Zweites
Statt.
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Nr. 6 Montag den 6. November Jahrgang 1833
Der REstmsvWiid-Veozetz
Dimitroff auf drei Tage ausgeschloffen
Berlin, 3. Nov. In der heutigen Verhandlung des Reichs- tagsbrandstiftcrprozesses wurde der Angeklagte Dirnitroff für heute und die beiden folgenden Sitzungstage ans der Sitzung ausgeschlossen. Dieser Beschluß des Senates erfolgte deswegen, weil Dimitroff trotz wiederholter Verwarnung durch den Vorsitzenden bei seiner Fragestellung beleidigende Angriffe gegen die Reichsanwaltschaft gerichtet hatte.
Nach eintägiger Unterbrechung wurde die Verhandlung am Freitag fortgesetzt. Der Angeklagte Dirnitroff war wieder zugelassen. Unter den Zeugen befinden sich auch zwei Frauen aus Moskau, die auf die öffentliche Aufforderung des Reichsgerichtes hin erschienen sind und über die Anwesenheit des Angeklagten Popoff in Moskau in der Zeit vom Mai bis Oktober 1932 bekunden sollen. Der Antrag Dr. Sacks auf Ladung von Dr. Rosenfeld, Dr. Herz und Dr. Breitscheid wird abgelehnt.
Als erste Zeugin wird Frau Weiß aus Moskau vereidigt. Im gleichen Hanse in Moskau habe auch Pohoff mit seiner Frau gewohnt. Anfang Februar 1932 sei sie mit Pohoff bekannt geworden. Im April hätten die beiden Familien Sommervillen in einem ländlichen Vorort in Moskau gemietet. Der Aufenthalt habe sich auf etwa drei Monate erstreckt. Ende Juli sei Pohoff mit seiner Frau in einen Kurort gefahren. In Moskau habe sie Ende September und Oktober Popoff und seine Frau wiederholt getroffen, im November und Dezember nicht mehr. Die Zeugin erklärt, daß sie Pohoff nur unter dem Namen Petkoff kannte. Daß er Popoff heißt, hat sie erst erfahren, nachdem er in Deutschland verhaftet worden war.
Vorsitzender: Was hat denn Frau Popoff für einen Grund dafür angegeben, daß Popoff einen falschen Namen führte? Zeugin: Das war sein Parteinamc. Oberreichsanwalt: Auch Sie müssen Ihren richtigen Rainen als Zengin hier angeben. Wenn Sie einen falschen Namen angebcn, haben Sie einen Meineid geleistet. Vorsitzender: Ihren richtigen Namen wollen Sie nicht sagen? Zeugin: Das kann ich nicht.
Der Angeklagte Popoff erklärt die Anssagen der Zeugin im großen und ganzen für richtig. Er sei Mitarbeiter bei der Kommission für Wirtschaftsfragen gewesen. Reichsanwalt Parrisius macht die Zeugin Weiß darauf aufmerksam, daß in der Voruntersuchung ein halbes Dutzend Zeugen bekundet hätten, Popoff sei im Sommer .1932 in Berlin gewesen. Er fragt, ob die Zeugin trotzdem ihre Anssage aufrecht erhalte. Zeugin Weiß: Ich sage, was ich weiß, daß ich mit Popoff in der angegebenen Zeit zusammen war.
Angeklagter Dimitroff: Ist cs richtig, daß in Sowfetrnß- land nach dem Gesetz jede Person ihren Namen nach eigenem Ermessen offiziell ändern kann? Zeugin Weiß: Das ist gesetzlich gestattet. Dimitroff: Ich lege großen Wert ans diese Antwort, weil ich sehr erstaunt bin über die Unkenntnis der Reichsanwaltschaft über sowjetrnssische Verhältnisse. Vorsitzender: Dimitroff, ich habe Jhnens ckwn wiederholt verboten, solche Angriffe gegen die Reichsanwaltschaft zu richten. Dimitroff halblaut: Sie müssen noch viel lernen. Herr Oberreichsanwalt! Oberreichsanwalt: Ich muß Loch bitten, daß dem Angeklagten Dimitroff diese Art der fortwährenden beleidigenden Zurufe untersagt wird.
Nach kurzer Beratung des Senats verkündet der Vorsitzende als Beschluß, daß der Angeklagte Dimitroff für beute und die folgenden beiden Sitzungstage ausgeschlossen wird.
Dimitroff macht einige unverständliche Zurufe und wird von den Beamten abgeführt. Darauf wird die zweite russische Zeugin, Frau Arbore ans Moskau, vereidigt. Die Zeugin nt 59 Jahre alt. Aerztin und Professorin. Sie bekundet, daß sie mit Povosf im gleichen Hanse in Moskau gewohnt habe im .September und Oktober 1932.
Ans den Akten stellt der Berichterstatter beglaubigte Auskünfte von der deutschen Botschaf in Moskau fest, die den von Pohoff behaupteten Aufenthalt in der Sommerfrische bei Moskau, in einem Sanatorium auf der Halbinsel Krim und in der Moskauer Wohnung bestätigen.
Es wird dann der Konditormeister Michalski als Zeuge vernommen, der gesehen haben will, daß Dimitroff und Taneff nn Hause Lindenstratze Nr. 94 in Berlin ein- und ausgingen. Der Zeuge erklärt, die drei bulgarischen Angeklagten habe man da stets gesehen.
Der Angeklagte Taneff sagt darauf: Was der Zeuge aus- gesggt bat. nt sebun deshalb unwabr w-il Uain 22. Oktober 1931 bis Anfang Oktober 1932 in Bulgarien war und dann in Moskau bis zum W. Februar, ich bin am 24. Februar 1933 erst nach Berlin gekommen.
Der zrenner Heyta habe Leide 1932 überhaupt nicht, so. dcrn nur 1933 im Februar gesehen. Sein Chef Michalski habe ihm die Bilder in der Zeitung gezeigt, und da habe er sich erinnert, daß diese Leute mal in dem Cafh gesessen hätten. Vorsitzender: Hatte einer von den Leuten einen Schnurrbart? Zeuge: Das weiß ich nicht. Vörs.: War Taneff schlank oder dick? Zeuge: So wie ich (Heiterkeit, denn der Zeuge ist durchaus nicht schlank, während Taneff eine kleine, schlanke Figur hat.) Die Angeklagten stehen auf und der Zeuge soll sie mit Namen bezeichnen. Popoff bezeichnet er zunächst als Taneff, als er dann aber Taneff steht, bezeichnet er den richtigen. Obcrreichsanwalt: Haben Sie heute vor Beginn der Sitzung die Angeklagten gesehen? Zeuge: Gesehen habe ich sie. Oberreichsanwalt: Trotzdem kann er sie nicht beschreiben, so daß man aus der Tatsache, daß er von damals keine Beschreibung geben kann, keine Schlüsse ziehen kann.
Die 53jährige Frau Hartung, die dann als Zeugin vernommen wird, wisse bestimmt, daß Dimitroff 1928 wiederholt das Büro der Roten Hilfe aufgesucht hat. Sie habe damals seinen Namen nicht gekannt, aber der Sekretär habe jhr gesagt, das sei der Vertreter der in Deutschland lebenden bulgarischen Emigranten. Vors.: Wann sind Sie aus der KPD. ausgetreten? Zeugin: Im August 1929 bin ich aus der Roten Hilfe und aus der Partei ausgetreten, weil soviel mit den Emigranten vorgekommen war, was mir nicht mehr paßte. Diejenigen Emigranten, die sich gilt bei der Partei anschmieren konnten, würden besser behandelt als andere. Vors.: Sie haben auch bei der Gegenüberstellung gesagt, daß Sie den Angeklagten Dimitroff mit Sicherheit wiedererkennen. Haben Sie auch Papoff frsther gesehen? Zeugin: Ich bin ganz sicher, daß ich Popoff hei einer Frau gesehen habe, bei der bulgarische Emigranten wohnten. Das war 1928. Bei der Gegenüberstellung vor dem Untersuchungsrichter im Reichstage habe ich ihn bestimmt wiedererkannt. Taneff ist mir auch zunächst bekannt vorgekommcn, und ich habe mich gefragt, ob er vielleicht der bulgarische Schuster gewesen sein kann, der seinerzeit für die Emigranten arbeitete. Ich kann aber nicht mit Bestimmtheit sagen, daß es der Angeklagte Taneff gewesen ist.
Reichsanwalt Dw Teichert: Frau Rischkopski, in deren Wohnung Sie Popoff gesehen haben wallen, hat in der Voruntersuchung gesagt, daß sie Popoff nicht kenne. Zeugin: Ich weiß das. Dr. Teichert: Als Sic mit Frau Rischkowski gegen- nbergestellt wurden, haben Sie'gesagt, Sie könnten dann nicht genau sagen, wo Sie Popoff gesehen hätten. Die Zeugin erklärt noch, daß sie den Namen Dimitroff damals nicht kannte, sondern erst jetzt erfahren habe. Der Angeklagte Popoff erklärt, er sei im Jakre 1928 nicht einen einzigen Tag in Deutschland gewesen, sondern in Rußland, in den Monaten Juni bis August zur Kur am Schwarzen Meer.
Die Weiterverhanülung wird auf Samstag vertagt.
Stuttgart. (Borträge über den Weichselkorridor, Danzig und Gdingen in Württemberg.) In der Zeit vom 27. November bis 5. Dezember dieses Jahres wird im Auftrag des Bundes Deutscher Osten. Untergau Westpreußen. Handelskammer- Spndekns Dr. Geißler-Marienwerder eine Vortragsreise durch Württemberg unternehmen und in Tages-, Abend-, Schnl- und öffentlichen Vorträgen und Kundgebungen über den Weichselkorridor, Danzig und Gdiizgrn sprechen. Das Programm ist folgendes: Montag. 27. November, Ulm: Ein Nachmittagsvortrag, ein großer Abendvortrag; Mittwoch W. November: Tübingen: ein Hochschulvortrag; Donnerstag, 30. November, bis Samstag. 2. Dezember: Stuttgart: zwei Schnlvorträge, ein Vortrag für Hitlerjugend und V.D.Ä. und
eine große Abendveranstaltung; Sonntag, 3. Dezember: Heidenheim: ein Abenüvortrag; Montag, 4. Dezember, vormittags: Schorndorf: ein Schulvortrag; abends Schwöb. Gmünd: ein Abendvortrag; Dienstag, 3. Dezember: Lud- wigSburg: ein Abendvortrag.
Reutlingen (Bestrafte Tierquälerei.) Vor dem hiesigen Strafrichter hatte sich ein Viehtreiber wegen Tierquälerei zu verantworten. Der Angeklagte hatte einen Viehtransporl von Urach nach Ehningen zn besorgen. Anscheinend war ein Rind durch den Transport so übermüdet, daß es, als der Viehtreiber den Bestimmungsort Ehningen erreichte, nicht mehr weiter konnte. Zuerst hieb der Viehtreiber auf das Tier mit einer Peitsche ein. Dann griff er zn einem Mittel, das, we er angab, bei den Viehtreibern üblich ist, das aber vom menschlichen Standpunkt aus eine Roheit sondergleichen ist. Der Viehtreiber nahm den Schwanz des Tieres, drehte ihn ein paarmal herum, stellte sich dann mit den Stiefeln auf dessen Ende und rieb dieses mit den Stiefeln aut dem Straßenboden herum, bis der Schwanz blutete. Er war schon vorher blau unterlaufen, denn anscheinend hat der Angeklagte dieses Manöver schon einige Male mit dem Tier ausgeführt. Ans Grund der neuen Bestimmungen über Tierschutz in der Rechtsprechung erkannte das Gericht ans eine Gefängnisstrafe von einundzwanzig Tagen und außerdem auf drei Tage Haft wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht.
Rottenburg. (Eine Spitzbüberei ohnegleichen. — Mobilmachung der Schreiner von Kiebingen, Bühl und Wurmlingen.) Am Montag nachmittag kam, so berichten die „Rotten- bnrger Nachrichten", ein junger Mann (gebürtig von Dettingen Lei Urach) nach Kiebingen und suchte arbeitslose Schreiner für eine große Schreinerei nach Göppingen, bei der z. Zi. angeblich Hochbetrieb herrschen soll, anzuwerben. Mehrere Schreiner von Kiebingen und Bühl hatten sich daraufhin bereit erklärt, die Arbeit dort anzunehmen. In den späten Abendstunden, gegen halb 11 Uhr des gleichen Tages, ging der Werbe- noch nach Wurmlingen und weckte dort die bereits im tiefen Schlummer liegenden Schreiner, denen er das gleiche Lied vrrblieS. Zur endgültigen Regelung sollten die Geworbenen am Mittwoch nochmals im „Kreuz" zn Kiebingen znsammeukommen. wo dann auch der Chef der Schreinerei in Göppingen persönlich anwesend sein sollte. Wer aber nicht kam, war sowohl der Herr „Arbeitsvcrmittlcr" als auch der „Ch'f". Wutentbrannt gingen die Geprellten ans Telephon und riesen das angeblich Arbeiter suchende Werk in Göppingen an, von wo sie natürlich den Bescheid erhielten, daß sie einem Schwindler zum Opfer gefallen waren
Simdesaewerbemuseum
Abt. Sammlungen Stuttgart. In der Könia-Karl-Halle befindet sich gegenwärtig eine Ausstellung von Arbeiten der württ. F r a n en a r b e i tss ch uIe n des hhem. Schwarzwaldkreises (Balingen. Calw, Ebingen, Freudenstndt, Herrcnbcrg, Metzingen, Nagold. Neuenbürg, Reutlingen. Rottweil, Schramberg, Tübingen, Tuttlingen. Urach und Wildbadl Die umfangreiche Auswahl technisch und geschmacklich wirklich guter Leistungen beweist, auf welcher Höhe diese Schulen heute stehen. Die Ausstellung ist unentgeltlich zugänglich an Werktagen. von 10—16, am Sonntag von 10^—'l2>< Uhr.
Bekämpfung «vkautererr Wettbewerbs
Stuttgart, 3. Nov. Der Württ. Handwerkskammertag hat das Württ. Justizministerium gebeten, bei den Staatsanwaltschaften darauf hinznwirken, daß sie bei Strafanzeigen wirtschaftlicher Berufsverbände wegen Vergehen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regelmäßig össenti liebe Klage erheben. Das Justizministerium hat daraus erwidert. dag alle strafbaren Vergehen wegen unlauteren Wettbewerbs nur dann im Wege öffentlicher Klage verfolgt werden können, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt Ein solches kann aber in diesen Fällen grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn nicht nur die Interessen eines einzelnen Gewerbetreibenden oder eines wirtschaftlichen Bernfsverban- des, sondern der Allgemeinheit, also insbesondere auch Ser Verbraucherschaft, verletzt oder gefährdet werden. Diesen Grundsatz -mszngebcn, liege in Zeiten wirtschaftlicher Not auch
Rätsel um den Tod des Malers van der Straat von Reinhold Eichacker.
24. Fortsetzung Nachdruck verboten
„War mir stets ein Vorzug, Herr Landgerichtsrat."
Kettlers Bleistift machte einen Sprung auf den Akten.
^Sie wissen wohl schon, um was es sich handelt?"
^as Gesicht v. Hellerns blieb gleichmäßig freundlich.
„Nein — leider nicht. Zum Raten fehlt mir bedauerlicherweise jede Begabung."
„Dann werde ich es Ihnen sagen!" meinte Kettler in erhobenem Tone. Obwohl er die Art des Barons schon gewöhnt war. verdroß sie ihn wieder. „Kennen Sie diesen Brief hier?"
Der andere stand höflich vom Stuhl auf und sah das Papier an, das Landgerichtsrat Kettler ihm hinhielt.
Ohne ein Zeichen der Unruhe las er es langsam.
„Aber gewiß, Herr Landgerichtsrat. Der Brief ist von mir."
„Nett, daß Sie das zugeben!"
Der Brief!
„Warum sollte ich nicht?"
Hellern war offenbar ehrlich erstaunt.
„So... Wissen Sie vielleicht auch, was das hier ist?"
„Ja — natürlich — ein Brief."
„Nein — eine Erpressung ist das, bester Herr!" rief Kettler empört.
Baron v. Hellern verzog kurz den Mund. Er war sichtlich gekränkt. Aber er lächelte gleich wieder verbindlich.
„Ich weiß, daß die Herren vom hohen Gericht ein Vorurteil gegen mich haben. Immer wieder legen Sie meinen harmlosen Briefen Bedeutungen bei, die nickst in ihnen sind. Es war mir auch leider nicht möglich. Sie zu überzeugen —"
Kettler saß aufrecht.
-,Wollen Sie mir vielleicht freundlichst sagen, was «« für einen anderen Zweck haben soll als den einer Erpres
sung, mit Ihrer Kenntnis von van der Straats heimlicher Liebschaft zu prahlen?"
Hellern strich sich sorgfältig das Beinkleid.
„Herr Rat lieben pathetische Worte. Ich habe nicht gs- vrahlt, sondern einfach geschrieben, was ich von ihm wußte. Ich habe nichts erpreßt; denn dazu fehlt dock» ein Fordern und irgendein Vorteil. Sie sind Jurist, Herr Rat, und wissen. was zu einer Erpressung gehört. Wenn icder ein Erpresser kein sollte, der dem andern sagt, daß er von ihm was weiß — ja, um Gottes willen — Sie sagen mir doch auch, daß Sie von meinem Brief etwas wissen, und machen koaar nach ein böses Gesickst dazu! Ist das denn Erpressung Ich würde wir nie diese Anückst erlauben!"
Assessor T>ll hob schn-ll den AU-nstand boch, um kein Laiben zu decken. In Kettlers Gesicht zuckte es wetter- leuchtend.
„Ich fraae Sie nochmals. Herr ^aron, welken Zweck Gie damit versoloten, Herrn van der Straat von diesem Wissen zu schreiben."
„Ich nahm an, daß es ibn interessiere. Es lieat meinem Eenen Ebarokter nun mal nicht. Heimlichkeiten zu staben. Warum toll ich nicht sagen, was ich wirklich weiß? Warum immer Masken?"
„Und darum bestellten Sie van der Straat in ein Kaffeehaus?"
„Gewiß. Ich sürcksteie. ihn in der Wostnung zu stören." ^ „Kam Herr van der Straat in das Cafe?"
Hellern bemerkte ein winziaes Staubfädchen aut seinem Aermek und schnippte es vorsickstig fort, mit zwei Fingern.
„Leider nein," meinte er bedauernd.
. „Hat er Ihnen Geld angeboten oder geschickt?" ^
) Der Baron lachte erstaunt, wie bei einem Scherz.
^ „Mir Geld angeboten? Ja, wie käme er dazu?"
Kettlers Stift schlug Generakmarsch auf dem Aktendeckel. Er warf einen hilflosen Blick zum Assessor hinüber.
Till nickte kaum merklich. ' "
„Ist Ihnen bekannt, Herr Baron," fragte er langsam, »daß der Adressat Herr van der Straat tot ist?"
Zum erstenmal wurde Hellern ein wenig nervös, aber nur für Sekunden.
„Leider, Herr Assessor," nickte er kurz. „Aber ich konnte natürlich nicht wissen, als ich diesen Brief schrieb, daß er sterben würde."
„Er wurde ermordet!" ergänzte Till drohend.
: ' „Auch das steht mit meinem Brief nicht in Verbindung."
„Hm," machte Till nur. „Wenn man aber zufällig einen Mörder zu suchen hat. Herr Baron von Hellern, dann werden Sie verstehen, daß man zunächst mal nach einem Motiv fahndet. Und nach einem Feind. Bisher fand sich nur eine Drostung: der Brief hier."
Der andere wechselte flüchtia die Farbe.
„Meine Herren," sagte er vlötzlich erregt, „ich baisse nicht, daß das bedeuten soll, daß Sie mich etwa gar iür einen Mörder halten. Das geht denn doch zu weit! Ich muß da vrotesiieren. Bei allem Verständnis für Ihren Beruf und für Istre Amtsvflicht-"
..Bitte, beschweren Sie sich nicht mit den Sorgen um unsere Amtspflicht!" verwies Till ihn rustia. „Ich wollte Sie nur darauf aufmerksam machen, daß sich dieser Brief, den Sie selbst als von Ihnen geschrieben bestätigten, im Schreibtisch eines Ermordeten fand, und dak dadurch leicht die Vermutung entsteht oder selbst ein Verdacht, daß irgendwie da doch ein Zummmenstang sei. Wir haben niemals gesagt, daß Sie ein Mörder sind. nielleicht staben Sie
ein Interesse daraü. -u beweisen, daß sich dieser Brief hier ganz harmlos erklärt."
Baron von Hellern fand plötzlich wieder sein früheres Lächeln.
„Die Herren verkennen offenbar meine Tätigkeit als Privatmann. Die Aufgabe, etwas zu beweisen, überlasse ich Ihnen. Ich habe kein Interesse daran, mich der Justiz irgendwie zu widersetzen. Ich will ihr nur dienen. Wenn es verboten sein sollte, einen Brief zu schreiben an einen Menschen, der später zufällig stirbt, oder einem anderen offen zu sagen, was man von ihm weiß, oder ihn in ein Cafö einzuladen — wenn dos verboten sein sollte, meine Herren, s» stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Dann, »itte, verhaften Sie mich noch in dieser Minute!"