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1. Die Firma Wörmann hat den Verkehr nach Südwestafrtka und zwar von Europa wie von Kapstadt her als Privileg monopolisiert und jede Konkurrenz ausgeschlossen. Sie hat für die Beförderung von Waren und Personen, die danach nur durch sie geschehen konnte, und zwar gleichwohl, ob es sich um Regierungstrans- porte oder um private Lieferungen handelte, ganz unverhältnismäßig hohe Sätze an. gesetzt, die ihr einen außergewöhnlichen Nutzen ließen. 2. Sie hat daneben Liegegelder für nicht gelöschte Waren in Swakopmund in einem solchen Umfang und einer solchen Höhe berechnet, daß die Beträge, welche allein die Reichsregierung an Liegegeldern zu zahlen hatte, in die Mil« lionen gingen. Dabei waren 36 Pfg. pro brutto Register-Tonne zu Grunde gelegt, während die Linie für die von ihr gecharterten fremden Schiffe deren Eigentümern nur 20 Pfg. vergütete, so daß die Linie einen Reingewinn von 16 Pfg. pro Registertonne lukrierte. 3. Sie hat die Beträge für Liegegelder durch eige, nes Verhalten und zwar dadurch erhöht, daß sie in Swakopmund zur Entladung der Ware keine genügende Einrichtungen und insbesondere keine genügende Anzahl von Leichter. Schiffen stellte, wozu sie vertragsmäßig verpflichtet gewesen wäre. Der Dampfer „Rostock' z B. lag fast 2 Monate als nicht löschbar im Hafen von Swakopmund, wofür pro Tag 800 Mark Nettogewinn in Form von Liegegeldern erzielt wurde, nach Abgabe von 1000 Mark an die Besitzerin des Schiffes. Sie ist deshalb von der Reichsregierung zur Zurückzahlung zuviel berechneter und von der Reichsregierung unvorsichtiger Weise gezahlter Liegegelder aufge- fordert. Sie hat den Dampfer „General" von der „Ostafrika.Linie" um 3000 Mark für einen Rindertransport gechartert und sich für den Transport, den sie mit diesem Schiffe für deutsche Regierung von Kapstadt bis Swakopmund ausgeführt hat, mehr als 30 000 Mark bezahlen
lassen. Sie hat für die Lieferung von 700 Tonnen Süßwaffer nach Swakopmund sich von der Regierung Preise bezahlen lassen, die den üblichen Preis von 20 Mark pro Tonnne um das Vielfache überschritten haben.
2. Die Wirkung dieser Ausnützung des Monopols war : 1. eine bedeutende Verteuerung des Feldzugs für das Reich, 2. eine weitere Steigerung der mit solchen Frachten und Liegegeldern belasteten Lebensmittel in Südwestafrika, die Notstands- und Hungerpreise erreicht haben und den Truppen wie der Zivilverwaltung fortgesetzt Entbehrungen auserlegte, 3. war durch Monopolisierung die Errichtung von Handelsniederlassungen in Südwestasrika durch dritte Personen unmöglich gemacht. Da die Wörmann-Linie, die selbst Handelsgeschäfte in Südwestafrika treibt, die Frachten auf einer außerordentlichen Höhe hielt, so war auch für den Handelsverkehr in Südwestafrika die Voraussetzung seiner Entwicklung zerstört.
Wie bekannt, hatte das Hamburger Gericht es abgelehnt, auf diese Beweisanträge sinzugehen.
Wien 9. April. Nach Meldungen hiesiger Blätter har Kaiser Wilhelm dis Einladung des Erzherzogs Friedrich, zu Beginn des Herbstes an den Hochwildjagden teilzunehmen, angenommen. Tue Jagden finden um die Mitte des September statt und dauern vier Tage. Die berühmten Jagdgründe liegen auf dem Donau- Delta bei Mohacs
Portsmouth6. April. Auf dem Schlachtschiff „Dreadnought" ereigneten sich während der letzten Versuchsfahrten zwei Kesselrohr-Explo- fionen. Tie erste, im Golf Aranci. machte einen Kessel für den Rest der Fahrt unbrauchbar, die zweite ereignete sich auf der Heimreise vor Trinidad; drei Heizer wurden schwer verbrüht. '
Riga 9. April. In einem Hause der Smolenskerstraße fand am Sonnabend eine ge
heime revolutionäre Versammlung statt, die von der Polizei aufgelöst wurde. Mehrere Verhaftungen wurden vorgenommen. In der daraus, folgenden Nacht nahm die Polizei zahlreiche Haus- suchungen vor und kam irrtümlicher Weise auch an die Wohnung des reichsdeutschen Fabrik. Meisters Rittinghaus, wo sie Einlaß forderte. Dieser hielt die Polizisten für Räuber und ver- teidigte sich durch Revolverschüsse. Die Polizei erwiderte das Feuer und verletzte Rittinghaus schwer.
Aladrid 9. April. Gestern Mittag 1 Uhr explodierte unter der Tribüne, auf welcher die Behörden der Eidesleistung der Re- kruten beiwohnen sollten, eine Bombe. Man vermutet, daß die Bombe zu früh explodiert ist und dazu bestimmt war, in dem Augenblick, wo die Eidesleistung erfolgen sollte, die Tribüne und die darauf befindlichen Personen in die Luft zu sprengen.
Tanger 9. April. Meldungen aus Mar ak esch besagen, daß dort unter den Europäern, insbesondere unter den englischen Kolonie große Erregung herrscht wegen eines neuen Zwischenfalles. Der englische Konsul soll sich geweigert haben, beim Eintritt in eine Moschee seine Fuß- bekleidung abzulegen. Die Marokkaner erblicken darin eine ernste Verletzung der marokkanischen Sitten.
«eNam-teil.
Amtliche und privatairzeigsn. Bekanntmachung öetreffend Waldörände.
Der Einwohnerschaft werden zu Beginn der wärmeren Jahreszeit die Bestimmungen des Art. 30 des Forstpolizeigesetzes vom 8. Sept. 1836 und des § 368, 6 R.-Str.-G.-B. zur Kenntnis gebracht, nach welchen mit Geldstrafe bis zu 60 ^ oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft wird, wer
1. mit unverwahrtem Feuer und Licht im Wald betreten wird,
2. im Wald brennende oder glimmende Gegenstände fallen läßt, fortwirft oder unvorsichtig handhabt,
3. im Walde oder in gefährlicher Nähe desselben im Freien ohne Erlaubnis der Forstpolizeibehörde Feuer anzündet oder im Fall der Erlaubnis dasselbe gehörig zu beaufsichtigen oder auszulöschen unterläßt, oder den bei Erteilung der Erlaubnis ihm vorgeschriebenen Bedingungen zuwiderhandelt,
4. an gefährlichen Stellen in Wäldern oder Haiden oder in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangenden Sachen Feuer anzündet.
Ferner wird nach Art. 34 Ziff. 5. des Polizeistrafgesetzes mit Geldstrafe bis zu neun Mark bestraft, wer
das an Böschungen, Straßen, Wegen oder Gräben wachsende Gras oder sonstige Viehfutter abschneidet, abrupft oder abbrenut.
Besonders wird darauf aufmerksam gemacht, daß für Uebertretungen dieser Vorschriften durch Kinder nach 8 832 B.-G.-B. und 8 861 Ziff. 9 R.-St.-G.-B. die Ettern oder Gewalthaber sowohl privat- als strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Calw, den 9. April 1907.
Stadtschnltheitzenamt.
Eonz.
Kealschule Weilderlladl.
Die Aufnahmeprüfung in die hiesige
zweiklassige Realschule,
an welcher fakultativ in 12 Wochenstunden lateinischer Unterricht erteilt wird, findet am
Montag, den 6. Mai, vorm. 9 Uhr,
im Lehrzimmer der Unterklasse statt.
Der Eintritt soll nach 3jährigem Besuch einer Volksschule erfolgen, auch sollte während des dem Eintritt vorausgehenden Jahres der an der Schule eingerichtete Vorbereitungsunterricht besucht werden. Das Schulgeld beträgt 18 pro Jahr, der Vorbereitungsunterricht wird unentgeldlich erteilt.
Nach dem Lehrplan dürste bei begabteren Schülern der Besuch der hiesigen Realschule mit darauf folgendem einjährigen Unterricht an einer Vollanstalt zur Erlangung der Berechtigung zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst hinreichen.
Bei der Aufnahmeprüfung find Geburts- und Impfscheine, sowie Schulzeugnisse vorzulegen.
Am 9. April 1907.
Studienkoinmission:
Vorstand: Stadtschuttheiß Beqerle.
Breitenberg.
Fahrnis-Verkauf.
In der Nachlaßsache des Elias Haisch, Mühlebesitzers Eheleute in der Weikenmühle, wird die vorhandene Fahrnis in der Weikenmühle gegen Barzahlung im öffentlichen Aufstreich verkauft und zwar am
Freitag, den 12. April ds. Js., von vormittags 9 Uhr an:
2 Kühe, worunter 1 trächtige, ca. 150 Ztr. Heu und Oehmd, ca. 40 Ztr. Haber- und Roggenstroh, ca. 20 Ztr. Kartoffeln, ferner das vorhandene Fast- und Bandgefchirr (10 verschiedene Fässer), ca. 1000 Liter Most, ca. 800 Liter Heidelbeerwein, ca. 300 Liter Wein, 1 eichene und steinerne Kraulstande mit Krant, der Vorrat an Schnittwaren;
von nachmittags 2 Uhr an:
Tie vorhandenen Langholz- und anderen Wagen,
Schlitten und sonstiges Fnhrgeschirr, 4 Pferde- geschirre rc., die Banmannsfahrnis, Eggen,
Pflüge, 1 Fntterschneidmaschine, Dreschmaschine, Mähmaschine, Putzmühle und 1 Mostereieinrichtung.
Samstag, den 13. April 1907,
von vormittags 9 Uhr nnd nachmittags 2 Uhr an:
Mannskleider, Frauenkleider, Betten und Bettgewand, Leinwand, Küchengeschirr, worunter 1 eiserner Backofen, 1 älterer Herd, 1 Centri- fuge, 1 Buttermaschine, 1 Waschmaschine,
Schreinwerk, worunter 1 Sofa und verschiedene Kästen, allerlei Hausrat, worunter 1 Nähmaschine.
Liebhaber sind eiugeladen.
Den 6. April 1907.
Sezirksnotar Kaiser
in Teinach.
Stadtgemeinde Liebenzell.
Die bei Ausführung einer
Kanalisation
im untern Stadtteil vorkommenden Grab- und Maurerarbeiten, sowie die Lieferung von Zementröhren in verschiedenen Größen und eis. Schachtdeckeln im Gesamtbettag von ea. 4000 Mk. sollen im Akkord vergeben werden.
Voranschläge und Bedingungen liegen beim Stadtschultheißenamt zur Einsicht auf, woselbst auch diesbezügliche An
gebote in Prozenten ausgedrückt, bis längstens nächsten
Donnerstag, 11. April 1907, vormittags 10 Uhr,
einzureichen sind.
Den 6. April 1907.
Stadtschnltheißenamt.
Mäulen.
L. Forstamt Hofstett.
SamStag, 13. April, vorm. 10 Uhr, im Lamm in Neuweiler aus IV. Neubann Abt. 1: 99 Rm. meist forchenes Prügel- und Klotzholz.