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166 . Amts- und Änzeigeblatt für den Bezirk Calw. 81 . Jahrgang.
Srschewungstags: Dienstag, Donnerstag, Samstag, konnlag. Jnsertionspreis 10 Pfg. pro Zeile für Stadt and Arzirtgorte; nutzer Bezirk t2 Pfg.
Samstag, de« 26. Oktober 1966.
Abonnementspr. in d. Stadt pr. Viertel). Mk. 1.10 incl.Trägerl. Vierteljährl. Postbezugspreis ohne Bestellg. f. d. Orts- u. Nachbar- ortsverkehr 1 Mk., f. d. sonst. Verkehr Mk. 1.10, Bestellgeld 20 Pfg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Montag, 22. Okt., findet in Calw die
Diözesansynode
statt, sh. Kons.-A.-Bl. XII St. 230 Art. 8 . Tagesordnung:
Vorm. 9 Uhr Predigt von Stadtpfarrer Schmid. 10 Uhr Verhandlungen im Vereinshaus
1) Wahl eines Abgeordneten und eines Ersatzmanns für die Landessynode,
2) Bericht des Dekans,
3) Stolgebühren,
4) Bezirkswohltätigkeitsverein,
5) Vortrag von Pfarrer Scholl in Teinach über die Hausandacht.
Dekanatamt.
Roos.
TagesNenigkeiLm.
*4 Calw 19. Okt. Gestern Donnerstag nachmittag hat Herr Schultheiß Scholl in Unterreichenbach die endgültige Erklärung abgegeben, daß er sich nunmehr entschlossen habe, eine Kan- didatur für den Landtag anzunehmen. Leicht scheint ihm dieser Entschluß nicht geworden zu sein; dafür darf er sich versichert halten, daß weite Kreise in Stadt und Land seine Zusage mit lebhafter Genugtuung entgegennehmen werden. — Die in den letzten Tagen kursierenden Zeitungsnotizen, welche die Annahme der Kandidatur meldeten, beruhten lediglich auf Vermutung.
i s <. ' 8 . 0.- C a l w 17. Okt. Im Alter von 92 Jahren
starb in Neubulach bei ihrer Tochter die lang, jährige Besitzerin der Talmühle (zwischen Calw . ^ und Wildberg) Frau Mühlebesitzer Schill. Das 6 Gasthaus der Verstorbenen, als Kurhaus weit und breit bekannt, wurde von nah und fern und wohl von allen Kurgästen Teinachs besucht. In der Talmühle verkehrte viele Jahre der württ. Dichter Kurz und auch Scheffel war öfters Gast derselben. Von beiden Dichtern sind Gedichte vorhanden, welche sich auf die Talmühle und deren Bewohner beziehen.
— In Höfen stritten 2 Kinder um-ßme Schnur. Jedes hielt an einem Ende fest. Plötz- lich ließ der jüngere Knabe los und der ältere 9jährige Bruder stürzte mit dem Hinterkopf heftig gegen eine Steinplatte. Er erlitt so bedeutende Verletzungen, daß er bald darauf starb.
Stuttgart 18. Okt. Strafkammer. Wegen Beleidigung durch die Presse hatte sich der verantwortliche Redakteur der Schwäbischen Tagwacht, Karl Sauerbeck zu verantworten. In der Schwäbischen Tagwacht erschienen 3 Artikel aus Gmünd, die sich mit dem Pfarrer Döser von Hohenrechberg beschäftigten. Anlaß zu den Artikeln gab die Verurteilung einer 77jährigen Frau von Hohenrechberg wegen Beleidigung des Pfarrers zu 3 Wochen Gefängnis. In den Artikeln wurde dem Pfarrer vorgeworfen, er habe sich in Wirtschaften in begehrlicher Weise über das Verhalten von Familien geäußert, die die üblichen Ostereier nicht abgeliefert haben. Der Pfarrer sei un- barmherzig gegen die 77jährige Frau vorgegangen und habe ihr zu 3 Wochen Gefängnis verholfen.
In den Artikeln war außerdem die Rede von einem unerlaubten Verkehr des Pfarrers mit seiner Köchin, der nicht ohne Folgen geblieben sein sollte. Pfarrer Döser stellte Strafantrag gegen Redakteur Sauerbeck. Die Verhandlung ergab die völlige Grundlosigkeit der gegen den Pfarrer erhobenen Bezichte. Die Strafkammer erkannte auf 1 Woche Gefängnis. Außerdem wurde dem Beleidigten Publikationsbefugnis zugesprochen. Der Vertreter der Anklage hatte 150 ^ Geldstrafe beantragt.
Stuttgart 13. Okt. Heute mittag 12 Uhr brach aus bisher unbekannter Ursache in dem Lagerkeller des Kaufmanns Wann er, Firma Johannes Rominger in der Königstraße Feuer aus, das rasch das Einwickelmaterial, Stroh, Kartons und Watte in Brand setzte. Die Berufsfeuerwehr unter Branddirektor Jakoby mußte angestrengt mit 4 Strahlröhren dem Feuer zu Leibe rücken und dieses wurde erst nach einstündiger angestrengtester Tätigkeit gelöscht.
Tübingen 18. Okt. Aus der gestrigen Nachmittagsverhandlung im Prozeß Rückgauer ist neues oder erhebliches nicht mehr zu berichten, nur mag erwähnt, sein, daß Zeugen, die schon mehr Hebungen Rückgauers mitangesehen haben, fanden, daß es anderwärts ruhiger und geordneter zuging, als in Nagold. Die gute Stimmung Rückgauers während der Hebung wird dadurch beleuchtet, daß er zu einigen Mädchen sagte: Jungferle, gehnt auf'd'Seite, sonst muß ich Euch in Arm nehmen. Einige Zeugen berichten, daß um 12 Uhr etwa 80—90 Personen im 2. Stock als Gäste geweilt und vielfach am Fenster gestanden haben und daß dies der Angeklagte auch wissen und gesehen haben mußte. Zu dem Zeugen Nitschler äußerte Rückgauer auf die Frage, was sie tun, wenn der Hirsch einstürze, der fällt nicht ein, der ist in meiner Hand. In dem Augenblick, als das Kommando „Halt" ergangen sei, sei auch schon das Gebäude zusammengestürzt. Es folgen . nun die von der Verteidigung als sachverständige Zeugen benannten Architekten aus verschiedenen Gegenden, wo Rückgauer schon gehoben hat, die aber nur als Zeugen vernommen werden und im wesentlichen günstig über Rückgauers Hebungen sich aussprachen. Bei diesem Anlaß ergibt sich, daß Rückgauer eines der Reklameschreiben selbst verfaßt und nur durch den Schultheißen be- stätigen ließ.
Tübingen 18.Okt. Strafsache Rückgauer. Von den Zeugenangaben sind noch erwähnenswert die unbeeidigte Aussage des Stadtschultheißen Brodbeck von Nagold, daß der Gemeinderat es abgelehnt habe, ein Verbot zur Schließung der Wirtschaft während der Hebung zu erlassen und daß er selbst keinen Anlaß gehabt habe, einzuschreiten. Zeitweilig sei der Zulaus in die Wirtschaft groß gewesen, auch sei die Möglichkeit zuzugeben, daß bei den Rettungsarbeiten Verunglückte umgekommen seien. Weitere vernommene Zeugen aus Nagold meinen, daß die Winden gleichmäßig gedreht und Kommando gegeben worden sei. Ein sachverständiger Zeuge
aus dem bayrischen Sonthofen ist der Ansicht, daß während der Hebung alle Leute aus dem Hause zu entfernen seien und der Referent im Ministerium des Innern, Baurat Find eisen, gibt Auskunft über die bestehenden baupolizeilichen Vorschriften und bestätigt, daß für Hebungen besondere Vorschriften nicht gegeben seien und der Angeklagte Rückgauer auf eine frühere Anfrage auf die allgemeinen Bauvorschriften hingewiesen worden sei. Es sei auch an die Ortspolizei keine spezielle Weisung gegeben worden und kein Anlaß dazu Vorgelegen, da Rückgauers Hebungen stets gelungen seien (ausgenommen die mißlungene Hebung des Caförestaurants Waldesruhe in Lichten- tal beiBaden-Baden, das wie schon mehrfach erwähnt, ebenfalls eingestürzt ist. Red.) und sein Verfahren gerühmt worden sei. Es seien jetzt noch keine speziellen Vorschriften erlassen, da der Ausgang des gegenwärtigen Verfahrens abzuwarten sei. Nach seiner Anschauung habe sich der Oberamtsbaumeister als Oberbaukontrolleur mit der Aufsicht zu befassen. Heute Nachmittag wird die Vernehmung des Oberamtsarztes von Nagold über die Art der Verletzungen und Tötungen erfolgen und ein Sachverständiger über die Gesundheitsverhältnisse des Angeklagten gehört werden. Dann werden die Bausachverständigen ihr Gutachten abgeben.
Tübingen 18. Okt. Rückgauerprozeß, Nachmittagsverhandlung. Der Saal ist übervoll, wie immer. Es wird in der Zeugenvernehmung fortgefahren. Georg Brendt, Mechaniker aus Nagold sagt, daß im ganzen die Kontrolle betr. die Bolzen keine genügende gewesen seien. Friseur Weinstein (kommt an der Krücke herein) half mit an den Winden und hörte schon morgens: Das Haus schiebe sich vor, . . das macht nichts,
. . . gleiche sich aus, seitens des Bauführers. Es folgt eine ReihevonZeugenaussagen, die nichts neues Vorbringen. Hierauf sagt Ludwig Rentschler, Spinnereibesitzer aus: Er habe zu Rückgauer gesagt, was sie tnn würden, wenn der „Hirsch" einfällt. Rückgauer habe geantwortet: „Der Hirsch fällt nicht ein, der ist in meinen Händen." Hinten sagte ein Arbeiter zum andern: „Mir treibet halt unser Sach nauf, no send mer bald fertig. — Im Saale oben waren 3 Personen, in der Wirtschaft nicht mehr als 60, im Nebenzimmer 20. Am Fenster im Saal war kein Platz mehr zum Hinunterschauen übrig. Mittwoch abend war es schon ausgemacht worden, daß man droben singen wolle. Staatsanwalt: Rückgauer wußte also, daß Leute oben seien? — Ja, er muß es gewußt haben. — Zeuge Holzinger, Zahntechniker in Nagold, wurde vom Stadtpfleger eingeladen, um 12 Uhr mitzusingen. Holzinger ging dann hinauf, aber nach 5 Minuten schon wieder herunter. Die Türe oben ging nicht mehr gut. Durch einen neuen Balken kam eine Verzögerung. Plötzlich schrie jemand: Halt! und schon stürzte auch das ganze Gebäude in sich zusammen. Zeuge wird durch das Kellergewölbe geschützt. Es wurde sehr ungleichmäßig gedreht, an der einen Winde wäre n ältere, an der anderen jüngere Leute beschäftigt. Oberbaurat Mayer-Stuttgart wird befragt über frühere Beurteilung des Angeklagten, anläßlich