufhaus", ichlug Hein vor. „Wir sind ja schon in 'ner halben Stunde oben, und vor acht is doch nichts lo: ^
„Schön!" Etwas mißmutig schob Robert mit wiegendem Seemannsgang hinterher. Er quetschte sich vorsichtig durch die Drehtür und hatte trotzdem Angst, mit seinen breiten Schultern die Scheiben einzudrücken.
Parfümierte, aber verbrauchte Luft schlug ihnen entgegen. Sie befanden sich gerade in dev Kosmetikabteilung, wo Seifen und Parfüms aller Sorten einen betäubenden Duft ausströmten. Heins lebendige Augen gingen hin und her. Es machte ihm großen Spaß, sich im Strom der Menschen treiben zu lassen. Robert blieb Hein auf den Fersen. Er mußte sich Mühe geben, ihn nicht aus den Augen zu verlieren.
„Sieh mal. Dunnerlüchting, was für'n schönes Mädel." Hein stieß Robert an und deutete unauffällig auf eine junge, sehr hübsche Verkäuferin.
Robert sah flüchtig in die angegebene Richtung. Er konnte die Kleine aber nicht entdecken, da ein dicker und langer Herr vor ihr stand. Statt dessen sah er im Hintergrund, im Reisebüro des Warenhauses, ein Plakat von Marseille.
„Du. Hein, ob die .Annemarie' jetzt schon wieder im Mitte'.meer schwimmt?"
Hein zog ein Gesicht, ols ob er an etwas sehr Unangenehmes erinnert wurde. „O Robert, wat büst du für'n Jung' Da jetzt dran zu denken. Kuck' dir lieber die Lüttje an." Er schlug einen kleinen Bogen und stand nun direkt vor der zarten, braunhaarigen Verkäuferin.
„Sie wünschen?" fragte sie Hein.
„Nix. Ich wollt' nur mal 'n büschen die Lage peilen." Er griente unternehmungslustig.
Etwas hochmütig wollte sie gerade eine scharfe Erwiderung geben, als ihr Blick auf Robert fiel. Der freundliche, blonde junge Mann schien ihr zu gefallen.
„Geben Sie mir mal die Schachtel da, Fräulein." Robert wies auf ein win.naes iavanllckes
„Mann, wat willst du denn damit? Dat is doch alles nachgemachtes Zeug."
Robert gab keine Antwort. Während die Verkäuferin vorsichtig die Schachtel aus einem kunstvollen Aufbau japanischer Miniaturen nahm, fragte er halblaut: „Haben Sie heute abend Zeit?"
Sie schüttelte kurz den Kopf. Eine in der Nähe stehende Aufsichtsdame blickte scharf herüber. Schnell nahm sie den Nechnungsblock zur Hand: „Darf es noch etwas sein?"
„Vielleicht. Mal umsehen." Robert ging bedächtig an den Nebentisch, um aus der Hörweite der Aufsicht zu kommen. Die Verkäuferin folgte ihm mit gleichgültiger Miene.
„Sonntag?" fragte Robert und drehte dabei in seinen Händen eine zerbrechliche chinesische Vase. Cr hatte furchtbare Angst, daß seine groben Finger sie entzweimachen würden.
„Kostet vier Mark fünfzig", war die laute Antwort. Leise setzte sie hinzu: „Übernächsten Sonntag."
„Gut", sagte Robert. „Das heißt, die Vase ist mir zu teuer." Er lachte, aber mit einem vorsichtigen Seitenblick „Wo und wann denn?"
Sie zuckte mit den Achseln
„Was kostet die Decke, Fräulein?" rief ein Herr vom Nebentisch.
Der abgeblitzte Hein, der die kleine Szene etwas neidisch beobachtete, hatte Roberts letzte Frage gehört. „In den Zelten", sagte er in die Luft hinein, aber so, daß es beide hören konnten. Robert blickte die Verkäuferin gespannt an. Als sie nachlässig den Kopf senkte, ging er langsam, mit Hein irgend etwas Gleichgültiges redend, zur Kasse, wo er sein japanisches Kästchen bezahlte und dann nebenan abholte.
(Fortsetzung folgt.)