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Amts- und Änreigeblatl für den Se^rrk Calw
82. Jahrgang.
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Erschcinungstage: Dienstag, Donnerst ag, Samstag, Sonntag. Jnsertionspreis 10 Pfg. pro Zeile für Stadt und Bezirksorte; außer Bezirk 12 Pfg.
Samstag, de« 23. Februar 1907.
ALonnement-pr. i» d. Stadt pr. Mcrtelj. Mk. 1.10 incl.Tritgerl. MerteljLhrl. BostbezugSpre!« ohne Bestellg. f. d. Ort«- u. Nachbar. ortSvcriehr 1 Ml., f. d. sonst. Aert.hr Ml. 1.10, Bestellgeld 20 Psg.
Amtliche Betsrr«tMüchA«gen.
Bekanntmachung,
betr. die freiwillige Invaliden-Versicherung der Betrievsunternehmer.
Nach 8 14 des Jnvalidenversicherungsgesetzes find Gewerbetreibende und sonstige Betriebsunternehmer, welche nicht regelmäßig mehr als zwei verstcherungspflichtige Lohnarbeiter beschäftigen, sowie Hausgewerbetreibende befugt, freiwillig in die Invalidenversicherung einzutreten, so lange sie das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben. Auch können diese Personen beim Ausscheiden aus dem die Berechtigung zur Selbstversicherung begründenden Verhältnis die Selbstversicherung fortsetzen.
Von dieser hauptsächlich aus Handwerker und andere Kleingewerbetreibende, sowie aus kleine landwirtschaftliche Unternehmer berechneten Befugnis der Selbstversicherung wird bis jetzt nur in sehr geringem Umfang Gebrauch gemacht, obwohl die Bedingungen dieser Versicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen der Erwerbsunfähigkeit und des Alters außerordentlich günstig und die aus der Versicherung erwachsenden Ansprüche vollkommen gesichert sind.
Die Versicherung erfolgt durch Einklebung
von Beitragsmarken in Quittungskarten von grauer Farbe, welche von den Ortsbehörden für die Arbeiter- Versicherung ausgestellt werden. Die Höhe der
Beiträge ist nach Lohnklassen verschieden und beträgt zur Zeit wöchentlich in
Lohnklasse I. 14 ,. II. 20 „
„ III. 24 „
IV. 30 „
V. 36 „
Die Wahl der Lohnklasse steht den freiwillig versicherten Personen frei. Die Hanptleistnngen der Versicherung find die Invaliden- und die Altersrenten. Voraussetzung der Erlangung einer Invalidenrente ist außer dem Nachweis der eingetretenen Erwerbsunfähigkeit die Erfüllung einer Wartezeit von 500 Beitragswochen; Voraussetzung der Erlangung einer Altersrente ist außer der Zurücklegung des 70. Lebensjahrs die Erfüllung einer Wartezeit von 1200 Wochen.
Es ist davon auszugehen, daß für jede Woche ein Beitrag entrichtet wird, doch bleibt die Rentenanwartschaft erhalten, wenn während zweier Jahre nach dem auf der Quittungskarte verzeichnten Ausstellungstag auch nur mindestens 40 Wochenbeiträge entrichtet werden.
Der Jahresbetrag der Invalidenrente
beläuft sich bei Verwendung von Beiträgen der I. Lohnklasse auf mindestens 125
II.
Hl.
IV.
V.
150
170
190
210
und wird höher, je mehr Wochenbeiträge entrichtet sind. Der Jahresbetrag der Altersrente beträgt in der I. Lohnklasse 110
11.
12 .
IV.
V.
150
170
200
280
Als weitere Leistung kann die Versicherungsanstalt nach freiem Ermessen bei den Versicherten ein Heilverfahren einleiten, wenn ein Versicherter dergestalt erkrankt ist, daß infolge der Krankheit Erwerbsunfähigkeit zu besorgen ist, welche einen Anspruch auf Invalidenrente begründet.
Ein Vergleich der aufgeführten Leistungen der Versicherung mit den Leistungen der Versicherten wird jedermann die Vorteile der freiwilligen Versicherung klar machen und es den zur Selbstver
sicherung zugelassenen Personen nahelegen, von dieser Vergünstigung mehr als bisher Gebrauch zu machen.
Die Ortsbehörde« für die Arbeiterver- ficherung erhalten den Auftrag, in dieser Richtung belehrend und anregend zu wirken; auch das Oberamt ist jederzeit bereit, den Beteiligten weitere Auskunft zn geben und an die Hand zu gehen.
Calw, 20. Februar 1907.
K. Oberamt.
Amtmann Ripp mann.
Bekanntmachung
der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend den landwirtschaftlichen Septemberpreis für das Jahr 1907.
Zur Anregung eines sachgemäßen Fortschritts auf den verschiedenen Gebietendes landwirtschaftlichen Betriebs soll auch im Jahre 1907 der landwirtschaftliche Septemberpreis zur Vergebung kommen. Für denselben gelten folgende Bestimmungen:
Der — in einem nach der Leistung zu be- messenden Geldbetrag nebst silberner Medaille bestehende — Preis ist in erster Linie für musterhaft geführte, vorzugsweise bäuerliche Wirtschaften bestimmt, deren Betrieb mit Berücksichtigung aller einschlagenden Verhältnisse den nachhaltigsten Reinertrag sichtlich anstrebt und der daher für die ähnlichen Verhältnisse der Umgegend als Muster dienen kann. Der Nachweis einer ordentlichen Rechnungsführung, mit deren Ergebnissen die Leistung im ganzen uni- einzelnen belegt werden könnte, würde deren Preiswürdigkeit erhöhen.
Gegebenenfalls kann der Preis auch für Einführung und Verbreitung neuer, nützlicher Kulturen oder für wesentliche Verbesserungen im Betriebe der Landwirtschaft überhaupt oder ihrer einzelnen Zweige, namentlich des Ackerbaues, des Futterbaues, des Wein- und Obstbaues, des Waldbaues, der Torfgewinnung, der Viehzucht, des Molkereiwesens u. s. w., nicht minder für hervorragende persönliche Verdienste um Hebung und Förderung der Landwirtschaft durch Lehre und Beispiel, durch tätiges Wirken für das Vereins- und Fortbildungswesen, für Vollzug der Kulturgesetze u. s. w. erteilt werden.
Die Bewerbungen uin den Preis sind spätestens bis zum 1. Juli d. I., mit einem Beibericht des Oberamts und einer Aeußerung des landwirtschaftlichen Bezirksvereins begleitet, bei der Unterzeichneten Stelle einzureichen. Die Zuerkennung des Preises wird am 27 September erfolgen.
Stuttgart 9. Februar 1907.
v. Ow.
Tagesueuigkeiteu.
* Calw 21. Febr. Auf Anregung des Ministeriums des Kirchen, und Schulwesens und einem Wunsch gemäß, der bei den letzten Etatsverhandlungen auch in der Kammer der Abge. ordneten zum Ausdruck kam, ist vom Finanzministerium in dankenswerter Weise angeordnet worden, daß eine Anzahl von Räumen in staatlichem Besitz, die den Charakter von Kunst- und Geschichtrdenkmälern haben, zu bestimmten Stunden unter Aufsicht oder auch unter besonderer Führung unentgeltlich besichtigt werden können. Unter diesen staatlichen Räumen ist auch der Bibliotheksaal mit der Altertümersammlung in Hirsau aufgeführt. Der Bibliotheksaal kann daher in der Zeit vom 1. Mai bis 1. Okt. Sonntags von 11—12 Uhr unentgeltlich besichtigt werden.
* Calw 22. Febr. Am 27. ds. M. wird Frl. M. Fox, die hochbegabte Künstlerin, ein
zweites und damit zugleich ihr Abschiedskonzert geben. Ein hoher Kunstgenuß steht den Freunden des Gesangs in Aussicht. Mit brausendem Beifall wurden die entzückenden Liedervorträge der Künst- lerin bei ihrem ersten Auftreten hier im Dreiß'- schen Saale ausgenommen und es wurde allgemein der Wunsch laut, die Künstlerin möchte noch einmal mit dem herrlichen Wohllaut ihrer Stimme die hiesigen Musikfreunde erfreuen. Wir zweifeln nicht, daß Frl. Fox wiederum eine große oder noch größere Zuhörerschaft finden wird und versäumen nicht auf den höchst genußreichen Liederabend wiederholt aufmerksam zu machen.
Postsache. Am Geburtsfest Seiner Majestät des Königs, den 25. Februar, treten im Post-, Telegraphen- und Fernsprechdienst folgende Einschränkungen ein:
1. Die Postschalter sind wie an Sonn- und Feiertagen nur von 11—12 Uhr geöffnet.
2. Die Briefkasten werden wie an Sonntagen und außerdem im Laufe des Nachmittags noch einmal geleert.
3. Der Bestelldienst wird auf 2 Gänge beschränkt. Mit Gang 1 werden alle Sendungen wie Werktags beliefert, wogegen mit Gang 2, welcher um 1 Uhr Nachmittags stattfindet, nur Briefsendungen und Zeitungen ausgetragen werden.
4. Für den Telegraphen- und Fernsprechdienst gelten dieselben Einschränkungen wie Sonntags.
5. In Landgemeinden, welche Werktags 2 mal oder Werktags und Sonntags bedient werden, wird ein Briefbestellgang Vormittags ausgeführt. In den übrigen Landgemeinden findet am 25. Febr. kein Bestellgang statt, wogegen der Landbestelldienst am Sonntag den 24. Febr. wie Werktags ausgeführt wird.
Unterreichenbach 20. Febr. Wie schon öfters so stockte am Mittwoch abend wegen Hochwassers der Verkehr über die Brücke vollständig, sodaß die von Pforzheim heimkehrenden Arbeiter gezwungen waren, die Eisenbahnbrücke zu benutzen, um die benachbarten Orte Schellbronn, Hohenwart, Hamberg und Steinegg zu erreichen. Trotz, dem die Gemeinde Neuhausen 10 Prozent, Schellbronn 6, Hohenwart 4 und die badische Domänenverwaltung 30 Prozent vor etwa 3 Jahren zur Herstellung einer neuen Brücke bewilligten, steht man heute noch auf dem alten Standpunkt. Die württ. Eisenbahnverwaltung will die Benützung der Eisenbahnbrücke nicht freigeben, bis eine neue Brücke erstellt ist. Hoffentlich wird bald einmal dem allseitig empfundenen Uebelstand abgeholfen.
Stuttgart 19. Febr. In der 7. Sitzung der Kammer der Abgeordneten am Dienstag machte der Kriegsminister Generalleutnant v. Marchtaler folgende Angaben über Erntebeurlaubungen:
Kriegsminister Generall. v. Marchtaler: Der Herr Abgeordnete Haußmann ist in der letzten Sitzung auch auf den Ernte-Urlaub zu sprechen gekommen. Er hat bemerkt:
„Es wird im Land darüber geklagt, daß die Gesuche um Ernte Urlaub eine verschiedene Beurteilung erfahren. Ein Teil der Kompagnie Chefs gibt bereitwilligst Urlaub, ein Teil dagegen lehnt dies ab mit der Begründung, es stünden dienstliche Rücksichten entgegen."
Der grundsätzliche Standpunkt der Militär- Verwaltung und der Kommandobehörden zu der Frage des Ernterurlaubs ist in diesem Haus schon des Oefteren dargelegt worden. Er geht dahin,