.V 38 . Ämts- und Än^eigeblail für den Se^irk Calw. 82. LahrgsAn

Erscheinungstage: Dienstag, Donnerstag, Sams- lag. Sonntag. Jnsertionspreis 10 Pfg. pro Zeile für Stad 1 und Bezirksorte; außer Bezirk 12 Pfg.

Amtliche BekamNmachrrngen.

Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betr. Maßregeln gegen die Maui- nnd Klauenseuche.

Die Maul- und Klauenseuche ist außer in Rexingen OA. Horb, auch in Aach, Hallwangeu und Herzogsweiler OA. Freudenstadt ausgebrochen. Die Seuche wurde in alle vier Orte durch einen Rindviehtransport vom Mark: in Emmendingen (nicht Jmmendingen) Kreis Freiburg in Baden, eingeschleppt. Dieser Transport war am 28. Febr. d. I. auf dem Viehmarkt in Pfalzgrafenweiler OA. Freudenstadt, aufgetrieben.

Das mit Bekanntmachung vom 2. März d. I. (Staatsanzeiger Nr. 52) zunächst bis 31. März d. I. erlassene Verbot deS Handels im Umherziehen mit Wiederkäuern und Schweinen, sowie die bis auf weiteres erfolgte Untersagung der Abhaltung von Vieh- und Schweinemärkten in den Oberamts­bezirken Horb, Freudenstadt, Sulz, Rottenburg, Herrenberg und Nagold werden auf die Oberamts­bezirke Calw und Oberndorf ausgedehnt.

Unter polizeiliche Beobachtung auf die Dauer von sieben Tagen sind von den Oberämtern alle von Händlern aus den genannten acht Oberamts­bezirken, sowie aus Baden, südlich der Kinzig, ein­geführten Rindvieh- und Schwcine-Transporte zu stellen. Die Oberämter haben im Benehmen mit den Eisenbahnbehörden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, daß solches Vieh nicht feilgeboten, ins­besondere nicht auf Märkte aufgetrieben werden kann, ohne zuvor der polizeilichen Beobachtung unterstellt worden zu sein. Bezüglich der Schlachtviehtrans­porte wird auf den letzten Absatz im Abschnitt I, Ziff. 2 des Erlasses vom 16. Juli 1906 (Amtsbl. S. 211) hingewiesen.

Die von den Oberämtern der verseuchten Be­zirke getroffenen besonderen Maßnahmen werden durch vorstehende Anordnungen nicht berührt.

Stuttgart, 4. März 1907.

Pischek.

Die Ortspolizeibehörden

werden unter Bezugnahme auf vorstehende Bekannt­machung veranlaßt, die verfügten Maßregeln sofort ortsüblich bekannt zu machen und die Tierbesitzer auf ihre Anzeigepflicht im Falle des Seuchenver­dachts hinzuweisen; gegebenen Falls ist dem Oberamt alsbald telephonische Mitteilung zu machen.

Insbesondere ist Vieh, das auf den Markt in Pfalzgrafenweiler aufgetrieben worden war, unter besondere Beobachtung zu stellen.

Angefügt wird, daß eine wissentliche Ver­letzung der Anzeigepflicht nach 8 628, St.-G.-B., also mit Gefängnis und nicht bloß mit Geldstrafe zu bestrafen ist.

Calw. 5. März 1907.

K. Oberamt Amtm. Rippmann.

Bekanntmachung

betr. den Ausbruch der Maul-«. Klauenseuche.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Stallung des Farrenhalters Waidelich in Zwerenberg ausgebrochen ist, werden unter Bezug­nahme auf die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 4. ds. Mts., veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 53, folgende weitere Anord­nungen getroffen, welche alsbald in ortsüblicher Weise bekannt zu machen find, l. Auf Grund des 8 59 a der Bundesratsinstruk- tion zum Viehseuchengesetz werden alle der Seuchengefahr ausgesetzten Wiederkäuer und Schweine, auch wenn diese der Ansteckung nicht

Donnerstag, den 7. März lM7.

verdächtig sing, in den Gemeinden Zwerenberg, Martinsmoos, Gaugenwald Oberamts Na­gold, Aichhalden, Aichelberg, Hornberg und Neuweiler bis auf weiteres unter polizeiliche Beobachtung mit der Wirkung gestellt, daß Tiere der genannten Gattungen nur mit ober­amtlicher Erlaubnis aus der betr. Gemeinde entfernt werden dürfen.

2. Das Durchtreiben von Wiederkäuern und Schweinen durch die genannten Orte und deren Feldmark ist verboten.

3. Die gemeinschaftliche Benützung von Brunnen und Tränken für Wiederkäuer und Schweine ist untersagt.

Die Ortspolizeibehörden der oben ange­führten Gemeinden werden sich alsbald mit den ergangenen Vorschriften betr. Maßregeln zur Be­kämpfung der Maul- und Klauenseuche insbes. den Mn.-Erlassen vom 16. Juli 1906, M.-A.-Bl. S. 211 und vom 16. Jan. 1896, M.-A.-Bl. S. 1, bekannt machen und einer weiteren Ausbreitung der Seuche energisch entgegentreten.

Ueber den Vollzug der erteilten Weisung ist binnen 2 Tagen eingehend Bericht zu erstatten.

' Calw, 5. MärzM907.

K. Oberamt.

Amtmann Ripp mann.

Kekanntulchitns, betr. Viehmarktverbot.

Infolge der Bekanntmachung des K. Mini­steriums des Innern vom 4. ds. Mts. ist die Ab­haltung der Vieh- und Schweinemärkte im Oberamtsbezirk Calw bis ans weiteres ver­boten.

Es finden also nicht statt die Viehmärkte am 12. ds. Mts. in Zavelstein, am 13. ds. Mts. in Calw, am 14. ds. Mts. in Neuweiler.

Calw, 5. März 1907.

K. Oberamt.

Amtm. Ripp mann.

An die Ortsbehörden,

Das K. Steuerkollegium, Abteilung für direkte Steuern, hat in einer größeren Anzahl von Gemeinden des Bezirks die Revision der Ge­bäudekataster und zu dieseni Zweck die Fertigung neuer Gebäudeverzeichnisse angeordnet.

Die Anlage der Gebäudeverzeichnisse geschieht auf Kosten der Gemeinden. Dieselbe hat schon des­halb mit aller Sorgfalt und Pünktlichkeit zu erfolgen, weil diese Verzeichnisse die Grundlage für die Fort­führung der Kataster bilden.

Soweit in einzelnen Gemeinden der Ortsvor­steher nicht in der Lage sein sollte, die Gebäude­verzeichnisse anzufertigen, erscheint es zweckmäßig, dieses Geschäft dem Verwaltungsaktuar zu übertragen. In diesem Fall haben die Gemeindekollegien alsbald darüber zu beschließen, wem das Geschäft über­tragen werden soll und gegen welche Belohnung. Die betr. Beschlüsse sind sodann mittelst beglaubigter Protokollauszüge bis spätestens 15. ds. Mts. hierher vorzulegen.

Für die Verwaltungsaktuare dürften als Belohnung die regulativmäßigen Bezüge derselben festzusetzen sein.

Calw, 5. März 1907.

K. Oberamt.

Voelter.

Calw 2. März. Auf Ansuchen des Landw. Bezirksvereins wurde von der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft der Landestechniker, Hr. Inspektor Friz, beauftragt, einen 3tägigen Kursus über das landw. Bauwesen zu halten. Dieser fand im

<bo::nLMLir;r.pr. lnd. FtaMpr.Tisriklj. Mt. l.luincl. Träger!, itierreiltchrl. PoftLszugLprerS Nefteüg. f. d. Orts- u. Nachbar- .-rtSosrkehr 1 Mt., f. L. sansl. Verkehr Mk. 1.1V. Bestellgeld 26 Pfg.

Badischen Hof hier statt und waren anwesend am 27. Februar 84, am 28. Februar 72 und am 1. März 60 Teilnehmer Landwirte, Techniker, Maurer und Zimmerleute. Zur Besprechung kamen hiebei: die Baumaterialien, die Grundzüge für den Bau von Scheunen für Feld und Hof, Ablade­gelegenheiten in alten und neuen Scheunen, Hof­einfahrten und die maschinellen Anlagen der Heu- und Garbenaufzüge, die Pferde-, Vieh-, Schweine- und Geflügel-Stallbauten, die Anlage von Düngerstätten, Anordnung ganzer Hofanlagen, das Bauernhaus in seinen Charakterzügen mit Behandlung der Wohn- räume, Verbesserung alter Gebäude und Stallungen, Stallüftungs-Einrichtungen. Zum Schluß wurden einige bestehende Gebäude und Stallungen besichtigt und gezeigt, auf welche Weise verschiedene Ver­besserungen angebracht werden könnten. Die Besitzer der betreffenden Gebände waren früher sehr darauf bedacht ihr Anwesen so praktisch und vorteilhaft wie möglich einzurichten, allein Inspektor Friz wies nach, wie z. B. durch Höherlegung der Hofeinfahrt und andere Konstruktion des Kehlgebälks unter Anbring­ung von Streben es möglich gewesen wäre den Raum besser auszunützen, das Abladen zu erleichtern und viel mehr Futter in der Scheune unterzubringen. Die bestehenden Siallüftungsvorrichtungen zeigten sich als mangelhaft, desgleichen die Stalldecken und konnte man hier zur Genüge ersehen, wie zweck­mäßig die neuen Anordnungen und Verbesserungen im landw. Betrieb sich gestalten würden. Für alte Stalldecken wurde verschiedenes empfohlen: Die Anbringung von Hurdis oder einer Kosmosdecke, auf welche schwarzer Kalkmörtel aufgetragen. wird; auch ist die Anbringung von dünnen Tonplatten mit 90 auf 20 Größe zweckmäßig, welche mit verzinkten Hakennägeln auf einer Unterlage von Dachpappe­streifen an die Balken befestigt werden. Am ein­fachsten ist Dachpappe mittelst Zinknägeln aufzu­nageln und darüber zu weißnen. In Stallungen sollte Zement höchstens am Sockel und sonst schwarzer Kalkmörtel, ja kein Gips verwendet, eiserne Träger und Säulen sollten zum Schutz gegen Rost und Feuer mit einer 2 cm dicken Zementschichte bedeckt werden. Die Baumaterialienhandlung von Hugo Rau veranstaltete zugleich eine Ausstellung über Stalleinrichtungen. Es wurden hier Stallwände, Stalldecken von Hohlnutensteinen, Schwemmsteinen, Kosmos und Hurdis, sowie verschiedene Bodenbeläge, Krippenanlagen, Stallventilationen, Dachbedeckungen zur Anschauung gebracht. Diese Ausstellung steht jedem an den Wochenmarktstagen (Samstags) und an den Viehmärkten zur Besichtigung offen. Inspektor Friz wußte seinen Vortrag sehr interessant, äußerst lehr­reich und populär zu halten, so daß die Teilnehmer über die vielen Anregungen und Belehrungen, welche ihnen zu Teil wurden, hochbefriedigt waren. Der Vereinsvorstaud, Reg.-Rat Voelter, dankte dem Vortragenden für seine großen Bemühungen und sprach die Hoffnung aus, daß die erteilten Lehren und Ratschläge reichliche Früchte im Bezirk tragen mögen. Die Landwirte werden der K. Staatsregierung, ins­besondere der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft sicher Dank wissen, daß ein solch tüchtiger Techniker für das landw. Bauwesen gewonnen wurde und daß ihnen durch Abhaltung derartiger Kurse Gelegenheit geboten wird, sich Kenntnisse über bessere und zweck­mäßigere Einrichtung ihrer Oekonomie-Gebäude zu verschaffen.

8.V. Calw 3. März. Bei der gestrigen gut besuchten Hauptversammlung des Schwarz­waldvereins konnte der Vorsitzende, Herr Ober­lehrer Müller, einen günstigen Bericht über die Vereinsarbeitund den Mitgliederstand im abgelaufenen Jahr erstatten. Außer der Veranstaltung der be­kannten Ausflüge und eines Familienabends eine Floßfahrt war diesen Sommer wegen fast regel­mäßig zu hohen Wasserstands der Nagold nicht