Bezugspreis,
Durch Trüg« monatlich RM. 1.40 elKschll-blich 20 Rpsg. Zustellgebühr, durch di- Post RM. 1.78 (einschli-b- lich SS Rpfg. Postzeltungsgebiihren). Preis der Einzelnummer ,0 Rpfg. In Füllen höherer Gewalt besteht kein Anspruch ans Ltesernng der Zeitung oder aus Rückerstattung de» Bezugspreises. — Gerichtsstand sür beide Teil« ist Neuenbürg sWiirtt.) Fernsprech-Anschlutz Nr. 404
BerantwortltcherSchrtstleiter: Fridolin Blesinger. Anzeigenleiter: Fritz Müller sämtliche in Neuenbürg.
Anzeigen peeiS
Die kleinspaltige Millimeter-Zeile 7 Rpf., Familienanzeigen 6 Npfq., amtliche Anzeigen 5,5 Npfg., Textzeile 18 Rpfg. Schlnß der Anzeigenannahme 8 Uhr vormittags. Gewähr wird nur fiir schriftlich erteilte Aufträge übernommen. Im übrigen gelten die vom Werberat der deutschen Wirtschaft aufgestellten Bestimmungen. Vordrucke stehen zur Verfügung. Zurzeit ist P»e-s- iiste Nr. 3 gültig. X 35: 3559
Verlag und Rotationsdruck: T. Meeh- sche Duchdruckerei, Inh. Fr. Biesinger Neuenbürg (Württ.-
parteiamtliche nationalst». Tageszeitung
Wttdbader NS-Preffe Birkenfelder, Calmbacher und Herrenalber Tagblatt
Amtsblatt für
das Oberamt Meuenbürg
Nr. 261
Donnerstag den 7. November 1S3S
93. Jahrgang
Das Memelland fordert sei« Recht!
Erste Sitzung des memellSndischen Landtags
Memel, 6. November.
Mittwoch vormittag ist der neugewählte memellgndische Landtag zu seiner ersten Sit» zung, die etwa fünf Viertelstunden dauerte, ufanimengetreten. Ter Andrang des Publi» ums war sehr groß, vom diplomatischen Korps sah man aber nur den deutschen Generalkonsul, die Konsuln Lettlands. Norwegens und Sowjetrußlands, aber keinen Vertreter der Garantiemächte.
Die 24 Abgeordneten der Einheitsliste süll. ten fast den ganzen Sitzungssaal. Nur hin- ten rechts in der Ecke, man sah sie kaum, nahmen die 5 litauischen Abgeordneten Platz.
Ter Gouverneur des Memelgebietes, Kur- kauskas, nahm zunächst die Vereidigung auf die litauische Verfassung vor und hielt dann eine kurze Ansprache in litauischer und deutscher Sprache, wobei er behauptete, daß das „Wohlergehen" des Memelgebietes eng mit dem des litauischen Gesamtstaates zusam- menhänge. Die Zcntralregicrung habe schon einige Maßnahmen zur Bekämpfung der landwirtschaftlichen Krise getroffen, die jetzt auch dem Memelgebiet zugute kommen würden. Die memelländischen „Untertanen" lägen dem litauischen Staat genau so am Herzen wie die Litauer.
Auf Vorschlag der Einheitsliste wurde der Landnckrt Baldszus bei Stimmenthaltung der sünf Litauer zum Landtagspräsidenten gewählt. Auch die weiteren Mitglieder des Präsidiums sind durchweg Angehörige der Einheitsliste, da die Litauer darauf verzichteten. Kandidaten zu benennen, und sich am Schluß auch gar nicht mehr an der Abstimmung beteiligten.
Dir Erklärung der Einheitsliste
Dann gab. nachdem der neue Präsident des Landtages den Vorsitz übernommen hatte, der Fraktionsführer der Einheitsliste, Pa- Pen di eck. eine Erklärung der Einheitsliste ab. in der es u. a. heißt:
.So ist das Memelgebiet seit dem
5. Mai 1934 praktisch ohne Landtag regiert worden, dazu, seit dem 28. Juni 1934 von zwei Direktorien, die nie das Vertrauen des Landtages hatten. Ter Landtag kann n all dem Ungewöhnlichen, was e i t d e m 5. M a i l 9 3 4 erfolgt ist, nicht schweigen. Der Landtag erhebt förmlichen Einspruch dagegen, daß der Gouverneur sich das Recht zur Schließung der ordentlichen Session gegen den Willen des Landtages und ohne das Einverständnis des Direktoriums genommen hat. daß der Gouverneur den Landtag nicht in angemessener Frist nach Eingang eines genügend unter- stützten Anrrages zur außerordentlichen Session einberufen hat. daß der Gouverneur wiederholt versucht hat. die Leitung einer Sitznna des Landtages zu übernehmen, daß der Gouverneur in das Recht des Landtages, seine Tagesordnung selbst aufzustellen, eingegriffen hat- daß der Gouverneur versucht hat, die Behandlung eines Punktes der Tagesordnung im Landtag zu verhindern, daß der Gouverneur die Legislaturperiode schon drei Jahre nach dem Wahltag sür beendet erklärt tzat, daß das dem Landtage nach dem Statin verantwortliche Direktorium dem Landtag das Hausrecht mit Polizeigewalt entzogen und sogar die Anwendung polizeilichen Zwanges gegen die Abgeordneten im Sitzungssaal während der Landtagssitzung angeordnet hat und daß das Direktorium nicht die durch unser geltendes Recht vorgeschriebenen Rechtsmittel gegen die Verletzung der Immunität memelländischer Abgeordneter eingelegt hat."
Weiters wurde in der Erklärung förmlicher Einspruch dagegen erhoben, daß seil dem 28. Juni 1934 zwei Direktorien die Verwaltung des Memellande 8 inne hatten,, die nicht das Vertrauen d e s Lamd- tages besaßen: „Solange wir ein Direktorium haben, dem wir nicht lliiser Vertrauen aussprechen können, sind wir durch die Auffassung des Haager Urteils gezwungen, j edeZusammenarbeitmit dem Direktorium zu vermeiden, weil wir ihm sonst indirekt das Vertrauen aussprechen. Das Direktorium Schreiber besaß dieses Ver
trauen des Landtages. Seine gewaltsame Absetzung unterliegt nach demHaager Urteil der Nach. Prüfung. Der Landtag bringt hier zum Ausdruck, daß er diese Nachprüfung für erforderlich hält, da seiner Auffassung nach die rechtlichen und tatsächlichen Voraus- setzilngen für eine Abberufung des Präsiden- ten Schreiber nicht gegeben waren. Wir erklären, daß auch wir geschlos- sen hinter der Amtsführung deS Direktoriums Schreiber stehen, wie insbesondere die Maßnahmen zur Verteidigung der Autonomie in Schulangelegenheiten mit unserer Auffassung von der Auto- nomie des Memelstatuts in Schulangelegen, heiten übereinstimmen.
Der Rücktritt
des Direktoriums Bruvelaitis
ist erfolgt, bevor der Landtag ihm förmlich sein Mißtrauen aussprechen konnte. Der Landtag erklärt, daß die Amts- ftthrung dieses Direktoriums und seines Vorgängers im schroffen Gegensatz zu dem Willen der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung stand. Der Landtag lehnt ihre ganze Geschäftsführung ab.
Wir haben in feierlicher Form die Erklärung abgegeben, daß wir auf dem Boden des Statuts und der Verfassung stehen. Wir dürfen daher um so mehr eine sachliche Würdigung unserer Bedenken in den Punkten er. warten, in denen zwischen dem Statut und der Gesetzgebung des Staates nach unserer
Berlin, 6. November
Der Führer und Reichskanzler hat zugleich mit der Reichskriegsslagge die Form der neuen Neichsdienstflagge bestimmt, die heute Dienstag gleichzeitig mit der Reichskriegsflagge eingeführt wird.
Der Reichsinnenminister Dr. Frick wird heute um 11 Uhr vormittags die neue Reichsdienstflagge auf dem Gebäude des Reichs- innenministeriums am Königsplatz in Berlin ! feierlich hissen.
Berlin, 7. Nov. Das Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 122 veröffentlicht folgende Verordnung über das Hoheitszeichen des Reichs:
Um der Einheit von Partei und Staat auch in ihren Sinnbildern Ausdruck zu verleihen, bestimme ich:
Art. 1.
Das Reich führt als Sinnbild seiner Hoheit das Hoheitszeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei.
Art. 2.
Die Hoheitszeichen der Wehrmacht bleiben unberührt.
Art. 3.
Die Bekanntmachung, betr. das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. Nov. 1919 (Rcichsgcsetzblatt Seite 1877) wird aufgehoben.
Art. 4.
Der Rcichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers die zur Ausführung des Art. 1 erforderlichen Vorschriften.
Berlin, den 5. November 1935,
Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler.
Der Reichsminister des Innern Frick.
Der Stellvertreter des Führers R. Hetz,
Reichsminister ohne Geschäftsbereich.
Berlin, 6. Nov. In dem soeben erschienenen „Marineverordnungsblatt", Heft 26, wird
Auffassung Konflikte vorhanden sind. Gerade unsere aufrichtige Sorge um eine bessere Zusammenarbeit in der Zukunft zwingt uns dazu, mit Ernst darauf hinzuweisen, daß z. B. das Gerichtsverfassungsgesetz, das Gesetz zum besonderen Schutz von Volk und Staat, das Gesetz über das Statutgericht, das Gesetz über den Preiskommissar nach unserer Rechtsauffassung mit dem Wortlaut und dem Sinn des Memelstatuts unvereinbar sind.
Der Landtag bringt wiederholt zum Ausdruck, daß er den Angleich der Interessen des Staates mit denen Memels im Nahmen der Verfassung und auf dem Boden des Memel- statiits im ernsten Willen und in voller Erkennung der sich daraus ergebenden Pflichten anstrebt. Er bringt aber auch mit dem gleichen Ernst zum Ausdruck, daß die gesamte Arbeit in Zukunft von vornherein eine bessere Basis gewinnen würde, wenn endlich das Urteil deZKownoer Kriegsgerichtes mit allen seinen Folgen beseitigt würde. Der Landtag beauftragt das Präsidium, bei den zu er- wartenden Besprechungen mit dem Gouverneur über die Ernennung eines Präsidenten des Direktoriums diese Auffassung der Mehrheit des Landtages dem Gouverneur zur Kenntnis zu bringen."
Dann erhob sich der litauische Abgeordnete Borchert und erhob Einspruch gegen den Vorwurf, daß die litauischen Abgeordneten die Beschlußunfähigkeit des vierten Land- tages herbeigeführt hätten. Sie wären der Sitzung nur fern geblieben, weil sie nicht im Präsidium vertreten gewesen wären.
eine „Verordnung über die Reichskriegsflagge, die Gösch der Kriegsschiffe, die Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz und die Flagge des Reichskriegsministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht" vom 5. Oktober 1935 veröffentlicht, in der es u. a. heißt:
Auf Grund des Art. 3 des Reichsflaggen- gesetzes vom 15. September 1935 bestimme ich:
Die Reichskriegsslagge ist ein rotes Rechteck, ans dessen Mittelachse, etwas nach der Stange verschoben, sich eine zweimal schwar-
München, 6. November. Die Reichspressestelle der NSDAP ver- öffentlicht das endgültige Programm für die g-eierllchkeiten in München am 8. und 9 November.
Die Feiern beginnen mit der Aufbahrung der 16 Gefallenenam Freitag um 12 Uhr auf dem Waldfriedhof, dem Ostfriedhof und dem Nordfriedhof. U m 19 Uhr findet das Treffen der alten Kämpfer im B ü r g e r b r ä u k e l l e r statt. Der Führer spricht.
An diesem Treffen nehmen auch die Hinterbliebenen der 16 Gefallenen, die Gäste des Führers, die Reichs- und Gauleiter, die Obergruppenführer und Gruppenführer, die Obergebiets- und Gebietsführer, die Haüpt- dienstleiter der Neichsleitung und die Gau- arbeitssührer des Reichsarb'eitsdienstes teil. Gleichzeitig versammeln sich die Hitlerjungen und VdM-Mädels aus allen Gauen des Reiches, die in die Partei ausgenommen werden im Löwenbräukeller zum Tressen der Jugend sowie die Führerschaft der Partei im Zirkusgebäude.
Die Feier im Bürgerbräukeller wird nach dem Löwenbräukeller und dem Zirkusgebäude übertragen. Um 20 Uhr er- folgt die feierliche Ueberführung derGefallenenrndieFeldherrn- halle, um 23.30 Uhr der Zug durch das Siegestor zur Feldherr n- Halle, wo um 24 Uhr der Einzug der Ge-
weiß geränderte Weiße Scheibe mit einem ebenfalls schwarz-weiß geränderten Hakenkreuz befindet, dessen unterer Schenkel nach der Stange zu geöffnet ist. Unter der weißen Scheibe liegt ein viermal weiß und dreimal schwarz gestreiftes Kreuz, dessen Balken die Verlängerung des senkrechten und wagrechteil Durchmessers der weißen Scheibe bilden. Im Inneren, oberen roten Felde steht ein weiß gerändertes Eisernes Kreuz. Die Höhe der Flagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3:5.
Gösch der Kriegsflagge ist ein rotes Rechteck, auf dessen Mittelachse, etwas »ach der Stange verschoben, sich eine weiße Scheibe mit einem schwarzen, auf der Spitze stehenden Hakenkreuz befindet, dessen unterer Scheutet nach der Stange zu geöffnet ist. Die Höhx der Flagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3:5.
Die Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz ist ein rotes Rechteck, ans dessen Mittelachse, etwas nach der Stange verschoben, sich eine Weiße Scheibe mit einem schwarzen, ans der Spitze stehenden Hakenkreuz befindet, dessen unterer Schenkel nach der Stange zu geöffnet ist. In der inneren, oberen Ecke steht ein weiß gerändertes Eisernes Kreuz. Die Höhe der Flagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3:5.
Die Flagge des Reichskriegsministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht ist die Reichskriegsslagge mit folgenden Abweichungen: Das Rechteck ist gleichseitig. Um die ganze Flagge herum läuft eine weiß-schwarze Umrandung. Im unteren äußeren Feld steht ebenfalls ein weiß gerändertes Eisernes Kreuz; im unteren, inneren und im äußeren oberen Feld steht ein weiß geränderter Adler der Wehrmacht.
Die Reichskriegsslagge ist das Hoheitszeichen der Wehrmacht; sie wird ans den Kriegsschiffen der Kriegsmarine, den Luftfahrzeugen der Luftwaffe und den Gebäuden der gesamten Wehrmacht geführt.
Die Gösch der Kriegsschiffe wird auf den Kriegsschiffen der Kriegsmarine gesetzt, wenn sie vor Anker oder landfest liegen.
Die Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz kann von Marineoffizieren und Offizieren der Luftwaffe des Beurlaubtenstandes sowie von ehrenvoll ansgeschiedenen aktiven Marineoffizieren und Offizieren der Luftwaffe auf Handelsschiffen bzw. Handelslnftjahr- zeugen anstelle der Handelsflagge geführt werden.
ck
Im gleichen Heft des „Marine-Verordnungsblattes" ist ferner eine „Verordnung über die Reichsöienstflaggc" vom 31. 10. 1935 erschienen, in der es u. a. heißt:
(Fortsetzung Seite 2)
sallenen und die feierliche Aufbahrung iinter den Klängen des Präsentiermarsches vonstatten geht.
Nachdem die HI die Ehrenwache bezogen hat, kommt der Führer. Das Lied vom guten Kameraden erklingt und die alten Känipfer, die Fahnen der Partei, die Führerschaft der SA, SS, des NSKK und des Arbeitsdienstes sowie die Politischen Leiter ziehen an ihren toten Kameraden vorbei.
Am Samstag um 1 Uhr früh bewegen sich die Volksgenossen an den Sargen der toten Helden vorüber. Der M a r > ch des 9. November beginnt um 10.30 Uhr mit der Aufstellung des Zuges am Bürgerbräukeller. Um 12.10 Uhr erfolgt der Abmarsch des Zuges durch die Straßen des 9. November 1923. Um 12.30 Uhr trifft der Zug an der Feldherrnhalle ein, wo die letzte Fahrt der toten Helden zu den Ehrentempeln ihren Ausgang nimmt. Um 13.10 Uhr kommt der Zug vor den Ehrentempeln an.
Die Kämpfer von 1923 nehmen Aufstellung vor den Särgen ihrer gefallenen Kameraden. Adolf Hitler steht bei den Helden der Bewegung. Ter letzte Appell wird durch den Sprecher der Partei, Adolf Wagner, beendet. Anschließend übergibt vor dem Braunen Haus der Neichsjugendführer den Nachwuchs aus HI und BdM der Partei. Der Stellvertreter des Führers übernimmt die jungen Parteigenossen und Darteiaenossiniien.
Das Ho heitsreichen des Deiches
Alaggenorrordnnng für Marine und Wehrmacht — Die Neichsdienstflagge
Die Münchener Feierlichkeiten
Das Programm für den 8. «nd S. November