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Die Ortsbehördeu

werden beauftragt, die GemeiudevifitattonS-Rezeß- bücher, soweit der Bericht über die Erledigung der Rezesse verfallen ist, zuverlässig binnen 8 Tagen als portopflichtige Dienstsache hieher vorzulegen.

Calw, 4. April 1907.

K. Oberamt.

Voe lter.

Bekanntmachung,

betreffen- -ie Bornahme^^öffentlicher Schutz­impfungen gegen ^Schweinerotlauf.

Die Ortsvorsteher werden unter ausdrücklichem Hinweis auf den Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom LI^Januar 1905, betreffend die Vor­nahme öffentlicher Schutzimpfungen gegen Schweine­rotlauf Min.-A.-Bl. S. 81 beauftragt, einen Auf­ruf zur Anmeldung von Schweine« zur Impfung alSbald zu erlassen, in welchem auf sie Ent­schädigungsleistung (Ziffer 7 und 8 des genannten Erlasses) und insbesondere darauf hingewiesen ist, daß nicht mehr bloß die Verluste durch Jmpfrotlauf, sondern auch diejenigen Verluste entschädigt werden, welche durch spätere, während der gewöhnlichen Dauer des Impfschutzes vorkommende Rotlauffälle erwachsen.

Hiebei ist hervorzuheben, daß die Ent- schSdigungsleistnng nur für die öffentliche Im­pfung vorgesehen ist, nicht auch für die private und daß bei einer Anzahl von 20 Impflingen die öffentliche Impfung in der Regel billiger zu stehen kommt als die private.

Als Termin für die Anmeldungen bei dem Ortsvorsteher wird der 15. April bestimmt.

Der Ortsvorsteher hat die eingekommenen Anmeldungen in ein Verzeichnis einzutragen, aus welchem die Namen der Besitzer der Tiere, sowie die Stückzahl derselben ersichtlich sein müssen.

Das Verzeichnis ist alsbald nach Ablauf der Anmeldefrist bei dem Oberamt einzureiche«.

Fehlanzeigen sind nicht erforderlich. Der Vollzug des Erlasses ist im Schultheißenamts- protokoll zu bestätigen.

Calw, 4. April 1907.

K. Oberamt.

Amtm. Ripp mann.

Bekehrung über de« Selbstschutz gege« die Hlotkauskrankheit der Schweine.

S. Min.-A.-Bl. 1897. Seite 99.

Der Rotlauf der Schweine gekört zu den an­steckenden Krankheiten und wird durch kleinste lebendige Krankheitserreger (Bazillen) verursacht, die nicht bloß von kranken auf gesunde Tiere übertragen werden, sondern unter geeigneten Verhältnissen auch außerhalb des Tier­körpers leben bezw. sich vermehren und von hier aus bei Gelegenheit auf der Ansteckung ausgesetzte Schweine krankmachend einwirken können. Die Ansteckung erfolgt für gewöhnlich nicht durch Vermittlung der Luft; der Ansteckungssioff wird vielmehr in der Regel an festen und flüssigen Körpern (Futter. Trinkwasser u. s. w.) haftend in den Verdauungskanal ausgenommen. Von Tier auf Tier geschieht die Uebertragung am häufigsten in der Weise, daß der Kot oder sonstige Abgänge kranker Tiere bezw. Abfalle oder Teile von an der Krankheit gefallenen oder wegen derselben geschlachteten Tieren von gesunden Schweinen verzehrt werden. In letzterer

Beziehung ist besonders zu erwähnen, daß die Krankheit durch das Fleisch wegen Rotlaufs geschlachteter Schweine sehr häufig über ganze Ortschaften, oder wenn solches Fleisch auf dem Wege des Hausierhandels vertrieben wird, gleichzeitig über mehrere Ortschaften verschleppt wird. Durch das übliche Verfüttern des zum Abwaschen derartigen Fleisches benützten Wassers und selbst durch die Verabreichung der Küchenabfälle an gesunde Schweine, wird in solchen Fällen die Uebertragung vermittelt. Ebenso werden gesunde Schweine auch nicht selten dadurch angesteckt, daß die beim Schlachten kranker Tiere ver­unreinigten Gefässe ohne weiteres wieder zum Tränken der gesunden Schweine benützt werden oder daß das Tränkwasser beim Spülen der beim Schlachten ver­wendeten Geräte verunreinigt wird. Endlich ist noch zu beachten, daß die Ratten und Mäuse für die Krank­heit ebenfalls empfänglich sind und sich in verseuchten Schweineställen oder durch Anfressen von Rotlaufka­davern rc. sehr leicht anstecken können; nicht selten werden die Kadaver von an Rotlauf verendeten Ratten oder Mäusen von Schweinen aufgefressen wodurch die Krank­heit dann wieder auf die letzteren übergeht. Außerhalb des Tierkörpers, in der freien Natur hat der Rotlauf­bazillus ebenfalls eine weite Verbreitung gefunden; er kann in gewissen Gegenden, besonders in Tälern mit langsam fließenden Gewässern, sowie auf schwerem feuchten Lehmboden, viel weniger auf Sand- und Gra­nitboden, sich sehr leicht dauernd ansiedeln und so ein­heimisch werden. Stehende faulige Gewässer und sumpfiger morastischer Boden sind seiner Ankeimung ebenfalls günstig. Große Hitze und Gewitterluft scheint die Entwicklung des AnsteckungSstoffes besonders zu fördern, weshalb auch die meisten Erkrankungen in den Sommermonaten Vorkommen, obwohl die Krankheit vereinzelt auch im Winter auftritt. Feuchte, dumpfe, morastische Stallungen, sowie die Verabreichung ver­dorbenen schlechten Futters scheinen den Ausbruch der Krankheit ebenfalls zu unterstützen. So viel steht aber fest, daß der Rotlaufbazillus allein die direkte veran­lassende Ursache bildet und daß dieser nirgends von selbst entsteht, sondern daß er, wo er sich findet, dort erst ausgesät worden sein muß.

Aus Vorstehendem ergiebt sich für die Verhütung des Schweinerotlaufs zunächst, daß es, wo immer durch­führbar, angezeigt ist, neu angekaufte Schweine minde­stens 8 Tage lang getrennt zu halten, ehe sie in größere Bestände oder wertvolle Zuchten eingestellt werden. Des Weiteren ist für möglichste Trockenlegung. Reinhaltung und Lüftung der Schweinestallungen zu sorgen und auf Fernhaltung von Ratten und Mäusen aus den Stal­lungen tunlichst hinzuwirken. Sodann ist den Schweinen, namentlich in den Sommermonaten, nur durchaus ge­sundes Futter zu reichen und besonders streng darauf zu achten, daß weder das Abwaschwasser des Fleisches rotlaufkranker Tiere, noch die sonstigen von diesem Fleisch herrührenden Speise- und Kücheabfälle in die Nahrung der Schweine oder an Oertlichkeiten gelangen, wo eine Ansiedlung des Ansteckungsstoffes möglich ist. Alle Abgänge der kranken Tiere (Kot, Streu u. s. w.) und alle Abfälle der geschlachteten Tiere (Blut, Eingeweide, Wasch- und Spülwasser rc.) müssen sorgfältig gesammelt und wie die ganzen Kadaver der gefallenen Tiere in mindestens 1'/- Meter tiefe Gruben gebracht oder ver­scharrt oder in anderer geeigneter Weise unschädlich beseitigt werden, wie überhaupt jede Verstreuung von Trägern des Ansteckungsstoffs mit peinlichster Sorgsalt zu verhüten ist. Ferner ist es unerläßlich, alle mit kranken, geschlachteten oder gefallenen Tieren in Berührung ge­kommenen und von solchen oder ihren Abgängen und Ab­fällen besudelten Gegenstände, sowie alle mit Trägern des AnsteckungSstoffes beschmutzten Oertlichkeiten (Ställe. Dunglegen, Jauchegruben. Schlachtstätten rc.) zu des­infizieren Zu diesem Zweck werden alle Gerätschaften zunächst mit heißer Lauge gründlich gereinigt, eiserne Gegenstände sodann ausgeglüht und hölzerne mit dicker

Chlorkalkmilch angcstrichen. Wandungen, Tröge und Fußböden der Ställe müssen zuerst sauber abgekratzt, erdige Fußböden, soweit sie feucht sind, ausgehoben und die hierbei erhaltenen Abfälle wie der Dung vergraben werden. Hölzerne Wandungen und die Tröge (hölzerne, steinerne und eiserne) werden alsdann, soweit die Holz­teile rissig sind, nach vorheriger Glättung, mit heißer Lauge gründlich abgewaschen; hierauf sind dieselben wie auch massive Wände mit dicker Chlorkalkmilch anzu­streichen. Morsche und zerfressene Holzteile sind ganz zu entfernen und durch neue zu ersetzen. Hölzerne Fuß­böden sind in der Regel zu entfernen; wenn sie noch neu und nicht stark durchfeuchtet sind, können sie wie hölzerne Wände behandelt werden; steinerne und ähnliche Böden sind nach dem Abkratzen mit heißer Lauge zu waschen und dann mit dicker Chlorkalkmilch reichlich ab­zuschlämmen, erdige Fußböden sind nach der Entfernung der durchfeuchteten Schicht mit Chlorkalkmilch reichlich zu begießen und dann mit einer neuen Erdschicht zu bedecken. Der Inhalt der Dunglegen und Jauchegruben ist abzuführen und unschädlich zu beseitigen bezw. an Orten unterzupflügen, wo weder Schweine hingelangen noch Schweinefutter gewonnen wird; die leeren Dung­legen und Jauchegruben sind sodann reichlich mit Chlor­kalkmilch zu behandeln.

Endlich ist noch besonders zu empfehlen, im Falle des Ausbruchs der Seuche in einem Bestände sofort alle noch gesunden (und nicht etwa die bereits erkrankten) Tiere aus dem verseuchten Stalle herauszunehmen und dieselben, wenn irgend möglich in anderen Räumlich­keiten unterzubringen. Zu bemerken ist hierbei daß die Saugferkel erfahrungsgemäß durch die Milch der kranken Mutter nicht angesteckt werden und daß überhaupt junge, noch nickt drei Monate alte Tiere viel widerstandsfähiger gegen das Rotlaufgift sind, als die hiefür empfänglichsten 312 Monate alten Schweine.

Da, wo die Krankheit einheimisch ist, oder durch öfteres Auftreten dies »u werden droht, empfiehlt sich die Schutzimpfung.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betr. die Abhal­tung von Wiederholungskursen für die Besucher früherer Unterrichtskurfe über Obstbaumzncht.

Im kommenden Sommer, kurz vor bezw. nach der Heuernte, werden unter der Voraussetzung ge­nügender Beteiligung für die Besucher früherer Unterrichtskurse über Obstbaumzucht an der K. land­wirtschaftlichen Anstalt in Hohenheim und an der K. Weinbauschule in Weinsberg Wiederholungskurse abgehalten werden, in welchen die Teilnehmer Ge­legenheit zur Befestigung und Erweiterung der er­worbenen Kenntnisse, sowie zum Austausch ihrer Erfahrungen erhalten sollen.

Die Dauer dieser Wiederholungskurse ist auf eine Woche festgesetzt.

Der Unterricht ist unentgeltlich; dagegen sind die Teilnehmer an den Wiederholungskursen ver­pflichtet, den Weisungen der Kursleiter nachzukommen, auch haben sie für Wohnung und Kost selbst zu sorgen.

Bedingungen der Zulassung zu den Wieder­holungskursen sind:

der Nachweis des Besuchs eines früheren Unterrichtskurses über Obstbaumzucht mit An­gabe des betreffenden Jahres und Orts, Aus­kunft über die seitherige Tätigkeit als Bezirks-, Gemeindebaumwart oder dergleichen und guter Leumund.

Wer wird es erfahren?" fragte der Vater. Nannic lächelte boshaft.

Wo hast Du heut morgen gesteckt?" fuhr Rodellec unruhig in seinem Verhör fort.

Am Strande unten ich habe mit den Seelen gespielt, mit den Seelen den Seelensang der Knabe in seltsamem, selbsterfundenem Rythmus. Er hatte schon bei sehr jungen Jahren entdeckt, daß seines Vaters wuchtige Hand nur zuweilen durch seinen stark ausgeprägten Aber­glauben aufgehalten wurde. Was der Knabe anfangs tat, um seinen hinfälligen Körper zu schützen, war ihm nach und nach zur zweiten Natur geworden; es war wirklich schwer zu unterscheiden, bis zu welchem Punkte Nannic schlaue Verstellung übte, und wie weit er selbst glaubte mit den übernatürlichen prophetischen Gaben der alten bretonischen Sänger und Seher ausgestattet zu sein; dazu behandelte Nannic, trotz seiner Jugend und Kränklichkeit, seine Mitmenschen als lohnendes Studium, ja oftmals als belustigendes Spielzeug.

Auch diesmal hatte er sich in der Wirkung seiner rätselhaften Worte auf das Gemüt seines Vaters nicht verrechnet. Rodellec fühlte sich sichtlich befangen und sagte, wie um sich vor sich selbst zu rechtfertigen:Nannic, Du sollst in die Schule gehen. Gehe gleich morgen und sieh zu, ob Du etwas Vernünftiges in Deinen verrückten Kopf bringen kannst."

Ich wußte, daß ick zur Schule gehen sollte, ich will gehen, aber sie können mich dort nichts lehren ich weiß es alles längst längst."

Guenn sah ihren Bruder freundlich an und fragte dann lachend: Nannic, was hast Du heute eigentlich gesehen?"

Ich sah Thymert," antwortete Nannic jetzt mit natürlicher Stimme wie jedes andere Kind.Ich möchte etwas zu essen, Guenn, ich bin so schrecklich hungrig."

Gleich, gleich," beruhigte Guenn den Kleinen, dann hob sie das verschmähte Tuch vom Boden auf.

Hat Dir Thymert gesagt, Du solltest es für mich kaufen?" fragte sie mutig ihren Vater,war er heute hier?" Liebevoll streichelte sie das weiche Gewebe, das ihr auf einmal so reizend erschien.

Trag' es nur, kleiner Zieraffe," brummte Hervö mürrisch. Es waren die letzten Worte, die er seiner Familie heute Abend gönnte. Bald darauf waren sämtliche Rodellecs in einen so friedlichen, sanften Schlummer gesunken, als ob es in ganz Plouvenec keine zweite so einige, glückliche und zufriedene Familie gebe.

4. Kapitel.

Mit der ihm eigenen Gewandtheit hatte Hamor bald in Plouvenec festen Fuß gefaßt. Nachdem er sein Atelier eingerichtet und sich mit den ortsüblichen Sitten und Gebräuchen vertraut gemacht hatte, ging er mit Feuereifer an die Arbeit. In der Umgegend hatten sich dreißig bis vierzig Künstler angesiedelt, die augenscheinlich das glücklichste Leben der Welt führten. Die kleine Gemeinde wurde von den Einheimischen im all­gemeinen gleichgültig geduldet. Die Maler waren ihnen Fremde, mit denen ein rechter Bretagner keine Gemeinschaft zu haben pflegt; doch waren die Künstler dem Handel und Verkehr von Plouvenec förderlich, was ihnen in den Augen der Ladenbesitzer, die den kleinsten Verdienst zu schätzen wußten, sehr zum Vorteil gereichte.

Weil die Maler nun einmal da waren, ließ die Bevölkerung sie gelten. So lange sie sich bescheiden und zurückhaltend verhielten, so lange es ihnen nie betkam, den Seeleuten ihre Schätzchen abspenstig zu machen, oder überhaupt den Weibern die Köpfe zu verdrehen, so lange sie ihre Rechnungen pünktlich zahlten hatten sie unbeschränkte Freiheit, in den Wäldern der Bretagne umherzustreifen, in Verzückung den Himmel anzu­starren und um den ganzen Ort herum einen Gürtel von aufgeschlagenen Staffeleien und Feldstühlen zu ziehen. (Forts, folgt.)