Dienstag den 24. September 1S3S
Der Enztiiler
S8. Jahrgang Nr. 22S
Müudttntjchuldungßstsuer bis 30. September bezahlen
Die Gebäudeentschuldungssteuer für 1935 ist in gleicher Höbe wie 1934 weiter zu bezahlen, sofern diese Steuer für ein Grundstück jährlich nicht weniger als 200 RM. beträgt. Der zur Senkung vorgesehen gewesene Teil (25 Prozent) dieser Steuer ist als Anleihe an das Reich abzuführen. Die Steuerpflichtigen haben deshalb die Gebäudeentschuldungssteuer im vollen Betrag (einschl. Reichsanlerhe) an daS Städt. Steueramt zu entrichten, das den darauf entfallenden Anleihebetrag an das Finanzamt abliefert. Die Steuerpflichtigen erhalten vom Finanzamt Stuttgart-Ost für je Polle 100 NM. der Anleihebeträge Schuldverschreibungen ausgehändigt. Zur Verwertung der Zwischenbeträge erteilt das Finanzamt auf Antrag Guthabenbescheinignngen. Ein Antragsvor- druck liegt den in den nächsten Wochen den Steuerpflichtigen zugehenden Steuerzetteln bei. Der Zinsendienst für die Schuldverschreibungen beginnt mit dem 1. April 1935 und zwar für alle bis Ende September 1935 geleisteten zahlungsfähigen Anleihezahlr .- gen. Die Gebäudebesitzer handeln also in ihrem eigenen Interesse, wenn sie ihre Gebäudeentschuldungssteuer bis spätestens 20. September 1935 an das Städt. Steueramt abführen. Sie gelangen dadurch für dis ihnen zustehenden Schuldverschreibungen schon vom 1. April 1935 an in den Genuß der Verzinsung, während für jetzt fällige, aber nach dem 30. September einbezahlte Beträge die rückwirkende Verzinsung ab 1. April 1935 nicht eintritt.
M LohnAimkarten für 1936 "
Der Reichssinanzminister hat durch Runderlaß die Nachgeordneten Behörden ersucht, die nötigen Vorbereitungen zu treffen, damit die Ausschreibung der Steuerkarten für 1936 nicht verzögert wird. Das Format der Steuer- karten für 1936 bleibt unverändert. Die Farbe ist hellgrau. Bei Ausschreibung der Steuerkarten haben die Behörden der richtigen Bezeichnung des Wohnsitzes größte Be- deutung beizumessen und auch die Religion des Steuerpflichtigen und diejenige seines Ehegatten einzutragen. Da die Steuerkarte 1936 auch der Erhebung der Bürgersteuer dient und der Bürgersteuer 1936 alle Personen unterliegen, die am 10. Oktober 1936 das 18. Lebensjahr vollendet haben, darf die Ausschreibung von Stcuerkarten sür 1936 ßn allgemeinen nur bei Personen unterbleiben, die am Stichtage noch nicht 18 Jahre alt sind. Für Ledige, in Kasernenquartieren untcrgebrachte Angehörige der Truppenteile und Wehrmachtsbehörden, sowie der Landesund Schutzpolizei sind Steuerkarten für 1936 einstweilen nicht auszuschreiben. Die Vorschriften deS Einkommensteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 und der Lohnsteuerdurch- sührungsvcrordnung vom 29. November 1934 werden vom 1. Januar 1936 ab auch im Saarland eingcführt werden. Wegen der Bürgersteuer im Saarland ergeht noch besondere Weisung. --
Die bäuerliche Schau zeigt das Endziel von Marktordnung und Erzeugungs- schlacht: Schaffung und Sicherung der Nahrungsfreiheit des deutschen Volkes.
Vas Evangelium vom gröberen Deutschland
Volksdeutsche Weihestunde
Stuttgart, 22. Sept. „Denkt an das gequälte Memelland!" Dieser Spruch stand als bitterernste Mahnung und Anklage über der Bühne im großen Saal des Hauses des Deutschtums, wo am Sonntag vormittag der Landesverband Württemberg deS Volksbunds sür das Deutschtum im Ausland anläßlich des TageS des deutschen Volkstums eine Volksdeutsche Weihe stunde veranstaltete. Wenn auch die beiden Redner über andere Gebiete der Volksdeutschen Ar- beit sprachen, so stand doch der Gedanke an das gequälte Memelland im Mittelpunkt der Kundgebung. Zu der Feierstunde hatten sich auch Ministerialdirektor Dr. Dill, Vertreter der Wehrmacht, Oberregierungsrat Dr. Drück, Stadtschulrat Dr. Cuhorst, Präsident Honold von der Neichsbahndirektion Stuttgart, die Vertreter des Deutschen Ausland-Instituts. zahlreiche Mitglieder des VDA. eingefunden. Starken Beifall fand zu Anfang der Bekenntnisspruch eines memelländischen Mädchens, der in den Satz mündete: Memel unsere Heimat, Deutschland unser Vaterland!
Dann ergriff der Landesleiter des VDA., Dr. Krehl, das Wort zu einem Vortrag über „Ringendes Volkstum in Ungarn und Bessarabien". Ausgehend von der Volksdeutschen verpflichtenden Erlebnisgemeinschaft und der Unantastbarkeit artgleich gebundener Volksgenossen im Reich und jenseits der Grenzen, wandte sich der Redner den großen Aufgaben der Gegenwart zu. In flammenden Worten geißelte er die unerhörte. aller Gerechtigkeit Hohn sprechende
im Haus de» Deutschtums
Vergewaltigung der Memellän- der durch Litauen. In längeren Ausführun. gen gab er dann, gestützt aus persönliche Er- lebnisse, einen umfastenden Ueberblick über das Volkstum in Ungarn und Bestarabien, das sich, auch materiell, in einer außerordent- lichen Notlage befinde und an unser deutsches und im besonderen an unser schwäbisches Volksgewissen appelliere. In all dieser Not bezeichnet« es der Landesleiter des VDA. als einen starken Trost, daß unsere Volksdeutschen Brüder und Schwestern in Ungarn und Bessarabien wie überall in der Welt, dank der Großtat unseres Führers zum stolzen Bewußtsein der Einheit deutschen Blutes erwacht sind. Der Vortrag des Landesleiters fand den dankbarsten Beifall. Als zweiter Redner sprach Bruno Hübler, ein Sudetendeutscher, über Kamps und Not seiner sudetendeutschen Volksgenosten, die in einer Welt des Hasses um ihren Glauben an Deutschland kämpfen müssen. Auch er betonte, daß erst mit dpr Machtergreifung Adolf Hitlers im Reiche die Volksdeutsche Erkenntnis gesiegt habe. Darum gelte es, das Reichsvolk zu mobilisieren und das Evangelium vom größeren Deutschland zu predigen, denn es gehe um die Entscheidung, ob 35 Millionen deutscher Menschen, sür die das Reich zu klein geworden sei, leben oder sterben sollen.
Die Weiheftunde klang aus in ein Treuebekenntnis zu den deutschen Brüdern im Ausland und zu unserem Führer Adolf Hitler, ein Bekenntnis, das in dem Gesang der Nationalhymnen seinen erhebenden Ausdruck fand.
öesetzwlWe vehinHeriW Her werüesreiheit
Eine grundsätzliche Stellungnahme des Werberats
Der Werberat der deutschen Wirtschaft hat wiederholt gegen alle verbandsmäßigen Beschränkungen der Werbefreiheit Stellung ge- nommen und in zahlreichen Fällen wirtschaftliche Verbände und andere Interessenvertretungen .zur Aushebung ihrer Werbebeschränkungen veranlaßt. Trotzdem glauben immer wieder einzelne Organisationen aus den verschiedensten Gründen für sich das Recht in Anspruch nehmen zu müssen, in die Werbung ihrer Mitglieder regelnd einzugreifen. Man weist auf die Notwendigkeit hin, den „ungezügelten Wettbewerb" unter den Mitgliedern einzuschränken, insbesondere den kleinen Unternehmer vor dem Wettbewerb des großen zu schützen oder die „Schleuderkonkurrenz" mit wirksamen Maßnahmen zu bekämpfen. Man hält sich für verpflichtet, die Mitglieder vor Werbung in angeblich ungeeigneten Druckschriften zurückzuhalten oder sie durch ein völliges Anzeigenverbot vor dem Besuch aufdringlicher Anzeigenwerber zu bewahren. Manche Verbände lauben sogar, ihren Mitgliedern die Wer- ung überhaupt abnehmen zu müssen und die Einzelwerbung durch Gemeinschaftswerbung ersetzen zu können. Nicht selten trifft man auch das Bestreben, die gesamte An
zeigenwerbung zu überwachen und darüber zu urteilen, ob sie den Grundsätzen eines ehrbaren Kaufmannes entspricht. Daneben werden in einzelnen Fällen noch zahllose andere Gründe ins Feld geführt.
Der Werberat hat fast durchweg derartige Werbebeschränkungen für nicht gerechtfertigt erklärt und dabei auf folgendes hingewiesen:
ES ist richtig, daß der nationalsozialistische Staat einen uneingeschränkt freien Wett- vewerb nicht billigt. Wer einzelne hat sich in den Grenzen zu halten, die ihm die Ver- antwortung gegenüber dem Volksganzen auferlegt. Diese Grenzen sind jedoch gesetzlich sestgelegt. Durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, die Richtlinien des Werberates, das Zugabe, und das Rabattgesetz, die Verordnung über Wettbewerb und andere Vorschriften ist der Rahmen, innerhalb dessen sich der Wettbewerber und damit auch der Werbungtreibende halten muß, bestimmt. Wenn der Gesetzgeber eine Wettbewerbsmaßnahme nicht verboten hat, werden dafür wohlerwogene Gründe maßgebend gewesen sein, die nur von zentraler Stelle aus übersehen werden können. Es führt zu
einer Zersplitterung des Wettbewerbsrechts und zu einer Auflösung der bestehenden Ordnung in eine Unzahl von Sonderregelungen, wenn Or. ganisationen. und Verbände von sich aus und voneinander abweichend Wettbewerb und Werbung regeln. Das Wettbewerbs- und Werberecht muß in einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet einheitlich bleiben. Die Wettbewerbsbedingungen müssen überall die gleichen sein. Aus diesen allgemeinen volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten, die allen anderen vorangehen müssen, ist jede Verschär- fung der bestehenden gesetzlichen Werbebeschränkungen — auch wenn sie nur bestimmte Unternehmungssormen betreffen — schädlich und daher zu mißbilli. gen. Die gesetzlichen Vorschriften genügen durchaus, um Auswüchsen in der Werbung zu begegnen.
Ein schwerwiegender Irrtum liegt in der Auffassung, die Einzelwerbung könne durch Gemeinschastswerbung ersetzt werden. Wenn der Werberat der Gemeinschaftswerbung sein besonderes Augenmerk zugewendet hat und diese in jeder Beziehung fördert, will er damit keinesfalls die Einzelwerbung in den Hintergrund treten lasten. Gerade das Gegenteil ist der Fall. Die Gemeinschafts- Werbung soll die Grundlage sein, aus der die Einzelwerbung sich aufbauen muß. Ge- meinschaftswerbung ohne anschließende Ein- zelwerbung ist wertlos. Alle Werbebeschrän- kungen, die mit dem Hinweis beschlosten oder angeordnet werden, daß die Werbung vom Verband als Gemeinschaftswerbung durchgesührt werde, müssen daher entschieden mißbilligt werden.
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Dieser Plakat erscheint zur „Woche -es Deutschen Luches 1YZ5" (2?. Oktober bis Z. November)
Sr soll in Letrieben u. Schaufenstern zum Nurhang kommen unö für Lar gute -eutsthe Luch werben
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(42. Fortsetzung.)
»Nein, Majestät, ich bin ganz unglücklich, ich möchte gleich tot sein. Der Reichenau hat ein schreckliches Wort zu mir gesagt, nun möchte ich Majestät nie mehr sehen."
Ganz aufgelöst beugte sich Therese nieder und drückte des Königs Hand an ihr tränennasses Gesicht. Der König strich ihr übers Haar.
»Kind, du bist ganz außer dir; beruhige dich, ich bin doch jetzt hier. Ich möchte wissen, was geschehen ist. Den Reichenau habe ich soeben im Schloß verlassen, und du kamst von der anderen Seite. Wo warst du?"
»Im Waldei"
„Und?"
„Da kam der junge Reichenau und Hut muh beleidigt. Er hat mir ein Wort nachgeschrien — ich kann es nicht sagen" Erneute Tränen.
Der König sneß heftig mit seinem Stock auf. „Und wegen dieses Buben bist du so in Aufruhr? Weshalb gingst du nicht gleich nach Haus, es deinem Vater zu sagen?"
»Das kann ich meinen Eltern nicht antun!"
„Da soll doch gleich —I Den Menschen mutz man zur Rechenschaft ziehen!" sagte der König mit zornrotem Gesicht.
Erschrocken sah Therese den König an.
„Nein, Majestät, nein! Dann sagt er es noch einmal vor allen Menschen, und ich kann's nicht hören "
»Jetzt sage es mir, ich will es wissen!" forderte der König streng.
Und wie unter einem Zwang brachte Therese das Wort heraus: „Königsliebchen."
„Dieter Bube!" sagte er. nach schwüler Pause.
Dann zog er Therese an sich heran, hielt sie lange an sich, strich ihr übers Haar und über ihr heißes Gesicht, als wollte er alles Häßliche wegwischen.
„Therese," sagte er dann mit müder Stimme, „sage allen, du wärst nichts als unser herzliebes Patenkind."
Damit ließ er sie los und wandte sich zum Gehen.
Therese hatte ein wehes Gefühl im Herzen, als wenn ein lieber Mensch für immer von ihr ging Sie wollte ihm nachstürzen, ihm die Hand küssen — da ging vorsichtig die Tür auf. Der Kammerdiener von Reichenau sah herein und zog sich gleich wieder zurück.
»Nur näher, mein Herr Kammerhsrr! Ihr kommt zur rechten Zeit," sagte der König. „Begleite Er di« junge Dame nach Hause und veranlasse Er, daß mir sein Herr Sohn nicht wieder zu Gesicht kommt!"
^Ohne Therese noch einmal anzusehen, ging er, auf den Stock gestützt, von dannen.
Der Kammerherr war ganz verstört. »Jungfer Böhme, könnt Ihr mir erklären —?"
»Fragt Euren Sohn und sagt ihm, Majestät habe gesagt, ich sei nichts als Seiner Majestät herzliebes Patenkind. Nun — bringe Er mich nach Haus, wie Majestät befohlen hat!"
Der Kammerherr ließ ihr den Vortritt und wandelte hinter ihr drein, als sei sie eine Prinzessin von Geblüt. Dabei , wälzte er das Gesehene ln seinem Kopfe umher, ohne es zusammenreimen zu können. Der König in Zorn, die Jungfer in Tränen, sein Sohn in Ungnade, und diese sonderbare Bestellung dazul
„So," sagte Therese, als sie am Parktor waren, „für den Rest des Weges danke ich für Eure Begleitung Ihr habt, glaube ich, Wichtigeres zu tun." —
19.
Wenn i komm'.-»
Oben im Schloß, im Vorzimmer des Königs, saßen zur selben Zeit einige Herren, die zum Vortrag befohlen waren, und verkürzten sich in gedämpfter Unterhaltung die Wartezeit. Da erschien ein Diener: Die Herren seien für morgen gebeten, der Herr Leibarzt habe größte Schonung für Majestät angeordnet.
Die Herren sahen sich bestürzt an. Schweigend ließen sie sich von einem Lakaien in die Ueberkleider helfen. Dem Jägermeister kam des Königs Rede in den Sinn: „Es wird der letzte Winter sein." Gedrückt verließ er als letzter den Raum. Aber nun kam Berthold: »Der Herr Jägermeister möchten warten."
Der Jägermeister wollte eine Frage stellen, doch war Berthold wieder verschwunden, und der Leibarzt trat ins Vorzimmer.
»Wenn ich bloß eine Ahnung hätte. Fritze, was geschehen ist! Majestät kam in ziemlicher Erregung an, Reichenau wird nicht vorgelassm und schleicht umher wie einer aus der siebenten Bitte. Jetzt hat Majestät den Wunsch, dich zu sprechen; nun tu' mir bloß die Liebe: Fass' dich kurz!"
Berthold öffnete die Tür, und der Jägermeister folgte beklommen in des Königs einfaches Schlafgemach.
„Setz dich dorthin, Fritze," sagte der König nach der Begrüßung, „und mach kein Gesicht, als kämst du zu einer Trauerfeierl Wir hatten ein leichtes Schwindelgefühl, sofort sind die anderen die Herren."
Den gereizten Ton kannte der Jägermeister nicht.
„Ist Therese gut nach Hause gekommen?"
„Majestät, ich bin seit geraumer Zeit hier im Vorzimmer und weiß nicht, was in meinem Hause vorging."
„Therese ist von einem Buben beleidigt worden. Wir wollten dir sagen: Frage das Kind nicht nach Wie und Warum! Ueberlaßt uns, das zu ahnden!"
Der Jägermeister, ahnungslos von dem Geschehenen, dacht« voll Sorge: Sollte der König kränker sein als wir wissen?
„Sie sollte fort von hier!" fuhr der König fort. „Ist noch kein aufrechter Mann gekommen, der ihren Liebreiz und ihre Klugheit zu schätzen wüßte?"
„Zu dienen, Majestät," sagte der Jägermeister, erleichtert, daß er eine bestimmte Antwort geben konnte. „Da wäre einer vorhanden, er wartet nur auf einen Wink von uns. Therese scheint ihm zugetan."
„So. ko." entgegnen der König, „dann braucht man um einen Beschützer nicht Sorge zu tragen." Und der bittere Zug um den Mund wurde nicht milder.
Der Jägermeister !ah in banger Sorg« seinen König an und beneidete im stillen die gewandten Kavaliere, die ied«r Situation gewachsen waren.
Unsicher sagte er: „Tausend Dank für Majestäts Fürsorge. Könnte ich die Antwort darauf in rechte Worte fassen!"
„Ja, fange du nur auch an zu beschönigen und zu bemänteln!"
(Fortsetzung folgt.)