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Amtsblatt für den cVberamtsbezirk Neuenbürg
Nr. 29S
Montag den 18. Dezember 1933
91. Jahrgang
Erwartung des Urteils
Verhandlungsschruß in Leipzig — Die Verteidigungsreden — Nrteilsspruch am Samstag
Leipzig, 15. Dez. Zu Beginn der Verhandlung am Freitag ersucht Rechtsanwalt Dr. Sack, aus Gesundheitsgründen sein Plädvher statt Freitag nachmittag erst Samstag vormittag halten zu dürfen. Ein Ersuchen des Angeklagten Dimitrofs, seine Verteidigungsrede an Stelle des Plädoyers Dr. Sacks halten zu dürfen, wird mit Rücksicht ans die Prozeßordnung abgelehnt.
Dann setzt Rechtsanwalt Dr. Teichert seine gestern begonnene Verteidigungsrede für die Bulgaren fort. Er betont, daß eine Verbindung der bulgarischen Angeklagten mit der KPD. nicht nachweisbar sei und beantragt nach einer Besprechung der gegen die Angeklagten sprechenden Indizien die Freisprechung aller drei bulgarischen Angeklagten.
Rechtsanwalt Dr. Seuffert weist in seiner Verteidigungsrede für den Angeklagten van der Lubbe zunächst darauf hin, daß der Angeklagte sede Auskunft und jedes Gespräch während des ganzen Prozesses verweigert habe. Er habe ihm, dem Rechtsanwalt, gesagt, er wisse, daß das deutsche Gesetz eine Verteidigung vorschreibe; er unterschreibe aber nicht, was seine Verteidiger sagten.
Der Verteidiger geht dann zur Schilderung des Charakterbildes des Angeklagten van der Lubbe über und leitet die Beweggründe van der Lnbbes bei der Reichstagsbrandstiftung aus seinem Geltungsbedürfnis ab, ans seiner Protest- und Ruhmsucht. Irgendwelche Beziehungen zur KPD. könne man ihm nach Meinung des Verteidigers nicht zur Last legen, selbst dann nicht, wenn er Mittäter gehabt hätte. Der Tatbestand des Hochverrates läge nicht vor. Schließlich beantragt er, van der Lnbbe nur wegen der vier Brandstiftungen, allenfalls in Verbindung mit dem Verbrechen der Vorbereitung des Hochverrates zu verurteilen. Daraus ergebe sich für van der Lnbbe eine erhebliche zeitliche Zuchthausstrafe.
Die Verhandlung wird dann auf Samstag vertagt,
Der Verteidiger Torglers spricht
Die Verhandlung im Reichstagsbrandstifter-Prozeß hat «m Samstag mit der Rede des Verteidigers von Torgler, Dr. Sack, begonnen. Er leitete sein Plädoyer u. a. mit folgenden Ausführungen ein:
Dieser Prozeß ist Geschichte. Als uns am 27. Februar die Kunde ward, daß der Reichstag in Brand gesetzt wurde, war Wohl jeder von uns Deutschen betroffen. Er mußte betroffen sein, denn er mußte sich sagen, wieweit ist die geistige Verirrung und Verwirrung in Deutschland gekommen, daß das Symbol der Volksvertretung nicht mehr sicher war vor der Hand eines Frevlers. Für jeden politisch denkenden Volksgenossen war es durch den Reichstagsbrand offenbar geworden: Die Zeit ist gekommen, um endlich einmal dieser geistigen Verwirrung zu steuern.
Die Bedeutung dieses Prozesses als Weltgeschichte war bald dem deutschfeindlichen Auslande klar. Man hat versucht, den Oberreichsanwalt in eine schiefe Lage zu bringen und ebenso Sie, meine hohen Herren Richter. Man hat schließlich wahre Dreckkübel über mich selbst ausgegossen. Man hat sich nicht entblödet, mich so hivzustellen, als schiene ich hier eine Doppelrolle zu spielen, als ob es nicht möglich sei, daß ein anständiger Nationalsozialist Verteidiger des Angeklagten Torgler sei.
Dr. Sack fährt fort: Sogenannte revolutionäre rote Arbeiterräte der AEG. in Berlin haben mir gesagt, ich möchte sofort die Verteidigung Torglers niederlegen. Damit Sie sehen, unter welchen Druck man mich zu setzen versuchte, muß ich das folgende mir jetzt noch zugegangene Pariser Telegramm zur Verlesung bringen:
„Antrag des Oberreichsanwalts gegen Torgler beweist, daß Si» mit der Führung Ihrer Verteidigung, insbesondere mit der Ablehnung jeglicher politilchen Verteidigung Ihren Mandanten an Anklagebehörde und die Regierung verraten haben. In letzter Stunde appellieren wir an Ihre Berufsehre und verlangen endlich Uebergang zu wirklicher Verteidigung."
Alles das hat nicht vermocht, das zu erreichen, was angestrebt war, nämlich Mißtrauen zu säen zwischen dem kommunistischen Angeklagten Torgler und seinem nationalsozialistischen Verteidiger. Ich darf sagen, daß ich in diesem Prozeß mich Torgler als Menschen genähert habe. Ich bin mir der Verantwortung, was ich damit sage, bewußt, aber die Verantwortung werde ich mit ganzer Person zu tragen wissen.
Wir haben erleben müssen, daß frühere deutsche Volksgenossen erklärten, das Reichsgericht als unabhängiger Hort der Rechtspflege sei nicht mehr da. Deutsche im Auslande, die so gar kein Verantwortungsgefühl mehr für ihr Tun haben und sich noch Deutsche nennen, sind für mich nichts anderes als potenzierte Landesverräter. Ich spreche das hier in aller Öffentlichkeit aus. Hurtig sind diese eigenen Volksgenossen von früher dabei, sich im Auslande gegen ihr eigenes Land zu stellen, und mit Eifer greift das findliche Ausland diese Arbeit auf. Wir aber werden um unser Recht kämpfen.
Ich habe mir nicht lange überlegt, nachdem ich die Verteidigung übernommen hatte, ob ich nach Paris fahren sollte, um dort die Frage zu prüfen, ob Wirklich Entlastungsmaterial für Torgler vorhanden ist. Ich bin als deutscher Mann betrübt zurückgekommen. Etwas war in mir zerbrochen, als man mir nachts in Paris sagte: Was wollen Sie denn, Herr Dr. Sack, glauben Sie denn wirklich, daß es uns um Torglers Schuld oder Unschuld geht? Es geht um die Tendenz
Als ich nach zweitägiger Teilnahme an den Verhandlungen des Untersuchungsausschusses in London zurückkam, erklärt Dr. Sack weiter, sagte ich mir: Ist es wirklich, möglich, »aß das vresnium prominenter Juristen kritiklos eine solche
Beweisaufnahme über sich ergehen läßt, daß der so streng national eingestellte Engländer sich nicht kritisch zu diesem Menschenmaterial stellt, das er da gesehen hat. Ich zog die einzig mögliche Konsequenz: Deutsche im Auslande, die sich noch Deutsche neunen, die gar kein Verantwortungsgefühl haben, was sie ihrer Volksgemeinschaft in der Heimat tun, sind für mich nichts andres als potenzierte Landesverräter. Ich sprchhe das in aller Öffentlichkeit Hier aus. Als Verteidiger Torglers will ich keine Milde. Urteilen Sie hart, aber urteilen Sie gerecht. Ich habe das unerschütterliche Vertrauen zum Reichsgericht, daß es den Anspruch der Volksgemeinschaft aus Vergeltung erfülle, daß es aber auch dem Angeklagten sein Recht auf ein gerechtes Urteil geben wird.
Rechtsanwalt Dr. Sack leitet den zweiten Teil seiner Ausführungen ein mit der Versicherung, er habe Torglers Verteidigung übernommen, als ihm Torgler gesagt habe, daß er am Reichstagsbrand unbeteiligt sei und daß er aus seiner politischen Gesinnung nie ein Geschäft gemacht habe. Als Verteidiger Torglers sei er nicht Verteidiger der Kommunistischen Partei.
Der Verteidiger bemängelte, daß man Torgler jeden , kleinen Irrtum stark angekreidet habe. Bei der nächtlichen Äussage von Karwahne, Krener und Frey auf dem Polizeipräsidium liege der typische Fall einer wechselseitigen Suggestion unter der Einwirkung einer ^Sensationsmeldung vor. Bei aller menschlichen Vollkommenheit sei es aber nicht möglich, namentlich angesichts der Lichtverhältnisse im Obergeschoß des Reichstages, eiste solche Wiedererkennung festzustellen, wie sie Karwahne behauptet habe.
Der Verteidiger geht dann auf die einzelnen Zeugenaussagen ein und beginnt mit den Anssagen der drei Zeugen Karwahne, Frey und Kroyer. Sicher habe Karwahne nach bestem Wissen .Md Glanvzn keine Aussage gemacht, in der Absicht als Mitglied der Bewegung das Verbrechen des Reichstagsbrandes aufklären zu helfen. Aber er habe sich dabei doch Wohl in eine Lage hineinversetzt, in der er sich gewissermaßen verbahnt habe. Beim Bekanntwerden des Reichstagsbrandes seien die Zeugen im Gespräch miteinander offenbar einer wechselseitigen Suggestion unter der Einwirkung dieses Ereignisses unterlegen.
Rechtsanwalt Dr. Sack/beschäftigt sich dann weiter mit den vom Oberreichsanwalt geführten Belastungsmomenten gegen Torgler. Der Verdacht, daß er in den Taschen Brandmaterial in den Reichstag gebracht habe, sei durch die gründlich? Beweiserhebung in keiner Weise bestätigt worden.
Der Oberreichsanwalt habe die These aufgestellt, daß Torgler am Brandtage von 19 bis 20.45 Uhr an der Branüvorbe- reitung gearbeitet habe. Dazu überreicht der Verteidiger dem Gericht eine Zeittafel, in der genau ausgezeichnet ist, was in diesem Zeitraum in der Umgebung Torglers geschehen ist. Dadurch werde der Nachweis geführt, daß Torgler garnicht in der Lage gewesen wäre, sich mit der Vorbereitung der Brandlegung zu befassen. Der Verteidiger sagt, ein Mann, der eben das schwere Verbrechen der Reichstagsbrandstiftung begangen hätte, würde sicherlich nicht in so langsamem Tempo mit der kränklichen Sekretärin zu Aschinger gegangen sein. Dr. Sack wendet sich weiter gegen den Vorwurf, daß sich Torgler verstecken wollte. Ebenso vertritt er entschieden die Auffassung, daß Torgler sich freiwillig gestellt habe. Was dieser Mann in drei Monaten durchgemacht hat, wird zu seiner Läuterung dienen. Wenn nur ein geringes Bindeglied zwischen LubÜe und Torgler bestehen würde, danü wäre es bestimmt in der Verhandlung einmal zu Tage getreten. Torgler ist das typische Produkt eines Autodiktaten, dem die runde innere Abgeschliffenheit zur Verarbeitung all dessen, was auf ihn eindringt, fehlt. Richtig angesetzt, hätte der Mann für sein Proletariat wirklich viel erreichen können. Da der Ober- rcichsanwalt die Auflage gegen die drei Bulgaren nicht anf- rechterhalten hat, kann man aber auch nicht sagen: Da keine anderen gefunden worden sind, muß man Torgler verurteilen.
Der Verteidiger schloß: Denken Sie an die Worte des Ministerpräsidenten Göring in diesem Prozeß. Als Torgler seine Unschuld beteuerte, hat der Ministerpräsident Göring ihm geantwortet: „Ich nehme diese Erklärung zur Kenntnis. Aber Aufgabe des Hohen Gerichtes ist es, zu prüfen, ob es wahr ist!" Damit hat der Ministerpräsident zu erkennen gegeben, daß er den Rechtssprnch vertrauensvoll in Ihre Hände legt. Kein anderer als unser Führer hat gesagt: „Möge Gott uns davor bewahren, daß ein Deutscher an diesem Verbrechen beteiligt ist." Mit diesem Wunsche werde ich nicht schließen, sondern ich kann sagen, an der Hand dieser minutiösen, bis ins Kleinste gewissenhaft durchgeführten Beweisaufnahme ist Gott sei Dank eines erbracht für mich, daß dieser Deutsche Torgler gottlob an diesem Reichstagsbrand nicht beteiligt ist. Diese meine innere Ueberzengung gibt mir vor Ihnen die Berechtigung, die ich verantwortungsbewußt trage, zu sagen: Sprechen Sie den Angeklagten Torgler frei."
Me letzten Ansführunge»
In der Nachmittagssitzung erwidert Landgerichtsdirektor Parrisius auf die Ausführungen Dr. Seufferts. Festgestellt sei die Tatsache, daß die Reichstagsbrandstiftnng nicht von Lubbe allein, sondern von mehreren Tätern begangen worden ist. An die Inbrandsetzung des Reichstages sollte sich nach Absicht Lübbes unmittelbar der bewaffnete Aufstand anschließen. . . „
Oberreichsanwalt Dr. Werner tritt dann in vollem Umfange den Ausführungen des Reichsanwalts Parrisius bei. Van der Lubbe wollte mit feiner Tat die Massen aufpeltschen zum unmittelbaren Handeln. Der Oberreichsanwalt wendet
„MM SiMWea. Ml älmseiislienliel!"
Die Kampfwoche des Nationalsozialistischen Deutschen Stu- dentenbnndes „Jugend für deutschen Sozialismus" fand ihren Höhepunkt in einer Rede des Reichsministers Dr. 'Goebbels über deutschen Sozialismus.
Ausgehend vom Kampf gegen den Marxismus, warnte Dr.'Goebbels: „Das soll nicht heißen, daß wir glauben, er sei nun überhaupt ausgerottet. Wir wissen sehr Wohl, daß er noch latent vorhanden ist. Er tritt heute vielfach noch in gefährlicherer Form aus als zu Zeiten unserer Opposition. Der Marxismus hat sich nicht gewandelt: er hat nur den Rock gewechselt. Aber der Sinn ist derselbe geblieben, und um ihn unverdächtig zu machen, versieht er sich mit einem nationalsozialistischen Vorzeichen. Und würden wir dagegen nicht beizeiten Front machen, so würden wir es über kurz oder lang erleben, daß die Träger des Marxismus den alten Nationalsozialisten beibrächten, was Nationalsozialismus ist!"
„Sozialismus ist eine Ueberzengung, die einen ganzen Menschen ausfüllt, und die gar nichts mehr mit bürgerlichen Vorurteilen zu tun hat."
„Hunderte Male haben wir in Zeiten unserer Opposition den Vorwurf gehört: Warum denn Sozialisten, das klingt so roh, das riech; so radikal; selbstverständlich sind wir auch sozial; selbstverständlicki muß man etwas für den Arbeiter tun, selbstve'ständlich muß man sozial sein, um dem Armen zu helfen. Darum geht es ;a nicht, das ist ja gar nicht das Ans- fchlaggebende! Wir verstehen unter Sozialismus nicht eine Almofengesinnung! (Stürmischer Beifall.) Uns kommt es nicht darauf an. Kranken- und Jnvalidenhäuser zu bewilligen und Irrenanstalten zu errichten, um die Opfer eines wirtschaftlichen Wahnsinns so den Augen des Volkes zu entziehen. Uns kommt es darauf an, eine wirtschaftliche Ordnung anfzu- richten, die diese Oper überflüssig macht. Und auch das ist für uns nicht einmal die Erfüllung des Sozialismus, sondern sind nur seine wirtschaftlichen Außenseiten. Uns geht es darum, den Menschen, der in normale und vernünftige wirtschaftliche Ordnung hineingestellt ist, auch in eine normale und vernünftige Ordnung des Staates und des ganzen Volksgefüges hineinznstellcu. Mit N-cht hat sich das Arbeitertnm dagegen gewehrt, vom Bürgertum Almosen in Empfang zu nehmen. Das braucht es gar nicht. Denn es hat einen Anspruch darauf, die Rechte für sich zu fordern, die ihm znstehen."
„Wir wollen im Raum der deutschen Nation ein Volk mit gleichen, gemeinsamen Lebensrechten haben. Wir wollen, daß zu diesem Volk jeder gehört, vom höchsten bis zum letzten. Wir wollen, daß der Höchste dieses Volkes sich dem Letzten enger verbunden fühlt als dem Höchsten eines anderen Volkes! Unser Sozialismus, wie wir ihn wollen, ist das genaue Gegenteil von Marxismus. Er ist nicht fett und nicht behäbig. Es geht ihm nicht um äußere Ehre und um Erwerb. Dieser Sozialismus ist im besten Sinne des Wortes Dienst, Dienst am Volk, auch, wenn der Dienst hart und manchmal grausam ist . Ein Sozialist geht nicht von der Gnade und der Varm- herzigkeit aus, er verteilt keine Almosen und spricht nicht von sozialen Zugeständnissen, sondern er gibt Rechte und anerkennt Ansprüche!"
„Es ist wieder eine Zeit angebrochen, wo man an den Aufgaben, die gestellt sind, erkennen kann, ob einer ein Kerl ist oder ob er kein Kerl ist. Deshalb glaube ich, der deutschen Jugend, die ans Hörsälen und Fabriken hierher gekommen ist, nichts besseres mit auf den Weg geben zu können, als die Mahnung: Auf der Wacht stehen, aufmerksam beobachten, wo der Feind ist, ihn nicht aus den Angen lassen, nicht weich werden, sondern hart bleiben und immerdar handeln nach dem Wort: Wir sind Sozialisten, aber wir wollen es nicht umsonst gewesen sein!"
sich dann gegen die Ausführungen des Rechtsanwalts Dr. Sack. Wenn es richtig ist, daß Torgler wenige Stunden vor der Tat mit van der Lubbe am Tatort zusammen gewesen sei, dann ergibt sich daraus der Schluß, daß diese beiden zusammen etwas getan haben, waS mit dem Brande zusammenhängt. Ich kann jedenfalls den Ausführungen des Verteidigers, daß die angeführten Beweise haltlos seien, nicht beitreten. Ich betone nach wie vor, daß ich nicht den mindesten Zweifel darüber habe, daß Torgler als Mittäter gehandelt hat.
Nach kurzen Erwiderungen der Verteidiger erhalten die Angeklagten das Schlußwort.
Der Angeklagte van der Lubbe, der während der ganzen Sitzung mit gesenktem Kopf dasaß, erhebt sich zögernd und sagt in holländischer Sprache: „Nein, ich habe nichts mehr zu sagen."
Der Angeklagte Torgler bittet, nach den bulgarischen Angeklagten sprechen zu dürfen.
Der Angeklagte Dimitroff ergeht sich dann in endlosen Aeußerungen über die politische Situation. Er beteuert immer wieder, daß die Kommunistische Partei an der Reichstagsbrandstiftung völlig unbeteiligt sei und beantragt schließlich, ihn nicht mangels ausreichenden Beweises, sondern wegen erwiesener Unschuld freizusprechen. Als er überdies eine Entschädigung verlangt, entzieht der Vorsitzende ihm das Wort.
Der Angeklagte Popoff verliest dann in bulgarischer Sprache eine längere Erklärung, daß er sich um die politischen Dinge in Deutschland nicht gekümmert habe.
Eine Erklärung gleichen Inhalts gibt auch der Angeklagte Taneif ab.
Der Angeklagte Torgler erklärt, er wolle nicht durch eine Beweis-Würdigung das Plädoyer seines Verteidigers abschwächen, dem er auch hier in der Neffentlichkeit seinen wärmsten Dank als Angeklagter und als Mensch aussprsche. Der Antrag des Oberreichsanwaltes auf Todesstrafe treffe ihn als einen völlig Unschuldigen. „Ich habe", schloß Torgler, „von dem Plan der Reichstagsbrandstiftung" nichts geahnt, sonst würde ich mit allen Kräften dieses wahnsinnige Verbrechen verhindert haben, weil diese Brandstiftung nur zu einem