Aus dem Heimatgebiet

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Eig. Wetterdienst. Weiterhin som- -merliche Witteruirg mit leichter Bewölkung.

Fahrgeldstundung für Arbeitsdienstler

Zwischen der Reichsleitung des Arbeits­dienstes und den im Reichsverband Deutscher Verkehrsverwaltungen zusammengeschloffenen Privateisenbahnen und Kleinbahnen ist Stun­dung des Fahrgeldes für die Fahrten der Ar­beitsdienstwilligen vom Meldeamtsort nach dem Wohnort und vom Wohnort zum Ar­beitsort vereinbart worden. Diese Maßnahme war bereits bei der Deutschen Reichsbahn durchgeführt. Die Gutscheine werden von den Meldeämtern ausgefertigt und von allen Fahrkartenausgaben als Zahlung angenom­men.

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Das Opfer unvorsichtigen Fahrens wurde am Mittwoch ein Radfahrer und seine acht­jährige Tochter auf der Straße Schömberg Fgelsloch. Den immer wiederholten Warnun­gen und Vorschriften zuwider hatte er das Kind vor sich auf die Lenkstange gesetzt und bemerkte deshalb zu spät den aus der Straße in Richtung Schömberg fahrenden Kraftwagen eines hiesigen Notars, als der Radfahrer aus der Feldstraße nach O'lengenhardt die Haupt­straße kreuzte. Er stieß mit voller Wucht auf den Kühler, so daß das Rad in Trümmer ging. Das Kind wurde herabgeschleudert und blieb blutüberströmt liegen. Der Fahrer des Wa­gens brachte es ins Krankenhaus; außer eini­gen Fleischwunden trug es anscheinend auch eine Erschütterung des Kopfes davon.

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Die Keplerwarte auf dem Sommerberg bei Wildbad, eine Gedächtnisstätte für unseren Himmelsforscher Kepler in Gestalt einer Stern- und Sonnenwarte, konnte in den letz­ten Tagen ihren 10 000. Besucher be­grüßen. Er bekam eine Freikarte und ein Geschenk.

Langenbrand, 25. Mai. Spannend und zu­gleich außerordentlich lehrreich war der Vor­trag, den Herr Oberlehrer Fick- Höfen beim letzten Sprechabend unserer Ortsgruppe über Rassenknnde hielt. In sehr anschaulicher und leicht begreiflicher Weise wies der Redner auf die einzelnen Rassenmerkmale und Cha­raktereigenschaften der verschiedenen Völker hin. Wohl selten hat ein Vortrag so stark interessiert und wir sprechen Hiemit Herrn Oberlehrer Fick nochmals unseren Dank aus. Wir erwarten mit Spannung die Fortsetzung seines Vortrags in einem der nächsten Sprech­abende und wir wünschen, daß auch die Ein­wohnerschaft hiezu zahlreich erscheint, wie es der Vortrag verdient. G.

Alte Liebe rostet nicht" und Fußball

Wir geben einer Stellungnahme über die am Mittwoch gebrachte Notiz unter obigem Titel seitens der Fußballbehörde Raum mit dem Bemerken, daß unser Bericht auf amt­lichen Feststellungen beruht und schließen uns dem Wunsche an, daß der Fußballsport durch derartige Ausschreitungen nicht in Mitleiden­schaft gezogen werde. Die Schriftl.

Ich möchte es vornweg nehmen, es liegt mir gar nichts daran, die betreffendenSports­leute", die in der Pfingstsonntagnacht alte Er­innerungen auffrischten, in Schutz zu ne^ men. Wenn sich junge Leute aus Feldrennach und Ottenhausen auf nicht alltägliche Weise und durch irgendwelche Regeln des Sports nicht gehindert bearbeiten, so mag das von der zuständigen Behörde in Ordnung gebracht werden. Mich interessiert von der ganzen An­gelegenheit eigentlich nur die Feststellung: Eine fröhliche Sitzung zur Feier eines Fuß­ballsieges der Feldrennacher ging voraus". Es ist gewiß keinem jungen Mann verwehrt, über die Feiertage sich seines Geldes auf irgendeine erlaubte Art zu entledigen; er darf ganz be­stimmt auch einige Glas Bier trinken auch der Sportler darf das. Verwerflich ist selbst­verständlich, wenn er nicht weiß, daß und wann er innezuhalten hat. Es darf sogar einmal Vorkommen, daß ein errungener Er­folg nachhaltiger gefeiert wird, wenn es sich tatsächlich um etwas Außergewöhnliches han­delt. Unsere Vereine, d. h. ihre Mitglieder, sind jedoch nicht so gestellt, daß sie wirkliche sportliche Erfolge durch Alkoholgenuß feiern tönten der richtige Sportler will und tut es auch gar nicht. Auch im vorliegenden Fall hat m. E. das Fußballspielen bzw. ein Fuß­ballsieg mit der nächtlichen Schlägerei gar nichts zu tun; Feldrennachs und Ottenhausens Gegner war anläßlich des Sportfestes in Lan­genalb jeweils eine Mannschaft des Vereins Karlsruhe-West. Dieser Verein spielt nn Kreis 7 Karlsruhe, Kreisklasse 2, und nimmt in der Tabelle einen der letzten Plätze ein. Feldrennach spielte gegen die 2. Vertretung dieses Vereins und gewann; Ottenhausen spielte gegen die erste Mannschaft und gewann auch. Ein Grund zumFeiern" war weder für Ottenhausen, noch viel weniger für Feld­rennach vorhanden. Die Schlägerei der Sieger dürfte demnach mit dem Fußballspielen nichts zu tun haben. Ich mache diese Feststellung im Interesse unseres schönen deutschen Fuß­ballsports.

Die Gruppenleitung. Kreiskl. ll, Gr. 1 u/b-

Pforzheim, 25. Mai. Die Staatsanwalt­schaft teilt über das Ergebnis der Unter­suchung des Eisenbahnunglücks mit:Nachdem inzwljchen die Vernehmung des bei dem Un­glück verletzten Rangierers Augenstein dnrch- geführt ist, kann als vorläufiges Er­gebnis der Untersuchung über die Schuld­srage gesagt werden, daß der Rangierer Au gen sie in zusammen mit dem Führer der Rangierlokomotive Brand und dem Weichenwärter Bvercs für das Un g l ü ck verantwortlich zu machen sind.

Wie groß der Anteil eines jeden an der Schuld ist und ob auch noch der Heizer Bruggcr und den Bahnwärter W i st ein Verschulden trifft, muß die weitere Unter­suchung ergeben. Die Ermittlungen werden mit der größten Beschleunigung' fortgesetzt. Auf der anderen Seite ist aber bei den wider­sprechenden Angaben der Beschuldigten sorg­fältigste Untersuchung erforderlich, um die Schuldfrage restlos und einwandfrei klären zu können."

Wie kommt -er Milchpreis Monde?

Die Lauüesbaucrnschaft Württemberg teilt mit: Im Folgenden soll nun kurz auf die verschiedenen Maßnahmen auf dem Gebiet der Marktregelung für bäuerliche Erzeugnisse ein­gegangen werden. Es soll dadurch das Ver­ständnis für diese Maßnahmen geweckt wer­den, wobei immer wieder darauf hinzuweisen ist,

daß sie nie für sich allein, sondern immer

nur im Zusammenhang mit der gesamten

Volkswirtschaft beurteilt werden dürfen.

1. Regelung der Trinkmilchmärkte

Die sichersten Lieferanten für die Versor­gung der großen Städte sind nicht in unmit­telbarer Nähe, sondern auf dem flachen Lande ansässig. Es wäre unzweckmäßig und unge­recht, diese Bauern nicht an der Belieferung teilnehmcn zu lassen. Deshalb läßt man eine größere Anzahl von Liefcrgruppen nach den Städten liefern, als dies für die Versorgung an und für sich notwendig wäree. Jede ein­zelne Liefergruppe hat also Anspruch auf Be­rechnung eines Teils der Milch zum Trink­milchpreis, während der Rest weil er zu Butter und Käse verarbeitet werden muß als sogen. Wcrkmilch verrechnet wird. Der Unterschied zwischen den Trinkmilch- und den Werkmilchpreisen erklärt sich daraus, daß die Trinkmilch entsprechend ihrem Nährwert und der ihr zuteil werdenden sorgfältigen Behand­lung vom Verbraucher höher bezahlt werden kann, während die Werkmilch im Preise von Butter und Käse abhängig ist, die sich einmal nach der Kaufkraft richten und zum anderen nach den Preisen solcher Lebensmittel, die statt der Molkereierzeugnisse im Haushalt Ver­wendung finden, z. B. Kunstspeisefette, Fleisch und Wurstwaren. Die sehr stark geschwächte Kaufkraft der Verbraucher erlaubt keine Er­höhung der Butterpreise, so daß damit der Werkmilchpreis gegeben ist. Er ist aber nicht ausreichend hinsichtlich der Gestehungskosten für die Misch. Die Organisationen für die Marktregelung in der Milchwirtschaft sind da­her den einzig möglichen Weg gegangen, die Trinkmilchpreise so hoch zu setzen, daß er für den Verbraucher tragbar und den Preisver­hältnissen anderer Nahrungsmittel angemessen ist. Die Trinkmilchpreise dienen also dem Aus­gleich der Werkmilchpreise. Deshalb sollte jede irgendwie erfaßbare Trinkmilchabsatzmöglich­keit der gesamten Bauernschaft zugute kom­men.

Die vom Milchwirtschaftsverband Württem­berg angeordnete Ablieferungspflicht für sämtliche Milch dient diesem Zweck und ist in wünschenswertem Umfang erreicht. Selbst­verständlich sollen durch die Organisation der Marktregelung die Verbraucher eine Ware geliefert bekommen, die mindestens so gut, wo­möglich aber noch besser als die seither un­mittelbar vom Erzeuger bezogene sein wird.

Wenn erst die eingeleiteten Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Milch vom Bauernstall her überall wirksam geworden sind, wird man auch dazu übergehen können, allmählich den in den größeren Städten zur Durchführung gebrachten Bearbeitungszwang für Trinkmilch zu lockern. Es wird dann möglich sein, einen immer höheren Anteil an Rohmilch aus tierärztlich überwachten Ställen (sog. Marken- bzw. Vorzugsmilch) in Verkehr zu bringen, um letzten Endes zu erreichen, daß dem Verbraucher die Wahl sreisteht zwischen dem Bezug von erhitzter Trinkmilch oder von hygienisch einwandfreier Rohmilch.

Die Organisation des Trinkmilchmarktes hat aber noch den Zweck, aus den höheren Trinkmilcherlösen die Mittel frei zu machen für eine durchgreifende Festigung des Werk­milchpreises.

Straffe Regelung des württ. Eiermarktes

Der Bezirksbeauftragte für den Eierinarkt, Wirtschaftsbezirk Württemberg, hat eine II. Anordnung zurRegelungdesEier- marktes erlassen. Danach müssen alle Hühnereier, die in den Verkehr gebracht werden, durch denienigcn. der sie vom Hühnerhalter erwirbt, der Kennzeich­nung zugeführt werden. Die Kennzeich- nnngsstellen werden angewiesen, zur Kenn­zeichnung nur solche Eier anzunehmen, die mit dem Hcrkunftsstempel des Eiererzeugers versehen sind. Aus­genommen sind Eier, die vom Hühnerhalter unmittelbar an den Verbraucher abgegeben werden. Als Verbraucher gilt, wer Eier zum persönlichen Genuß oder zur Verwendung im eigenen Haushalt bezieht. Als Verbrau­cher mit eigenem Haushalt gelten auch Krankenhäuser, Erziehungsanstalten. Wohl­fahrtsanstalten und ähnliche Anstalten; Gast-

und Schankwirtschaften, Hotels und ähnliche Betriebe gelten nicht als Verbraucher, soweit nicht der Bezirksbeaustragte Ausnahmen zu­laßt.

Im Wirtschaftsbezirk Württemberg sind Kennzeichnungsstellen eingerichtet worden in Aalen, Biberach. Birkenfeld, Crailsheim. Freudenstadt, Horb, Jngelfingen, Jnngna» in Hohenzollern, Oehringen, Ravensburg. Reutlingen, Nottweil, Schrozberg, Schwäb. Hall, Stuttgart und Ulm a. D.

Mit Inkrafttreten der Anordnung am 1. Jznii wird der Eieranskaus bei in Erzeuger auch für den Anfkaufhandel ireigegeben. jedoch ist diese Freigabe au be­sondere Bestimmungen gebunden. Nach einer Uebergangsfrist. deren Dauer bis zum 8 0. Juni 1 93 4 befristet wird, werden ausschließlich Ausläufer, die im Besitz einer Auikansgenehmigung sind, zum Aufkauf zu­gelassen. Tie Ailfkansaenehmignng wird von dem Vorsitzenden des Eierverwertungsver­bandes !Geschäftsstelle Stuttgart. Johannes­straße 86> ausgestellt. Verboten ist der Nutz kauf von Eiern durch Beauftragte von Ver­brauchern. auch wenn hiermit kein Handel verbunden ist.

Die Aiifkaufsorganisation der Eierverwer- ningszentrale Schwaben e. G. m. b. H. wird durch diese Anordnung nicht berührt. Für die Lieferanten dieser Organisation gelten nach wie vor die Bestimmungen der durch die Erzeuger Unterzeichneten Lieferungsord­nung.

Der Aufkauf und die Bezahlung von Eiern hat grundsätzlich nach Gewicht zu erfol­gen. Tauschgeschäfte von Eiern gegen irgend­welche anderen Waren werden nicht zu­gelassen.

An den mit Wirkung vom 16. April 1934 festgesetzten Verkaufspreisen für deutsche Han­delsklasseneier wird bis auf weiteres nichts geändert. Preisfestsetzungen für den Ankauf von Eiern beim Erzeuger werden noch be­kanntgegeben. Die Preisfestsetzung vom 14. April 1934 wird bezüglich des Preises für Landeier aufgehoben.

Für alle Maßnahmen, die zur Durchfüh­rung dieser Anordnung getroffen werden, gilt als oberster Grundsatz, daß die Eier auf kürzestem Wege und unter dem geriugsten K o st e n a u f w a n d zum Verbraucher gelangen müssen, und daß die ausreichende Versorgung der Verbraucher mit einwandfreien Eiern gesichert, sowie jeder sonstige Leerlaus im wirtschaftlichen Verkehr mit Eiern vermieden wird.

Angehörige des Reichsnährstandes, welche gegen die auf Grund dieser Anordnung er­lassenen Vorschriften verstoßen, werden mit einer O r d n u n g s st r a f e bis zu 1000 M. in jedem einzelnen Fall bestraft. Die Bezirks­beauftragten werden ermächtigt, in leichten Fällen solche Strafen bis zu 20 M. in jedem einzelnen Falle festzusetzen.

Reinhold Jeuter von Waldstetten OA. Balingen, hatte von einer Wiese Habcr- marken gepflückt und gegessen. Bald darauf be­kam er wahnsinnige Schmerzen und starb nach kurzer Zeit.

In Calw nahm sich ein Itzjähriger Kauf­mann durch Einatmen von Leuchtgas das Leben.

Das vierjährige Tochterchen des Stein­brechers KarlSalzer von Neuffen, OA. Nürtingen, sprang in einen Personcnkro.ft wagen, wodurch es augenblicklich getötet wucdc.

Die Griesweiher Falle bei Neuler, OA Ellwangen, wurde nun zum wiederholten Male von einem jungen Burschen hochgezogcn, so das jetzt der ganze Fischbestand vernichtet ist.

An dem Kreuzweg Degerloch-Echterdingen- Möhringen-Plieningen stießen zwei schwere Autos aufeinander und überschlugen sich. Zwei Personen wurden schwer und eine leicht verletzt.

In Göppingen fuhr ein Radfahrer gegen ein sechsjähriges Mädchen. Das Kind wurde erheblich verletzt.

Der Neichsminister des Innern hat aus Vorschlag des Vorsitzenden des deutschen Ge> meindetages Oberbürgermeister Dr. De de- rer-Reutlingen in den Ausschuß für gemeindliche Wirtschaft berufen.

In Nottenburg fand im Hof de? städtischen Spitals für den infolge Unglücks-

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Diejenigen Ortsgruppenleiter, die mit der Einsendung der Vierteljahrsmeldungen noch im Rückstand sind, werden um beschleunigte Erledigung gebeten. Wo die roten Vordrucke noch nicht vorhanden, sofort beim Gau-Orga­nisationsamt anfordcrn! Termin 28. 5. 34.

Kreisleitung.

Eilig! Sehrwichtig!

Deutsche Arbeitsfront, Kreis Neuenbürg.

Am Samstag den 26. Mai 1934, abends 8 Uhr, findet im Saale des Gasthofes zumBären" in Neuenbürg eine Tagung der Amtwalter der DAF. statt (einschließlich der Amtswalter der Betriebsgemeinschaften). Da wichtige Punkte besprochen werden, wird restlose Be­teiligung erwartet.

Der Kreisamtsleiter der NSBO. und DAF.

Ortsgruppenlcitung Neuenbürg. Am Sonn­tag den 27. Mai, nachm. 4 Uhr, findet im Gast­hof zumBären" eine öffentliche Kundgebung gegenMiesmacher und Nörgler" statt. Es spricht Pg. DemPel, M.d.R., aus Stuttgart. Es wird hiermit allen Parteigenossen sowie allen Mitgliedern der Gliederungen u. Unter­gliederungen zur Pflicht gemacht, an dieser Kundgebung teilzunehmen. Die Unterabtei­lungsleiter der PO. (Zellen- und Blockwarte) sowie die Amtsleiter der Gliederungen (SA-- Formationen, DAF., NSV. usw.) sind für die restlose Durchführung obiger Anordnung ver­antwortlich. Der Ortsgruppenleiter.

OG. Neuenbürg, Zelle Oberstadt. Freitag, 25. Mai, ^9 Uhr, Zellensprechabend im Nößle" in Waldrennach.

OG. Neuenbürg. Die Blockkassiere haben bis zum Mittwoch den 30. Mai sämtliche Bei­träge einschließlich Mai aüzuliefern. Abliefe­rung am 30. Mai, abends von 8.3010.00 Uhr, in der Geschäftsstelle, Altes Schulhaus.

Der Kassenwart.

Ortsgruppe Wildbad. Heute abend 8.30 Uhr im Kursaal Vortrag des Pg. Sturmfüh­rer Maurer-Stuttgart mit ausgezeichneten Lichtbildern über seineErlebnisse als Farmer und Offizier unter Lettow-Vorbeck in Ost­afrika". Sämtliche Pg. haben anwesend zu sein. SS., SA., HI., BDM-, NS.-Frauenschaft in geschlossener Formation zu besonders er­mäßigten Preisen. OG.-Leitung.

Die örtlichen Leiter des Amts f. Beamte, Ortsgruppenwarte des RDB., Fachschaftsleiter und Vertrauensleute bei den Aemtern werden auf Sonntag, 27. Mai, vormittags 9 Uhr, zu einer wichtigen Besprechung in den Rathaus­saal nach Höfen eingeladen. Im Verhinde­rungsfall ist ein Ersatzmann zu entsenden.

Amt für Beamte, Kreis Neuenbürg.

NS.-Frauenschaft Wildbad. Es ist Einla­dung ergangen zu dem heute Freitag, abends 8.30 Uhr, im Kursaal stattfindenden Lichtbil- der-Vortrag des Pg. Sturmführer Maurer aus Stuttgart über seine Erlebnisse in Afrika. Jch bitte, von dieser Einladung regsten Ge­brauch zu machen. Ebenso ist die NS.- Frauenschaft zu der am Samstag abend 8 Uhr im HotelLinde" stattfindenden Kinderreichen- Dersammlung herzlichst eingeladen. Sprecher ist der stcllv.Landesverbands-Vorsitzende, Herr Rau aus Ludwigsburg. Auch hier bitte ich um zahlreichen Besuch.

Hitler-Jugend, Unterhaun l/126. Der für

die Gefolgschaft Herrenalb am Samstag abend vorgesehene Gefolgschaftsdienst wird am Sonntag mittag im Gaistal abgehalten. Wei­sungen durch den Gefolgschaftsführer.

Ich erinnere sämtliche Führer an die pünkt­liche Berichterstattung für den Monat Mai. Verspätete Meldungen werden beanstandet.

Unterbann 1/126.

Reiterschar Neuenbürg. Heute abend 8 Uhr Antreten auf dem Windhof zur Teilnahme am Sprechabend in Waldrennach.

saus aus dem Leven geschiedenen Studieren, den Theodor Arland eine Trauerfeier statt.

Em 2 Jahre altes Kind kiel in Heiden- ieim durch das Brückengeländer direkt ir> )ie Brenz. Dem Kind ist nichts passiert, wohl rber dem Vater, der sofort nachsprang unk sich dabei beide Füße verstauchte.

Stuttgart, 24. Mai.

Wie wir heute erfahren, sind auf der Rückfahrt von einem Psingstausflug nach München in der Nähe von Augsburg zwei Stuttgarter verunglückt. Beide fuhren mil einem Motorrad in normalem Tempo, als plötzlich von einer Seitenstraße ein Radfahre, einbog. Der Lenker des Motorrades wollt« durch scharfes Bremsen ein Unglück verhin­dern. Das Motorrad kam jedoch ins Schleu­dern. Der eine der beiden Motorradfahrer stürzte so unglücklich gegen einen Stein, daß er mit einem schweren Schädelbrnch uni sonstigen inneren Verletzungen bewußtlos liegen blieb. Sein Bruder schien offenbar nur stickst verletzt und brachte den Bewußtlosen in ein vorüberkommendes Privatauto, wo er alsbald verstarb.

Die Schuldfrage scheint einwandfrei bei dem in die Hauptstraße einbiegcnden Rad­fahrer zu liegen, denn ein weiterer Rad­fahrer, der ans gleicher Höhe ebenfalls in die Hauptstraße, einbiegen wollte, hielt