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M. 2S2
Donnerstag den S SAober 1933
91. Jahrgang
Wichtige AeichSgesetze verabichiedct
Ser Weg zum deulschen Hecht
Die politische Bedeutung des Deutschen Juristentages
Das neue SÄcistlertecMetz
WB. Berlin, 4. Ott. Das Reichskabinett verabschiedete in seiner heutigen Sitzung das dom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda vorgelegte Schriftleitergesetz. Durch dieses Gesetz wird der Schriftleiterberuf zu einem Träger öffentlicher Aufgaben gemacht. Das Gesetz enthält Vorschriften über die Zulassung zum Schriftleiterberuf, über seine Ausübung, seinen Schutz in perbandsrechtlicher und strafrechtlicher Beziehung und regelt die Ueberleitung in den neuen Rechtszustand.
Der Reichsverband der Deutschen Presse erhält die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes, die alle Schriftleiter umfaßt. Das Gesetz sieht u. a. auch die Schaffung von Berufsgerichten vor, denen Aufgaben des Rechtsschutzes und der Ueberwachung der Schriftleiter übertragen werden.
Weitere KadinettsbeWMe
WB. Berlin, 4. Okt. In der heutigen Knbinettssitzung wurde ferner ein Gesetz über die schiedsgerichtliche Erledigung privatrechtlicher Streitigkeiten des Reichsfiskns angenommen, wonach in Zukunft Vereinbarungen, durch die sich das Reich unter Ausschluß der ordentlichen Rechtswege dem Spruch eines Schiedsgerichts unterwirft, grundsätzlich nur mit Zustimmung des Reichsministers der Finanzen abgeschlossen werden dürfen.
Weiterhin ist in diesem Gesetz die Lösung von Schiedsgerichtsklauseln in laufenden Verträgen durch das Reich vorgesehen. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden entsprechende Anwendung auf die Länder und auf Verträge, die ein Dritter im Aufträge oder, für Rechnung des Reiches abgeschlossen hat.
Weiter beschloß das Reichskabinett ein Gesetz zur Gewährleistung des. Rechtsfriedens, wonach Richter, Staatsanwälte oder Beamte, die mit politischen oder polizeilichen Aufgaben betraut sind, aber auch Angehörige der Wehrmacht, des Lnft- schutzverbandes, der SA., der SS., des Stahlhelms und Amts- Walter der NSDAP., sowie Schöffen, Geschworene, Zeugen oder Sachverständige vor Gericht unter einen, besonderen Schutz gestellt werden. Danach wird mit dem Tode, mit lebenslänglichem Zuchthaus oder mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren bestraft, wer es unternimmt, die angeführten Personen aus politischen Beweggründen oder wegen ihrer amtlichen oder dienstlichen Tätigkeit zu töten oder wer zu einer solchen Tötung auffordert, sich erbietet, ein solches Erbieten annimmt oder eine solche Tötung mit einem anderen verabredet. Die gleichen schweren Strafen werden festgesetzt für die Hersteller und Verbreiter von hochverräterischen Druckschriften im Auslande und für die Einführung und Verbreitung solcher Druckschriften im Jnlande.
Schließlich wude ein Gesetz über organisatorische Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels verabschiedet, das gemeinsam mit den Durchführungsbestimmungen demnächst veröffentlicht werden wird.
Weitere Mittet für die Arbeitsbeschaffung
WB. Berlin, 3. Okt. Der Kreditausschuß der Deutschen Rentenbankkreditanstalt hat aus dem Arbeitsbeschaffungs- Programm der Reichsregierung erneut Darlehen in Höhe von 7,5 Millionen RM. bewilligt. Darunter befinden sich auch die Restmittel aus dem Sofortprogramm 1933, das nunmehr vollkommen ansgeschöpft ist. An den neuesten Bewilligungen ist wieder Ostpreußen stark beteiligt, und zwar mit rund 1,4 Millionen RM. Mit Hilfe dieser Mittel wird u. a. das große Werk der -Regulierung der Aller auf einer Strecke von 11,5 Kilometer ausgeführt. Weitere größere Darlehen wurden für Hamburg bewilligt, das umfangreiche Ufersicherungsarbeiten und Baggerungen an der Mbe vornehmen will. Hierfür wurden 800 OVO Reichsmark bereitgestellt. Ferner wird ein großes Arbeitsvorhaben zur Regulierung der Lahn im Kreise Wetzlar durch Darlehen von 350 000 Reichsmark gefördert.
Die kommende Finanrresorm
Staatssekretär Reinhardt auf dem Juristentag
WB. Leipzig, 3. Okt. Der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium, Reinhardt, führte in einer Rede auf dem Juristentag über die Finanzreform n. a. aus:
Reich, Länder und Gemeinden werden steuerlich als eine Einheit betrachtet werden. Die steuerliche Vereinfachung wird darin bestehen, daß die Vielheit der Steuern im Reich, Ländern und Gemeinden abgelöst wird durch einige große Steuern, die die Einnahmequellen für die Gesamtheit von Reich, Ländern und Gemeinden sein werden. Ländern und Gemeinden wird noch genügend Spielraum zur Anpassung an die örtlichen Verhältnisse gegeben sein. Der steuerlichen Vereinfachung gemäß, wird auch eine einheitliche Steuerverwaltung geschaffen werden. Der Steuerpflichtige wird dann nur noch einer einzigen Stelle, nämlich dem Finanzamt, Steuererklärungen abzngeben haben, von dieser einzigen Stelle Steuerbescheide erhalten und nur noch an diese einzige Stelle Steuerzahlungen zu leisten haben. Die Zahl der Steuerbescheide wird wesentlich verkleinert werden, ebenso die Zahl der Fälligkeitstage. Der Steuerpflichtige wird von der einheitlichen Stenerverwaltung im Jahre grundsätzlich nur einen Steuerbescheid erhalten, aus dem sich ergeben wird, wann und in welcher Höhe er im Laufe des Jahres Steuerzahlungen zu leisten hat. Die Vereinfachung des Stenerwesens wird zu einer wesentlichen Senkung der Verwaltungskosten führen. Der ersparte Betrag wird zur Senkung der Steuerlasten verwendet werden. Die Vereinfachung wird auch zu einer wesentlichen Minderung der Arbeit und der Kosten führen, die dem Steuerpflichtigen und dem Unternehmer aus seinen Pflichten aufgrund der bestehenden Steuergesetze erwachsen. In ihrer Ganzheit wird die Vereinfachung des Stenerwesens zu einer wesentlichen Senkung der aus der Produktion und dem Verbrauch ruhenden Lasten und Kosten führen und eine bahnbrechende Maßnahme zur Gesundung von Wirtschaft und Finanzen werden.
Die NS9AV. in der Tschechoslowakei beschließt ihre Auslösung
Prag, 4. Okt. (Conti.) Der Parteikongreß der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei in der tschechoslowakischen Republik hat aufgrund der ihm vom außerordentlichen Parteitag zu Bodenbach erteilten Vollmacht die Einstellung der Tätigkeit der Partei und ihre Liquidation beschlossen. Parteiamtlich mird erklärt, daß infolge der Politischen Berhältnisse ein erfolgreicher Einsatz im politischen Kampf unmöglich werde. Die Mandate in den öffentlichen Vertretungskörpern seien nach Möglichkeit beizubehalten.
In einem vom Ersten Präsidenten der Partei, dem Ab-
geordnten Ing. Jung, erlassenen Aufruf wird erklärt, daß angesichts der durch das Urteil des Obersten Gerichtes gegebenen Sachlage eine Weiterführung der Parteitätigkeit ausgeschlossen erscheine. Im übrigen habe die Partei niemals eine Politik der gewaltsamen Lostrennnng der deutschen Gebiete von der tschechoslowakischen Republik betrieben und niemals eine gewaltsame Lösung der Nationalitätenfrage angestrebt od^r gefordert.
Das Verbot
WB- Prag, 4. Okt. Der Zentrale der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiter-Partei, sowie Len Kreis- und Landesorganisationen der Partei ist es heute von amtlicher Seite untersagt worden, noch weiterhin tätig zu werden. In der Begründung dieses Verbots heißt es u. a.: Bereits alle Bestrebungen der Partei, alle Deutschen zu vereinigen, schlössen in sich die Zeichen der Gewalt ein. Weiter werden in der Begründung diese Bemühungen als Verletzung sowohl des Strafgesetzes als auch des H 13 der Verfassungsnrkunde (Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung), bezeichnet.
Mit derselben Begründung wurde der Deutschen Nationalpartei fedes Tätigwerden verboten. Diese Partei habe, so heißt es in der Begründung, öffentlich ihre Absicht knndgetan, sich mit der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei zu verschmelzen.
Der Abgeorduete Hans Krebs geflüchtet
Prag, 4. Okt. Wie die Blätter melden, ist der nationalsozialistische Abgeordnete Hans Krebs aus Aussig verschwunden. Er soll über die Grenze gegangen sein. 'Die Staatspolizei erklärt, sie sei im Besitz von Informationen, nach denen es Krebs gelungen sei, nach Deutschland zu entkommen. Gegen den nationalsozialistischen Abgeordneten Kaspar wurde vom Kreisstrafgericht Prag ein Haftbefehl erlassen. Er wird beschuldigt, dem Abgeordneten Krebs bei der Flucht behilflich gewesen zu sein. Gegen die Abgeordneten Jung und Schre- bert, gegen die im Zusammenhang mit dem Volkssportprozeß ein Verfahren aufgrund des Gesetzes znm Schutz der Republik schwebt, wurden ebenfalls Haftbefehle erlassen, die im Laufe des Tages zur Durchführung gelangten.
Schachteinsturz 1« Ostoberschlesre»
WB.- Kattowitz, 4. Okt. Auf der Kohlengrube in Eichenau stürzte heute früh während des Schichtwechsels der Förderturm und der Förderschacht anscheinend infolge Unterspülung der Schachtgänge ein. Neun Bergarbeiter wurden verschüttest Von den umliegenden Gruben sind 13 Rettungskolonnen mit den Rettungsarbeiten beschäfigt. Es wird versucht, auch vom Wetterschacht aus an die Verunglückten heranznkommen. Da die Grube stets unter Schlammwasser zu leiden hatte und erst vor zwei Monaten völlig überschwemmt wurde, wird angenommen, daß die Ursache in der Unterspülung der Schachtanlage zu suchen ist.,
WB. Kattawitz. 4. Okt. Die Rettungsarüeiten auf der Kohlengrube in Eichenau waren Wider alle Erwartung von vollem Erfolg gekrönt. Alle elf Verschütteten konnten gegen 6 Uhr abends geborgen werden. Die Geretteten befinden sich Wohl. Gegen 7 Uhr waren die Rettungsarbeiten beendet.
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Drilte Reichsaittobohrr Berlin—Stettin
Berlin, 4. Okt. (Conti.) Wie der „Angriff" von zuständiger Stelle hört, kommt als nächste Autobahn die Strecke Berlin—Stettin in Frage. Mit dem Beginn des Baues dieser Strecke ist in wenigen Wochen zu rechnen. Die Vorarbeiten sind so weit gediehen, daß die Bauleitung der Strecke Berlin —Stettin demnächst in Angermünde eingesetzt wird.
Der deutsche Jurist war im alten Staat in Gefahr, die lebendige Verbindung zum Volke zu verlieren. Das Recht selbst war in keiner Weise mehr volkstümlich. Die Justizmaschine zeigte nur allzu häufig einen bedenklichen Leerlauf, der überdies noch durch seine Schwerfälligkeit seinen Abstand gegenüber dem Volk betonte. Zu den alten und ersten Forderungen des Nationalsozialismus gehörte daher die Erneuerung des deutschen Rechtes. Die erste Deutsche Juristentag im neuen Deutschland, der soeben in Leipzig beendet wurde, hat, gezeigt, daß Recht und Volkstümlichkeit keineswegs einander' ansschließen. Volksfremde Juristen und ein volksfremdes Recht gehören ein für allemal der Vergangenheit an. Die Deutsche Rechts front hat sich entschlossen in denDienst des neuen Staates gestelIt. Die selbstverständliche Folgerung ist nun die Schaffung eines neuen deutschen Rechtes. Dieser Ausgabe, die selbstverständlich nicht allein durch eine staatliche Verordnung gelöst werden kann, dient die soeben in Leipzig proklamierte „Akademie für deutsches Recht". Sie wird die Aufgabe haben, die Grundlage der künftigen Rechtssormen herauszuarbeiten.
Der^ erste Deutsche Juristentag im nationalsozialistischen Staat ist mehr als eine Fachtagung der deutschen Juristen, wie Greuelhctze hat leider in vielen Ländern und bei vielen Völkern die ungeheuerliche Meinung anfkommen lassen, der deutsche Richter sei zu einem politischen Werkzeug der jeweiligen Staatsvcrfassung degradiert worden. Vor aller Welt hat der Führer der Deutschen Rechtsfront, Reichsjustizkommis- Mr Dr. Frank, fcstgestellt, daß selbstverständlich die Freiheit des Richters in Entschluß und Rechtsspruch unangetastet bleibt. Gerade der Nationalsozialismus wird das höchste Gut des Richters, seine Unabhängigkeit, wie ein Heiligtum bewahren. Denn dies kennzeichnet ja gerade die Volksverbundenheit des Richterstandes, daß er nicht aus einem abstrakten Rechte heraus Recht spricht, sondern daß er das Herz des Volkes kennt und den Lebensgesetzen des Volkes ebenso wie seinen .Lebens- gemhlcn Rechnung trägt. Man wird im Ausland die eindeutigen Worte zur Kenntnis zu nehmen haben, die Reichs- fnstizkommissar Dr. Frank den deutschen Juristen zurief: „Der Nationalsozialismus Aböls Hitlers fst stark genug, um unabhängige Richter ertragen zu können. Denn wehe dem Staat, der unabhängige Richter furchtet!"
tages sind unendlich viel ichöpferische Ideen und Vorschläge zum Ausdruck gekommen. Die Verwirklichung dieser Ideen im neuen deutschen Recht bleibt der gesetzgeberischen Tätigkeit der Regierungen unter tätiger Beihilfe der „Akademie für deutsches Recht" Vorbehalten. Die Rechtserneuerung marschiert und sie wrrd ebenso eine totale Lösung bringen wie die übrigen Neuerungen des Nationalsozialismus in Staat, Wirtschaft und Kultur. Drei große Hauptaufgaben wird das wmmende deutsche Recht zu erfüllen haben: Die Pflege und Erhaltung des rassischen Erbgutes, auf dem das Wohl des r-- V und die Sicherheit des Staates beruht. Zum Zweiten die Sicherung des deutschen Bodens vor Mißbrauch und Spekulation und drittens die Wahrung der Ehre sowohl von ^ uat und Volk als auch des Einzelnen. Diesen Aufgaben ist vorgearbeitet worden durch die gesetzgeberische Tätigkeit des Reichsinneuministers Frick und des Reichs- landwlrtschaftsministers Darre. Rasse und Volk sind in den Mittelpunkt des deutschen Rechtes gestellt worden. Das Erb- hofrecht schützt die deutsche Scholle vor der Zersplitterung und Aufteilung. Die Rassengesctze des Reichsinnenministers bieten oereits jetzt schon die Handhabe für eine Verhinderung der Rassenverschlechternng. Von den drei Grundaufgaben aus, Rastenpflege, Bodenstcherung und Ehrenschutz, wird sich die Rechtserneuernng im Einzelnen vollziehen.
Der Deutsche muß wieder ein unmittelbares Verhältnis znm Rechte seines Volkes gewinnen. Alle Werte, die der Erhaltung der Nation dienen und die vom Einzelnen bejaht werden, genießen den selbstverständlichen Rechtsschutz. Alle waten oder Handlungen, die gegen die Interessen des Volkes und des Staates verstoßen, oder die mit der germanischen Ethik nicht zu vereinbaren sind, werden vom Rechtsschwert der ^ustitia bedroht. Ob Zivilrecht oder Strafrecht, ob Reform des Jnristennachwuchses: die deutsche Rechtserneueruug ist in Angriff genommen, und sic wird sich gemäß dem Spruche vollziehen, der auf breitem Band vom Hauptportal des Reichsgerichtes den Besuchern des Jnristentagcs entgegcnleuchtet: „Durch Nationalsozialismus dem deutschen Volk das deutsche Recht!
Abrüstungskonferenz am 16. Oktober
Genf, 4. Okt. Präsident Henderson hat das Präsidium der Abrüstungskonferenz auf Montagnachmittag zu einer neuen Sitzung einberufen. Das Büro tritt am Montag zunächst zu einer geheimen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht der Bericht des Präsidenten über die Durchführung der Entschließung vom 29. Juni, durch die Henderson dom Präsidium beauftragt worden war, in direkter Fühlungnahme mit den Großmächten die Grundlage für eine allgemeine Regelung dorzubereiten. Die Abrüstungskonferenz selbst tritt am 16 . Oktober in Genf zusammen.
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nmr^umcwn, aus Walymgton entbehren alle Ge- ruchte über Vorbereitungen eines englisch-amerikanischen Wahrungswaffenstillstandes jeglicher Grundlage.