Schwarzes Vrett der VSVAV.

Bekanntmachung der Kreisleitung Neuenbürg

Am Sonntag den 22. Oktober, vormittags Uhr, findet imBärensaal" in Neuenbürg die diesjährige 7. Kreisamts­waltertagung des Kreises Neuenbürg statt. An ihr teilzuneh­men haben alle Kreisstabswalter einschließlich NS. Lehrer­bund und NS. Beamtenschaft, da eine Sondertagnng für diese nicht in Frage kommt. Weiter sind zur Teilnahme an der Tag­ung verpflichtet und haben deshalb zu erscheinen, alle Kreis­amtswalter vom Blockwart aufwärts einschließlich Kaffen- und Schriftwarte, ferner Ortsfilm- und Funkwarte. Das Pro­gramm für die Tagung stellt sich folgendermaßen zusammen:

1 Morgens ^8 Uhr Empfang der Amtswalter durch die Ortsgruppenleitung Neuenbürg imBärensaal", anschließend Punkt 8 Uhr auf dem Turnplatz ein Appell der Amtswalter des ganzen Kreises.

2. Nach Schluß desselben marschieren die Amtswalter ge­schloffen zumBürensaal" zurück, wo um ^9 Uhr die Tagung mit folgendem Programm beginnt:

1. Begrüßungsansprache des Kreisleiters Pg. Böpple.

2. Bericht über die heutige politische Lage von Pg. Böpple.

3. Vortrag von Kreisfachberater Neuhaus über Kom­munalpolitik.

4. Aussprache über NS. Bolkswohlfahrt.

5. Aussprache über Arbeitsbeschaffung.

«. Allgemeine Aussprache.

7. Die Kassenwarte haben eine Sonderbesprechung im Nebenzimmer des Gasthauses zumBären". Leiter Kreiskaffenrevisor Pg. Buck. Kassenbücher sind mit­zubringen.

Heil Hitler!

gez. Böpple, Kreisleiter.

Ortsgruppe Neuenbürg.

Die Amtswalter einschließlich Gemeinderäte haben morgen früh 7.15 Uhr zu der Amtswaltertagung im Dienstanzug zu erscheinen.

Anläßlich der Kreisamtswaltertagung bitte ich die Ein­wohnerschaft die Häuser zu beflaggen.

Ortsgruppenleiter Finter.

Nachdem bei der Abstimmung sich die große Mehrheit der beteiligten Handwerker für die Einführung des Beitritts­zwangs erklärt hat, wird hiemit angeordnet, daß mit Wir­kung vom 1. Januar 1934 an eine Pflichtinnung für das Schreinerhandwerk im Oberamtsbezirk mit dem Sitz in Neuenbürg errichtet werde.

Bon dem genannten Zeitpunkt ab gehören alle Ge­werbetreibende, welche das Schreinerhandwerk betreiben, dieser Innung an. Die Freie Schreinerinnung Neuenbürg wird zu demselben Zeitpunkt geschlossen.

Neuenbürg, den 18. Oktober 1933.

Oberamt: Lempp.

Bekanntmachung

über die Entrichtung der Invalidenversicherungsbeiträge.

Wir machen immer wieder die Wahrnehmung, daß ein großer Teil der Arbeitgeber die Beiträge zur Invalidenver­sicherung nicht ordnungsmäßig entrichtet. Es ergeht daher an alle Arbeitgeber die dringende Aufforderung, die Beitrags­marken jeweils bei der Lohnzahlung zu kleben.

Wer diese gesetzliche Verpflichtung nicht beachtet, hat mit sehr empfindlicher Bestrafung zu rechnen.

Unsere Kontrollbeamten sind angewiesen, uns die Ar­beitgeber, die mit der Beitragsleistung im Rückstand sind, namhaft zu machen.

Stuttgart, den 13. Oktober 1933.

Der Vorstand der Landesversicherungsanstalt Württemberg.

(gez.) Dr. Battenberg.

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Oberamtsstadt Neuenbürg.

Bekanntmachung.

Alle Arbeitgeber, die nicht mehr als 10 versicherungs­pflichtige Personen beschäftigen, haben die Quittungskarten der häuslichen und landwirtschaftlichen Dienstboten, Arbeiter, Gesellen, Lehrlinge, Hausgewerbetreibenden, Monatssrauen usw. am

Dienstag, de» 24. Oktober d. 3., vorm. 912 Uhr und nachmittags 24 Ahr

auf dem Rathaus in Neuenbürg, Zimmer 8, zur Prüfung vorzulegen und die Lohnbücher oder Lohnlisten mitzubringen.

Zur gleichen Zeit haben auch alle unständigen Arbeiter und Arbeiterinnen (Taglöhner, Taglöhnerinnen, Ernte­arbeiter und Erntearbeiterinnen, Bauweingärtner. Aus­hilfskellner und Aushilfskellnerinnen. Effeuträgerinnen. sowie die in Kundenhäusern arbeitenden Wäscherinnen, Näherinnen, Büglerinnen und Putzerinnen) zu erscheinen, ihre Quittungskarten vorzuzeigen und Auskunft über Ort und Dauer ihrer Beschäftigung zu erteilen.

Auch die freiwillig Versicherten und die Erwerbs­losen haben ihre Quittungskarten vorzuzeigen.

Nach § 1466 der Reichsversicherungsordnung und den Ueberwachungsvorschriften der Landesversicherungs­anstalt Württemberg können Arbeitgeber und Versicherte durch Geldstrafe bis zum Betrage von 1060 Mark zur Erfüllung ihrer Pflichten angehalten werden.

Jede gewünschte Auskunft wird bereitwilligst erteilt.

Der Kontrollbeamte

der Landesversicherungsanstalt Württemberg.

Vergebung vo« vauarbetten.

Für die Herstellung der Wege und Wassergräben in der Feldbereinigung III sind die Grab- und Planierungs­arbeiten zu vergeben. Die erforderlichen Unterlagen liegen auf dem Ortsbauamt zur Einsicht auf, etwaige Angebote sind bis Mittwoch de« 2S. ds. Mts., abends 8 Uhr, auf dem Ortsbauamt einzureichen. Der anschließenden Offert­öffnung können die Bewerber beiwohnen.

Birkenfeld, den 19. Oktober 1933.

Ortsbauamt: Nürk.

Zwangs-Versteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die auf Mar­kung Herrenalb belegenen, im Grundbuch von Herrenalb, Heft 422 a, Abteilung I Nr. 4 und 5. zur Zeit der Ein­tragung des Bersteigerungsvermerkes auf den Namen des Friedrich Weiß, Privatmann in Herrenalb,

eingetragenen Grundstücke: Am 14. März 1933 gemeinde-

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am Montag den 11. Dezember 1933, nachmittags 3 Uhr, auf dem Rathause in Herrenalb versteigert werden.

Der Versteigerungsoermerk ist am 3. Februar 1933 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Dersteigerungsoermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Bersteigerungs­termine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an­zumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Ver­steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehen­des Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizusühren, widrigenfalls für das Recht der Bersteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen­standes tritt.

Herrenalb, den 20. Oktober 1933.

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