Freitag, 14. Sept.
Jahrgang 1934 Nr. 214
KkMt „Dtt
Mangelhafte Ehrenkremanlräge
Was zu beachte« ist
Dom Polizeipräsidium Stuttgart wird uns mitgctcilt:
Einzelne Ortsgruppen der NSDAP, und Stürme der SA.-Reserve haben in dankenswerter Weise die Anträge auf Verleihung des Ehrenkrenzes ihrer Mitglieder gesammelt dem Polizeipräsidium vorgelegt und dabei den Wunsch zum Ausdruck gebracht, die ihren Mitgliedern verliehenen Ehrcnkreuze geschlossen der Ortsgruppe usw. zuzustellen, um sie den Bcliehenen in feierlicher Form überreichen zu können. So anerkennenswert diese Absicht der einzelnen Ortsgruppenleiter ist, so kann leider diesem Wunsche aus technischen Gründen nicht Rechnung getragen werden. Abgesehen davon, daß'es unmöglich ist, aus den Zehntausenden von Anträgen die Mitglieder der einzelnen Ortsgruppen wieder ansznscheiden, hat es das Polizeipräsidium nicht in der Hand, wann die bei der Mehrzahl der Anträge notwen- digen Erhebungen beim Reichsarchiv usw. beantwortet werden. Das Polizeipräsidium wird vielmehr, wie schon einmal bckanntgegeben. seinerzeit die Beliehenen benachrichtigen, daß das Ehrenkreuz mit dem Befitzzengnis und den vorgelegten Beweismitteln" ans der zuständigen Polizeiwache in Empfang genommen werden kann.
Nach dem bis jetzt gewonnenen Neberblicl ist von den rund 2 0 000 cingegan- genen Anträgen ein großer Hunde r t s a tz mangelhaft ansgefüll > und mit unzureichenden Beweisstücken belegt. Dadurch wird naturgemäß das Verleihungsgeschäft erheblich erschwert und verzögert, was auch durch Vermehrung der Hilfskräfte nicht verhindert werden kann. Da nach den bis jetzt ausgegebenen Vordrucken (rund 47 000) mit weiteren 15—20 000 Ein- gärigen zu rechnen ist, empfiehlt -das Polizeipräsidium den Antragstellern folgende Punkte zu beachten:
1. Das Polizeipräsidium Stuttgart ist nur für die in seinem Bezirk wohnenden Kriegsteilnehmer, Witwen und Eltern gefallener Kriegsteilnehmer z u ständige Derlei hungsbe Hörde. Für die außerhalb seines Bezirks wohnenden Kriegsteilnehmer usw. ist der Antrag auf Verleihung des Ehreukreuzcs zu stellen:
a) im Reichsgebiet bei der OrtZ- Polizeibehörde, in deren Bezirk der Antragsteller wohnt:
b) im Saargebiet in Preußischen Kreisen beim Regierungspräsidenten in Trier, in bayerischen Bezirken bei der Regierung der Pfalz in Speyer;
e) im Ausland bei der örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
2. 'Für die Anträge find die vorgcschriebe- nen Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke sind, wie schon bekanutgegeben, auf jeder Polizeiwache zu haben. Es ist rweckmäßia.
wenn der Antragsteller dem Polizeibeamten sagt, welchen Vordruck und iür wen er diesen benötigt, da für jeden Antragsteller nur noch ein Vordruck abgegeben werden kann. Die Anträge selbst werden dann am besten wieder auf der Polizeiwache abgegeben, damit etwaige Anstände gleich erledigt werden können.
3. Tie Vordrucke ju'.d ordnungsmäßig und vollständig auszufüllen. Hinweise
auf die Beweismittel genügen nicht, weil diese seinerzeit wieder an den Antragsteller zurückgehen. Insbesondere sind Geburtstag, Geburtsort und die Wohnung genau anzugeben. Die Truppenteile usw., bei denen Front- odcr Kriegsdienst geleistet wurde, sind genau und vollständig, einschließlich Kompanie, Eskadron, Batterie oder Abteilung zu bezeichnen. Abkürzungen für Formationen sollten nur soweit sie im Kriege amtlich üblich waren, verwendet werden. Bei den Angaben über Art, Ort und Zeit ist die Zeit und der Ort des mitgemachteu Gefechtes oder der Schlacht genau anzugeben. Hat der Antragsteller mehrere Gefechte oder Schlachten mit- gcmacht, so genügt die Angabe von ein bis drei Gefechten oder Schlach- ten in kurzer Form, wie sie in den Gefechts- kalenüern verwendet ist. Alle weiteren Schill berungen der Gefechte oder Verwundungen sind überflüssig und erschweren nur das Prü- sungsgeschäst. Die Anmerkungen auf den Vordrucken sind genau zu beachten. Als Beweisstücke gelten außer dem Militärpaß nur amtlich beglaubigte Kriegsstammrollen-Aus- züge oder Bescheinigungen, Soldbuch, Feld- Postkarten, Feldpost-Briefe, Photographien oder sonstiger Privater Schriftwechsel können als Beweismittel nicht angesehen werden. Besitzt der Antragsteller keine oder keine hinreichende Beweisstücke, so ist es besser, wenn er dies vermerkt, als wenn er unzulänglich« Beweismittel beifügt.
Berständlicherweise geben die Antragsteller ihre Militärpapierc ungern ab, weil sie fürchten, die Beweisstücke könnten verloren gehen. Die Vorlage der Beweisstücke ist aber unbedingt erforderlich, nur unnötige und zeitraubende Rückfragen beim Neichsarchiv zu vermeiden. Das Polizeipräsidium hat alle Maßnahmen getroffen, daß keine Beweis- st ücke verloren gehen. Sie werden mit dem Vesitzzeuguis dem Antragsteller wieder ausgehändigt.
^Tas Polizeipräsidium wird trotz der Schwierigkeiten bestrebt sein, die Verleihung der Ehrenkrcuze tunlichst zu beschleunigen.
Mr EM das Ehrmkrm bss WeMkiesks?
Bei der Behandlung der Anträge cnst Verleihung des Ehrenkreuzes des Weltkrieges sind vielfach Zweifel entstanden. In einem Erlaß des Inncnmiiristeriums wird deshalb
u. a. aus Mgcnoe Punkte von allgemeiner Bedeutung hingewieseu:
Das Ehrenkreuz darf Personen, denen d i e > ürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind, während der Dauer des Verlustes der Ehrenrechte nicht verliehen werden.
Ein Vater, der Frontkämpfer gewesen ist und einen Sohn im Weltkrieg verloren hat, kann nach seiner freien Wahl entweder das Frontkämpferkreuz oder das Elternkreuz, aber nur eines von beiden, beantragen. Entscheidet er sich für das Front- kämpserkreuz, so hat das die Folge, daß es nach seinen Tode zwar seinen Angehörigen verbleibt, von ihnen aber nicht getragen werden darf. Will er nach seinem Tode seiner Frau die Möglichkeit zum Tragen des Ehrcn- kreuzes verschaffen, so muß er das Eltern- kreuz beantragen. Die Müller des gefallenen Sohnes hat, solange der Nater lebt, kein eigenes Antragsrecht. Sie kann also neben dem Frontkämpferkreuz ihres Ehemannes das Elternkreuz nicht erhalten, es sei denn, daß ihr Ehemann vor Ablauf der Antragssrist, das ist vor dem 31. März 1935, stirbt und sie damit berechtigt wird, selbstständig den Antrag aus Verleihung des Ehreukreuzcs zu stellen.
Eine Verleihung des Ehrenkrenzes an verstorbene Kriegsteilnehmer ist nicht möglich. Nach der eindeutiaen Bestimmung der Stistungsurkunöe ist oas Ehrenkreuz — von den Kriegshinterbliebenen abgesehen — nur für Kriegsteilnehmer, d. h. für solche Reichsdeutsche bestimmt, die im Weltkrieg aus deutscher Seite oder auf Seite der Verbündeten Kriegsdienste geleistet haben. Hiernach können, um nur die hauptsächlich in Frage kommenden Personenkreise zu erwähnen, weder die Zivilinternierten noch die Hilfsdienst- Pflichtigen bei der Verleihung des Ehrenkreuzes berücksichtigt werden. Kriegsdienste hat im Sinn der Verordnung das Personal der freiwilligen Krankenpflege, des freiwilligen Automobilkorps und des freiwilligen Motorbootkorps geleistet, soweit es sich im Kriegsgebiet ausgehalten hat. Was als Kriegsgebiet anzusehcn ist, wird in der Verordnung näher bezeichnet.
Kriegsteilnehmer, die erst nach dem Weltkrieg die Neichsangehörigkeit erworben haben, können das Ehrenkreuz erhalten, und zwar gleichgültig, ob sie auf deutscher Seite oder auf Seite der Verbündeten Kriegsdienste geleistet haben. Die Witwe eines Kriegsteilnehmers, die durch ihre Wiederverheiratung mit einem Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, kommt für eine Verleihung des Ehrenkreuzes nicht in Betracht.
An Stelle der Vorlage sonstiger Urkunden ist eine mit dem Dicnststcmpel versehene entsprechende Bescheinigung der zuständigen Versorgungsbehördc als ausreichender Nachweis anzusehen. Alle Mitteilungen an die Antragsteller des Ehrenkreuzes sind durch die Post portofrei befördern zu lassen.
In allen Teilen des Landes wird das Ge-
i rückst verbreitet, für das Ehrcnkreuz müsse tzine Gebühr entrichtet werden. Für das Ehrenkreuz ist nichts zu zahlen.,
Msr Ms Millionen AnNürter auf das Ehrenkreuz
"" Berlin, l2. September.
Ter Preußische Innenminister hat im Einvernehmen mit dem Finanzminister einen Er- laß über die Einstellung von Hilfskräften zur Durchführung vor Arbeiten, die sich aus der V e r l e i hunc des Ehrcnkreuze- des Weltkrieges ergeben. herausgegeben. Die Regierungspräsidenten werden ermächtigt, auf Antrag bei Polizeipräsidenten und der Landräte du vorübergehende Einstellung vor Angestellten zu genehmigen. Die Anforderunc einer oder mehrerer Hilfskräfte richtet sich jeweils nach der Zahl der eingehenden Anträge Es wird davon ausgegangen, daß rund zehr Prozent der Bevölkerung die Verleihung del Ehrenkreuzes beantragen werden. Das bedeutet. daß wie mehr als sechs Millionen Anwärter für das Ehrenkrew haben. Bis zum 31. Mai nächsten Jahres sol die Verleihung des Ehrenkreuzes durchgeführ! sein.
Mter ans Mer Welt
Am Sonntag vormittag sind fünf Basler Touristen, die sich an einem S befanden, am Galenstock über eine üb ' dem Nhonegletscher befindliche Wand a gestürzt. Zwei waren sofort tot, d>. dritte starb vier Stunden nach seiner Bergung. Der vierte wurde schwer verletzt. De. fünfte trug nur leichtere Verletzungen davon.
125 VVO Stück Vieh werden abgeschlachtet
Wie aus Ottawa gemeldet wird, hat die Bundesregierung einem von den Provinzen Manitoba und Saskatchewan gemachten Vorschlag grundsätzlich zugestimmt, wonach 125 000 Stück Vieh in den durch dtt Dürre betroffenen Gebieten geschlachtet werden sollen. Es herrscht Einigkeit darüber, daß es unrentabel wäre, das Vieh den Winter hindurch am Leben zu erhalten. Die Provinzen und das Dominion werden die Transportkosten nach den Schlachthöfen übernehmen. Dir Eisenbahnen gewähren Vorzugstarife. Der Bundesminister für Landwirtschaft ist nach West-Kanada abgereist, um die letzten Einzelheiten zu regeln
Gewitter verursacht Zugentgleisung
Infolge heftiger Gewitterregen wurden am Sonntag abend die Zufahrtsstrecken zur Gotthardbahn zwischen Luzern—Zürich und Goldau an verschiedenen Stellen durch Geröllmassen verschütte . Ein Lokalzug Luzern—Goldau fuhr erst niedergehendes Geröll auf, wobei die Lokomotive, der Packwagen und ein Personenwagen entgleisten. Einige Personen erlitten leichter, Verletzungen.
Roman von Klara Haidhausen.
Krheberrcchtsschutz durch Verlagsanstalt Manz, Negensburg. 71. Fortsetzung. - Nachdruck verboten.
Wie oft er diese Frage schon an sie gerichtet hatte! Er kannte die Antwort schon so gut: „Nein niemals, Franz, -..in Platz, mein Glück ist nur bei Dir!"
Aber er wurde nicht müde, dieses Wort zu hören und ans ihm die große, beglückende Hingabe der liebsten Frau zu empfinden. — Was sie wohl sagen würde, wenn sie nun heute erfuhr, daß er gar nicht daran dachte, ihr Opfer anzunehmen? Daß er sich längst darüber klar geworden war, daß er kein Recht besaß, eine Kraft wie sie, ihrem Beruf zu entziehen? Ob sie wohl den Nachfolger akzeptieren würde, Len er ihr an Dr. Römers Stelle vorschlagen wollte? —
„Der Zug!" Nasch zog Dr. Hormann Ditha durch die geöffnete Sperre auf den Bahnsteig hinaus, indes der lange D-Zug schon ratternd und fauchend zum Stehen kam.
Aus einem Abteil zweiter Klasse flatterte ein Taschen- uchs ein unterdrückter Jubellaut: „Ditha!"
„Lorle, Du!" In innigster Wiedersehensfreude lagen sich die beiden Freundinnen in den Armen, während zwei Paar Männeraugen einen Herzschlag lang prüfend, sondierend in- einandertauchten. Dann faßte Franz Hormann mit festem Druck die Hand des jüngeren Kollegen: „Willkommen, Dr. Römer! Ich hoffe, daß Dithas Freund auch der meine sein wird."
„Von ganzem Herzen, Dr. Hormann!"
Gerts Blick flog mit unendlich warmem Leuchten Ditha entgegen, die sich eben aus Lores Armen gelöst hatte und ihm nun mit Augen, in denen ihre ganze Seels lag, beide Hände bot. Und indes er diese lieben Hände an seine Lippen führte, fühlte er beglückt, daß er der Freundin und dem Manne ihrer Wahl wirklich aus freiem Herzen seine Freundschaft bieten durste — daß sein Gefühl für sie ganz
frei geworden war von jedem Wünschen und Begehren für sich selbst.
Das lebhafte Treiben des Bahnsteiges litt ein längeres Stehenbleiben nicht und so schlossen sich die vier baldigst dem Strom der Reisenden an, der dem Ausgang zustrebte. Das Gedränge ließ ein zusammenhängendes Gespräch nicht aufkommen. Sobald sie aber den geräumigen Mittelbau erreicht hatten, begann Ditha Dr. Römer mit Fragen zu überschütten.
„Erzählen Sie, Litte, schnell von daheim, Gert! Konnten Sie doch ruhig fort? Wie geht es allen? Was machen die Schwestern? Fragen die Kinder noch nach mir?" usw. usw.
Schweigend beobachtete Franz die geliebte Frau. Wie ihre Augen strahlten, wie sie dem Freund die Antwort förmlich von den Lippen riß! — Wahrlich! Wenn er in seinem Entschluß, sie ihrem Berus zu erhalten, noch wankend gewesen wäre — diese Minuten hätten ihn unerschütterlich darin befestigen müssen. Sie zeigten ihm deutlicher als Ditha in ihrem Opferfanatismus dies selber ahnte, wie mit jeder Faser verwachsen sie ihrem Wirkungskreis in Luzern war.
Erst als sie schon auf dem Vahnhofplatz vor dem parkenden Wagen standen, unterbrach Franz das eifrige Gespräch, in das sich auch Lore Berger lebhaft berichtend eingeschaltet hatte.
„Ich weiß nicht, ob ich den Herrschaften nach der immerhin anstrengenden Reise nun auch noch die Autofahrt zumuten darf? Die Zeit ist freilich ein bißchen knapp — aber wenn sie sich noch-etwas ausruhen und ein bißchen erfrischen wollen..."
Lore wehrte heiter ab: „Nein danke schön, Herr Doktor! Wir haben von Lindau her im Speisewagen gegessen und Kaffee getrunken und sind zu allem möglichen gestärkt. Nicht wahr, Doktor?"
Sie sagt noch Doktor zu ihm, konstatierte Ditha bei sich, bemerkte aber zugleich voll froher Hoffnung das weiche Streicheln, mit dem Gerts Blick die zierliche Gestalt der
Freundin umfing, als er ihr fröhlich bestimmte. „Aber freilich ! Nur auf nach B.!"
Dr. Hormann öffnete die Türen des Viersitzers und meinte lächelnd zu Lore gewandt: „Ich denke, Sie fetzen sich zu mir, Fräulein Lore! Wir wollen den beiden da die Heimfahrt zu einem ausgiebigen Konsilium freigebcn. Zu Haufe ist aber dann energisch Schluß mit aller Fachsimpelest verstanden?"
Diesmal fügte sich Ditha ein wenig beschämt widerspruchslos seiner Anordnung. Als er aber dann — ein paar Stunden später» nachdem man in Frau Hormanns gemütlichen Stübchen den Tee eingenommen hatte, ähnlich bestimmt seine Dispositionen treffen wollte, muckte sie auf.
„Wir haben gerade noch zwei Stunden Zeit, ehe wir zu Lindners fahren müssen," hatte er mit einem Blick auf die Uhr festgestellt. „Ich schlage vor, daß wir den Damen diese Zeit für ihre Toilette zur Verfügung stellen, indes wir, wenn es Ihnen recht ist, Kollege, wohl noch über einiges Geschäftliche ins Reine kommen könnten. Ich Hütte diese Fragen gern noch vor der heutigen Feier gelöst."
Da legte ihm Ditha ein wenig betroffen die Hand auf die Schulter. „Das letztere ist mir ja aus der Seele gesprochen, Franz — ich werde auch heute abend viel freier und fröhlicher fein können, wenn ich Gerts Zusage habe. Aber, daß ich bei dieser Unterredung nicht dabei sein soll, zumal wir doch noch gar keine Einzelheiten besprochen haben, das..."
Franz Hormann ließ sie nicht ausreden. Lächelnd nahm er ihr Gesicht zwischen seine Hände und sah ihr forschend in die Augen: „Hast Du Vertrauen zu mir, Ditha? Ja? Dann laß mich allein mit Kollegen Römer sprechen. Geschäfte sind Männersachen. Ich verspreche Dir, daß Du mit mir zufrieden sein wirst."
„Ja. wenn Du mir so kommst, Tyrann Du!" schalt Ditha. aber der Blick unendlicher Liebe, mit dem sie diese Worte begleitete, machte dieselben zu einer zärtlich weichen Lieb, kosung. „Du hast recht, ich lege alles in Deine Hände. — Komm, Lorle. nun wollen wir beide uns einmal tüchtig ausvlaudern!" -—^ (Fortsetzung folgt.)