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Amtsblatt für den GberamtsbezirkNeuenbürg

Druck und Verlag der Meeh'schen Buchdruckerei (Inhaber Ar. Bicünaers. Für die Schriftleitung verantwortlich Fr. Biesinger in Neuenbtzrg.

Nr. «s

Montag den 2V. Mürz 1933

sr. Jahrgang

Neue Notverordnung -es NeichSprSfideute«

Ueber Finanzen, Wirtschaft «nd Rechtspflege Nene Silbermünze»

WB. Berlin, 18. März. Der Reichspräsident hat eine Notverordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Finan­zen, der Wirtschaft und der Rechtspflege erlassen.

In Kapitel 1 wird das Besoldungsgesetz behandelt. Die Bestimmung des Besoldungsgesetzes, daß von se drei sreiwer- denden Planstellen der Besoldungsordnung F eine Planstelle wegzufallen hat, wird bis zum 31. März 1936 in ihrer Gül­tigkeit verlängert, da unter den obwaltenden Verhältnissen auf die Beibehaltung der an sich mit dem 31. März ds. Js. ablaufenden Bestimmung nicht verzichtet werden kann.

Ferner werden die dnrH die Erste, Zweite und Dritte Gehaltskürzungsverordnung angeordneten Gehaltskürzungen, die bis zum 31. Januar 1934 befristet waren, zur Erzielung einer einheitlichen Veranschlagung der Besoldungsmittel für das Rechnungsjahr 1933 bis zum 31. März 1934 verlängert.

Auf dem Gebiet der Zollverwaltung enthält die Notver­ordnung in den Kapiteln III und IV einige weitere Maßnah­men zur

Bekämpfung des immer noch äußerst starken Schmuggels,

ferner Vorschriften zur Aenderung des Gesetzes über Las Branntweinmonopol, die auf die Erhöhung der Zwangsbei­mischung von Spiritus zu Treibstoffen zurückgehen, sowie einige Vorschriften zur Aenderung des Salzsteuergesetzes.

In den Kapiteln V bis IX werden Maßnahmen auf dem Gebiete der Steuerverwaltung getroffen. Da die Lage der Reichsfinanzen einen Verzicht auf die besonderen Einkommens­belastungen, die in den Jahren 1930 und 1931 eingeführt wurden, nicht gestattet, bleiben die Zuschläge, sowie die Ab­gaben zur Arbeitslosenhilfe, die auch bis zum Ende des Rech­nungsjahres 1933 weiter gelten soll, und der Zuschlag der Aufsichtsratsmitglieder bestehen. Die bisherige Regelung der Erhebung der Vermögenssteuer wird auch auf das Rech­nungsjahr 1933 ausgedehnt. Die Vermögenssteuer beträgt hiernach ebenso wie im Rechnungsjahr 1932 80 Prozent der auf Grund des Vermögens vom 1. Januar 1931 ermittel­ten Vermögenssteuer für das Rechnungsjahr 1931.

Die Realsteuersperre, die mit dem 31. März dieses Jahres ablaufen würde, wird auch für das Rechnungsjahr 1933 auf­recht erhalten, da eine allgemeine Erhöhung der Realstenern für die Wirtschaft unerträglich sein und den zu ihrer Be­lebung ergriffenen Maßnahmen zuwiderlaufen würde. In gewissem Sinne soll aber die Realsteuersperre gelockert werden. Insbesondere soll dies der Fall sein, wenn die bestehenden Steuern außergewöhnlich niedrig sind. Auf dem Gebiet der Filialsteuer gibt die Verordnung die Möglichkeit einer Ver­schärfung. Für Länder, in denen eine Warenhaussteuer besteht, wird die Landesregierung ermächtigt, die Steuersätze der Warenhanssteuer bis höchstens auf das Doppelte der bisherigen Steuersätze zu erhöhen und den Kreis der der Warenhans­steuer unterliegenden Betriebe zu erweitern.

In gewissen Punkten sind

Vereinfachungen im Steuerverfahren

erlassen worden. In den Steuerausschüssen, die bei den Fi­nanzämtern bestehen, in denen auch Vertreter von Gemeinden mit mindestens 300 Einwohnern angehören, sollen künftig nur Vertreter solcher Gemeinden vertreten sein, deren Einwohner­zahl mindestens 2000 beträgt. Die kleineren Gemeinden können entweder durch eine Nachbargemeinde mitvertreten werden oder sie sollen zu Verbänden bis zu 2000 Einwohnern zusam­mengefaßt werden. Wichtig ist die Bestimmung, daß zur Ver­ringerung der Belastung des Reichsfinanzhofes die Revisions­grenze von 200 RM. auf 500 RM. heraufgesetzt wird.

Auf dem Gebiete der Arbeitslosenhilfe wird bestimmt, daß die Wohlfahrtshilseverordnung auf das Rechnungsjahr 1933 ausgedehnt wird. Damit behält auch das Verbot des Landes­rechtes, Len Finanzausgleich zu Ungunsten der Gemeinden zu ändern, vorerst seine Geltung.

Wichtige Bestimmungen enthält die Verordnung über die Veränderung des Münzgesetzes. Die Eine Reichsmark-Stücke sollen künftig ans Nickel geprägt werden. Ferner ist, um den Wünschen des Verkehrs entgegenznkommen. beabsichtigt, die Fünf Reichsmark-Stücke in einer kleineren Form

neu anszuprägen, unter Erhöhung der jetzigen Legierung von 500/000 auf 900/000 Feinsilber, so daß die neuen Fünf Reichs­mark-Stücke den gleichen Silbergehalt haben werden wie bis­her. Die Zwei Reichsmark-Stücke werden ebenfalls in einer anderen Form mit einer anderen Legierung neu geprägt. Die Drei Reichsmark-Stücke werden eingezogen und außer Kurs gesetzt. Die entstehenden Kosten werden durch den Verkauf des in den einznziehenden Eine Reichsmark-Stücken enthalte­nen Silbers gedeckt. Der beteiligten Industrie und den Münz­stätten wird ans einen langen Zeitraum Arbeit gegeben.

Das Gesetz über die Zuziehung von .Hilfsrichtern zum Reichsgericht, das bis zum 1. April ds. Js. befristet war, wird verlängert, da die Geschäitsbi'lastnng des Reichsgerichts dies erforderlich macht. Die Rechtsanwaltsordnung wird dahin ergänzt, daß es nunmehr in den Fällen, in denen bei einem Beamten die Suspension erfolgen würde, vom Ehrengericht ein Vertretungsverbot verhängt werden kann. Als amtliche Bernfsvertretnng der Anwaltschaft gilt künftig dieVereini­gung der Anwaltskammer-Vorstände".

Die Verordnung verlängert weiter die Geltungsdauer des Pächtcrkreditgesetzes um zehn Jahre. Unter Zurückstellung ihrer grundsätzlichen Bedenken gegen jede Subventionspolitik hat sich die Reichsregiernng entschlossen, den Reichspräsiden­ten vorzuschlagen, letztmalig weitere

30 Millionen Reichsmark zur Stützung gewerblicher Kreditgenoss ens chaften

bereitzustellen. In diese Hilfsaktion sollen auch in gewissem "Umfang die sogenannten Mittelstandsaktienbanken einbezogen werden.

Der Tag von Potsdam

Aufruf au das deutsche Volk Das offizielle Programm

Amtlich wird bekantgegeben: Nr. 1

WB. Berlin, 18. März. Der Reichswehrminister.

Betrifft: Feierlichkeit am 21. März 1933.

Anläßlich der Eröffnungssitzung des neugewählten Reichs­tages findet in Potsdam ein feierlicher Staatsakt statt. Die Wehrmacht hat an diesem Tage dienstfrei. Sie feiert den Tag durch Feldgottesdienst mit anschließendem Appell und An­sprache der Standortältesten. Die Standortältesten haben einen Vorbeimarsch abzunehmen. Sämtliche Dienstgebäude der Wehrmacht setzen Flaggen. Die Schiffe der Reichsmarine setzen Toppflaggen. An Bord Gottesdienst; anschließend Musterung und Ansprache der Befehlshaber, Chefs, beziehungsweise Kom­mandanten.

Blomberg.

Nachtrag zur Verfügung des Reichswehrministers: Die militärischen Feiern am 21. März 1933 sind überall zeitlich so zu regeln, daß 12.45 Uhr das Deutschlandlied gesungen wird. Während des Liedes ist in den Artilleriestandorten ein Salut von 21 Schuß abzugeben. Küstensalutstationen und salutfähige Schiffe feuern den Landessalut mit 21 Schuß. Ferner sind von 18 bis 19 Uhr Platzkonzerte zu veranstalten.

Nr. 2.

Der Reichsminister für Volksaufklärnng und Propaganda.

Aufruf au das deutsche Bold!

Am Dienstag, den 21. März, tritt auf dem geheiligten Boden von Potsdam der vom Deutschen Volk gewählte neue Reichstag zum erstenmal zusammen. Die Abgeordneten ver­sammeln sich in der Garnisonkirche, um an der geschichtlich geweihten Ruhestätte unserer großen preußischen Könige Be­kenntnis für die Einheit und für die Freiheit des deutschen Volkes und Reiches abzulegen. Potsdam ist die Stadt, in der dap unsterbliche Preußentum die Grundlage zu der späteren Größe der deutschen Nation gelegt hat. Die innere Zerrissen­heit, unter der das deutsche Volk von den Anfängen seiner Geschichte an Jahrhunderte hindurch leiden mutzte, soll von nun ab endgültig beseitigt sein. Zum erstenmal seit Menschen- gedenken ist der deutsche Widerstandswille siegreich durch alle innerpolitischen Gegensätze burchgebrochen, und über Klaffen- «nterschiede und konfessionellen Zwiespalt hinweg haben sich

alle Stämme, Stände und Bekenntnisse in den vielen Millio­nen Menschen, die hinter der Regierung der nationalen Revo­lution stehen, die Hand gereicht. Deutschland ist erwacht!

Männer und Frauen! Zeigt Eure Freude und innere Ergriffenheit über das große historische Geschehen, das sich in diesen Wochen in Deutschland abspielt, indem Ihr an Sen na­tionalen Feiern, die aus Anlaß des Zusammentritts des Reichstages in Potsdam, in Berlin und im ganzen Reich statt­finden, tätigen Anteil nehmt! Beflaggt Eure Häuser und Wohnungen in Sen stolzen schwarz-wcitz-roten und Hakenkreuz­fahnen und legt damit Bekenntnis für die Wiedergeburt der deutschen Nation ab! Am Abend des historischen 21. März sollen sich durch alle Städte und Dörfer des ganzen Reiches Fackelzüge der nationalen Parteien und Verbände, der Stu­dentenschaft und der Schuljugend bewegen! Auf unseren deut­schen Bergen und Höhen sollen die Freiheitsfeuer aufflammen! Selbst diejenigen, die durch Alter oder Gebrechlichkeit verhin­dert sind, an diesen Feiern teilzunehmen, haben Gelegenheit, ihren Ablauf in Potsdam und Berlin durch den Rundfunk mit­zuerleben.

Der kommende Dienstag soll vor aller Welt zeigen, daß das deutsche Volk, einig in seinen Ständen und Stämmen aus Schmach und Demütigung neuerstanden ist und sich nach Jah­ren unendlicher Trübsal wieder mit Stolz zu dem Dichterwort bekennt:

Nimmer wird das Reich zerstöret.

Wenn Ihr einig seid und treu!"

Dr. Goebbels.

Nr. 3. Der Reichsminister des Innern.

Hoheitsanordnung nach Erlaß vom 20. März 1929.

Zur Feier der Eröffnung des neuen Reichstages flaggen sämtliche Reichsbehörden, Reichsstcllen und Reichsanstalten im ganzen Reich am Dienstag, den 21. März 1933, vorschrifts­gemäß nach dem Erlaß des Reichspräsidenten vom 12. 3. 1933 mit der schwarz-weiß-roten Fahne und der Hakenkrenzflagge.

Die Landesregierungen darf ich bitten, sich dem Vorgehen der Reichsregiernng anzuschließen, also für die Dienstgebäude der Landes- und Kommunalbehörden ebenfalls Beflaggung anzu ordnen. Frick.

Am 21. März wird in der Reichsverwaltnng durchgängig Sonntagsdienst gehalten.

Nr. 4.

An die Unterrichtsminister der Länder. .

Aus Anlaß des Zusammentritts des ersten im neuen Geiste (Fortsetzung 2. Seite)

Der Rus nach den Deutsche«

Die Schwarzen wollen wieder unter deutscher Verwaltung stehen! Französisches Wüten in der ehemaligen Kolonie Togo 14 Personen wahllos erschossen Hilferufe nach Deutschland und an den Völkerbund

>8. In letzter Zeit mehren sich die Zuschriften der Ein­geborenen in Togo an die'Deutsche Kolonialgesellschaft, in denen der unwandelbaren Treue der Eingeborenen Ausdruck gegeben und die Hoffnung ausgesprochen wird, daß die Deut­schen bald wieder die Verwaltung des Landes übernehmen. Die sich stetig mehrenden Klagen der Eingeborenen über die französischen Verwaltungsmaßnahmen ließen bereits in der letzten Zeit darauf schließen, daß eine außerordentliche Miß­stimmung unter den Eingeborenen herrscht. Nunmehr treffen Schlag auf Schlag Telegramme der Eingeborenen an die Deutsche Kolonialgesellschaft ein, in denen von Unruhen und sogar Zusammenstößen mit den Organen der Mandatsverwal­tung berichtet wird. Bereits am 4. 2. traf ein Telegramm aus Lome folgenden Inhaltes ein:Heute früh feuerten Senega­lesen auf die Stadt. 17 Personen erschossen, Männer, Frauen und Kinder. Bevölkerung schreit nach Deutschen." Ein zweites Kabel mit der Bitte um Hilfe wurde an den Völkerbund ge­richtet.

Inzwischen ist ein ergänzender Bericht eingetrofscn, wonach die französische Mandatsregierung den Eingeborenen Zwangs­steuern auferlegt habe, weil in der Presse der Goldküste Mit­teilungen über die Wiederkehr der Deutschen erschienen seien. Auf entsprechende Vorhaltungen der Häuptlinge habe der Gouverneur von der Erhebung neuer Steuern Abstand ge­nommen. Kurze Zeit darauf seien aber französische Sencgal- truppen gelandet, die eine Anzahl führender Persönlichkeiten als Geiseln sestnahmen. Bei den einsetzenden Besreiungsver- suchen seien 14 Männer, Frauen und Kinder wahllos er­schossen und deutschgesinnte Häuptlinge schwer mißhandelt worden. Deutschland solle endlich wieder die Regierung über­nehmen.

In der Sorge um Leben, Hab und Gut hat die Bevölke­rung Togos ein weiteres Gesuch an den Gouverneur der Goldküste mit der Bitte um Weitergabe an den Völkerbund gerichtet. Es wird darin der Ruf nach Deutschland verstärkt zum Ausdruck gebracht und hervorgehoben, daß die Eingebo­renen von Grund und Boden Vertrieben und den Familien Stenern für längst Verstorbene auferlegt würden. Die Prügel­strafen im Nichtbeitreibnngsfalle überträsen diejenigen der alten Zeit der Sklaverei.

Nach dem offiziellen Bericht inThe Gold Coast Specta- tor" haben sich die Vorgänge in Togo noch schlimmer abge- svielt, als die Eingeborenen sie Wohl wiederzugeben wagten. Danach haben französische Trnppenkörper fremder Eingebore­ner sofort nach ihrer Landung auf die wehrlose Bevölkerung ein heftiges Feuer eröffnet und dann in den Dörfern geraubt und geplündert. Die losgelassenen Horden ließen sich dabei Schandtaten aller Art zuschulden kommen und machten etwa 500 Gefangene, die als Geiseln sofort in Einzelhaft gesetzt wurden.

Der Inhalt einer der erwähnten Presseartikel, ans Grund dessen die französische Mandatsregierung ein Recht zum Ein­schreiten zu haben glaubte, dürfte für das deutsche Kolonial­problem von allergrößtem Interesse sein. So sandte die Be­völkerung Togos u. a. folgende Veröffentlichung anThe Gold Coast Spectator": Lome, den 14. 2. 33. Lome, die Haupt­stadt unseres Landes, war 1913 ein blühender Handelsplatz und als Gouverneur Cljfford im gleichen Jahr hier einen Besuch machte, war er erstaunt über die Entwicklung unseres kleinen, aber sehr gut verwalteten Landes. Man darf den jetzigen Tief­stand keineswegs mit der allgemeinen Wirtschaftskrise ent­schuldigen, sondern er muß ans die gehässige Behandlung un­seres Landes zurückgeführt werden. Die Deutschen hatten jederzeit Verständnis für unsere Lage und setzt, wo Togo Mandatsland ist, habe es doppelten Anspruch auf humane Behandlung. Anstatt dessen zwingt die grausame Behandlung viele Familien zu flüchten. Der Krieg ist vorüber und Deutsch­land müsse sich seiner Kinder wieder annehmen. "Wann wird der Völkerbund endlich ein Einsehen haben?"

Es ist ein merkwürdiger Zufall, daß sich die geschilderten Vorgänge kurz vor den Aenßerungen des französischen Kolo­nialministers Sarrant im Hanptausschuß der Abrüstungskon­ferenz abgespielt haben. Sarrant erklärte bekanntlich, daß die europäischen Nationen obne Kolonialbesitz im Interesse des Ansehens der Weißen Rasse an der Auswertung der großen Kontinente wie Afrika beteiligt werden müßten, ferner daß ein einheitliches Vorgehen der großen Kolonialmächte unerläßlich und deutsche Mitarbeit heranzuziehen sei.

Will man ietzt etwa die Schuld und Verantwortung nur auf breitere Schultern verteilen? Der Farbige hat ein über­raschend feines Gefühl für Recht und Unrecht und Deutschland kann der Entwicklung der Ereignisse mit ruhigem Gewissen entgegensehen.

Freiburg i. Br., 19. März. Die politische Mordtat, die sich am Freitag in Freiburg ereignete, und bei der durch den sozialdemokratischen Ungeordneten Nutzbaum der Polizeiwacht­meister Schelshorn tödlich verletzt wurde, hat nunmehr ein zweites Opfer gefordert. Zur gleichen Zeit, als zum Staats­begräbnis für seinen Kameraden Schelshorn die letzten Vor­bereitungen getroffen wurden, ist Kriminalsekretär Weber, der von Nutzbaum einen Bauchschuß erhalten hatte, heute nach­mittag seinen schweren Verletzungen erlegen.

Berlin, 19. März. Im Osten Berlins wurden heute nacht gegen 2 Uhr zwei SA.-Leute und ein Parteiloser ans einem Hausflur heraus von unbekannten Tätern beschossen und schwer verletzt. Sie mutzten in ein Krankenhaus übrr- geführt werden.