Oedt tlem sellrstänclLKen HanäwerlLer ^rlreitsAeleZenIreit!
Jeder, auch der kleinste Auftrag,
dient der Arbeitsbeschaffung für das Handwerk.
MkMGu! D-E -»d».
Mmer-«/
Vergebt eure Aufträge, Ausführung von Reparaturen nur an das selbständige Handwerk!
Ihr unterstützt dadurch das Maurer- und Steinhauer- Handwerk in seinem Kamps gegen Schwarzarbeit und Wirtschchtsnot.
Vergebt noch vor Wintersbeginn Aufträge.
In allen das Fachgebiet betreffenden Fragen zuverlässige Beratung durch den Fachmann.
Va«gewerlen-Ann«ng
für den Kreis Neuenbürg.
Hausbesitzer!
SM m die SoftlilldWW eurer Wser!
Zögert nicht lange, holt rechtzeitig den Zimmermann.
Er als berufener Fachmann wir euch mit Rat zur Hand gehen.
Bedenkt, daß der Hausbesitz große Werte repräsentiert. Diese Werte können nur erhalten werden durch rechtzeitige und durch den Fachmann ausgeführte Instand- setzungs-Arbeiten.
Beauftragt mit der Ausführung dieser Arbeiten wie auch kleinerer Reparaturen nur dos selbständige Handwerk.
Helft mit an der Arbeitsbeschaffung für das Handwerk!
Jimmerer-Aknung
für den Kreis Neuenbürg.
Gesundheit l>. Wohlstand
hängen in höchstem Maße
m der Pflege der Hmteflser ad.
Kein Hausbesitzer sollte sich deshalb davon abhalten lassen, jede nur mögliche Instandsetzung und Neuanschaffung durch den Flaschner- und Installationsmeister durch- führen zu lassen.
SmlSre EjUichMgei, MLL-jLSL
intakt sind und ein Haus kann nur dann vor schweren inneren Schäden bewahrt werden, wenn das Dach einwandfrei in Ordnung sich befindet.
HMaltMMgeilMde L MbS'sA
Handwerker zu kaufen und anferligen zu lassen.
Flaschner- und 3 nftMe«r- 3 »n»«s
für den Kreis Neuenbürg.
15 600.- RM. 440.35 RM.
10 000 .- 1105.-
RM.
RM.
Verkauf
zuGeflügelzuchtzweckeilgeeigireterAiiweseil mit Gasiwirlschaft und Brennerei.
Fm Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Freitag den 27. September 1835, nachmittags 3 Uhr, auf dem Rathaus in Calmbach die im Grundbuch von Calmbach, Heft 881, Abt. I Nr. 7 und 18, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf Fritz Düttling in Calmbach eingetragenen Grundstücke der Markung Calmbach:
Gemeinderätk. v. I3./23. Augrch 1§3S
Geb. 355: Wohnhaus nebst Scheuer u. Hofraum
P. 348/2: Wiese und Gemüsegarten
zus. 18 a 27 gm dazu Wert des Zubehörs
Geb. 560 : Wohn- und Stallgebäude
b) Brenncreigebäude mit Anbau und Holzschuppen,
c) Eägmehlschuppen, ck) Geräteremise, t> Geflügelsta»,
g) Echweinestallgebäude mit Schweinestallanbau,
Hofraum,
P. 346/1: Wiese,
zus. 26 a 83 qm dazu Wert des Zubehörs
im Heimenhardt (Würzbachhalde), versteigert werden.
Jedes der beiden Gebäudeanwefen eignet sich besonders für den Betrieb einer Geflügelfarm.
Das Gebäude 355 enthält eine Gastwirtschaft au beliebtem Ausflugsort nächst einem gutbesuchten Freibad.
Kaufliebhaber sind eingeladen. Nähere Auskunft erteilt das Bezirksnotariat 2 in Neuenbürg.
Kommissär: Bezirksnotar Klett.
Zwangs-Versteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden am
Freitag den 8. November 1835 nachmittags 2 Uhr, auf dem Rathaus in Wildbad (Notariat)
die ans Markung Wildbad belesenen, im Grundbuch von da, Heft 52V, Abt. l Nr. 1, 2 und 3, zur Zeit der Eintragung des Versteigeruugsvcrmerks auf den Namen des
Krauß, Fritz, Schmicdmeisters in Wildbad, eingetragenen Grundstücke, gemeinderätl. geschätzt am 15. Aug.
1935 zu:
Geb. 22 Rathausgasse, an: 1 a 81 qm Wohnhaus,
Stallung, Keller und Hofraum im Hofgarten:
Stockwerks E gentum. bestehend in der Hälfte an: dem Keller unterm Haus, der btntere Teil, dem Heuboden und zwar derjenige Teil ob dem Hinteren Keller, dem Stall, der bintere Teil, dem Heuboden, ob dem Hinteren Teil des Stalles, der Bühne und Geräch, dem beim Haus befindlichen Platz. Der ganze mittlere Stock ist ausgenommen.
Geb. 22 l Rathausgasse: 25 qm Nagelschmted» weikstätte im Hosgcntcn
Parz 852/6: 53 qm Hosraum im Hofgarten mit Beschlag-Schuppen
Der Versteigerungs-Vermerk ist am 24. Juni 1935 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung. Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und. wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widriaenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Ver- steigerunaSerlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbcizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver^teigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen-
NcurnLürg, den 19. September 1935.
Kommissär: Bezirksnotar Falch.
Jede recht denkende dentsche Hausfrau
kaust ihr Brot, die sonstigen Backwaren.
nur lm» vüNec.
Sie handelt dadurch verantwortungsbewußt, nützt sich selbst, denn beim Bäcker wird sie am besten bedient und erhält eine einwandfreie Ware für ihr Geld.
Sie hilft anderseits Arbeit schaffen und sorgt damit für die Unterbringung des Nachwuchses im Bäckerhandwerk.
Krei; Neuenbürg.
5500.-RM.
500.- RM. 450.- RM.
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am Mlan
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DuechMeuugs-Veftimmungen
zu der Anordnung Nr. 2 und 3 des Garten- und WeinLan- wirtschaftsverbandcs Württemberg.
(Siehe Wochenblatt der Landesbauernschast Württembergs Nr. 35 und 37 vom ZI. 8. 1935 und 14. 9. 1935.)
Betretend Vcrladeprüfung für Kernobst.
1. Die Kreisbaumwarte werden jeweils als Oberprüfer eingesetzt.
2. Grundsätzlich sind die Erzeuger verpflichtet, die Ware an die Prüfstelle zu bringen, damit eine ordnungsmäßige Prüfung dnrchgeführt werden kann.
Der Händler übernimmt die Ware an der Prüfstelle. Mengen, die größere geschlossene Lieferungen ergeben, können auf der Hofstelle geprüft werden. Diese Lieferungen sind ebenfalls anmeldepflichtig.
3. Jede zum Versand kommende Ladung (Waggon oder Kraftfahrzeug u. dgl.) ist am Tage vor -der Verladung bis spätestens 17 Uhr bei der zuständigen Meldestelle: Kreisbaumwart Scheerer, Neuenbürg (Fernsprecher Neuenbürg 341) anzumelden. Bei der Anmeldung zur Prüfung hat der Antrag- 'teller folgende Angaben zu machen:
g) Name des Verladers,
b) Verladeort,
c) Tag der Verladung und Zeit des Verladobeginns, zur Verladung kommende Obstsorten,
Art der Verladung (lose Schüttung oder Kisten),
ck) Angabe der zu verladenden Mengen in Zentner.
4. Die Gebühr für die Verladeprüfung ist durch die Hauptvereinigung der Deutschen Garten- und Weinbauwirtschaft, Berlin, wie folgt festgesetzt:
Tafel- und Wirtschaftsobst 0,10 RM. je Zentner, Mindestgebühr 3,50 RM.;
Fabrikobst (Fall- uird Mostobst) 0,05 RM. je Zentner, Mindestgebühr 2.— RM.
5. Die Deutsche Verladeprüfung für Obst und Gemüse bestimmt, daß nur „baumreif gepflückte Ware" zum Versand kommen darf. Demzufolge dürfen die Obstsorten: Boskoop, Teuringer, Ontario, Gewürzluiken, Banmannsrenette, Champagnerrenette, Zucalmaglio, Oehringer, Bohnapfel, Boiken- apfel sowie die Lokalsorte Bratzelapfel (Tiefputzen) in dem Oberamtsbezirk Neuenbürg nicht vor dem 15. November 1935 zur Verladung gelangen.
Neuenbürg, den 20. September 1935.
Der Vorsitzende
des Garten- und Wrinbanwirtschaftsverbandes
Württemberg.
(gez.) Kölle.
Der Obcrprüfer: (gez.) Scheerer.
Als VrüMakionen kmd kestgelegl:
1. Neuenbürg allgemein;
2. Birkenfeld für Birkenfeld, Gräsenhausen mit Obcrn-
hansen;
3. Ottenhausen für Ottenhausen, Niebelsbach und Arnbach;
4. Feldrennach für Feldrcnnach mit Pfinzweiler, Schwann
und Conweiler;
5. Hcrrenalb für Herrenalb, Bernbach, Loffenau, Dobel,
Neusatz. Rotensol;
v Schömberg für die Waldgemeinden.
Prüfzeiten bis aus Weiteres jeweils Montag und Donnerstag ab 14 Uhr.
Der Oberprüfer: (gez.) Scheerer.
vsMkll!
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