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Gepäckbeförderung.

Freigewicht auf Reisegepäck wird künftig auch auf den norddeutschen Bahren nicht mehr gewährt. Ferner wird Reisegepäck nur noch gegen Vorlage von Fahrkarten und nicht über die Bestimmungsstation der vorgelegten Fahrkarten hinaus zur Beförderung angenommen.

Für Sendungen bis zum Gewichte bis zu 25 k^ beträgt die Gepäckfracht

auf Entfernungen bis 80 kiri 0,20 M.,

von 81 300 0,80 ,

über 300 1,00 .

Diese ermäßigten Gebühren werden bei Ge­päcksendungen bis einschließlich 260 Kilogramm auch erhoben, wenn mehrere zusammengehörige, nach einer Bestimmungsstation reisende Personen ihr Gepäck auf einen Gepäckschein abfertigen lassen.

Die übrigen Sätze des Gepäcktarifs sind mit wenigen Ausnahmen erheblich niedriger als die jetzigen Tarifsätze. Die Eepäckfracht 4bird nach einem einfachen Zonen- und Gewichtsstufen­system berechnet, dessen Sätze in den Kursbüchern enthalten sind. Die Entfernungszone ist den Fahr­karten aufgedruckt, so daß jeder Reisende die Richtig­keit der Frachtberechnung nachprüfen kann. Die Einfachheit des Tarifs ermöglicht seine wesentliche Beschleunigung der Abfertigung.

Fahrradbeförderung.

Zur Erleichterung des Verkehrs mit Fahr­rädern sind folgende Bestimmungen getroffen:

1. Unverpackte einsitzige Zweiröder ausschließlich Motorfahrräder werden auf Entfernungen bis 100 km nach Wahl des Reisenden entweder gegen Lösung der Fahrradkarten oder auf Gepäckschein abgefertigt. Auf Ent­fernungen über 100 km erfolgt die Abfer­tigung stets auf Gepäckschein.

2. Wählt der Reisende die Abfertigung mit Fahr­radkarte, so übernimmt er damit die Ver­pflichtung, das Rad auf der Abgangsstation nach dem Packwagen zu bringen, es bei Zug- wechscl auf Unterwegsstationen von Packwagen zu Packwagen zu überführen und auf der Be­stimmungsstation am Packwagen in Empfang zu nehmen.

3. Die Fahrradkarten werden nur gegen Vor­zeigung einer Fahrkarte zum Preise von 20 A für jedes Rad bei den Gepäckstellen verabfolgt. Auf eine Fahrkarte dmf nicht mehr als ein Rad aufgcgeben werden, dock ist die gleichzeitige Aufgabe anderen Reisegepäcks zulässig.

4. Der Reiserde hat den Abschnitt abzutrennen und die Karte an der Lenkstange zu befestigen.

5. Vor der Aufgabe ist die Laterne und das am Rad befestigte Gepäck mit Ausnahme der Sattel­lasche und der innerhalb des Rahmens be­festigten Gepäcktasche abzunchmen.

6. Wird dem Reisenden das Rad zur Ueberführung auf einen andern Zug ausgehändigt, so hat er den Abschnitt abzugeben.

7. Bei Aufgabe eines einsitzigen ZweiradS als

Gepäck ist eine Fracht von 30 A (b s 50 km)

oder 50 (von 51 bis 100 km) zu zahlen.

Fahrpreisermäßigungen.

Die zusammenstellbaren Fahrscheinhefte mit den kilometrischen Einheitssätzen von 7,3 in I., 4,8 A in II. und 3, 2 in III. Klasse gelten ohne weiteres zur Fahrt in allen Zügen.

Unverändert bleiben die Preise der Mo­natskarten, Schülerkarten und der Arbeiter­karten. Die Fahrpreisermäßigungen für Schulfahrten, akademische Ausflüge und zu milden Zwecken werden gleichfalls aufrecht­erhalten. Beseitigt ist die Fahrpreiser­mäßigung für Gesellschaftsfahrten von min­destens 30 Personen. Sonderzüge zu ermäßigten Preisen, insbesondere Feriensonderzüge werden auch künftig gefahren werden. Die Geltungs­dauer der Feriensrnderzugkarten beirägt zwei Monate.

Verkehr mit dem Auslande.

In den Personen- und Gepäckverkehren mit dem Auslande tritt am 1. Mai 1907 zu­nächst noch keine Aenderung ein. Diese Tarife werden erst zu einem späteren Zeitpunkt umgearbeitet werden.

Es werden daher hier zunächst auch weiterhin die bestehenden Rückfahrkarten ausgegeben; Freigl wicht wird im bisherigen Umfange gewährt. Im übrigen finden die vorstehenden Uebergongs- bestimmungen sinngemäß Anwendung.

Amtliche «nd prtvatanzeiM.

K. Amtsgericht Calw.

Gerichtstag

in Neuweiler wird am Montag, 6. Mai 1907, vormittags 10V bis 12' - Uhr,

auf dem Rathaus daselbst abgehalten.

Den 30. April 1907.

A.-G.-Sekr. Wurster.

Simmozheim.

Langholzverkaus

aus dem Gerechtigkeitswald am Montag, den 6. Mai 1907, von vorm. 9 Uhr an:

785 Stück Rottannen mit 551 Fm., 391 Stück Forchen mit 35 Fm., 68 Stück Weiß­tannen mit 35 Fm., worunter viel schönes Bauholz.

Zusammenkunft beim Hof Georgenau. Aufnahmen können beim Wald­meister bestellt werden.

Gemeinderat

Vorstand: Hilligardt.

AM.

Brermhölzverkauf

am Montag, de« 6. Mai, vormitt. 9 Uhr, im Gasthaus zur Linde hier aus dem Stadtw. Distrikt Reisig:

Rm.: 3 buchen, 55 eichen, 14 Nadel­holz,

Wellen: 280 buchene, 530 eichene, 860 Nadelholz und 1 Flächenlos Schlagraum.

Wiederholt kommen zum Verkauf aus dem Stadtw. Rudersberg:

2320 geb. Nadelholzwellen und zwar Nr. 144178.

Gemeinderat.

Im Bollstreckungsrvege

verkaufe ich am Samstag, den 4. Mai 1907, nachmittags 1 Uhr, im Pfand­lokal hinter dem Rathaus gegen bare Bezahlung:

4 Sessel mit hohen Lehnen, 1 Divan, 2 Fauteuils, 1 großer Trümeau- spiegel, 1 Ecktischchen, 2 Nipp- tischchen, 1 Silberschrank, 1 acht­eckiger Tisch, 1 Schreibtisch, 1 Waschtisch mit Spiegelauffatz, 1 Kleiderständer, 18 Bände Mayers Konversationslexikon.

Bemerkt wird, daß die Gegenstände bereits ganz neu find.

Calw, den 29. April 1907.

Gerichtsvollzieher

Biedermann.

Hertik-Weröand.

Zahlstelle Calw.

Freitag, den 3. Mai, abends 6 Uhr,

Mitgliederversammlung mik Maifeier

im Lokal bei Karl Essig, Lederstraße. Um zahlreiches Erscheinen bittet

die Ortsverwaltnng.

Schwarzwaldverein.

Sonntag, den 8. Mai,

Ausfing nach Maulbronn.

Abgang mit dem . Bahnzug vorm. 9.46. Wanderung von Enz­berg nach Biaulbronn. Rucksackvesper. Rückmarsch nach Mühl­acker. Ankunft hier 9 Uhr abends. Fahrgeld hin und zurück 1.55

Der Ausschuß.

Freundliches möbliertes

Zimmer

zu vermieten. Zu erfragen bei der Red. ds. Bl.

Ci« Mkldkkllklht

kann sofort oder in 14 Tagen eintreten; bei wem, sagt die Red. ds. Bl.

Für alle Liebe und Wohltaten, welche unsere gute Muttter

^ Friederike Schroth.

Tuchmachers Witwe,

so viele Jahre bis zu ihrem Ende erfahren durfte, sowie für die ehrenvolle Begleitung zu ihrer Ruhestätte sagen den herzlichsten Dank

die trauernden Hinterbliebenen.

! Kezirks-Mirtgverem Cakw.

! Am Montag, den 6. Mai 1SN7, nachmittags 4 Uhr, findet die alljährliche

Generalversammlung

bei Kollege Maier z. Schwane in Calw statt.

Tagesordnung: 1) Rechenschafts- und Kassenbericht, 2) Neuwahlen, 3) Besuch des Verbandstags in Ludwigsburg, 4) Statutenänderung der Sterbekasse.

Die verehrlichen Kollege» werden gebeten, sich zahlreich cinzufinden.

Der Ausschuß.

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