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^ 30. Smts-

und Änzeigeklatt für den Bezirk Calw. 82. Jahrgang.

Erscheinungstage: Dienstag, Donnerstag, Sams- tag, Sonntag. Jnsertionspreis 10 Pfg. pro Zeile für Stadt und Bezirksorte; außer Bezirk 12 Pfg.

Donnerstag, dev 21. Februar 1907.

Abonnen-./ntSpr. in d. Stadt pr.Liertelj. Mr.l.lvincl.Drägerl. Lierteljährl. PoftbezugÜpreiS ohne Bestellg. f. d. OrlS- u. Nachbar» octSverkehr 1 Mr., f. d. sonst. Berkehr Mk. 1.10, Bestellgeld 20 Pfg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Am 27. und 28. Februar und 1. März ds. Js., je von vormittags 9 Uhr ab, findet im Auftrag der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft durch den Landestechniker Herrn Inspektor Friz ein Kursus über landwirtschaftliche Bauwesen, insbesondere über Einrichtung von Stallungen, Scheuern, Dungstätten, im Zeichensaal des Mädchen­schulgebäudes in Calw (Badgasse) statt.

Die Herren Ortsvorsteher, Techniker, Land­wirte und Handwerksleute des Bezirks werden hiezu eingeladen.

Die Ortsbehörden werden veranlaßt, hievon den Beteiligten Eröffnung zu machen und bis 28. Februar hiehcr anzüzeigen, welche Personen daran teilzunehmen gedenken. In Neuweiler findet vorerst ein solcher Kursus nicht statt.

Calw, 20. Februar 1907.

K. Oberamt.

Vo elter.

Lehrwerkstätte für das Gerbereigewerbe in Metzingen.

Die Lehrwerkstätte ist eine staatliche Unter­richtsanstalt, die der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel unterstellt ist. Sie ist eingegliedert in den Betrieb des Gerbermeisters Robert Bräuchle in Metzingen.

Die Anstalt soll brauchbare Gesellen und Arbeiter, weiterhin Handwerksmeister, Fabrikvor­arbeiter und Werkmeister im Rahmen einer tüchtigen Handwerkslehre heranziehen.

Der Unterricht ist ganz überwiegend praktisch. Der theoretische Unterricht erfolgt für die Schüler des ersten und zweiten Lehrjahrs ausschließlich in der gewerblichen Fortbildungsschule. Für diejenigen des dritten Lehrjahrs findet besonderer Unterricht in Aufsatz, Buchführung und Rechnen mit Berück­sichtigung des Gerbergewerbes, sowie in den Grund­lagen der Gerbereichemie statt.

Ordentliche Schüler können solche jungen Leute werden, die das 14. Lebensjahr zurückgelegt haben oder noch im Jahre ihres Eintritts zurück­legen und in der Lehrwerkstätte eine dreijährige Lehrzeit durchmachen wollen. Als außerordentliche Schüler können, soweit es der Raum gestattet, junge Leute (insbesondere Gerbersöhne) zugelassen werden, die nur 1 oder 2 Jahre die Anstalt be­suchen wollen.

Das Schulgeld beträgt für ordentliche Schüler jährlich 25 für außerordentliche 40 Un­bemittelten kann es teilweise oder ganz erlassen werden.

Als Vergütung für ihre Arbeitsleistung in dem Betriebe erhalten die Schüler vom Betriebs­inhaber im 1. Jahre wöchentlich 5 im 2. Jahre 6 und im 3. Jahre 7

Für Wohnung und Verköstigung sorgt der Betriebsinhaber in passenden Häusern.

Das neue Schuljahr beginnt am 1. Mai d. I. Anfragen und Anmeldungen nehmen die Zentralstelle und der Betriebsinhaber entgegen.

Stuttgart, 13. Februar 1907.

Mosthaf.

Tagesnevigkeitev.

Calw 15. Febr. (Rathausbericht.) Heute fand die Vereidigung der neugewählten Bürger­ausschußmitglieder statt. Zum Obmann wurde gewählt Herr Fabrikant Gustav Heinrich Wagner, zum Stellvertreter Herr Kaufmann Paul Georgii. Im Anschluß daran gab der Stadt­

vorstand eine Uebersicht über die Arbeiten des ab- gelaufcnen Jahres. Zunächst erinnerte er daran, daß der Tod schmerzlich oft in die Verwaltung eingegriffen habe (Gemeinderat Waidelich, Gemeinde­rat und Armenpfleger Häußler, Stadtpfleger Schütz und Schutzmann Roller) und diese Verluste haben auch zu vielfachen Arbeiten den Anstoß gegeben. So sei nach dem Tod des Stadtpflegecs Schütz die Vereinigung der Stadtpflege und der Gas- und Wasserwerksverwaltung als für eine Arbeitskraft zu viel aufgegeben worden und man habe, nachdem sich anfängliche Versuche, einen besonderen Techniker für das Gas- und Wasserwerk aufzustellen, als zu kostspielig erwiesen hatten, die Gas- und Wasser­werksverwaltung dem Stadtbaumeister ganz unter­stellt und ihm für die Rechnungsgeschäfte einen Buchhalter an die Seite gegeben. Dem Stadt- baumetster wurde die Ausführung privater Geschäfte untersagt und die Verwaltung vom 1. November 1906 an in das Gaswerk verlegt. Diese Ver­änderungen machten eine völlige Neuordnung der übrigen städtischen Aemter notwendig. Dieselbe erfolgte nicht zum wenigsten auch mit Rücksicht auf die Einwohnerschaft nach dem Gesichtspunkt, ver­wandte Geschäfte bei einem Amt zu vereinigen, so daß z. B. jetzt alle mit der Steuerzahlung und den Katastern zusammenhängenden Geschäfte (Steuer- und Brandschadens-Veranlagung und -Einzug, Steuer- und Kaufratsschreiberei) bei der Stadtpflege besorgt werden, die Armenverwaltung dagegen wegen der notwendigen Beaufsichtigung durch den Vor­sitzenden der OrtSarmenbehörde und ihres Zusammen­hangs mit dem polizeilichen Meldewesen wieder dem Stadtschultheißenamtsassistenten übertragen wurde. Gleichzeitig mit dieser Aemterneuordnung wurde eine durchgängige Neuordnung der Ge­hälter der Beamten nach den Grundsätzen der Dienstaltersvorrückung, der Abschaffung aller Neben­bezüge. der Ueberweisung aller Gebühren an die Stadtkasse, der Gehaltszahlung aus der Stadtpflege als Sammelkasse, durchgeführt, wodurch, wie schon der neueste Etat gezeigt hat, eine wohltuende Klar­heit und Uebersichtlichkeit über alle diese Verhältnisse erreicht worden ist. Alle diese Vorteile ließen sich im gegenwärtigen Stand sogar mit einem Minder­aufwand von 1484 erreichen. Mit der Not­wendigkeit der Anstellung eines Amtsdieners für die Stadtpflege und die Gas- und Wasserwerksverwaltung, als welcher der Schutzmann Bozenhardt bestellt wurde, und mit dem Tod des Schutzmanns Roller ergab sich auch die Gelegenheit, die Anstellungsverhältnisse der Schutzmannschaft pon Grund aus neu zu ordnen. Das hier schon bestehende System der Gehalts­vorrückung wurde durch Hinaufsetzung der Grund­gehalte und Einführung kürzerer Vorrückungsfristen verbessert und dabei auch hier durch Abschaffung aller Gebühren und Nebenbezüge für die Verwaltung Uebersichtlichkeit, für die Angestellten der Vorteil des GehaltSbezugs in einer feststehenden Summe gewon­nen. Auch hier konnte durch die Einsetzung der neu angestellten Schutzleute Frey und Broß in die Anfangs­gehalte ein Mehraufwand vermieden werden. Durch Uebernahme der Kranken- und Jnvaliditätsbeiträge und der Lebensversicherungsprämien auf die Stadt­kasse, vertragsmäßige Zusicherung von Urlaub und Bewilligung einer jetzt zur Durchführung kommenden Erleichterung des Nachtdienstes durch regelmäßige Zuhilfenahme eines Hilfsschutzmanns (Schuhmacher Rägle) ist die Stadt ihren sozialen Verpflichtungen gegenüber ihren Angestellten nachgekommen. In Be­rücksichtigung der allgemeinen Verteuerung der Lebens­mittel wurden auch die Löhne sämtlicher städt. Taglöhner, der Gaswerksarbeiter, der Kultur­arbeiterinnen, endlich auch die Gehälter der Lehrerinnen an der Frauenarbeitsschule erhöht. Auf dem Gebiet der Schulverwaltung ist die An­

stellung einerArbeitslehrerin (Fräulein Sch wäble) die Ständigmachung der Stelle der Frl. Jlg, und die auf 1. April erfolgte Uebernahme der frei­willigen katholischen Volksschule auf die Gemeinde hervorzuheben. Beim Realprogym- nasium wurden Sommers wöchentlich 2 Spiel­nachmittage eingeführt. Von schwerwiegender finan­zieller Bedeutung ist die auf 1. April 1907 be­schlossene Aufhebung der Fleischverbrauchs­abgabe mit ihrem durchschnittlichen jährlichen Reinertrag von 10000 Wo eine Freude über das schöne Werk der Neuen Brücke noch nicht eingekehrt ist, dürfte sie durch die Mitteilung ge­fördert werden, daß bei diesem Bau nicht bloß keine Ueberschreiturg des Kostenvoranschlags vor­gekommen ist, sondern vielmehr die Bausumme um 542 unter dem Kostenvoranschlag geblieben ist. Von den sonstigen Arbeiten aus dem Bereich des Stadtbauamts sind hervorzuheben die Aufstellung einer neuen Bodenwage, die gründliche Um­pflasterung des Engpasses beim Rappen. Beschlossen und noch dieses Frühjahr zur Ausführung zu bringen ist die Umpflasternng deS unteren Teils des Marktplatzes und verschiedener anderer schlechter Straßenstrecken. Zur späteren gründlichen Be- walzung der ganzen Bahnhof- und Bischoffstraße wurde eine erste Rate von 5000 in den Etat eingestellt. Zur Erweiterung und Abrundung des städtischen Grundbesitzes wurde das Grundstück des Krappen­wirts Hamm bei Tanneneck 1 im 12 a 52 qm um 2300 und das 60 s 13 qm haltende Grundstück des Privatmanns David Metzger samt Wohngebäude an der Altburger Straße erworben um 16 000 ein Grunderwerb- welcher der Stadt jetzt schon bei Durchführung der neuen Straßenpläne sehr zu statten kommt. Im Verband der Amtskörperschaft wurde die Anstellung eines weiteren Katastergeometers beantragt und durchgeführt. Die Abwicklung aller dieser Geschäfte erforderte 64 Gemeinderatssitzungen, zu welchen 15mal der Bürgerausschuß beigezogen wurde. An neuen Arbeiten für das laufende Jahr sind schon in Angriff genommen umfassende Stadt­erweiterungspläne, über welchem einem kürzlich von dem beigezogenen Herrn Katastergeometer Linken­heil aus Schramberg gehaltenen Vortrag der Oeffent- lichkeit Bericht erstattet wurde, wobei übrigens zu bemerken ist, daß nicht alle von dem Vortragenden entwickelten Pläne sich mit den Absichten der Stadt­verwaltung decken, so insbesondere nicht dessen Ausführungen über die Bebauung des Abschnittes von der Dörtenbach'schen Villa bis zum Schönlen- 'schen Magazin mit Villen; vielmehr wird dieses Gebiet der industriellen Ausnützung Vorbehalten bleiben müssen. Voraussetzung der Ausführung der neuen Straßenzüge ist die Einführung von Straßenkostenbeiträgen der an den neuen Straßcnzügen Bauenden auf Grund eines Orts- baustatuts. Zur baulichen Ausnützung der neu zu erschließenden Baugelände ist deren Versorgung mit Wasser erste Bedingung. Die Vorunter­suchungen sind bereits eingeleitet und werden in allernächster Zeit schon die Kollegien beschäftigen. Während der Amtszeit der neu eingetretenen Bürger­ausschußmitglieder werden schwerwiegende Fragen auf dem Gebiet des Schulwesens in großem Zug zu lösen sein. Die vom Landtag zu erwartende Volksschulnovelle, die Veränderungen im gewerblichen Fordbildungsschulwesens, die für einen modernen Schulbetrieb unabweisltchen Bedürfnisse namentlich des naturwissenschaftlichen Unterrichts am Real­progymnasium, die endgiltige Unterbringung der kath. Volksschule, drängen notwendig auf eine Er­weiterung der Schulräumlichkeiten. Alle diese Fragen können aber ökonomisch nur im Zusammenhang und nach einem das Ganze überblickenden Plan gelöst werden. Die Erfüllung des in gewerblichen Kreisen allgemeinen Wunsches nach der Errichtung eines