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und Änzeigeblatt für den Bezirk Calw. 82. Jahrgang.
Erscheinungstage: Dienstag, Donnerstag, Samstag, Sonntag. Jnsertionspreis 10 Pfg. pro Zeile für Stad t und Bezirksorte r außer Bezirk 12 Pfg.
Sonntag, -e« 17. Febrnar 1907.
NbonnementSvr, nid. Ltadt pr. Mertelj. Mk. 1.10 incl.Trägerl. ÄierteljLhrl. vostbezagipret« ohne f. d. Ortr- u. Nachbar.
«rrLverkehr 1 Ml., s. d. sonst. Bsrlchr MI. 1.10, Bestellgeld W Pfg.
Amtliche Bekanntmachungen.
An die Schullheitzenämter.
Da sich im Bezirk wieder eine Ueberhand- nahme der schädlichen Bögel, insbesondere der Raben bemerkbar macht, werden die Ortsbehörden angewiesen, die Jagdberechtigten ihrer Gemeinden alsbald zur entsprechenden Verminderung der schädlichen Vögel, insbesondere der Raben, binnen der Frist von 4 Wochen aufzufordern und, sofern diese Aufforderung ohne Erfolg bleibt, nach Ablauf dieser Frist aus ihren Gemeinden einen geeigneten Mann zur Vertilgung der schädlichen Vögel auf- zustellcn.
, Calw, 15. Februar 1907.
^ K. Oberamt.
V o e l t e r.
An die Gemeindebehörden
betr. Gewährung von Schußgeldern für Erlegung von Raubvögeln und Eichhörnchen.
Die Amtsversammlung hat durch Beschluß vom 31. Juli 1906 die behufs Verminderung der schädlichen Vögel ausgesetzten Schuß- und Fanggelder dahin abgeändert, daß vom 1. April 1907 an aus der Amtspflege bezahlt werden:
für 1 Uhu und Hühnerhabicht je . . 1
„ 1 Elster.50 F
„ 1 großen Würger.50 A
„ die Tagraubvögel mit Ausnahme des Bussards und des Turmfalken .50 ^
„ die Rabenkrähe — nicht die Saatkrähe — und die Eichelhäher: in der Zeit vom 1. März bis
15. September.20 A
in der Zeit vom 16. September bis letzten Februar nur . . . 10
„ 1 Sperling.5 A
„ Nestjunge der genannten Vogelarten je die Hälfte dieser Sätze.
Ferner für je 1 Eichhörnchen ... 20
Zur Erlegung sind nur die Jagdpächter befugt, sollte aber ein Jagdpächter zur Erlegung der genannten Tiere nicht geneigt sein oder einer diesfalls an ihn ergangenen Aufforderung zur Verminderung derselben nicht Nachkommen, so hat das Schultheißenamt nach Maßgabe der Ministerialver- fügung vom 7. Oktober 1890 8 7 (Reg.-Bl. S. 239) behufs Ermächtigung einer anderen geeigneten, gut beleumundeten Person diesbezüglichen Antrag beim Oberamt zustellen.
Die Gemeindekollegien werden nun aufgefordert, alsbald Beschluß zu fassen:
a) bezüglich der Uebernahme des hälftigen Teils der oben bezeichneten Schuß- und Fanggelder auf die Gemeindekasse.
Wenn die Uebernahme beschlossen ist. ist den Jagdpächtern ohne Verzug die nötige Eröffnung zu machen.
b) den Gemeindepflegern den Auftrag zu erteilen, daß sie die erlegten Tiere sich abliefern lassen und sie so beseitigen, daß jeder Mißbrauch oder Betrug ausgeschlossen ist.
Die Gemeindepfleger haben die Schußgelder vorschußweise auszubezahlen, ein Verzeichnis über die abgelieferten Schädlinge und die bezahlten Schußgelder zu führen und einen Auszug aus demselben auf 31. Marz jeden Jahres behufs Ersatzes der hälftigen Schußgelder der Amtspflege zu übergeben.
Diese Verzeichnisse können von der Amtspflege bezogen werden.
Die älteren Verzeichnisse, welche bei den Gc- meindcpflcgern liegen, sind zur Abänderung der
Amtspflege zurückzuseuden.
! Bis 1. März ds. Js. ist über das Geschehene ! zu berichten
Calw, 16. Februar 1907.
K. Oberamt.
V o e l t e r.
Taaesnenigkeiteu.
* Calw 15. Febr. In einer sehr zahlreich besuchten Vürgerversammlung im Bad Hof sprach gestern Abend Geometer Linken heil-Schramberg über „Stadterweiterungen mit besonderer Berücksichtigung der für Calw ausge- arbeiteteu Stadtbaupläne". Stadtschultheiß Conz bemerkte in seiner Begrüßungsansprache, daß er der Bürgerschaft Gelegenheit geben wolle zur Besichtigung der Stadtbaupläne, daß das Interesse der Stadt, und das der Baulustigen die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig mache, damit jeder Baulustige wisse, wohin er bauen könne und daß die Banlust durch Ausschließung bisher unbe- nützter Gelände geweckt werden solle, was für die Steuerkraft der Stadt von größtem Interesse sei. Der Sachverständige für Stadtbaupläne, Geometer Linkenheil (von hier gebürtig), gab im ersten Teil seines Vortrags ein Bild über Stadterweiterungen, besonders im Vergleich mit der früheren und jetzigen Zeit, und im zweiten Teil führte er aus, wie speziell die Erweiterung der Stadt Calw geschehen könne. Zunächst ging er von 2 Gegensätzen aus. die man in einer größeren Stadt beobachten könne: die Altstadt und die Neustadt. In jener befinden sich meist enge Straßen mit aufeinandergedrängten Häusern, die aber wohnlich und behaglich gebaut und mit allerlei architektonischen Schönheiten geschmückt seien, namentlich seien es reizende Straßenbilder mit öffentlichen Denkmälern, die das Auge angenehm berühren. In den neuen Stadtteilen dagegen seien die Straßen fast ganz gerade, die Häuserreihen quadratisch angelegt, der gemütliche Eindruck gehe verloren, das gemütliche Nebeneinanderwohnen fehle. Beispiele solcher Spielereien im Bauplan und solch monotoner Straßen seien die Städte Mannheim, Karlsruhe, Ludwigsburg und auch Freudenstadt. Bei Entstehung dieser Städte habe man kerzengerade Straßen für schön gehalten, glücklicherweise komme man aber jetzt davon ab. Diese regelmäßigen Anlagen in den neuen Stadtteilen sei aber nicht einmql das Schlimmste, eine größere Sünde sei es, wenn man in einer Altstadt daran gehe unter dem Stichwort der Verkehrsverbesserung die Baulinien ganz gerade zu ziehen. Dieser „Begradigungswahn" sei aufs tiefste zu beklagen, doch werden jetzt überall und von den bedeutendsten Architekten wie z. B. Prof. Henrici in Aachen warnende Stimmen laut, die diese „Verbesserungen" des Stadtbildes unbedingt verwerfen. Zugegeben müsse werden, daß gerade Straßenzüge auch Vorzüge haben, es können ungehindert Licht und Lust hereindringen, aber ebenso können auch Stürme durch die Straßen fegen und eine Menge Staub aufwirbeln, von großem Nachteil sei sodann, daß kein Wechsel von Schatten und Licht eintreten könne. Ferner sei es dem Baumeister unmöglich, in geraden Straßen architektonisch schön wirkende Gebäude aufzustellen, ein Einerlei stelle sich ein und für wirklich schöpferische Tätigkeit finde sich keine Gelegenheit. Von diesem verkehrten System müsse man daher abkommen, Krümmungen seien zu belassen, aber selbstverständlich nicht so, daß sie dem Verkehr hinderlich wären; auch seien die Straßen genügend breit anzulegen, dabei aber bei Straßenkreuzungen die spitzwinkligen Ecken zu meiden. Gegenwärtig passe man die Straßenzüge dem Gelände an, man ziehe die Straßen nun wieder so, daß jeder auf sein Grundstück bauen und wirtschaftlich gut ausnützen könne. Die Nach
teile der durchaus geraden Straßenzüge und die Vorteile der Anlehnung an das Terrain wurde durch instruktive Zeichnungen vortrefflich! dargestellt, Ueber die Erweiterung der Stadt Calw bemerkte der Vortragende, daß diese,nicht leicht sei, es gäbe kaum eine Stadt, wo einer Bebauung so viel Hindernisse entgegenständen wie hier, aber gerade dadurch biete die Lage der Stadt auch großen Anreiz zu einer künstlerischen Ausgestaltung des Städtebildes. Die einzelnen Baugelände wurden nun der Reihe nach besprochen und kam der Redner zu folgender Ansicht: Die Gegend beim Krappen, die allerdings nur ein kleines Areal aufweise, sollte als Industrieviertel vorgesehen werden, dafür sprechen die dort schon befindlichen Fabrikanlagen, sowie die Nähe des Bahnhofs, der Stadt und der Nagold. Talabwärts finde sich der Brühl, der unter keinen Umständen überbaut werden sollte; der kleine Brühl würde einen Baublock bilden, aber da er in das Uebcrschwemmungsgebiet falle, sei er ebenfalls nicht überbaubar. Weiter hinab rechts an der Straße befinde sich der Friedhof, der einen vorzüglich geeigneten Bauplatz abgeben würde, aber von einer Benützung desselben könne in absehbarer Zeit keine Rede sein; an der Staatsstraße weiter abwärts sei weder links noch rechts wegen der Nagold und der Eisenbahn nichts zu überbauen. Dagegen sei das Gelände am Fußweg nach Hirsau ein schönes Bautecrain. Dieses Gelände eigne sich besonders zum Bau von Villen gleichsam zur Verbindung mit Hirsau, da ja Calw und Hirsau Luftkurorte seien. Es könnte eine Panoramastraße mit Bäumen angelegt werden, dort würde dann kein Radfahrer und kein Automobil den Verkehr stören. Von der Nagold müßte man wegen Hochwasser 30 m weit wegbleiben, es bliebe aber immer noch Raum für 3 große Baublöcke. Die Häuser würden ihre Front gegen die Staatsstraße erhalten. Es sei diese Gegend das einzige ebene Baugelände der Stadt, es also hervorragend zum Villenviertel passen würde. Auf der östlichen Seite der Stadt liege die Eisenbahn störend im Wege. Im Kapellenberg seien bereits einige Wohnhäuser erstellt. Diese Gegend eigne sich ebenfalls ausgezeichnet zur Erstellung von Wohnhäusern wegen ihrer sonnigen Lage, aber das Gebiet kranke an der schlechten Zufahrt, die am Kirchhof herauf nicht viel verbessert werden könne. Werde dieses Gebiet aber von hinten herein, vom Steckenäckerle über den hohen Felsen eine Zufahrtsstraße erhalten, so sei es eines der schönsten Baugelände Günstig liege das Gebiet am neuen Weg, von dem aus man zweifellos den schönsten Ausblick habe. Ueber der jetzigen Straße könnten noch 2 neue Straßen angelegt werden, die in die Stuttgarter Straße einmünden würden Der ganze Baublock müsse teraffenförmig ausgestaltet werden, die Steigung der neuen Straße werde etwa 10°/« betragen. DaS Gelände solle nur zu Villenbauten zugelassen werden. Für das Steckenäckerle wurde kein Plan aufgestellt, da noch nicht feststehe, wie die Korrektion der Stuttgarter Straße vorgenommen werde. An der neuen Altburger Straße, die einen prächtigen Weg gegeben habe, seien eine große Zahl von Bauplätzen auszunützen. In dieser Gegend sollen aber keine Geschäfts- und Villenviertel, sondern ruhige Wohnviertel entstehen; dabei sei darauf Bedacht zu nehmen, daß die Häuser sich architektonisch an die hohen Giebelhäuser der Vorstadt und des Zwingers angliedern. Das Gelände rechts der Straße gegen die Gasfäbrik hin eigne sich für Arbciterhäuser und für minder bemittelte Baulustige. Ein weiteres Baugebiet liege oberhalb des Zwingers. Die Ausnützung sei hier schwer und es stellen stch noch besondere Schwierigkeiten durch die Anlagen des Stadtgartens ein. Das prächtige Bild der Anlagen dürfe unrer keinen Umständen preisgegeben werden; eine Verbindung der Hermannstratze mit