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M. 2S2

Donnerstag den S SAober 1933

91. Jahrgang

Wichtige AeichSgesetze verabichiedct

Ser Weg zum deulschen Hecht

Die politische Bedeutung des Deutschen Juristentages

Das neue SÄcistlertecMetz

WB. Berlin, 4. Ott. Das Reichskabinett verabschiedete in seiner heutigen Sitzung das dom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda vorgelegte Schriftleitergesetz. Durch dieses Gesetz wird der Schriftleiterberuf zu einem Trä­ger öffentlicher Aufgaben gemacht. Das Gesetz enthält Vor­schriften über die Zulassung zum Schriftleiterberuf, über seine Ausübung, seinen Schutz in perbandsrechtlicher und strafrecht­licher Beziehung und regelt die Ueberleitung in den neuen Rechtszustand.

Der Reichsverband der Deutschen Presse erhält die Eigen­schaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes, die alle Schriftleiter umfaßt. Das Gesetz sieht u. a. auch die Schaffung von Berufsgerichten vor, denen Aufgaben des Rechtsschutzes und der Ueberwachung der Schriftleiter übertragen werden.

Weitere KadinettsbeWMe

WB. Berlin, 4. Okt. In der heutigen Knbinettssitzung wurde ferner ein Gesetz über die schiedsgerichtliche Erledigung privatrechtlicher Streitigkeiten des Reichsfiskns angenommen, wonach in Zukunft Vereinbarungen, durch die sich das Reich unter Ausschluß der ordentlichen Rechtswege dem Spruch eines Schiedsgerichts unterwirft, grundsätzlich nur mit Zustimmung des Reichsministers der Finanzen abgeschlossen werden dürfen.

Weiterhin ist in diesem Gesetz die Lösung von Schiedsgerichts­klauseln in laufenden Verträgen durch das Reich vorgesehen. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden entsprechende Anwen­dung auf die Länder und auf Verträge, die ein Dritter im Aufträge oder, für Rechnung des Reiches abgeschlossen hat.

Weiter beschloß das Reichskabinett ein Gesetz zur Gewähr­leistung des. Rechtsfriedens, wonach Richter, Staatsanwälte oder Beamte, die mit politischen oder polizeilichen Aufgaben betraut sind, aber auch Angehörige der Wehrmacht, des Lnft- schutzverbandes, der SA., der SS., des Stahlhelms und Amts- Walter der NSDAP., sowie Schöffen, Geschworene, Zeugen oder Sachverständige vor Gericht unter einen, besonderen Schutz gestellt werden. Danach wird mit dem Tode, mit lebens­länglichem Zuchthaus oder mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren bestraft, wer es unternimmt, die angeführten Personen aus politischen Beweggründen oder wegen ihrer amtlichen oder dienstlichen Tätigkeit zu töten oder wer zu einer solchen Tötung auffordert, sich erbietet, ein solches Erbieten annimmt oder eine solche Tötung mit einem anderen verabredet. Die glei­chen schweren Strafen werden festgesetzt für die Hersteller und Verbreiter von hochverräterischen Druckschriften im Auslande und für die Einführung und Verbreitung solcher Druckschrif­ten im Jnlande.

Schließlich wude ein Gesetz über organisatorische Maß­nahmen zur Förderung des Außenhandels verabschiedet, das gemeinsam mit den Durchführungsbestimmungen demnächst veröffentlicht werden wird.

Weitere Mittet für die Arbeitsbeschaffung

WB. Berlin, 3. Okt. Der Kreditausschuß der Deutschen Rentenbankkreditanstalt hat aus dem Arbeitsbeschaffungs- Programm der Reichsregierung erneut Darlehen in Höhe von 7,5 Millionen RM. bewilligt. Darunter befinden sich auch die Restmittel aus dem Sofortprogramm 1933, das nunmehr voll­kommen ansgeschöpft ist. An den neuesten Bewilligungen ist wieder Ostpreußen stark beteiligt, und zwar mit rund 1,4 Mil­lionen RM. Mit Hilfe dieser Mittel wird u. a. das große Werk der -Regulierung der Aller auf einer Strecke von 11,5 Kilometer ausgeführt. Weitere größere Darlehen wurden für Hamburg bewilligt, das umfangreiche Ufersicherungsarbeiten und Baggerungen an der Mbe vornehmen will. Hierfür wurden 800 OVO Reichsmark bereitgestellt. Ferner wird ein großes Arbeitsvorhaben zur Regulierung der Lahn im Kreise Wetzlar durch Darlehen von 350 000 Reichsmark gefördert.

Die kommende Finanrresorm

Staatssekretär Reinhardt auf dem Juristentag

WB. Leipzig, 3. Okt. Der Staatssekretär im Reichsfinanz­ministerium, Reinhardt, führte in einer Rede auf dem Ju­ristentag über die Finanzreform n. a. aus:

Reich, Länder und Gemeinden werden steuerlich als eine Einheit betrachtet werden. Die steuerliche Vereinfachung wird darin bestehen, daß die Vielheit der Steuern im Reich, Län­dern und Gemeinden abgelöst wird durch einige große Steuern, die die Einnahmequellen für die Gesamtheit von Reich, Ländern und Gemeinden sein werden. Ländern und Gemeinden wird noch genügend Spielraum zur Anpassung an die örtlichen Verhältnisse gegeben sein. Der steuerlichen Vereinfachung gemäß, wird auch eine einheitliche Steuerver­waltung geschaffen werden. Der Steuerpflichtige wird dann nur noch einer einzigen Stelle, nämlich dem Finanzamt, Steuererklärungen abzngeben haben, von dieser einzigen Stelle Steuerbescheide erhalten und nur noch an diese einzige Stelle Steuerzahlungen zu leisten haben. Die Zahl der Steuer­bescheide wird wesentlich verkleinert werden, ebenso die Zahl der Fälligkeitstage. Der Steuerpflichtige wird von der ein­heitlichen Stenerverwaltung im Jahre grundsätzlich nur einen Steuerbescheid erhalten, aus dem sich ergeben wird, wann und in welcher Höhe er im Laufe des Jahres Steuerzahlungen zu leisten hat. Die Vereinfachung des Stenerwesens wird zu einer wesentlichen Senkung der Verwaltungskosten führen. Der ersparte Betrag wird zur Senkung der Steuerlasten ver­wendet werden. Die Vereinfachung wird auch zu einer wesent­lichen Minderung der Arbeit und der Kosten führen, die dem Steuerpflichtigen und dem Unternehmer aus seinen Pflichten aufgrund der bestehenden Steuergesetze erwachsen. In ihrer Ganzheit wird die Vereinfachung des Stenerwesens zu einer wesentlichen Senkung der aus der Produktion und dem Ver­brauch ruhenden Lasten und Kosten führen und eine bahn­brechende Maßnahme zur Gesundung von Wirtschaft und Fi­nanzen werden.

Die NS9AV. in der Tschechoslowakei beschließt ihre Auslösung

Prag, 4. Okt. (Conti.) Der Parteikongreß der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei in der tschechoslowakischen Republik hat aufgrund der ihm vom außerordentlichen Partei­tag zu Bodenbach erteilten Vollmacht die Einstellung der Tätigkeit der Partei und ihre Liquidation beschlossen. Par­teiamtlich mird erklärt, daß infolge der Politischen Berhältnisse ein erfolgreicher Einsatz im politischen Kampf unmöglich werde. Die Mandate in den öffentlichen Vertretungskörpern seien nach Möglichkeit beizubehalten.

In einem vom Ersten Präsidenten der Partei, dem Ab-

geordnten Ing. Jung, erlassenen Aufruf wird erklärt, daß angesichts der durch das Urteil des Obersten Gerichtes gegebe­nen Sachlage eine Weiterführung der Parteitätigkeit aus­geschlossen erscheine. Im übrigen habe die Partei niemals eine Politik der gewaltsamen Lostrennnng der deutschen Gebiete von der tschechoslowakischen Republik betrieben und niemals eine gewaltsame Lösung der Nationalitätenfrage angestrebt od^r gefordert.

Das Verbot

WB- Prag, 4. Okt. Der Zentrale der Deutschen National­sozialistischen Arbeiter-Partei, sowie Len Kreis- und Landes­organisationen der Partei ist es heute von amtlicher Seite untersagt worden, noch weiterhin tätig zu werden. In der Begründung dieses Verbots heißt es u. a.: Bereits alle Be­strebungen der Partei, alle Deutschen zu vereinigen, schlössen in sich die Zeichen der Gewalt ein. Weiter werden in der Be­gründung diese Bemühungen als Verletzung sowohl des Straf­gesetzes als auch des H 13 der Verfassungsnrkunde (Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung), bezeichnet.

Mit derselben Begründung wurde der Deutschen National­partei fedes Tätigwerden verboten. Diese Partei habe, so heißt es in der Begründung, öffentlich ihre Absicht knndgetan, sich mit der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei zu verschmelzen.

Der Abgeorduete Hans Krebs geflüchtet

Prag, 4. Okt. Wie die Blätter melden, ist der national­sozialistische Abgeordnete Hans Krebs aus Aussig verschwun­den. Er soll über die Grenze gegangen sein. 'Die Staats­polizei erklärt, sie sei im Besitz von Informationen, nach denen es Krebs gelungen sei, nach Deutschland zu entkommen. Gegen den nationalsozialistischen Abgeordneten Kaspar wurde vom Kreisstrafgericht Prag ein Haftbefehl erlassen. Er wird be­schuldigt, dem Abgeordneten Krebs bei der Flucht behilflich gewesen zu sein. Gegen die Abgeordneten Jung und Schre- bert, gegen die im Zusammenhang mit dem Volkssportprozeß ein Verfahren aufgrund des Gesetzes znm Schutz der Republik schwebt, wurden ebenfalls Haftbefehle erlassen, die im Laufe des Tages zur Durchführung gelangten.

Schachteinsturz 1« Ostoberschlesre»

WB.- Kattowitz, 4. Okt. Auf der Kohlengrube in Eichenau stürzte heute früh während des Schichtwechsels der Förderturm und der Förderschacht anscheinend infolge Unterspülung der Schachtgänge ein. Neun Bergarbeiter wurden verschüttest Von den umliegenden Gruben sind 13 Rettungskolonnen mit den Rettungsarbeiten beschäfigt. Es wird versucht, auch vom Wet­terschacht aus an die Verunglückten heranznkommen. Da die Grube stets unter Schlammwasser zu leiden hatte und erst vor zwei Monaten völlig überschwemmt wurde, wird angenommen, daß die Ursache in der Unterspülung der Schachtanlage zu suchen ist.,

WB. Kattawitz. 4. Okt. Die Rettungsarüeiten auf der Kohlengrube in Eichenau waren Wider alle Erwartung von vollem Erfolg gekrönt. Alle elf Verschütteten konnten gegen 6 Uhr abends geborgen werden. Die Geretteten befinden sich Wohl. Gegen 7 Uhr waren die Rettungsarbeiten beendet.

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Drilte Reichsaittobohrr BerlinStettin

Berlin, 4. Okt. (Conti.) Wie derAngriff" von zu­ständiger Stelle hört, kommt als nächste Autobahn die Strecke BerlinStettin in Frage. Mit dem Beginn des Baues dieser Strecke ist in wenigen Wochen zu rechnen. Die Vorarbeiten sind so weit gediehen, daß die Bauleitung der Strecke Berlin Stettin demnächst in Angermünde eingesetzt wird.

Der deutsche Jurist war im alten Staat in Gefahr, die lebendige Verbindung zum Volke zu verlieren. Das Recht selbst war in keiner Weise mehr volkstümlich. Die Justiz­maschine zeigte nur allzu häufig einen bedenklichen Leerlauf, der überdies noch durch seine Schwerfälligkeit seinen Abstand gegenüber dem Volk betonte. Zu den alten und ersten For­derungen des Nationalsozialismus gehörte daher die Erneue­rung des deutschen Rechtes. Die erste Deutsche Juristentag im neuen Deutschland, der soeben in Leipzig beendet wurde, hat, gezeigt, daß Recht und Volkstümlichkeit keineswegs einander' ansschließen. Volksfremde Juristen und ein volksfremdes Recht gehören ein für allemal der Vergangenheit an. Die Deutsche Rechts front hat sich entschlossen in denDienst des neuen Staates gestelIt. Die selbst­verständliche Folgerung ist nun die Schaffung eines neuen deutschen Rechtes. Dieser Ausgabe, die selbstverständlich nicht allein durch eine staatliche Verordnung gelöst werden kann, dient die soeben in Leipzig proklamierteAkademie für deutsches Recht". Sie wird die Aufgabe haben, die Grundlage der künftigen Rechtssormen herauszuarbeiten.

Der^ erste Deutsche Juristentag im nationalsozialistischen Staat ist mehr als eine Fachtagung der deutschen Juristen, wie Greuelhctze hat leider in vielen Ländern und bei vielen Völkern die ungeheuerliche Meinung anfkommen lassen, der deutsche Richter sei zu einem politischen Werkzeug der jewei­ligen Staatsvcrfassung degradiert worden. Vor aller Welt hat der Führer der Deutschen Rechtsfront, Reichsjustizkommis- Mr Dr. Frank, fcstgestellt, daß selbstverständlich die Freiheit des Richters in Entschluß und Rechtsspruch unangetastet bleibt. Gerade der Nationalsozialismus wird das höchste Gut des Richters, seine Unabhängigkeit, wie ein Heiligtum bewahren. Denn dies kennzeichnet ja gerade die Volksverbundenheit des Richterstandes, daß er nicht aus einem abstrakten Rechte her­aus Recht spricht, sondern daß er das Herz des Volkes kennt und den Lebensgesetzen des Volkes ebenso wie seinen .Lebens- gemhlcn Rechnung trägt. Man wird im Ausland die ein­deutigen Worte zur Kenntnis zu nehmen haben, die Reichs- fnstizkommissar Dr. Frank den deutschen Juristen zurief:Der Nationalsozialismus Aböls Hitlers fst stark genug, um unabhängige Richter ertragen zu können. Denn wehe dem Staat, der unabhängige Richter furchtet!"

tages sind unendlich viel ichöpferische Ideen und Vorschläge zum Ausdruck gekommen. Die Verwirklichung dieser Ideen im neuen deutschen Recht bleibt der gesetzgeberischen Tätigkeit der Regierungen unter tätiger Beihilfe derAkademie für deutsches Recht" Vorbehalten. Die Rechtserneuerung marschiert und sie wrrd ebenso eine totale Lösung bringen wie die übrigen Neuerungen des Nationalsozialismus in Staat, Wirtschaft und Kultur. Drei große Hauptaufgaben wird das wmmende deutsche Recht zu erfüllen haben: Die Pflege und Erhaltung des rassischen Erbgutes, auf dem das Wohl des r-- V und die Sicherheit des Staates beruht. Zum Zweiten die Sicherung des deutschen Bodens vor Mißbrauch und Spe­kulation und drittens die Wahrung der Ehre sowohl von ^ uat und Volk als auch des Einzelnen. Diesen Aufgaben ist vorgearbeitet worden durch die gesetzgebe­rische Tätigkeit des Reichsinneuministers Frick und des Reichs- landwlrtschaftsministers Darre. Rasse und Volk sind in den Mittelpunkt des deutschen Rechtes gestellt worden. Das Erb- hofrecht schützt die deutsche Scholle vor der Zersplitterung und Aufteilung. Die Rassengesctze des Reichsinnenministers bieten oereits jetzt schon die Handhabe für eine Verhinderung der Rassenverschlechternng. Von den drei Grundaufgaben aus, Rastenpflege, Bodenstcherung und Ehrenschutz, wird sich die Rechtserneuernng im Einzelnen vollziehen.

Der Deutsche muß wieder ein unmittelbares Verhältnis znm Rechte seines Volkes gewinnen. Alle Werte, die der Erhaltung der Nation dienen und die vom Einzelnen bejaht werden, genießen den selbstverständlichen Rechtsschutz. Alle waten oder Handlungen, die gegen die Interessen des Volkes und des Staates verstoßen, oder die mit der germanischen Ethik nicht zu vereinbaren sind, werden vom Rechtsschwert der ^ustitia bedroht. Ob Zivilrecht oder Strafrecht, ob Reform des Jnristennachwuchses: die deutsche Rechtserneueruug ist in Angriff genommen, und sic wird sich gemäß dem Spruche voll­ziehen, der auf breitem Band vom Hauptportal des Reichs­gerichtes den Besuchern des Jnristentagcs entgegcnleuchtet: Durch Nationalsozialismus dem deutschen Volk das deutsche Recht!

Abrüstungskonferenz am 16. Oktober

Genf, 4. Okt. Präsident Henderson hat das Präsidium der Abrüstungskonferenz auf Montagnachmittag zu einer neuen Sitzung einberufen. Das Büro tritt am Montag zunächst zu einer geheimen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht der Bericht des Präsidenten über die Durchführung der Entschließung vom 29. Juni, durch die Henderson dom Präsi­dium beauftragt worden war, in direkter Fühlungnahme mit den Großmächten die Grundlage für eine allgemeine Regelung dorzubereiten. Die Abrüstungskonferenz selbst tritt am 16 . Ok­tober in Genf zusammen.

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nmr^umcwn, aus Walymgton entbehren alle Ge- ruchte über Vorbereitungen eines englisch-amerikanischen Wahrungswaffenstillstandes jeglicher Grundlage.