Mittwoch de» 19. Februar 1938
Der E«zt8ler
94. Jahrgang Nr. 41
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In Baach, OA. Waiblingen brach in dem Stall eines Landwirts ein Brand aus, der im Entstehen entdeckt wurde. Die Feuerwehr zog drei halberstickte Stück Vieh ins Freie und löschte den Brandherd. Offenbar war eine unbekannte Person in den Stall eingedrungen und hat den Brand verursacht.
In Geislingen beging Frau Margarethe bchlotz. Witwe des Polizeiwachtmeisters, ihren SV. Geburtstag.
Am Samstagabend wurde in Friedrichstal bei Freudenstadt die Witwe Berta Kade beim lieber- queren der Straße von einem Motorrad überfahren und so schwer verletzt, daß sie in derselben Nacht im Krankenhaus verschied, ohne das Bewußtsein wieder erlangt zu haben. Der Motorradfahrer wurde ebenfalls verletzt und mußte ins Krankenhaus gebracht werden.
Gerichtsvollzieher Seßler von Sulz a. N. verunglückte mit seinem Personenauto in der Nähe von Böchingen. Auf der vereisten Straße kam der Wagen ins Schleudern und fuhr die Böschung hinunter. Erst nach längerer Zeit wurde Seßler in bewußtlosem Zustand mit verschiedenen Verletzungen und Schürfungen angetroffen. Der Wagen ist schwer beschädigt.
In Mundelsheim, OA. Marbach wurde am Sonntagmorgen am Wehr der Mühle in Mundelsheim ein weiblicher Leichnam angetric- ben. Die darauf eingeleiteten Untersuchungen ergaben, daß es sich bei der Ertrunkenen um die SS Jahre alte Witwe Marie Bezner von Ottmarsheim handelt.
SeMn in der Fahrradlenkstange
Vom Bodensee, 17. Februar. Der ledige, in Oberösterreich geborene Artur Gritzki hatte sich wegen verbotswidriger Einfuhr von Reichsbanknoten nach Deutschland vor dem Schöffengericht in Kempten zu verantworten. Der Angeklagte, der bereits im Jahre 1933 wegen unerlaubter Verbringung von Zahlungsmitteln ins Ausland von einem Stuttgarter Gericht zu zehn Monaten Gefängnis und 2000 RM. Geldstrafe verurteilt worden' war, hatte am 18. Dezember 1935 versucht, von Bregenz aus fünf Reichsbanknoten zu je 100 Mark nach Lindau einzuschmuggeln. An der Zollkontrolle in Lindau-Ziegelhaus wurden die Banknoten in der Lenkstange des Fahrrads versteckt aufgefunden und Gritzki verhaftet. Das Schöffengericht in Kempten verurteilte den Angeklagten zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und 500 Mark G e l d st r a f e.
Gemeinschaft im Kleinbetrieb
Je enger und intensiver das Zusammenleben der Menschen ist, um so stärker sind auch die Reibungsflächen, die das Zusammenleben verschiedener persönlicher Naturen und Charaktere auslöst. Darum ist die Verwirklichung des Nationalsozialismus im Kleinbetrieb in noch weit stärkerem Maße eine Frage der Persönlichkeit als im Großbetrieb, wo naturgemäß der einzelne in einen größeren Bewegungs- ranm gestellt ist. Das gilt vor allem für das Zusammenschaffen von Betriebsführer und Gefolgschaftsmitglied, und die daraus sich er- ebenden Notwendigkeiten sozialistischen Han- elns. Während sich im Großbetrieb dieses persönliche Zusammenwirken mehr oder weniger auf den Betriebsführer und einen verhältnis
mäßig kleinen Kreis von Gefolgschaftsmitgliedern beschränkt, steht der Betriebsführer im Kleinbetrieb — sei es im Handwerk oder Klein, gewerbe — täglich in engster Zusammenarbeit mit seiner ganzen Gefolgschaft. Er hat infolge, dessen selbst die Möglichkeit, tagtäglich seine gesamte Gefolgschaft zu beobachten und Person- lich zu beeinflussen — wie er andererseits aber auch selbst der ganzen Gefolgschaft in Person- licher Beobachtung und Beurteilung seines Handelns ausgesetzt ist. Diese besonderen Verhältnisse des Kleinbetriebes bringen es naturgemäß mit sich, daß öfter als im Großbetrieb persönliche Differenzen zwischen Betriebssichrer und Gefolgschaftsmitgliedern, Meinungsverschiedenheiten, Mißverständnisse und auch „Zusammenstöße" erfolgen. Besteht auf beiden Seiten das Bemühen um ein gutes kameradschaftliches Auskommen, so sind solche Zwischenfälle weiter nicht tragisch zu nehmen-
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Merksätze, die
Jedes Jahr im Frühjahr, wenn die Arbeit in der Landwirtschaft mit voller Kraft einsetzt, steigert sich auch die Zahl der Unfälle rn den landwirtschaftlichen Betrieben. Es ist erwiesen, daß 60 bis 75 Prozent aller Unfälle auf Unachtsamkeit und unvernünftiges Verhalt«n zurückzuführen sind. Folgende von der Landwirtschaftlichen Berufsgenoffenschaft der NS.-Volkswohlfahrt, Abteilung Schadenverhütung zur Verfügung gestellten Merksätze müssen unbedingt beachtet werden:
Die baulichen Einrichtungen in der Landwirtschaft sind von vornherein sachgemäß und gut herzustellen. Schadhaft gewordene Teile müssen alsbald ausgebessert werden, da sonst der Schaden einen Unfall herbeiführen kann.
Tie Hofräume und Treppenstufen sind durch Reinigen und Bestreuen mit Sand oder Asche von Eis und Schnee frei zu halten. Gegenstände, über die man stolpern und fallen kann, dürfen nicht um-, herliegen, sondern sind an einem bestimmten Platze aufzubewahren.
Bewegliche Treppen und Leitern sind gegen das Ausrutschen oder Abgleiten durch Anbringen von Einhängehaken am oberen Ende oder eiserne Spitzen an den unteren Höhenenden zu sichern. Treppen sind an einer Seite stets mit einem Geländer zu versehen.
Das Arbeiten an ungeschützten Garben- und Futterabwurflöchern birgt schwere Gefahren in sich. Erhöht liegende Arbeitsplätze, wie Dreschmaschinen, Futter- und Scheunenböden sind gegen tiefer liegende Räume durch Abschlußstangen zu sichern.
Besonders gefährlich sind unver- kleidete Riemenscheiben, Riemen, Transmif- sionswellen, Kupplungen, Zahnräder, Ein- legeöffnungen der Dreschmaschinen, Messer und Einziehwalzen der Futterschneidmafchi- nen und die Kreissägen. Niemals greife man mit den Händen in die Rübenmühle, sondern benütze dazu den der Maschine angehängten Holzstößel.
Das Auswechseln der Zahnräder bei Fut- terschneidmaschinen nehme man nur an st i ll st e h e n d e n Maschinen vor, sonst kostet es die Finger oder die ganze Hand.
N i e lasse man eine mit Hand betriebene Futterschneidmaschine durch eine Kraftmaschine antreiben. Bei Kraftantrieb muß stets eine Vorrichtung zum Abstellen
Sie können nur zu leicht aber auch dazu führen, eine für ein wirkliches sozialistisches Zu- sammenarveiten unmögliche Atmosphäre rm Betriebe zu entwickeln. Aufgabe des Führers eines Kleinbetriebes muß es deshalb sein, immer darauf bedacht zu ffein, seiner Gefolgschaft als Führer vorbildlich zu sein und danach zu streben, das persönliche' Vertrauen jedes einzelnen Gefolgschaftsmitgliedes als Voraus- setzung für ein gutes Zusammenarbeiten zu gewinnen. Die Gefolgschaftsmitglieder des Kleinbetriebes müssen andererseits bestrebt sein, in ihrem Betriebssichrer den für sie Verantwortlichen „Führer" zu sehen und sich vor klein- liehen Bemängelungen persönlicher Schwächen und Fehler hüten. Gerade im Kleinbetrieb kann nationalsozialistische Arbeitskameradschaft zwischen Betriebssichrer und Gefolgschaft nur gedeihen auf dem Boden des gegenseitigen guten Willens und Vertrauens. 0. bll
vor Schaden"
zu beachte» find
der Einziehwalzen Vorhänden fein. Schwere Hand- und Armverletzungen sind sonst die Folgen dieser Unterlassung.
Man vergesse nicht, die zu irgendeinem Zweck abgenommene Schutzvorrichtung sofort wieder anzubringen. Von Anfang an gewöhne man sich daran, Hausund Wirtschaftsgeräte, Werkzeuge, Heugabeln, Sensen und dergleichen nach Gebrauch wieder sorgfältig aufzubewahren. Auf Treppen stelle man nie Gegenstände ab, über die man nachher stürzen kann.
Im Umgang mit Tieren ist besondere Sorgfalt nötig. Beim Betreten des Stalles sind die Pferde anzurufen, damit sie nicht erschrecken und ausschlagen. In Ställen und Scheunen darf nicht geraucht werden. Beschädigungen an elektrischen Leitungen oder Geräten dürfen nur vom Fachmann behoben werden. Es drohen sonst schwere Gefahren für die Mitmenschen.
Beim Auf- und Absteigen vom Wagen ist dieser vorher anzuhalten. Das vorübergehende Anhalten des Fuhrwerks öurch Einstetteii uc-, Fußes in die Radspeichen des Wagens ist zu unterlassen. Man verwende hierzu einen Stein oder Holzklotz. Nichtbefolgung hat schwere Beinverletzungen zur Folge.
Wichtig ist eine sachgemäße erste Hilfe bei Unfällen. Wunden dürfen nicht ausgewaschen werden. Eine blutende Wunde reinigt sich viel besser selbst. Man verschließe die Wunde mit einem keimfreien Verband und gehe bei schweren Fällen sofort zum Arzt.
Bauer und Landwirt! Laß dich nicht erst durch einen Unfall von der Notwendigkeit einer Schutzvorrichtung überzeugen! Beachte die Ratschläge dieses Merkblattes und lege es nicht achtlos beiseite! Du hilfst dadurch Unfälle verhüten und dienst damit dir und deinen Berufsgenossen.
Es wird darauf hingewiesen, daß die NS.- Volkswohlfahrt, Schadenverhütung, eine monatlich erscheinende Zeitschrift „Kampf der Gefahr" herausgibt, in der teils in humorvoller, teils in belehrender Art aus all die Gefahren eingegangen wird, um da- durch die Volksgenossen aufzurütteln, Schaden von sich und den Volksgenossen fernzuhalten. Die Zeitschrift kann bei allen Ortsgruppenamtsleitungen der NSV. um den Preis von 10 Rpf. bestellt werden.
Arbeitseinsatz rur Erreugunasschlacht
Landesbauernführer Arnold nal folgenden Aufruf erlassen:
Um den Einsatz von geeigneten Arbeitskräften für die Landwirtschaft und für das Jahr 1936 ausreichend sicher zu stellen, ist es notwendig, daß der Bedarf an Arbeits- kräften unverzüglich und zuverlässig sestge- stellt wird. Die Arbeitsämter sind angewiesen, diese Feststellung bis zum 20. Februar herbeizuführen; sie erfolgt in der Weise, daß die Bauern und Landwirte bis zu vorgenanntem Termin sämtliche sür die Durchführung der Erzeugungsschlacht 1936 über den gegenwärtigen Stand hinaus benötigte Arbeitskräfte dem zuständigen Arbeitsamt zu melden haben. Bei den Meldungen ist genau anzugeben, ob die offenen Stellen durch
1. ledige landwirtschaftliche Arbeitskräfte, die in die häusliche Gemeinschaft des Bauern ausgenommen werden sollen (Gesinde, Personen. Ehalten ufw.), davon mit Melkerkenntnissen a) männlrch, b) weiblich:
2. ledige, verheiratete Landarbeiter mit Jahresvertrag, die vom Betriebssichrer Wohnung erhalten;
3. durch Freiarbeiter (Tagelöhner), die vom Betriebsführer regelmäßig beschäftigt zu werden Pflegen, vom Betrieb aber keine Wohnung gestellt erhalten können, a) verheiratet, d) ledig;
4. Saisonkräfte (ohne Wanderarbeiter), die nur vorübergehend für Hackfruchternte benötigt werden, a) männlich, b) weiblich und
5. Melker (Melkermeister und Melkgehilfen) a) verheiratet, b) ledig, besetzt werden sollen.
Selbstverständlich dürfen nur so viel Arbeitskräfte angefordert werden, wie die einzelnen Betriebe tatsächlich benötigen. Die Betriebsführer sind hierbei verpflichtet, geeignete Kräfte in der von ihnen angeforderten Höhe einzustellen. Diese Verpflichtung besteht mindestens so lange, als das Arbeitsamt keine Meldung über eine in der Zwischenzeit erfolgte Besetzung der offenen Stelle erhalten hat. Die Kreis- und Ortsbauernführer sind bereits angewiesen, den Arbeitsämtern jede Unterstützung zuteil werden zu lassen, die zur ordnungsmäßigen Durchführung der Erhebung, die von der Neichsanstalt AVAV. im Einvernehmen mit dem Reichsnährstand erfolgt, notwendig ist.
Anläßlich des Dienstbotenwechsels in einzelnen Bezirken haben sich in der letzten Zeit Mißstände gezeigt, die auf das Schärfste zu verurteilen sind. Ich werde auf keinen Fall dulden, daß die augenblicklichen, für den Abschluß von Arbestsverträgen etwas ungünstigen Verhältnisse von den Beteiligten in ungerechtfertigter Weise ausgenutzt werden.. Es besteht genügend Veranlassung, nachdrück- lichst darauf hmzuweisen, daß die Abspen- stigmachung von bereits verdingten Dienstboten ebenso gegen Treu und Glauben verstößt, wie dies für die Forderungen zutrifft, denen lediglich die Absicht zur unbeschränkten Ausnutzung einer im Augenblick gegebenen Notlage zugrunde liegt.
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Mit Wirkung ab 14. Februar ergeben sich nach der Kurspreisfestsetznng für unedle Metalle Nr. 105 folgende Veränderungen: Zinn, nicht legiert, 248—268 (245—265), Bankazinn in Blöcken 271—281 (268—278), Mischzinn, je 100 Kg. Sn.-Jnhalt, 248 bis 268 (245—265) RM.
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(Urheberschutz durch L. Ackermann, Romanzentrale Ltuttgart)
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. „Ich war inzwischen —" zögerte Alfred.
„Wo warst du?" fragte Irma.
Er senkte den Kopf.
„Ich habe Schluß gemacht mit der Universität uv habe alles dem Professor Prätorius gesagt."
„In seiner Wohnung?"
Alfred nickte.
„Hast du auch die kleine Hella gesehen?"
Er hatte verkniffene Lippen.
„Auch das!"
„Armer Junge!"
«Ja, das mußte doch sein. Das ist der einzige Punk Kl oem du es besser hast."
„Ich?"
„Jetzt kommt kein Generaldirektor zwischen dich uv !§ritze Kuhlekamp mehr."
Irmas Gesicht war ganz bleich geworden.
uicht immer ein Generaldirektor sein." «Was heißt das?"
du, der alte, geizige Pistor hätte nur s
«Sch d!- ^
„Wer denn sonst?"
Werne^Ms/or^"^ da, sondern nur der iuna
„Und der hat-?"
Irma nickte.
„Hast du dich etwa —- —?
„Nein, verlobt habe ich mich nicyi, aver er oenkt'e
Jetzt bin ich entweder ein schlechter Kerl, der ihn betrogen hat, aber ich muß wohl —"
„Aber Irma!"
Sie zuckte die Achseln.
„Soll ich Vater ins Gefängnis bringen lassen? Soll ich daran schuld sein, daß morgen vierhundert brave Arbeiter ihren Lohn nicht bekommen und brotlos werden? Glaubst du vielleicht, ein anderer würde so schnell das Geld geben? Ja, lieber Alfred, leicht war das nicht, und wie ich es ertragen werde, das weiß ich auch noch nicht, aber — ein anderes Mittel gab es doch nicht. Jetzt sei du wenigstens tapfer und steh' dem Vater zur Seite."
Es schien, als wollte sie losweinen, aber mit energischem Ruck wandte sie sich um und hatte schon wieder ein Lachen um den Mund.
„So, Vater, jetzt gehen wir zu Aschinger, und du ißt dort dein geliebtes Eisbein!"
„Ich kann doch jetzt nicht essen."
„Wer soll denn morgen die Werkstatt einrichten, wenn du schlapp bist? Wir beide, Alfred und ich, haben tüchtigen Hunger."
Das war nun zwar ganz gewiß nicht wahr, aber eine Notlüge, die sicher keine Sünde war. Der alte Weigel nahm seinen Hut und die drei gingen langsam die Treppe hinunter.
Die Herren, die sich mit der Frage der Eröffnung des Konkursverfahrens gegen die Firma Ernst Weigel und Sohn zu beschäftigen hatten, saßen zusammen und hatten das Exposü vor sich, das eben mit der Rohrpost eingegangcn war.
Der Amtsgerichtsrat sagte bedächtig:
„Jedenfalls ist der Vorschlag dieser merkwürdig energischen Irma Weigel nicht von der Hand zu weisen. Ich bin dafür, vorläufig abzuwarten und zunächst einmal einen Zwangsverwälter einzusetzen. Selbstverständlich
mssen wir den Schlußbericht des Herrn Bücherrevisors bwarten. Dann bin ich dafür, unseren vereidigten Sach- srständigen mit der Nachprüfung des Irma Weigelschen brschlags zu betrauen. Vorläufig ergeht gegen Weigel n Verbot, über irgendeinen Bestandteil der vorhandenen llasse zu verfügen. Das Angebot des Auktionshauses sistor muß selbstverständlich angenommen werden, damit lorgen die Löhne bezahlt werden können. Weil der alte Seigel sich selbst für außerstande hält, den Betrieb jetzt l leiten, und nachdem die Auskunft über den Wcrkführer ünstig ausgefallen ist, bitte ich den Herrn Assessor, den Vertrauensmännern der Fabrikgefolgschaft mitzuteilen, aß vorläufig unter seiner Leitung weitergearbeitet wird. Ebenfalls habe ich nichts dagegen, daß, immer unter Auf- cht des Zwangsverwalters, den ich noch heute ernennen »erde, Irma Weigel die Büroarbeiten übernimmt."
Ein Beamter trat ein und brachte eine Meldung.
„Aha! Dieser Wilhelm Färber, der Schwager, der di( brre verfahren hat, ist an der französischen Grenze ver aftet und zehntausend Mark sind beschlagnahmt. Die erden wir also bei der Zollsahndungsstelle für uns bean- iruchen. Herr Revisor, ich bitte Sie noch, sich sofort mit :n Hauptgläubigern in Verbindung zu setzen. Der Ter- iin ist geschlossen. Ich danke Ihnen, meine Herren."
Man verabschiedete sich.
Assessor Kolmar und Bücherrevisor Zangenberg, de? ich Junggeselle war, gingen zusammen zum Essen, und :r Assessor sagte unterwegs:
„Diese Irma Weigel ist ein verteufeltes Mädel. Ge» idezu unglaublich. Da hält uns ein bildhübsches I»nges rauenzimmer, das ich zuerst sogar aus dem Zimmer wer- n wollte, einen Vortrag, als wäre sie selber vereideter »ücherrevisor."
„Ja, aus der heutigen Jugend wird unsereins