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Amts- und Änzeigeblatt für den Se;Lrk Calw.
82. JahrglMg.
Erscheinungstage: Dienstag, Donnerstag, SamS- rag, Sonntag. JnsertionSpreiS 10 Pfg. pro Zeile für Stad t ano VeztrkSorte; außer Bezirk 12 Pfg.
Samstag, dm 25. Mai 1907.
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Amtliche vekanrrtmachnnge«
A« die Ortsschulbehörden, Statistik gebrechlicher Kinder vetr.
Gemäß Erlaß des K. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom 1. Mai 1905 hat eine jährliche statistische Aufnahme derjenigen Kinder stattzufinden, welche, obgleich im schulpflichtigen Alter stehend durch körperliches oder geistiges Gebrechen dauernd verhindert sind, am Unterricht der öffentl. Schulen sich zu beteiligen.
In diese Statistik sind aufzunehmen 3 ) die blinden,
d) die schwach- und blödsinnigen, c) die epileptischen, ci) sonstige durch körperliches Leiden dauernd vom Schulunterricht ferngehaltenen Kinder, und zwar nur diejenigen, welche in diesem Jahr neu in das schulpflichtige Alter eintreten.
Nicht sind aufzunehmen die taubstummen Kinder, über welche eine eigene Statistik besteht (Reg.-Bl. 1902 S. 153).
Für jede Gemeinde ist der betr. Fragebogen — Formulare hiezu können vom Oberamt bezogen werden — von dem Ortsvorsteher und dem Ortsschulaufseher in dreifacher Ausfertigung anzulegen und in doppelter Ausfertigung umgehend dem gem. Oberamt in Schulsachen vorzulegen, welches denselben der Oberschulbehörde auf 1. Juni vorlegen wird. Das dritte Exemplar des Fragebogens ist von dem Ortsschulaufseher aufzubewahren.
Calw, 21. Mai 1907.
K. gem. Oberamt in Schulsachen.
I. V.: Amtm. Rippmann. Schmid.
An die Ortsbehörden.
Nachdem durch Gesetz vom 10. November 1905 (Reg.-Bl. S. 289) bestimmt worden ist, daß in Orten von nicht mehr als 4000 Einwohnern die Aushändigung der Grundgehalte, Dienstalterszulagen und Ortszulagen der ständigen Volksschullehrer und Lehrerinnen vom 1. April 1907 ab durch die Kameralämter und nicht mehr durch die örtlichen Kassen zu erfolgen hat, wird unter Hinweis auf die Minist.-Verfügung vom 26. Februar 1907 (Reg.- Bl. S. 49) auf Nachstehendes besonders aufmerksam gemacht:
1) Die Auszahlung der Gehalte der unständigen Lehrer, wie auch der persönlichen, nicht pensionsberechtigten Zulagen und sonstigen Bezüge der ständigen Lehrer und Lehrerinnen geschieht auch ferner durch die örtlichen Kassen.
2) Die von anderen Verwaltungen als der Staatskasse und von dritten Personen zu leistenden Beiträge zu den Schullehrergehalten sind wie bisher unmittelbar an die örtlichen Kassen zu entrichten.
3) Aenderungen, welche in der Folgezeit nach dem 1. April 1907 in der Höhe der Ortszulagen der ständigen Lehrer und Lehrerinnen, sowie bezüglich der von dem Grundgehalt derselben für Naturalleistungen, Selbstbewirtschaftung von Grundstücken der Schulstelle und für den Genuß von Bürgernutzungen abzuziehenden Beträge, eintreten, sind alsbald dem Oberamt anzuzeigen.
4) Die monatliche Rücksendung der Bescheinigungsbogen an das Kameralamt kann durch Vermittlung der Gemeindepflege oder des Schultheißenamts geschehen und darf als Körperschaftsdienstsache behandelt werden.
5) Von den auf 1. April 1907 den Ortsbehörden zugegangenen Aufstellungen über die auszuhändigenden Gehalte rc. sind Abschriften zu den Rechnungsakten zu fertigen, welche aus Grund der
Mitteilungen über eingetretene Aenderungen fortlaufend zu ergänzen sind.
Die in diesen Aufstellungen bezeichneten Abschlagszahlungen sind pünktlich zu den angegebenen Terminen zu leisten und werden auch die Ortsvorsteher für rechtzeitige Zahlung verantwortlich gemacht.
6) Die vom Kameralamt am Schlüsse jeden Rechnungsjahrs den örtlichen Kassen zugehenden Jahresabrechnungen sind mit Beilagen den Rechnungsakten anzuschließen.
Die Ortsbehörden erhalten den Auftrag, dafür Sorge zu tragen, daß vorstehende Bestimmungen genau beachtet werden; den Gemeindepflegern sind dieselben unter Eintrag ins Schultheißenamtsprotokoll zu eröffnen und ist ihnen deren pünktliche Einhaltung aufzugeben.
Calw, 22. Mai 1907.
^ K. Oberamt.
Voelter.
An die Schultheitzenämter.
Um einen Ueberblick über das ganze Molkereiwesen in Württemberg und zugleich die Unterlagen für die aus Anlaß der nächstjährigen Wanderausstellung der deutschen Landwirtschaftsgesellschaft in Stuttgart-Cannstatt in Aussicht genommenen Bearbeitung deS württ. Molkereiweisens zu gewinnen, wünscht die Zentralstelle für die Landwirtschaft noch Notizen über die Privatmolkereien und Käsereien (Sammelmolkereien und Käsereien, die von deren Besitzern und auch von Pächtern betrieben werden) zu erhalten.
Die Schultheißenämter werden daher beauftragt, bis spätestens 1. Juni ds. Js. die in ihren Gemeindebezirken noch vorhandenen Privatmolkereie» und Käsereien unter Angabe des Sitzes der betreffenden Molkerei hieher anzuzeigen und zugleich zu berichten, wieviel Milch täglich (im Durchschnitt des letzten Jahres) zur Verarbeitung gelangt. Erwünscht sind auch Angaben über die Bezahlung der Milch.
Calw, 23. Mai 1907.
^ K. Oberamt.
Amtm. Rippmann.
Tagesirenigkeiteu.
Calw 22. Mai. Bei den im Laufe dieses Frühjahres am Sitze der Handwerkskammer Reutlingen stattgefundenen M e i st e r p r ü s u n g e n haben u. a. mit Erfolg bestanden und damit das Recht zur Führung des Meistertitels erworben: Wilh. Fr. Klingel, Gipser in Calw; Otto Josenhans, Metzger in Calw; Ludwig Eisenmann, Schlosser in Calw und Johs. Rometsch, Wagner in Teinach.
Calw 23. Mai. Am nächsten Sonntag wird der Mineraloge Herr Men de seine weit über Deutschlands Grenzen hinaus bekannte Mineraliensammlung im Saale des George- näums ausgestellt haben. Etwa 6 Jahre sind es her, seit die berühmte Sammlung hier zum letzten Male zur Ansicht ausgestellt war. Erregte dieselbe schon damals wegen ihrer Reichhaltigkeit allgemeine Bewunderung, so wird das nunmehr in noch höherem Maße der Fall sein, da die Sammlung in den letzten Jahren wesentlich bereichert worden sein soll, die Besichtigung beginnt in der Regel mit einem leicht verständlichen Vortrage, in dem Herr Mende den Naturprozeß der Bildung der Mineralien, die Krystallisations- erscheinungen, die Verbindungen zu Erzen, die Zweckmäßigkeit im Haushalte der Natur und die
nützliche praktische Verwertung derselben im Leben zu erläutern sucht. Besondere Aufmerksamkeit wird der reichhaltigen und durch ihre besonders schönen Exemplare sich auszeichnenden Edelsteinsammlung vom einfachsten Bergkrystall bis zum wertvollsten derselben, dem Diamanten, wie sie in der Natur Vorkommen und in geschliffenem Zustande aussehen, gewidmet. Neben den Mineralien werden interessante Naturseltenheiten, Ziermuscheln und zahlreiche exotische Schmetterlinge ausgestellt sein. Die ganze Ausstellung mit ihren zahlreichen Kabinettstücken bereitet wohl jedem Besucher Freude und ist besonders auch geeignet unsere Jugend zur Beachtung unserer an Schätzen so reichen Umgebung anzuregen.
Calw 23. Mai. Gestern Nachmittag fiel das 6jährige Kind des Drechslermetsters Ziegler hinter dem Hause in die Nagold und wurde von der Strömung der nahen Nonnenmacher'schen Mühle zugetrieben. Glücklicherweise war der Vorfall nicht unbeachtet geblieben. Der Gehilfe von Hrn. Ziegler, Friedrich Braun, fuhr dem Kind mit einem dort befindlichen Nachen nach und konnte es eben noch erfassen als es zum drittenmal untertauchte. Seiner Gewandtheit und den von ihm sofort unternommenen Wiederbelebungsversuchen ist es zu danken, daß das Kind dem Leben erhalten blieb.
* Calw 24. Mai. Die letzten warmen Tage haben die Apfelblüte rasch zur Entwicklung gebracht. Bei dem im allgemeinen spärlichen Blütenansatz war aber auch ein Umschlag der Witterung höchste Zeit, denn die Entwickelung schien vollständig ins Stocken zu geraten und es zeigt sich auch heute, daß manche Bäume nicht die nötige Kraft besitzen, die Blüten vollständig auszutreiben. In großer Zahl tritt der Apfelblütenstecher auf und richtet erheblichen Schaden an. Gegen dieses schädliche Insekt kann nur mit Aussicht auf Erfolg vorgegangen werden, wenn ein allgemeines Bespritzen der Obstbäume stattfindet. Einige hiesige Baumbesitzer haben in diesem Jahr mit dem Bespritzen begonnen und er wird von Interesse sein, später zu erfahren, welche Wirkung das Bespritzen der Bäume auf Blatt- und Blütenentwicklung und Fruchtansatz gehabt hat.
— Bei der am 8. April vorgenommenen ersten mittleren Post- und Telegraphendienstprüfung wurde für befähigt erkannt: Brecht, Hans von Liebenzell.
Stuttgart 21. Mai. Zum Etat der Zentralstelle für Gewerbe und Handel hat die Fraktion des Bauernbundes und der Konservativen der 2. Kammer folgende Resolution unterbreitet: Die K. Staatsregierung zu ersuchen: 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die bestehende Warenhaussteuer durch Einführung einer gestaffelten Umsatzsteuer, unter ausdrücklicher Ausdehnungderselben auf Konsumvereinsgroßbetriebe, weiter ausbaut; 2. eine Einschränkung des Gewerbebetriebs im Umherziehen (Hausieren, Detailreisen, Wanderlager) durch strengere Anwendung der hiebei in Frage kommenden Bestimmungen der Gewerbeordnung und eine schärfere Ahndung von Uebertretungen auf diesem Gebiet, sowie durch höhere Besteuerung innerhalb dieser Rahmens der bestehenden Steuergesetze herbeizuführen; 3. a) den Staatsbeamten die