Mniser eahnr, »asür mehr Butter!

Berlin, 16. Oktober.

Die deutsche Milchwirtschaftliche Hauptver­einigung hat die Molkereien angewiesen, die Herstellung und den Verkauf von Schlag- und Kaffeesahne um 40 Prozent ihrer bisherigen Erzeugung zu vermindern und di« dadurch frei werdenden Rahmmengen zu Butter zu ver­arbeiten. Dadurch tritt eine gleichmäßige Kür­zung der Rahmbezüge für alle Kasseewirtschaf- ten, Kafscebäckereien und Konditoreien ein. Diese vorübergehende Einschränkung des Schlagsahncverbrauchs ist ein soziales Erfordernis, denn ehe der Kauf­kräftige sich den Schlagsahne- gcn»tzgestattet,mutzdernormale Fettbedars der weniger kauf- krästigen Bevölkerung gesichert werden.

Schwerwiegende VauseNer

Berlin, 16. Oktober.

Die Justizpresscstelle Berlin teilt mit: Die Ermittlungen in dem Vorverfahren gegen Hoff- mann und Genossen wegen des Einsturz­unglücks beim Bau der Nordsüd-S-Bahn in der Hermann-Göring-Straße sind inzwischen mit allem Nachdruck gefördert worden.

Nachdem ein Gutachten des von der Staats­anwaltschaft hinzugezogenen Sachverständigen« Gremiums schwerwiegende Baufeh­ler als Ursache der Katastrophe fcstgestellt hatte, war die Frage zu klären, wer von den am Bau Beteiligten im einzelnen die Verantwortung für diese Mißstände zu tragen hat. Mit der Durchführung dieser schwierigen und zeitraubenden Arbeit wurde Kriminalkommissar Moritz vom Polizeipräsi­dium Berlin von der Staatsanwaltschaft be­traut. ES hat sich inzwischen weiter heraus­gestellt, wie eine derartige Häufung der ver­schiedensten Fehler überhaupt möglich war: Das Kontrollsystem der Reichs­bahn über die vergebenen Arbeiten erwies sichandieserStelleals unzuläng­lich. Dies war um so verhängnisvoller, als die Organisation der Berlinischen Baugesell­schaft in keiner Weise den Anforderungen ent­sprach, die bei derartigen Spezialarbeiten an ein Unternehmen gestellt werden müssen. Da sich inzwischen ergeben hat, daß der seinerzeit in Hast genommene Bauingenieur Joseph Karl Rath innerhalb der Berlinischen Bau- gesellschast nicht, wie auf Grund der ersten Vernehmungen angenommen werden mußte, technischer Oberbauleiter war, sondern daß seine Tätigkeit einen niehr kaufmännischen Charakter hatte, ist er inzwischen auf Betrei­ben der Staatsanwaltschaft aus der Haft ent­lassen worden.

Gleichzeitig wurde Haftbefehl gegen den Reichsbahnoöerrat Curt Kellberg und den Reichsbahnbauführer Wilhelm Schmitt er­lassen und voll st reckt.

Da die Verteidigung bereits jetzt ein um­fangreiches Gegen-Gutachten angekündigt hat, mit dessen Fertigstellung frühestens in etwa drei Wochen zu rechnen ist, wird sich der Ab­schluß des Vorverfahrens trotz aller gebotenen Beschleuniqung noch um einiae Zeit verzögern.

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RSÄNUÄS -es Roten Krems nur aus -er Wer Sugen-

Berlin, 16. Oktober.

ÄUe der Neichs-Jugend-Presiedienst be­kanntgibt, ist zwischen der Neichsjugendsüh- ruug und dem Deutschen Noten Kreuz eine Vereinbarung getrosten worden, daß in Zu- kunst der gesamte jugendliche Nachwuchs des Deutschen Roten Kreuzes ausschließlich durch die HI. sichergestellt wird. Damit erübrigt sich die Wetterführung eigener Jugendgrup- pen des Deutschen Roten Kreures.

MIs EntMrimMrWchtr

Wien, 16. Oktober.

Eine abenteuerliche Entführungsgeschichte ereignete sich in Mödling bei Wien. Der amerikanijche Fabrikant John Gruberth aus Brooklyn, der in Mödling eine Villa besitzt, hatte vor einiger Zeit in der Steiermark ein löjähriges Mädchen kennen gelernt, das er nach der Scheidung von seiner Gattin heiraten wollte. Als seine Gattin Mary hiervon erfuhr, wollte sie nach Art der amerikani­sche n G a n g st e r den Plan ihres Mannes vereiteln. Sie gewann durch Geldzuwendungen zwei junge Leute, die d a s j u nge Mäd ch en aus dem Haus ihrer Eltern im Kraftwagen auf den Semmering entführten, wo sie es mit vorgehaltenen Pistolen zwangen, einen Abschiedsbrief an John Gruberty zu schreiben. Gleichzeitig zwan­gen sie das Mädchen, sich in einer höchst ver- änglichen Situation photographieren zu lassen. Das Bild sollte als Beweis der Untreue die liebe des Amerikaners abkühlen. Schließlich chleppten sie das Mädchen nach Mödling in die 8illa der Frau Mary und setzten es dort ge­angen. Nun erwogen sie noch den Plan, John Hruberth mit Hilfe von Milzbrandbazillen, die ie aus der Mödlinger Bunoeslehranstalt für rierseuchenbekämpfung stehlen wollten, zu er- norden. Inzwischen war aber die Polizei von >en Eltern der Entführten verständigt worden md dieser gelang es nun, die dunklen Pläne zu urchkreuzcn. Frau Gruberth und ihre beiden üthelfcr wurden am Dienstag verhaftet.

Velriebs-Appell im Haus -es deutschen Handwerks

Grundsätzliche Rede des Reichsorganisationsleiters Dr. Ley

Berlin, 16. Oktober.

Am Vortage der feierlichen Einweihung des Hauses des deutschen Handwerks in Ber. lin hielt Neichsorganisationsleiter Dr. Ley in der Ehrenhalle des neuen Hauses einen Betriebsappell ab, zu dem die Gefolgschaften des Reichsstandes des deutschen Handwerks und der Reichsbetriebsgemeinschaft Handwerk angetreten waren.

In einer großen grundsätzlichen Rede über Sinn und Bedeutung des Handwerks in der neuen Zeit betonte Neichsorganisationsleiter Dr. Ley, daß für uns Deutsche das Wort Handwerk ein jahrhundertealter Begriff ge­worden sei, ja, daß es kaum ein anderes Volk gebe, das ein Handwerk in unserem Sinn habe. Der deutsche Mensch trage den schöpferischen Gedan­ken, das faustische Wesen, das ewig Suchende und Grübelnde in sich und von hier sei derBegrisfHandwerk auch ge. kommen. Würden wir den Begriff des Handwerks aufgeben, dann würden wir uns selbst aufgeben, denn stets und immer sind noch die Erfindungen aus dem Handwerk gekommen, hat die schöpferische Tätigkeit des Handwerks das deutsche Volk vor anderen hinausqehoben. Wir werden, so sagte Dr. Ley werter, die beiden heute bestehenden For­men der Betriebsgemeinschast und der In­nungen so verbinden, daß ein Höch stmaß von Leistung herauskommt. Daß dies eschehen wird, dafür ist mir der Reichs- andwerksmeister ein Garant. Wir sind hrer schon einen großen Schritt weitergekommen, und ich habe die Hoffnung, daß wir das große Ziel gemeinsam erreichen werden.

Daß das Handwerk heute eine so geachtete Stellung einnimmt, sei einem Manne zu ver­danken, der mit ungebeugtem Mut und größ­ter Zähigkeit viele Jahre hindurch das große Ausbauwerk vorbereitet habe. Adolf Hitler habe das Volk auf den Weg der Vernunft geführt und ihm die Kraft gegeben, sich aus unlösbar scheinenden Ketten zu befreien. Es gab nichts, was er nicht gemeistert habe und so hosse er, daß auch in diesem Haus die Vernunft eine Stätte finde und daß hier alles Denken und Handeln den Geist des Führers atme.

Der Reichshandwertsmeister Schmidt dankte dem Neichsorganisationsleiter sür

seine Worte und gab der Aeverzeugung Aus- druck, daß sie in den Herzen der Gefolg­schaftsmitglieder Freude und Begeisterung ausgelöst hätten. Als äußeres Zeichen des Dankes überreichte er Dr. Leh ein wertvol- les Album mit Bildern vom Neichshand- werkertag 1935 und schloß mit dem Gelöb­nis unwandelbarer Treue zum Führer Adolf Hitler, besten Fürsorge nur durch rastlose Arbeit jedes einzelnen gelohnt werden könne.

An den Betriebsappell schloß sich eine Be­sichtigung.

Erbkranke sin- nicht Menschen zweiter Klasse

Berlin, 15. Oktober.

Auf einem Reichsschulungslehrgang der Körperbehinderten erklärte der Leiter des rassepolitrschen Amtes der NSDAP., Dr. Groß, daß der Staat an sich ein Interesse daran habe, möglichst viele gesunde und lei­stungsfähige Menschen in sich zu vereinen. Er wird daher die durch Krankheit, Unfall usw. in ihrer vollen Leistungsfähigkeit Be­hinderten mit allen Mitteln über den Defekt hinwegbringen und aus ihnen so viel als möglich an Leistung heraus- holen müssen. Darüber hinaus muß ver- sucht werden, in Zukunft die Entstehung solcher Leiden und Gebrechen zu verhüten; für Defekte erblicher Natur sei dazu das Ge­setz zur Verhütung des erbkranken Nachwuch­ses geschaffen worden. In der Regel Han- delt es sich dabei um geistige Defekte. Die Erbkranken sind von einem schweren Schick­sal betroffen und man kann sie des­halb niemals verwerfen. Wenn es in Deutschland Narren geben sollte, die so tun, als wäre ein erbkicanker Volksgenosse ein Mensch zweiter Klasse, dann haben diese Narren offenbar keine Ahnung von Dingen, um die hier gerungen wird. Dr. Groß verbürgte seinen Zuhörern, daß alles ge­schehen werde, um jeden Mißbrauch des Sterilisierungsgesetzes zu vermeid e n. Er wandte sich scharf gegen jene, die grundsätzlichnur für die Erb­gesunden' da sein wollen. Es ist keine Schande, krank zu wurden, denn es kann sich kein Mensch dagegen wehren.

AbeMisOe Verstärkungen an -ie Nordiront

i Addis Abeba, 16. Oktober.

Der Kriegsminister wird sichvoraussichtlich am Donnerstag mit 70 000 Mann an die Nordfront begeben. Nach den in Addis Abeba vorliegenden Meldungen ist die Lage an der Süd-und an der Nordfront ruhig, abgesehen von der Tätigkeit italieni­scher Flieger. Die Meldungen, daß der Ober­befehlshaber der Südfront die Gegenoffensive begonnen habe, entsprechen nicht den Tat achen. Der abessinische Angriff wird voraussichtlich erst gegen Ende des Monats erfolgen.

Wie HavaSausDiredaua meldet, soll talien beabsichtigen, einen großen Teil seiner omalitruppen nach Eritrea zu schicken. Etwa 1000 Mann sollen bereits unterwegs sein. Italienische Flugzeuge hätten, so heißt es in dem Havasbericht weiter, die kleine Stadt Taffara und Khatama in der Provinz Ogaben mit etwa 300 Bomben belegt. Dabei sollen ö Personen getötet und etwa 20 verletzt worden sein. Ein italienisches Flug­zeug habe eine Notlandung in der Gegend von Osia und ein zweites in der Gegend von Aski Tataro vornehmen müssen. Die Besatzungen beider Flugzeuge seien von den Aveniniern gefangen genommen worden. Nach Meldungen ^er Aaentur Havas aus Addis Abeba hat ein Teil der Truppen des Ras Seyoum den Taklasie-Fluß überschritten. Die Trup­pen des Ras Kassa hätten die Verbindung mit denen des Ras Seyoum hergestellt. Ein Gegenangriff zur Wiedererobe- rung der Heiligen Stadt Aksum soll bevorstehen.

Nach einer amtlichen abessinische« Mittet- lung will Italien von der Bombardierung offener Städte nicht Abstand nehmen, hat sich aber bereit erklärt, teilweise den Schutz der Europäer zu garantieren. Infolgedessen wird nunmehr In der Bahnstation Direoaua, wo 800 Ausländer leben, auf Grund eines lieber« einkommens mit der französischen Regierung ein neutrales Gebiet sestgeleat. Im Einver­ständnis mit der italienischen Regierung sollen in diesem Gebiet die Europäer und Bahn­angestellten unteraebracht werden, um vor Bombenabwürfen sicher zu sein. Ein Ausschuß zur Festlegung der Grenze dieser neutralen Zone wird noch in dieser Woche von Addis Abeba abreisen. Den gesamten Fremdenschutz übernimmt dort Frankreich.

Der französische Gesandte stattete in Gegen­wart des Direktors des Außenministeriums und des Kommandeurs der Kaiserlichen Garde dem bisherigen italienischen Gesandten haVinci einen Besuch ab, um sich von dem

-Wohlergehen da Vincis zu überzeugen und Sie notwendigen Formalitäten für ferne Abreise beim Eintreffen der nach Addis Abeba unter­wegs befindlichen italienischem Handelsagenten zu erledigen.

In Abessinien regnet es wieder

Der Vormarsch der italienischen Truppen aus der Somaltfront gegen Harrarist nach Besetzung von Gerlogubi kurz vor Gorahai wegen starker Regen­güsse zum Stehen gekommen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß diese Regen­fälle bis Enoe November anhalten.

An der Nordsront ist es, von vereinzelten Schüssen abgesehen, zu keinen neuen Kampf­handlungen gekommen. General de Bono, der italienische Oberkommandierende, ist in sein Hauptquartier zurückgekehrt und wird dem­nächst die eroberte Stadt Adigrat besuchen.

Der Nachweis -er arischen Abstammung

Der Reichsinnenminister kört wichtig« Zweifelsfragen

Berlin, 16. Oktober.

Der Reichs- und preußische Innenminister hat über die Urkundenbeschaffung zum Nach­weis Wer die arische Abstammung einen neuen Erlaß herausaegeben, in dem wichtige Zwei­felsfragen geklart werden.

Der Minister stellt zunächst fest, daß die Ausstellung von Urkunden zum Nachweis der arischen Abstammung grundsätzlich ge­bührenpflichtig ist und daß Gebühren­freiheit nur in den in den Ministerialanwei­sungen ausdrücklich aufgeführten Fällen be­steht. Falls der Nachweis der arischen Abstam­mung bis zum 1. Januar 1800 zurück zu erbringen ist, brauchen Urkunden nur über die am 1.1.1800 lebenden Vorfahren der näheren Ahnenreihe, nicht aber außerdem über an diesem Tage etwa noch lebende Vorfahren einer entfernteren Ahnenreihe beigebracht zu wer- den. Wenn beispielsweise an diesem Tage neben dem Urgroßvater auch noch der Ururgroßvater eines Antragstellers am Leben war, genügt die Beibringung der Geburtsurkunde des Urgroß- Vaters. Anträge von Volksgenossen, die auf Grund von amtlichen oder parteiamtlichen An­ordnungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt den Nachweis ihrer arischen Abstammung erbringen müssen, sind bevorzugt zu erledigen. Die Gebührenfreiheit wegen Unvermögens komme nur dann in Fraae. der Antrag-

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steiler nach seinen gesamten wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zahlung der Gebühren nicht in der Lage Ist, bezw. auch der Unterhalts­pflichtige zur Zahlung unvermögend ist.

Der Minister weist darauf hin, daß die NSDAP, und ihre Gliederungen den Abstam­mungsnachweis von ihren Mitgliedern nur nach und nach anfordern, um die Belastung der Registerbehörden nicht untragbar zu machen. Der Nachweis sei regelmäßig zunächst von den höheren Amtswaltern zu erbringen, während die große Masse der Mitglieder erst zu späterer Zeit hierzu aufgefordert werde. Soweit auf Grund dieser Anordnungen der Abstammungsnachweis zu erbringen sei, könne die gebührenfreie Ausstellung von Urkunden nicht mit der Begründung gefordert werden, daß die Anforderung in parteiamtlichem Inter­esse erfolge. Die Urkunden seien vielmehr auf eigene Kosten zu beschaffen. Auch Wehrpflich­tige und Angehörige des Arbeitsdienstes hätten als solche keinen Anspruch auf Gebühren­freiheit.

Schließlich stellt der Minister fest, daß der Satz von 60 Pfennigen für jede Abschrift einer Eintragung aus dem Kirchenbuch zu erheben sei. Da- gilt sowohl sür den Fall, daß Abschriften mehrerer Eintragungen auf einer einzigen Be­scheinigung zusammengefaßt werden, als für oen Fall, daß auf Anforderung mehrere gleich­lautende Bescheinigungen über dieselbe Ein­tragung ausgestellt werden. Die Erhebung einer besonderen Suchgebühr sei nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen, daß der Antrag­steller ausreichende Angaben über seine Vor­fahren machen könne. Keinesfalls hätten die Registerbehörden die Ausgabe, bei der Suche nach einer Urkunde kostenlos die Arbeit eines Sippenforschers zu ersetzen.

Kerkerftrasen iür Sudetendeutsche

Brünn, 16. Oktober.

In dem Brünner Prozeß gegen vier ehe­malige Mitglieder der Kreisleitung der auf­gelösten Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei m der Tschechoslowakei wur­den am 16. Oktober die drei Angeklagten Gröger, Richter und Judex für schuldig erkannt,sich zu Anschlägen gegen die tschechoslowakische Republik vereinigt und sich daher im Sinne des 8 2 des Re­publikschuhgesetzes vergangen zu haben . Gröger als der Hauptbeschuldigte erhielt 13 Monate. Judex und Richter je ein Jahr schweren Kerkers mit Strafverschärfungen. Außerdem wurde den genannten Angeklagten eine Geldstrafe von je 1000 Kronen auserlegt. Sie verlieren die bürgerlichen Ehrenrechte und müssen die gesamten Prozeßkosten tragen. Der vierte Augeklagte Klug wurde sreigesprochen. Das Gericht erklärte, in seinem Falle sei der Tatbestand des Z 2 des NePublikschutzgesctzeS nicht ge­geben.

StaatSanwalt und Verteidiger werden die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil einlegen, so daß es erst nach dem Spruch des Obersten Gerichts rechtskräftig wird.