.V 38 . Ämts- und Än^eigeblail für den Se^irk Calw. 82. LahrgsAn
Erscheinungstage: Dienstag, Donnerstag, Sams- lag. Sonntag. Jnsertionspreis 10 Pfg. pro Zeile für Stad 1 und Bezirksorte; außer Bezirk 12 Pfg.
Amtliche BekamNmachrrngen.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betr. Maßregeln gegen die Maui- nnd Klauenseuche.
Die Maul- und Klauenseuche ist außer in Rexingen OA. Horb, auch in Aach, Hallwangeu und Herzogsweiler OA. Freudenstadt ausgebrochen. Die Seuche wurde in alle vier Orte durch einen Rindviehtransport vom Mark: in Emmendingen (nicht Jmmendingen) Kreis Freiburg in Baden, eingeschleppt. Dieser Transport war am 28. Febr. d. I. auf dem Viehmarkt in Pfalzgrafenweiler OA. Freudenstadt, aufgetrieben.
Das mit Bekanntmachung vom 2. März d. I. (Staatsanzeiger Nr. 52) zunächst bis 31. März d. I. erlassene Verbot deS Handels im Umherziehen mit Wiederkäuern und Schweinen, sowie die bis auf weiteres erfolgte Untersagung der Abhaltung von Vieh- und Schweinemärkten in den Oberamtsbezirken Horb, Freudenstadt, Sulz, Rottenburg, Herrenberg und Nagold werden auf die Oberamtsbezirke Calw und Oberndorf ausgedehnt.
Unter polizeiliche Beobachtung auf die Dauer von sieben Tagen sind von den Oberämtern alle von Händlern aus den genannten acht Oberamtsbezirken, sowie aus Baden, südlich der Kinzig, eingeführten Rindvieh- und Schwcine-Transporte zu stellen. Die Oberämter haben im Benehmen mit den Eisenbahnbehörden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, daß solches Vieh nicht feilgeboten, insbesondere nicht auf Märkte aufgetrieben werden kann, ohne zuvor der polizeilichen Beobachtung unterstellt worden zu sein. Bezüglich der Schlachtviehtransporte wird auf den letzten Absatz im Abschnitt I, Ziff. 2 des Erlasses vom 16. Juli 1906 (Amtsbl. S. 211) hingewiesen.
Die von den Oberämtern der verseuchten Bezirke getroffenen besonderen Maßnahmen werden durch vorstehende Anordnungen nicht berührt.
Stuttgart, 4. März 1907.
Pischek.
Die Ortspolizeibehörden
werden unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung veranlaßt, die verfügten Maßregeln sofort ortsüblich bekannt zu machen und die Tierbesitzer auf ihre Anzeigepflicht im Falle des Seuchenverdachts hinzuweisen; gegebenen Falls ist dem Oberamt alsbald telephonische Mitteilung zu machen.
Insbesondere ist Vieh, das auf den Markt in Pfalzgrafenweiler aufgetrieben worden war, unter besondere Beobachtung zu stellen.
Angefügt wird, daß eine wissentliche Verletzung der Anzeigepflicht nach 8 628, St.-G.-B., also mit Gefängnis und nicht bloß mit Geldstrafe zu bestrafen ist.
Calw. 5. März 1907.
K. Oberamt Amtm. Rippmann.
Bekanntmachung
betr. den Ausbruch der Maul-«. Klauenseuche.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Stallung des Farrenhalters Waidelich in Zwerenberg ausgebrochen ist, werden unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 4. ds. Mts., veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 53, folgende weitere Anordnungen getroffen, welche alsbald in ortsüblicher Weise bekannt zu machen find, l. Auf Grund des 8 59 a der Bundesratsinstruk- tion zum Viehseuchengesetz werden alle der Seuchengefahr ausgesetzten Wiederkäuer und Schweine, auch wenn diese der Ansteckung nicht
Donnerstag, den 7. März lM7.
verdächtig sing, in den Gemeinden Zwerenberg, Martinsmoos, Gaugenwald Oberamts Nagold, Aichhalden, Aichelberg, Hornberg und Neuweiler bis auf weiteres unter polizeiliche Beobachtung mit der Wirkung gestellt, daß Tiere der genannten Gattungen nur mit oberamtlicher Erlaubnis aus der betr. Gemeinde entfernt werden dürfen.
2. Das Durchtreiben von Wiederkäuern und Schweinen durch die genannten Orte und deren Feldmark ist verboten.
3. Die gemeinschaftliche Benützung von Brunnen und Tränken für Wiederkäuer und Schweine ist untersagt.
Die Ortspolizeibehörden der oben angeführten Gemeinden werden sich alsbald mit den ergangenen Vorschriften betr. Maßregeln zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche insbes. den Mn.-Erlassen vom 16. Juli 1906, M.-A.-Bl. S. 211 und vom 16. Jan. 1896, M.-A.-Bl. S. 1, bekannt machen und einer weiteren Ausbreitung der Seuche energisch entgegentreten.
Ueber den Vollzug der erteilten Weisung ist binnen 2 Tagen eingehend Bericht zu erstatten.
' Calw, 5. MärzM907.
K. Oberamt.
Amtmann Ripp mann.
Kekanntulchitns, betr. Viehmarktverbot.
Infolge der Bekanntmachung des K. Ministeriums des Innern vom 4. ds. Mts. ist die Abhaltung der Vieh- und Schweinemärkte im Oberamtsbezirk Calw bis ans weiteres verboten.
Es finden also nicht statt die Viehmärkte am 12. ds. Mts. in Zavelstein, am 13. ds. Mts. in Calw, am 14. ds. Mts. in Neuweiler.
Calw, 5. März 1907.
K. Oberamt.
Amtm. Ripp mann.
An die Ortsbehörden,
Das K. Steuerkollegium, Abteilung für direkte Steuern, hat in einer größeren Anzahl von Gemeinden des Bezirks die Revision der Gebäudekataster und zu dieseni Zweck die Fertigung neuer Gebäudeverzeichnisse angeordnet.
Die Anlage der Gebäudeverzeichnisse geschieht auf Kosten der Gemeinden. Dieselbe hat schon deshalb mit aller Sorgfalt und Pünktlichkeit zu erfolgen, weil diese Verzeichnisse die Grundlage für die Fortführung der Kataster bilden.
Soweit in einzelnen Gemeinden der Ortsvorsteher nicht in der Lage sein sollte, die Gebäudeverzeichnisse anzufertigen, erscheint es zweckmäßig, dieses Geschäft dem Verwaltungsaktuar zu übertragen. In diesem Fall haben die Gemeindekollegien alsbald darüber zu beschließen, wem das Geschäft übertragen werden soll und gegen welche Belohnung. Die betr. Beschlüsse sind sodann mittelst beglaubigter Protokollauszüge bis spätestens 15. ds. Mts. hierher vorzulegen.
Für die Verwaltungsaktuare dürften als Belohnung die regulativmäßigen Bezüge derselben festzusetzen sein.
Calw, 5. März 1907.
K. Oberamt.
Voelter.
Calw 2. März. Auf Ansuchen des Landw. Bezirksvereins wurde von der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft der Landestechniker, Hr. Inspektor Friz, beauftragt, einen 3tägigen Kursus über das landw. Bauwesen zu halten. Dieser fand im
<bo::nLMLir;r.pr. lnd. FtaMpr.Tisriklj. Mt. l.luincl. Träger!, itierreiltchrl. PoftLszugLprerS Nefteüg. f. d. Orts- u. Nachbar- .-rtSosrkehr 1 Mt., f. L. sansl. Verkehr Mk. 1.1V. Bestellgeld 26 Pfg.
Badischen Hof hier statt und waren anwesend am 27. Februar 84, am 28. Februar 72 und am 1. März 60 Teilnehmer — Landwirte, Techniker, Maurer und Zimmerleute. Zur Besprechung kamen hiebei: die Baumaterialien, die Grundzüge für den Bau von Scheunen für Feld und Hof, Abladegelegenheiten in alten und neuen Scheunen, Hofeinfahrten und die maschinellen Anlagen der Heu- und Garbenaufzüge, die Pferde-, Vieh-, Schweine- und Geflügel-Stallbauten, die Anlage von Düngerstätten, Anordnung ganzer Hofanlagen, das Bauernhaus in seinen Charakterzügen mit Behandlung der Wohn- räume, Verbesserung alter Gebäude und Stallungen, Stallüftungs-Einrichtungen. Zum Schluß wurden einige bestehende Gebäude und Stallungen besichtigt und gezeigt, auf welche Weise verschiedene Verbesserungen angebracht werden könnten. Die Besitzer der betreffenden Gebände waren früher sehr darauf bedacht ihr Anwesen so praktisch und vorteilhaft wie möglich einzurichten, allein Inspektor Friz wies nach, wie z. B. durch Höherlegung der Hofeinfahrt und andere Konstruktion des Kehlgebälks unter Anbringung von Streben es möglich gewesen wäre den Raum besser auszunützen, das Abladen zu erleichtern und viel mehr Futter in der Scheune unterzubringen. Die bestehenden Siallüftungsvorrichtungen zeigten sich als mangelhaft, desgleichen die Stalldecken und konnte man hier zur Genüge ersehen, wie zweckmäßig die neuen Anordnungen und Verbesserungen im landw. Betrieb sich gestalten würden. Für alte Stalldecken wurde verschiedenes empfohlen: Die Anbringung von Hurdis oder einer Kosmosdecke, auf welche schwarzer Kalkmörtel aufgetragen. wird; auch ist die Anbringung von dünnen Tonplatten mit 90 auf 20 Größe zweckmäßig, welche mit verzinkten Hakennägeln auf einer Unterlage von Dachpappestreifen an die Balken befestigt werden. Am einfachsten ist Dachpappe mittelst Zinknägeln aufzunageln und darüber zu weißnen. In Stallungen sollte Zement höchstens am Sockel und sonst schwarzer Kalkmörtel, ja kein Gips verwendet, eiserne Träger und Säulen sollten zum Schutz gegen Rost und Feuer mit einer 2 cm dicken Zementschichte bedeckt werden. Die Baumaterialienhandlung von Hugo Rau veranstaltete zugleich eine Ausstellung über Stalleinrichtungen. Es wurden hier Stallwände, Stalldecken von Hohlnutensteinen, Schwemmsteinen, Kosmos und Hurdis, sowie verschiedene Bodenbeläge, Krippenanlagen, Stallventilationen, Dachbedeckungen zur Anschauung gebracht. Diese Ausstellung steht jedem an den Wochenmarktstagen (Samstags) und an den Viehmärkten zur Besichtigung offen. Inspektor Friz wußte seinen Vortrag sehr interessant, äußerst lehrreich und populär zu halten, so daß die Teilnehmer über die vielen Anregungen und Belehrungen, welche ihnen zu Teil wurden, hochbefriedigt waren. Der Vereinsvorstaud, Reg.-Rat Voelter, dankte dem Vortragenden für seine großen Bemühungen und sprach die Hoffnung aus, daß die erteilten Lehren und Ratschläge reichliche Früchte im Bezirk tragen mögen. Die Landwirte werden der K. Staatsregierung, insbesondere der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft sicher Dank wissen, daß ein solch tüchtiger Techniker für das landw. Bauwesen gewonnen wurde und daß ihnen durch Abhaltung derartiger Kurse Gelegenheit geboten wird, sich Kenntnisse über bessere und zweckmäßigere Einrichtung ihrer Oekonomie-Gebäude zu verschaffen.
8.V. Calw 3. März. Bei der gestrigen gut besuchten Hauptversammlung des Schwarzwaldvereins konnte der Vorsitzende, Herr Oberlehrer Müller, einen günstigen Bericht über die Vereinsarbeitund den Mitgliederstand im abgelaufenen Jahr erstatten. Außer der Veranstaltung der bekannten Ausflüge und eines Familienabends — eine Floßfahrt war diesen Sommer wegen fast regelmäßig zu hohen Wasserstands der Nagold nicht