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82. Jahrgang

Amts-- und Änzeigeblatt für den Se^irk Calw.

Erschetnungstage: Dienstag, Donnerstag, Sams­tag, Sonntag. Jnsertionspreis 10 Pfg. pro Zeile sitr Stadt und Bezirksorte; außer Bezirk 12 Pfg.

Donnerstag, de« 31. Jarmar 1907

AüonneMkr.r-vr.Ind.Htaütpr.Aterlelj. Mt. l.lüincL. Trägerl. Dierteljährl. PoftbezugSpreiS ohne Äestellg. f. d. Orts- u. Nachbar* orrsveÄkehr 1 Ml., f. d. sonst. Lerkeyr Mk. I.iv, Bestellgeld 20 Pfg.

Amtliche Bekanntmachunger».

Calw.

Ergebnis der Reichstagswahl im VII. Württ. Wahlkreis.

Die am 25. Januar 1907 vollzogene Wahl eines Abgeordneten znm Deutschen Reichstag im VII. Württ. Wahlkreis hat nachstehendes Ergebnis geliefert:

Oberamtsbezirk

! sss

I >8* »

Ab- ^ Gültige stimmende Stimmen

Schweickhardt

Keinrtch

Kaufmann in Tübingen

Hievon entfielen auf:

Ldr«»» KrSSer, Adolf

Adlung > Karl Land-

in Stuttgart j gerichtsrat m Sindlingen ^ ! in Heilbronn

LZ

Calw

5810

4878

4870

1853

2164 823

27

3

Herrenberg

5351

4227

4221

1222

2432 . 299

268

Nagold

5364

4409

4406

2071

1917 326

89

3

Neuenbürg

6787

5359

5355

2748

573 1991

42

1

23312

18873

18852

7894

7086 j 3439

426

7

Hienach hat sich für keinen der Kandidaten eine absolute Stimmenmehrheit ergeben und ist nun­mehr gemäß Z 12 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten

Heinrich Schweickhardt, Kaufmann in Tübingen und Friedrich Adlung. Oekonomierat in Sind­lingen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, vorzunehmen, bei welcher alle auf andere Kandi­daten fallende Stimmen ungültig find.

Diese engere Wahl findet am Dienstag, den 8. Februar 1907, von vormittags 10 Uhr bis abends 7 Uhr auf denselben Grundlagen und nach denselben Vorschriften wie die erste Wahl statt. Calw, 29. Januar 1907.

Der WahlkommMr:

Reg.-Rat Voelter.

Da nach der heute hier vorgenommenen Er­mittlung des Ergebnisses der Reichstagswahl vom 25. d. Mts. eine absolute Mehrheit der im VII. Wahlkreise abgegebenen gültigen Stimmen sich nicht herausgestellt hat, so wurde gemäß 8 12 des Wahl­gesetzes vom 31. Mai 1869 die Vornahme einer engeren Wahl (Stichwahl) auf

Dienstag den 5. Februar 1907, von vormittags 10 Uhr bis abends 7 Uhr an­beraumt. Für die engere Wahl kommen nur die 2 Kandidaten

Heinrich Schweickhardt,

Kaufmann in Tübingen, und Friedrich Adlung,

Oekonomierat in Sindlingen, welche bei der Wahl am 25. dS. Mts. die meisten Stimmen erhalten haben, in Betracht. Alle auf andere Kandidaten bei der Wahl am 8. Februar fallende Stimmen find ungültig, worauf hiemit besonders hingewiesen wird.

Die Schultheißenämter, sowie die Anwalt­ämter der Teilgemeinden haben vorstehendes alsbald in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen und den Vollzug unfehlbar bis Montag, den 4. Februar bei Wartbotenver­meidung hierher anzuzeigen. Zugleich ist eine vom Gemeinderat bezw. Teilgemeinderat auszustellende Bescheinigung hierüber dem Wahlvorsteher zu übergeben, welcher solche dem Wahlprotokoll bei­zulegen hat (Z 31 Abs. 4 des Reglements). For­mulare zu diesen Bescheinigungen, zu den Wahl­protokollen, Gegenlisten und Plakaten, sowie die zweiten Exemplare der Wählerlisten und die Wahl­umschläge werden den Schultheißenämtern zugeschickt; die Wählerlisten, Wahlprotokolle, Gegenlisten und Wahlumschläge find an die Wahlvorsteher zur Be­nützung bei der engeren Wahl am 5. Febr. alsbald weiter zu geben. Eine wiederholte Auslegung der Wählerlistefindetnicht statt, auchdarfeine Berichtigung derselben jetzt nicht mehr vorgenommen werden (8 31 Schlußsatz des Reglements).

Die Wahlbezirke, Wahllokale und die Wahl­vorsteher bleiben unverändert.

Der Eintrag der am 5. Febr. abgegebenen Stimmen findet in Spalte 8 der Wählerliste statt. Die Richtigkeit dieser Vermerke ist vom ganzen Wahlvorstand am Schluß der Wählerliste in fol­gender Weise auf S. 2 des AnheftbogenS zu beur­kunden:

Die Richtigkeit der bei der heutigen engeren Wahl in Spalte 8 gemachten Abstimmungsvermerke beurkundet

., den 5. Februar 1907.

Der Wahlvorstand

Wahlvorsteher: Die Beisitzer: Protokollführer:"

Die Wählerlisten, Wahlprotokolle und Gegen­listen samt den ungültigen Stimmzetteln, welche eventuell mit den Umschlägen dem Wahlprotokoll beizuheften sind, sowie die vom Gemeinderat über­gebenen Bescheinigungen, müssen unfehlbar am Donnerstag, den 7. Februar, beim Oberamt ein- kommen. Die Pakete müssen nicht bloß zugeklebt, sondern auch gut versiegelt sein.

Das Wahlergebnis ist zuverlässig noch am 8. Februar, nach Schluß der Wahlhandlung dem Oberamt telephonisch oder telegraphisch anzuzeigen.

Die nicht zur Verwendung gelangten Wahlumschläge sind dem Oberamt zurückzugeben.

Die Stimmzettel nebst den Wahlumschlägen sind zu versiegeln und ist das betr. Packet mit ent­sprechender Aufschrift versehen auf dem Rathaus so lange aufzubewahren, bis der Reichstag die Wahl definitiv für gültig erklärt hat.

Calw, 29. Januar 1907.

K. Oberamt.

Voelter.

Bekanntmachung

betr. die Ermittlung -es Ergebnisses der engeren Reichstagswahl.

Es wird hiemit zur Kenntnis der Wähler des VII. Wahlkreises gebracht, daß die Ermittelung des Ergebnisses der am 5. Februar 1907 stattfindenden engeren Reichstagswahl am Samstag, 9. Februar 1907, vormittags 8'/- Uhr, auf dem Rathaus in Calw stattfindet und daß hiebei der Zutritt zu dem

Lokal jedem Wähler offen steht. (8 26 des Wahl­reglements.)

Calw, 29. Januar 1907.

Der Wahlkommissär: Regierungsrat Voelter.

Die Ortsbehörden

werden angewiesen, von den An- und Abmeldungen zur Stammrolle stets sofort dem Oberamt Anzeige zu erstatten und hiebei nur das s. Z. zu diesem Zweck hinausgegebene Formular (Auszüge aus der Rekrutierungsstammrolle mit geeignetem Vor­druck) zu benützen.

Den Anmeldungen sind die Losungsscheine beizuschließen.

Von der An- und Abmeldung ist stets auf dem Losungsschein Vormerkung zu machen.

Calw, 29. Januar 1907.

K. Oberamt.

Voelter.

Bekanntmachung.

Da für die Beschaffenheit des Unteroffiziers­korps die Zuführung eines besonders vorgeoildeten Ersatzes von größter Wichtigkeit ist, die Beteiligung württembergischer Freiwilliger hieran aber immer noch sehr zu wünschen läßt, so werden die Be­teiligten auf den Eintritt in die Unteroffiziervor­schule zu Weilburg und in die Unterofstziervor- schulen zu Ettlingen und Biebrich aufmerksam gemacht mit dem Anfügen, daß das K. Bezirks­kommando und die Unterzeichnete Stelle bereit sind auf Verlangen nähere Mitteilung über die Be­dingungen des Eintritts zu machen.

Calw, 29. Januar 1907.

K. Oberamt.

Voelter.

Bekanntmachung.

In Betreff des heurigen

Militär-Grsahgefchäftes

wird bekannt gegeben, daß die Musterung und Losung vom 11. bis 15. März d. I. stattfindet. Wegen der Zurnckstellnngsgesuche

(Reklamationsgesuche) Militärpflichtiger in Berück­sichtigung bürgerlicher Verhältnisse wird auf die Bestimmungen der 88 32 und >33 der Deutschen Wehrordnung (Reg.-Bl. von 1901 Nr. 23) und wegen derjenigen der Reservisten, Landwehr- mäuner und Ersatzreservisten, auf 8 118 Z. 3 bis 6, 8 120 Z. 5, 8 122 und 123 der Deutschen Wehrordnung hingewiesen.

Diese Zurückstellungsgesuche, wozu beim Ober­amt Formulare zu haben sind, sollten mindestens 10 Tage vor dem Musterungstermin also längstens bis 1. März beim Oberamt einkommen, um dieselben prüfen und erforderlichenfalls ergänzen zu können. Zurückstellungsgesuche, die erst nach der Musterung angebracht werden, könnten keine Berücksichtigung mehr finden.

Da früher Reklamationsgesuche vielfach ver­spätet eingekommen find, so hat die K. Oberersatz­kommission die bestimmte Erwartung ausgesprochen, daß dieselben künftig rechtzeitig eingereicht werden, also schon vor der Musterung, nicht erst vor der Aushebung oder nach dieser.

Die Ortsbehörden werden beauftragt, die Beteiligten in angemessener Weise darauf aufmerk­sam zu machen und für rechtzeitige Vorlage der­artiger Gesuche Sorge zu tragen.

Calw, 29. Januar 1907.

K. Oberamt.

Voelter.